Praxisleitfaden zum indonesischen Patentsystem | DGIP, zweistufiger Schutz, Gesetzesnovelle von 2024 und Handelsgericht – ausführlich erläutert von einem Patentanwalt

Für Praktiker, die in Indonesien Patente anmelden, erwirken und durchsetzen, werden auf der Grundlage des Patentgesetzes von 2016 (Gesetz Nr. 13/2016) + der Gesetzesnovelle von 2024 (Gesetz Nr. 65/2024) + der neuen Verordnung von 2026 (Permenkum Nr. 6/2026) die Arbeitsweise der DGIP (Generaldirektion für geistiges Eigentum),das zweistufige System aus allgemeinen Patenten und vereinfachten Patenten, die nationale PCT-Umwandlung, die Durchsetzung von Rechten vor dem Handelsgericht, die 2024 neu eingeführte Berichtspflicht zur Nutzung, die 12-monatige Nachfrist sowie das CS&E-Pilotprojekt mit Singapur systematisch einen Überblick über die gesamte Patentpraxis im größten Markt der ASEAN-Region. Ein Patentanwalt erläutert dies für japanische Unternehmen unter Berücksichtigung wichtiger Präzedenzfälle wie Garuda, Nokia und Firstwave.
Kernpunkte dieses Artikels
- Die grundlegenden Gesetze sind das Patentgesetz von 2016 + das Änderungsgesetz von 2024 + die neuen Vorschriften von 2026. Computerimplementierte Erfindungen (CII) sind ausdrücklich nicht ausgeschlossen
- Zweistufiges System aus allgemeinen Patenten (Paten) und vereinfachten Patenten (Paten sederhana). Vereinfachte Patente werden seit 2021 beschleunigt bearbeitet und erteilen innerhalb von 1 bis 2 Jahren.
- Der Antrag auf Sachprüfung eines allgemeinen Patents muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Anmeldetag gestellt werden; die Entscheidungsfrist beträgt 30 Monate nach Annahme des Antrags auf Sachprüfung
- Die Sicherung des Anmeldetags bei Einreichung einer fremdsprachigen Beschreibung ist möglich, eine indonesische Übersetzung muss jedoch innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden
- 12-monatige Schonfrist (Vorträge auf Konferenzen, Ausstellungen, Offenlegung durch Verletzung der Geheimhaltungspflicht usw.)
- Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht (Pengadilan Niaga) zuständig. Urteil in erster Instanz innerhalb von 180 Tagen; ohne Berufungsmöglichkeit direktes Kassationsverfahren (kasasi)
- Mit der Novelle von 2024 wird die Berichterstattung über den Stand der Umsetzung bis zum Jahresende (Art. 20A) verpflichtend. Eine von den Jahresberichten getrennte Docket-Verwaltung ist erforderlich
- Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass „die Entscheidung vor allem vom Entwurf der Parteien und weniger von technischen Aspekten abhängt“. Vorsicht vor Auslassungen bei Miterfindern, DGIP und ausländischen Herstellern
INDONESIA PATENT
Ein umfassender Leitfaden zum Patentsystem und zur Praxis in Indonesien, dem größten Markt der ASEAN, verfasst von einem Patentanwalt. Berücksichtigt die Gesetzesänderung von 2024 und die neuen Vorschriften von 2026. Systematische Erläuterung in 12 Abschnitten, von der Anmeldung beim DGIP über das zweistufige Schutzsystem bis hin zur Durchsetzung von Rechten vor dem Handelsgericht.
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung
- Rechtsquellen und Auswirkungen der Gesetzesnovelle von 2024
- Zweistufige Struktur aus allgemeinen Patenten und vereinfachten Patenten
- Anmeldepraxis (Sprache, erforderliche Unterlagen, PCT)
- Standardablauf und wichtige Fristen
- Veröffentlichung, Stellungnahmen Dritter, Antrag auf Sachprüfung
- Geschätzte Gebühren (PP 45/2024)
- Patentgericht und Handelsgericht
- Verletzungsklagen, Unterlassungsklagen, Schadenersatz
- Aufrechterhaltung und Bericht über die Nutzung (Art. 20A)
- Wichtige Rechtsprechung (Garuda/Nokia/Firstwave)
- Praktische Checkliste für japanische Unternehmen
1. Zusammenfassung
Das indonesische Patentsystem weist eine zweistufige Struktur aus allgemeinen Patenten (Paten) und vereinfachten Patenten (Paten sederhana) auf, wobei die grundlegende Rechtsquelle das Patentgesetz von 2016(Gesetz Nr. 13/2016) ist. Durch das Änderungsgesetz von 2024 (Gesetz Nr. 65/2024) wurden jedoch Änderungen mit erheblichen praktischen Auswirkungen eingeführt, darunter die Erweiterung des Erfindungsbegriffs, die ausdrückliche Regelung computerimplementierter Erfindungen, die Verlängerung der Schonfrist sowie die Einführung von Berichten über den Stand der Umsetzung. Die neuen Anmeldevorschriften von 2026 (Permenkum Nr. 6/2026) sind die aktuellsten Durchführungsbestimmungen.
Vier wichtige Punkte, die Sie bei der Patentpraxis in Indonesien beachten sollten
- Die Entscheidung für den Weg eines allgemeinen Patents oder eines vereinfachten Patents ist zum Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend. Wenn Geschwindigkeit im Vordergrund steht, empfiehlt sich ein vereinfachtes Patent (Rechtskraft nach 1–2 Jahren).
- Vermeiden Sie bei der Ausgestaltung der Ansprüche „das Geschäftsverfahren selbst“ und stellen Sie technische Merkmale und technische Wirkungen in den Vordergrund. Die Unterscheidung in CII ist wichtig
- Streitigkeiten werden vor den Handelsgerichten (5 Gerichte: Jakarta/Medan/Semarang/Surabaya/Makassar) verhandelt. Urteilsfrist 180 Tage, nur kasasi (Rechtsmittel).
- Nach der Rechtsprechung werden Klagen häufig abgewiesen, wenn Miterfinder, die DGIP oder ausländische Hersteller nicht als Partei beteiligt sind. Die Festlegung der Parteien ist eine Hürde, die noch vor der technischen Erörterung zu nehmen ist
2. Rechtsquellen und Auswirkungen der Gesetzesnovelle von 2024
Dreistufige Rechtsquellen
| Ebene | Gesetze | Rolle |
|---|---|---|
| Rahmengesetz | Gesetz Nr. 13/2016 über Patente | Grundlagen zu Schutzgegenstand, Voraussetzungen, Rechten und Streitbeilegung |
| Geändertes Gesetz | Gesetz Nr. 65/2024 (Änderung von 2024) | Formelle Verankerung der CII, Verlängerung der Schonfrist auf 12 Monate, Einführung von Durchführungsberichten, Erweiterung der Befugnisse der Komisi Banding |
| Neue Durchführungsbestimmungen | Permenkum Nr. 6/2026 (2026) | Ersetzt die Vorschriften von 2018 und die geänderten Vorschriften von 2021. Formularvorlagen, GRTK-Herkunftserklärung, ST.26-Tabelle |
| Gebührensatz | PP Nr. 45/2024 (in Kraft getreten am 17. Dezember 2024) | Grundlage für die aktuellen Gebühren für Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren, Jahresgebühren usw. |
Wichtige Punkte der Änderung von 2024
Positive Änderungen (zugunsten der Rechtsinhaber)
- Erweiterung der Definition von Erfindungen (Invensi): Umfasst nicht nur Produkte und Verfahren, sondern auch Verbesserungen, Entwicklungen, Systeme und Anwendungen
- Computerimplementierte Erfindungen (CII) werden ausdrücklich von den Ausschlusskriterien ausgenommen
- Verlängerung der Schonfrist auf 12 Monate (Vorträge auf Fachkonferenzen, Abschlussprüfungen, Messen, Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht usw.)
- Einführung der vorzeitigen Sachprüfung (PSA)
Negative Änderungen (Verstärkte Compliance)
- Artikel 20A: Einführung einer jährlichen Berichtspflicht über den Stand der Umsetzung (bis zum Jahresende)
- Zusatzkosten bei mehr als 10 Ansprüchen ausdrücklich festlegen
- Ausdrückliche Festlegung, dass bei Einsprüchen gegen Erteilungsentscheidungen für im Ausland ansässige Personen ein örtlicher Vertreter erforderlich ist
Ausschluss von Patentschutz (besonders zu beachten)
Besondere Vorsicht in den Bereichen Medizin und IT
- Verstöße gegen Gesetze, Religion, öffentliche Ordnung und die guten Sitten
- Diagnose-, Behandlungs- und Operationsmethoden für Menschen und Tiere (Erfindungen im medizinischen Bereich sind zulässig)
- Im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Lebewesen (ausgenommen Mikroorganismen), Pflanzen und Tieren
- Ästhetische Schöpfungen, Konzepte, geistige Tätigkeiten, Spiele, Geschäftsmethoden an sich, Darstellung von Informationen
- Wissenschaftliche und mathematische Theorien, reine Computerprogramme (CII wird gesondert behandelt)
3. Zweistufiges System aus allgemeinen Patenten und vereinfachten Patenten
In Indonesien bestehen zwei Schutzsysteme nebeneinander innerhalb eines einzigen „Patentgesetzes“. Die Wahl kann entsprechend den technischen Merkmalen, dem Lebenszyklus und den zeitlichen Anforderungen getroffen werden.
| Punkt | Allgemeines Patent (Paten) | Einfaches Patent (Paten sederhana) |
|---|---|---|
| Schutzgegenstand | Technische Erfindungen (Produkt/Verfahren/System/Verwendung) | Verbesserungen an bestehenden Produkten und Verfahren |
| Anforderungen an die Erfindungshöhe | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich (nur Neuheit + Verbesserungscharakter) |
| Sachprüfung | Ja (Antrag innerhalb von 36 Monaten nach dem Anmeldetag) | Ja (Antrag bei Einreichung der Anmeldung ist in der Praxis Voraussetzung) |
| Gültigkeitsdauer | 20 Jahre ab dem Anmeldetag | 10 Jahre ab dem Anmeldetag |
| Veröffentlichungsfrist | 6 Monate | 14 Tage (sehr kurz) |
| Laufzeit | Normalerweise 3 bis 5 Jahre | 1–2 Jahre |
| Anzahl der Ansprüche | Einheitliche Erfindungsgruppe, bei mehr als 10 wird ein Aufschlag berechnet | Nur eine Erfindung |
| Typischer Anwendungsfall | Kerntechnologie, langfristiger Schutz, unter der Voraussetzung von Verletzungsverfahren | Kleine Verbesserungen, kurzer Lebenszyklus, Schutz vor Nachahmungen |
Strategische Nutzung: Das vereinfachte Patentverfahren sieht nach den 2021 geänderten Vorschriften eine Formprüfung innerhalb von 5 Tagen, eine Veröffentlichung nach 14 Tagen, den Beginn der Sachprüfung innerhalb von 2 Monaten und eine Entscheidung innerhalb von 6 Monaten vor – die Abwicklung erfolgt also äußerst zügig. Bei Projekten mit kurzer Laufzeit ist eine zweistufige Strategie sinnvoll: vereinfachtes Patent für kurzfristige Projekte, reguläres Patent für Kerntechnologien. Da die 14-tägige Veröffentlichungsfrist jedoch nur wenig Zeit für die Überwachung und Vorbereitung von Einwänden lässt, ist eine ständige Zusammenarbeit mit einem lokalen Vertreter unerlässlich.
4. Anmeldepraxis (Sprache, erforderliche Unterlagen, PCT)
Sprachliche Anforderungen
Anmeldungen müssen grundsätzlich in indonesischer Sprache eingereicht werden. Es ist zwar möglich, mit einer fremdsprachigen Beschreibung zunächst einen Anmeldetag zu sichern, doch gilt die Anmeldung als zurückgenommen, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Anmeldetag eine indonesische Übersetzung eingereicht wird. Selbst wenn die englische Fassung auf japanischer Seite noch nicht endgültig fertiggestellt ist und die Anmeldung in Eile eingereicht werden muss, sollte der Zeitplan für die Übersetzung vor Ort vor der Einreichung festgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen (falls erforderlich)
- POA (Vollmacht): erforderlich bei Einreichung über einen Vertreter
- Urkunde über die Rechtsnachfolge vom Erfinder auf den Anmelder (falls Anmelder ≠ Erfinder)
- Prioritätsunterlagen: bei Inanspruchnahme der Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft
- Nachweis über die Hinterlegung von Mikroorganismen: bei biotechnologischen Erfindungen
- GRTK-Herkunftserklärung: bei Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens (gemäß Regel 2026)
- Sequenzliste gemäß ST.26: Erfindungen, die Nukleinsäure- oder Aminosäuresequenzen enthalten
*Gemäß den Regeln von 2026 ist eine „Erklärung des Erfinders über das Eigentumsrecht“ nicht mehr erforderlich. Der japanische Standardsatz darf nicht unverändert übernommen werden; die Überprüfung der lokalen Formvorschriften ist zwingend erforderlich.
Anmeldeweg
| Punkt | Direkte Anmeldung | Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft | PCT-Überführung in nationales Recht |
|---|---|---|---|
| Fristen | Jederzeit | Innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum | Grundsätzlich innerhalb von 31 Monaten ab dem Prioritätsdatum (gemäß den neuesten Vorschriften zu überprüfen) |
| Übersetzung | Grundsätzlich Indonesisch | Wie oben / Fremdsprachen zulässig + 30 Tage Übersetzung | Indonesische Übersetzung zum Zeitpunkt der Umstellung |
5. Standardablauf und wichtige Fristen
Wichtige Punkte der Darstellung: An zwei Entscheidungspunkten (Erfüllung der Mindestanforderungen / allgemeines Patent?) verzweigt sich der Ablauf: Während der allgemeine Patentweg über Veröffentlichung → Stellungnahmen Dritter → Sachprüfung verläuft, werden beim vereinfachten Patentweg Formprüfung, Veröffentlichung und Sachprüfung komprimiert, sodass die Entscheidung etwa 6 Monate nach dem Anmeldetag erfolgt. Beide Wege laufen bei der Eintragung zusammen; nach der Eintragung ist eine doppelte Docket-Verwaltung für Jahresgebühren und den Bericht über die Umsetzung gemäß Art. 20A erforderlich.
6. Veröffentlichung, Stellungnahmen Dritter, Antrag auf Sachprüfung
System der Stellungnahmen Dritter (entspricht dem Einspruchsverfahren in Indonesien)
In Indonesien steht das System der Stellungnahmen Dritter während der Veröffentlichung im Mittelpunkt, anstatt eines unabhängigen Einspruchsverfahrens wie in Japan. Bei allgemeinen Patenten beträgt die Veröffentlichungsfrist 6 Monate, bei vereinfachten Patenten 14 Tage; während dieser Zeit können Dritte Stellungnahmen oder ein Einspruchsverfahren gleichwertige Einwände einreichen. Das DGIP nutzt diese als zusätzliche Entscheidungsgrundlage für die Sachprüfung. Der Anmelder kann innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung eine Gegendarstellung einreichen.
Beschleunigte Sachprüfung (PSA) und CS&E-Pilotprojekt
Optionen zur Beschleunigung der Erteilung
- PSA (Early Substantive Examination): Antragstellung nach Annahme der Anmeldung und vor der Veröffentlichung. Entscheidung innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung, wenn keine Stellungnahmen Dritter vorliegen, bzw. innerhalb von 30 Monaten, wenn solche vorliegen
- CS&E-Pilotprojekt (Singapur × Indonesien): Bis zum 1. Januar 2027 ohne zusätzliche Gebühren. Voraussetzung ist eine Ausgestaltung mit maximal 20 Ansprüchen und höchstens 3 unabhängigen Ansprüchen
- Im Rahmen einer Strategie zur Ausweitung auf Südostasien ist es realistisch, eine in Singapur erteilte vorläufige Erlaubnis nach Indonesien zu übertragen
7. Geschätzte Gebühren (PP 45/2024)
Die aktuellen Gebühren basieren auf PP Nr. 45/2024 (in Kraft getreten am 17. Dezember 2024). Diese ersetzt die bisherige PP Nr. 28/2019. Bitte überprüfen Sie die einzelnen Kosten in der Anlage zu diesem Erlass unbedingt auf dem aktuellen Stand auf dem elektronischen Anmeldebildschirm der DGIP zum Zeitpunkt der Anmeldung.
| Kostenposten | Rechtsgrundlage | Praktischer Hinweis |
|---|---|---|
| Anmeldegebühr | PP 45/2024 | Unterschiedlich bei Standardpatenten und vereinfachten Patenten |
| Zuschlag für mehr als 10 Ansprüche | Gesetzesänderung von 2024 § 24(2a) | Die Anzahl der Ansprüche wirkt sich direkt auf die Kosten aus |
| Gebühr für den Antrag auf Sachprüfung eines allgemeinen Patents | Patentgesetz § 51 | Risiko des Erlöschens bei Nichtzahlung muss beachtet werden |
| Gebühr für den Antrag auf vereinfachte sachliche Prüfung | Regelungsänderung 2021 | Budgetierung unter der Voraussetzung einer gleichzeitigen Beantragung |
| Jahresgebühren | Patentgesetz § 126 und § 128 | Basierend auf dem Anmeldetag. In der zweiten Hälfte steigen die Kosten |
| Zuschlag für die Nachfrist | Patentgesetz § 126(4) | Zuschlag in Höhe von 100 % der ausstehenden Jahresbeiträge |
| Rentenermäßigung | Offizielle Angaben des DGIP | Antrag auf Anwendung von 10 % oder Rp0 bei Bildungseinrichtungen und staatlichen Forschungseinrichtungen möglich |
8. Patentbeschwerdekammer und Handelsgericht
Patentbeschwerdekammer (Komisi Banding Paten)
Beschwerdestelle auf Verwaltungsebene. Befasst sich mit Beschwerden gegen Ablehnungsentscheidungen, gegen nachträgliche Änderungen nach der Eintragung sowie gegen Erteilungsentscheidungen. Die Mitglieder sind in ungerader Anzahl (mindestens drei) und verhandeln in einem Kollegium, dem auch Prüfer angehören, die die sachliche Prüfung des betreffenden Falls nicht durchgeführt haben.
| Themen | Frist |
|---|---|
| Einspruch gegen die Zurückweisung | Innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Mitteilung |
| Beginn der Prüfung durch den Ausschuss | Innerhalb eines Monats nach Eingang |
| Gerichtsverfahren gegen die Erteilungsentscheidung | Ausländische Einwohner benötigen zwingend einen lokalen Vertreter (durch die Änderung von 2024 ausdrücklich festgelegt) |
Handelsgericht (Pengadilan Niaga)
Gerichtsinstanz für Patentstreitigkeiten. Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Handelsgericht, nicht bei den allgemeinen Gerichten. Es gibt landesweit fünf Standorte (Jakarta/Medan/Semarang/Surabaya/Makassar). Wenn eine der Parteien im Ausland ansässig ist, ist das Handelsgericht in Zentral-Jakarta zuständig.
Sehr kurzer Zeitplan des Handelsgerichts
- Terminfestsetzung innerhalb von 14 Tagen nach Klageerhebung
- Beginn der Verhandlung innerhalb von 60 Tagen
- Urteil in erster Instanz innerhalb von 180 Tagen
- Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden, sondern nur sofortige Kassationsbeschwerde (kasasi)
- Einreichung der Kassationsbeschwerde: 14 Tage / Begründung: 14 Tage / Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: innerhalb von 180 Tagen
Im Vergleich zu japanischen Patentverfahren ist die Zeitplanung äußerst streng. Die Vorbereitung von Beweismitteln und Gutachten muss vor Klageerhebung abgeschlossen sein.
9. Verletzungsverfahren, Unterlassungsklagen und Schadenersatz
Rechtsbehelfe
Rechtsbehelfe, die vor dem Handelsgericht geltend gemacht werden können
- Unterlassungsverfügung (einstweilige Verfügung / dauerhafte Unterlassung): Im Fall Nokia usw. wurde die Schnelligkeit besonders hervorgehoben
- Schadensersatz: Im Fall Firstwave wurden 1 Milliarde Rupiah zugesprochen
- Vernichtung und Einziehung der rechtsverletzenden Produkte
- Bei Verfahrenspatenten gilt die Umkehr der Beweislast, wenn es sich um ein neues Produkt handelt
- Zum Schutz geheimer Verfahren kann eine nichtöffentliche Verhandlung angeordnet werden
Strafrechtliche Schritte und zollrechtliche Maßnahmen
Strafverfahren als letztes Mittel: Die offiziellen Leitfäden der DGIP legen fest, dass vor der strafrechtlichen Verfolgung von Patent- und Einfachpatentverletzungen eine Mediation zwischen den Parteien stattfinden sollte. In der Praxis ist es sicherer, folgende Reihenfolge einzuhalten: Abmahnung → zivilrechtliche Unterlassungsklage und Beweissicherung → gegebenenfalls Strafverfahren. Das Zollregistrierungssystem konzentriert sich auf Marken und Urheberrechte; es ist angemessen, Patente als nicht darunter fallend zu betrachten. Bei Patentverletzungen ist der Weg über das Handelsgericht der richtige Weg.
10. Bericht über die Aufrechterhaltung und den Stand der Umsetzung (Art. 20A)
Verwaltung der Jahresgebühren
Nach der Erteilung der Erlaubnis benachrichtigt der Minister den Anmelder und stellt innerhalb von zwei Monaten die Patentschrift aus. Die erste Jahresgebühr ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Urkunde fällig und umfasst die Gebühren vom Anmeldejahr bis zum Eintragungsjahr sowie das folgende Jahr (dies wird in der japanischen Praxis oft übersehen). Danach ist die Zahlung jährlich bis einen Monat vor dem Anmeldetag fällig. Bei Verspätung wird eine sechsmonatige Nachfrist gewährt, zuzüglich eines Aufschlags von 100 %. Bleibt die Zahlung dennoch aus, wird das Patent gelöscht und kann ohne Urteil des Handelsgerichts nicht wiederhergestellt werden.
Berichtspflicht über die Nutzung (Artikel 20A, neu eingeführt 2024)
Neue Compliance-Anforderungen, die von ausländischen Unternehmen leicht übersehen werden: Der durch die Änderung von 2024 neu eingeführte Artikel 20A verpflichtet Patentinhaber, dem Justizminister bis zum Jahresende eine Erklärung über die Ausübung des Patents in Indonesien zu übermitteln. Die Verwaltung der Jahresgebühren-Akte und der Bericht über die Ausübungssituation muss getrennt erfolgen. Es ist unerlässlich, ein System zu schaffen, das es der Rechtsabteilung ermöglicht, interne Informationen wie Herstellung, Import, Lizenzvergabe, Zeitpunkt der Markteinführung und Ort der Ausübung zu erfassen.
11. Wichtige Rechtsprechung (Garuda/Nokia/Firstwave)
In Indonesien wird jährlich nur etwa ein Patentverletzungsverfahren zugelassen; trotz der geringen Fallzahlen tendieren die Streitpunkte in der Rechtsprechung dazu, dass „die Entscheidung eher von der Prozessstruktur als von technischen Fragen abhängt“. Die Bedeutung der Prozessgestaltung durch die Parteien ist hier höher als in Japan.
| Fall | Streitpunkt | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| PT Garuda gegen Bagus Tanuwidjaja, Oberster Gerichtshof 09/K/N/HaKI/2007 |
Aufhebung aufgrund mangelnder Neuheit und mangels Geschäftsmodellcharakter eines Patents für ein Online-Zahlungssystem | Bei FinTech- und E-Commerce-Fällen ist die Frage entscheidend, ob sich das Geschäftsmodell als technische Erfindung umsetzen lässt |
| Lintas Promosi gegen Karta Indonesia, Oberster Gerichtshof 802 K/Pdt.Sus-HKI/2019 |
Nichtbeziehung der Miterfinder in einem vereinfachten Patentnichtigkeitsverfahren → Klageabweisung | Vor der Nichtigkeitsklage ist die Ermittlung aller Miterfinder und Mitberechtigten zwingend erforderlich |
| Indra Mustakim gegen Sukianto, Oberster Gerichtshof 167 K/Pdt.Sus-HKI/2017 |
Nichtaufnahme des DGIP führt zu Problemen im Nichtigkeitsverfahren | Bei Beantragung einer Berichtigung des Registers ist die prozessuale Stellung der DGIP unbedingt zu prüfen |
| Nokia gegen Oppo/Realme (Importeur) – Oberster Gerichtshof 1849 K/Pdt.Sus-HKI/2022 |
Nichtbeziehung zum tatsächlichen Hersteller in China bei SEP-Verletzung → Klage abgewiesen | Bei Importverletzungen ist vor Klageerhebung ein Gesamtüberblick über Hersteller, Lizenzgeber, Importeure und Verkäufer zu erstellen |
| Firstwave gegen Panca Karsa/Sawit Kaltim – Oberster Gerichtshof 1130 K/Pdt.Sus-HKI/2021 |
Patentverletzung am Hydrauliksystem eines Palmöl-Sterilisators festgestellt. 1 Milliarde Rupiah Schadenersatz + dauerhafte Unterlassungsverfügung | In technischen Fällen entscheiden Gutachter, Verträge und Spezifikationen über Sieg oder Niederlage. „Nur Produktanalyse“ reicht nicht aus |
12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen
Vor der Anmeldung (Pre-filing)
- Wahl zwischen Standardpatent und vereinfachtem Patent (vereinfachtes Patent, wenn Schnelligkeit im Vordergrund steht)
- Bei der Formulierung der Ansprüche „Geschäftsmethoden per se“ vermeiden und technische Merkmale sowie technische Wirkungen in den Vordergrund stellen
- Prüfen Sie, ob Vorträge auf Fachkonferenzen oder Ausstellungen stattgefunden haben, um zu beurteilen, ob die 12-monatige Nachfrist in Anspruch genommen werden kann
- Vorab prüfen, ob GRTK-Anforderungen, Mikroorganismen-Hinterlegung und die ST.26-Verzeichnisliste erforderlich sind (Regel 2026)
- Bei einer parallelen Anmeldung in Singapur prüfen, ob die Anforderungen an die Anzahl der Ansprüche im Rahmen des CS&E-Pilotprogramms (20/3) erfüllt sind
Während der Anmeldung (Prosecution)
- Bei einer fremdsprachigen Beschreibung: Festlegung des Ablaufs für die indonesische Übersetzung innerhalb von 30 Tagen
- Bei allgemeinen Patenten muss der Antrag auf Sachprüfung innerhalb von 36 Monaten nach dem Anmeldetag gestellt werden (um eine stillschweigende Rücknahme zu vermeiden)
- Für vereinfachte Patente: Aufbau eines Überwachungssystems für die 14-tägige Veröffentlichungsfrist gemeinsam mit dem lokalen Vertreter
- Vorbereitung einer 30-tägigen Gegendarstellung zu Stellungnahmen Dritter
Nach der Eintragung (Aufrechterhaltung / Durchsetzung)
- Verwaltung der ersten Jahresgebühr (innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Urkunde) und des jährlichen Berichts über den Stand der Umsetzung (Art. 20A) in separaten Akten
- Erstellung einer Übersicht über die Beteiligten (Miterfinder, DGIP, ausländische Hersteller) vor Einleitung eines Verletzungsverfahrens (Lücken bergen das Risiko einer Klageabweisung)
- Bei technischen Fällen: Begutachter, Verträge und Spezifikationen vor Klageerhebung sichern
- Das Handelsgericht entscheidet innerhalb von 180 Tagen; es gibt nur die Möglichkeit der Kassationsbeschwerde (kasasi). Die Beweisstrategie muss vor Klageerhebung festgelegt werden
Zusammenfassung
Das indonesische Patentsystem hat durch das Änderungsgesetz von 2024 und die neuen Vorschriften von 2026 einen erweiterten Anwendungsbereich, eine beschleunigte Abwicklung und strengere Compliance-Anforderungen erhalten. Der Schlüssel zum Erfolg für japanische Unternehmen liegt darin, die technische Beschreibung der Erfindung zu stärken, frühzeitig den Spielraum für die Nutzung von vereinfachten Patenten zu erkennen, Übersetzungen, Prüfungsanträge, Jahresgebühren und Ausführungsberichte in separaten Akten zu verwalten sowie bei Streitigkeiten keine notwendigen Parteien zu übersehen.Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungen im Bereich internationaler PCT-Patentanmeldungen und Patentanmeldungen.
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Die Kanzlei für geistiges Eigentum EVORIX bietet umfassende Unterstützung bei der Patentanmeldung und der Durchsetzung von Rechten in den wichtigsten ASEAN-Ländern, einschließlich Indonesien. Von der Wahl zwischen Standardpatent und vereinfachtem Patent über die Nutzung des direkten PCT-Verfahrens, der Priorität nach dem Pariser Übereinkommen und des CS&E-Pilotprogramms bis hin zur Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe vor dem Handelsgericht und der Berichterstattung gemäß Art. 20A kümmern sich unsere erfahrenen Patentanwälte in Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern um Ihre Angelegenheiten.
Quellen und Referenzmaterialien
▼ Primärrecht
- Gesetz Nr. 13 von 2016 über Patente (Patentgesetz von 2016)
- Gesetz Nr. 65 von 2024 (geändertes Patentgesetz von 2024)
- Permenkum Nr. 6 von 2026 (Durchführungsbestimmungen zur Patentanmeldung von 2026)
- PP Nr. 45 von 2024 (Verordnung über Gebühren vom 17. Dezember 2024)
- Permenkumham Nr. 39/2018 (Verordnung über Zwangslizenzen)
▼ Offizielle Informationsquellen
- DGIP (Direktorat Jenderal Kekayaan Intelektual): dgip.go.id
- WIPO Lex (Datenbank für indonesische IP-Rechtsvorschriften): wipo.int/wipolex
- WIPO PCT-Leitfaden für Anmelder in Indonesien: wipo.int/pct
- ASEAN IP Portal: aseanip.org
- Offizielle Informationen zum IPOS-DGIP CS&E Pilot (Zusammenarbeit zwischen Singapur und Indonesien bei der Prüfung)
▼ Wichtige Rechtsprechung
- PT Garuda Indonesia gegen Bagus Tanuwidjaja (Oberster Gerichtshof 09/K/N/HaKI/2007)
- Lintas Promosi Global gegen Karta Indonesia Global (Oberster Gerichtshof 802 K/Pdt.Sus-HKI/2019)
- Indra Mustakim gegen Sukianto (Oberster Gerichtshof 167 K/Pdt.Sus-HKI/2017)
- Nokia Technology OY gegen Oppo/Realme (Oberster Gerichtshof 1849 K/Pdt.Sus-HKI/2022)
- Firstwave Technology gegen Panca Karsa/Sawit Kaltim (Oberster Gerichtshof 1130 K/Pdt.Sus-HKI/2021)
▼ Internationale Abkommen
- Pariser Übereinkommen (Beitritt Indonesiens 1950)
- PCT (Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens)
- TRIPS-Abkommen (Beitritt zur WTO 1995)
- RCEP (Inkrafttreten 2022)
- IJEPA (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Japan und Indonesien – Inkrafttreten 2008)
*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: Mai 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Für aktuelle Informationen, wie den Originaltext von Permenkum 6/2026, die individuellen Gebühren in der Anlage zu PP 45/2024, die Fristen für die nationale PCT-Umwandlung sowie die Formulare für die Registrierung freiwilliger Lizenzen, empfehlen wir die Konsultation des offiziellen Portals der DGIP sowie die Rücksprache mit Fachleuten.