An alle Designer, die sich mit der Innenausstattung von Gebäuden und Geschäften sowie mit Raumgestaltung befassen: Was wäre, wenn Ihre wertvollen Entwürfe unbemerkt kopiert würden? Wussten Sie, dass es Möglichkeiten gibt, Ihre Designs als „Rechte“ zu schützen, bevor es dazu kommt?
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen anhand offizieller Informationen des Patentamts und aus der Sicht eines Patentanwalts auf leicht verständliche Weise alles rund um die „Geschmacksmusterregistrierung“ zum Schutz von Architektur- und Innenraumdesigns – von den Grundlagen über die Anmeldemodalitäten bis hin zur Erstellung von Zeichnungen.
Was ist eine Geschmacksmusteranmeldung? Warum muss man Architektur- und Innenraumdesign schützen?
Die Entwicklung eines Designs erfordert viel Mühe und Zeit. Wenn ein Design, das unter großem Aufwand entstanden ist, dennoch einfach kopiert wird, werden die Anstrengungen der Designer nicht belohnt. Außerdem geht der Anreiz zur Schaffung neuer Designs verloren, was die Entwicklung der gesamten Branche behindert.
Vor diesem Hintergrund wurde das „Geschmacksmustergesetz“ mit dem Ziel geschaffen, geschaffene Designs rechtlich zu schützen und die Schaffung neuer Designs zu fördern. Das Geschmacksmustergesetz existierte bereits seit langem als Gesetz zum Schutz der Form, des Musters und der Farbe von Gegenständen, doch durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 (Reiwa 1) wurden ab dem 1. April 2020 (Reiwa 2) auch die Gestaltung von Gebäuden und Innenräumen neu in den Schutzumfang aufgenommen.
Dadurch ist es nun möglich, neue Designs, die Sie geschaffen haben – wie beispielsweise die Außenansicht von Gebäuden oder die Innenausstattung von Geschäften und Büros – durch das starke Recht des „Geschmacksmusterrechts“ zu schützen. Das Geschmacksmustergesetz ist ein historisches Gesetz, das seit seiner Verabschiedung als Geschmacksmusterverordnung in der Meiji-Zeit über rund 130 Jahre hinweg die Entwicklung des Designs in Japan unterstützt hat.
Welche Gebäude- und Innenraumdesigns können als Geschmacksmuster eingetragen werden?
Das Geschmacksmustergesetz schützt ein breites Spektrum an Designs, basierend auf dem übergeordneten Ziel, dass „alles, was Gegenstand einer gestalterischen Schöpfung ist, umfassend durch das Geschmacksmustergesetz geschützt werden sollte“.
Konkret können folgende Gebäude- und Innenraumdesigns in Frage kommen:
- Gebäude: Dazu gehören natürlich gewerbliche Gebäude wie Bürogebäude, Wohnhäuser und Kaufhäuser, aber auch öffentliche Bauwerke wie Brücken.
- Innenausstattung: Dies ist das Design eines Raumes, das durch die Einheit von Wänden, Böden, Decken, Beleuchtung, Möbeln und anderen Gegenständen entsteht, die den Raum bilden.
Nicht nur physisch zusammenhängende Designs, sondern auch solche, die zwar physisch voneinander getrennt sind, werden als „ein einziges Design“ behandelt, wenn „nach allgemeiner Auffassung alle Bestandteile als Einheit angesehen werden, um einen bestimmten Zweck und eine bestimmte Funktion zu erfüllen“ oder wenn „sie nach allgemeiner Auffassung als Einheit ausgeführt werden, wie beispielsweise Schulgebäude, die auf demselben Grundstück errichtet wurden“.Im Falle der Innenausstattung wird auch dann von einem einzigen Design ausgegangen, wenn der Raum zwar physisch unterteilt ist, aber durch transparente Wände oder Ähnliches „visuell als ein einziger Raum wahrgenommen wird“. Beispiele hierfür sind beispielsweise durch transparente Trennwände in einem Büro abgetrennte Besprechungsräume oder durch transparente Wände in einem Laden abgetrennte Bereiche für Darsteller.
„Voraussetzungen“ für die Eintragung eines Geschmacksmusters
Nicht jedes Design kann eingetragen werden. Um eine Geschmacksmusterregistrierung zu erhalten, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Das Design muss gewerblich nutzbar sein: Es muss sich um ein Design handeln, das wiederholt hergestellt werden kann.
- Neuheit: Das angemeldete Design darf kein Design sein, das vor der Anmeldung öffentlich bekannt war, öffentlich genutzt wurde oder der Öffentlichkeit über veröffentlichte Publikationen oder Telekommunikationsleitungen zugänglich gemacht wurde, und es darf auch kein ähnliches Design sein; es muss also ein „neues Design“ sein.
- Nicht-offensichtliche Schöpfung: Das Design darf nicht so beschaffen sein, dass es einem Fachmann auf diesem Gebiet auf der Grundlage von vor der Anmeldung bestehenden Designs „leicht einfallen würde“. Denn wenn leicht einfallbare Designs eingetragen werden, könnte dies die industrielle Entwicklung behindern. So können beispielsweise Designs, die lediglich aus einer Kombination bestehender Designelemente bestehen (Zusammenstellung) oder bei denen lediglich die Anordnung geändert wurde, als leicht zu schaffen angesehen werden.
- Vorrangige Anmeldung: Wenn mehrere Personen am selben Tag eine Anmeldung für ein identisches oder ähnliches Design einreichen, wird durch eine Vereinbarung entschieden, wer die Eintragung erhält. Werden die Anmeldungen jedoch an unterschiedlichen Tagen eingereicht, werden die Rechte grundsätzlich demjenigen gewährt, der die Anmeldung zuerst eingereicht hat. Daher ist es äußerst wichtig, das Design so schnell wie möglich nach seiner Schaffung anzumelden.
Alle diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Welche Vorteile hat der Erwerb eines Geschmacksmusterrechts?
Der Erwerb eines Geschmacksmusterrechts bietet folgende Vorteile:
- Erlangung eines Ausschließlichkeitsrechts: Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts hat das „Alleinrecht“ auf die Verwertung (Herstellung, Verkauf, Nutzung usw.) des in Japan eingetragenen Geschmacksmusters sowie ähnlicher Geschmacksmuster. Dadurch können Sie Dritte daran hindern, Ihr Design ohne Ihre Zustimmung nachzuahmen oder Nachahmungsprodukte zu verkaufen.
- Maßnahmen gegen Nachahmungen: Gegen Personen, die das Geschmacksmusterrecht verletzen, können Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. So können Sie verhindern, dass Ihr wertvolles Design ohne Ihre Zustimmung verwendet wird, und mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen.
- Lizenzeinnahmen: Durch die Lizenzierung (Nutzungsgenehmigung) des Geschmacksmusterrechts an Dritte können Sie Lizenzgebühren erzielen.
- Stärkung der Markenpräsenz: Indem Sie darauf hinweisen, dass Ihr Design als Geschmacksmuster eingetragen ist, können Sie Ihren Kunden die technische Kompetenz und das Design-Know-how Ihres Unternehmens demonstrieren, was zu einer Verbesserung des Markenimages führt.
Grundlegender Ablauf einer Geschmacksmusteranmeldung
Die Anmeldung eines Geschmacksmusters verläuft im Allgemeinen wie folgt.
- Recherche nach älteren Geschmacksmustern: Es wird geprüft, ob das Design, für das eine Anmeldung in Betracht gezogen wird, mit bereits eingetragenen oder allgemein bekannten Geschmacksmustern identisch oder ihnen ähnlich ist. Die Recherche erfolgt vor allem anhand der Datenbank des Patentamts, bei Bedarf werden jedoch auch andere Unterlagen von Amts wegen geprüft.
- Erstellung und Einreichung der Anmeldungsunterlagen: Die für die Anmeldung eines Geschmacksmusters erforderlichen Unterlagen (Anmeldeformular, Beschreibung des Gegenstands, auf den sich das Geschmacksmuster bezieht, Zeichnungen usw.) werden erstellt und beim Patentamt eingereicht. Dabei ist die Erstellung von „Zeichnungen“ besonders wichtig, um das Design genau wiederzugeben.
- Prüfung durch das Patentamt: Die Prüfer des Patentamts prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, ob die oben genannten Eintragungsvoraussetzungen (Neuheit, nicht offensichtliche Erfindungshöhe, ältere Anmeldungen usw.) erfüllt sind.
- Reaktion auf die Mitteilung über die Zurückweisungsgründe: Wenn bei der Prüfung Gründe festgestellt werden, die eine Eintragung verhindern (Zurückweisungsgründe), erhalten Sie eine Mitteilung vom Patentamt. Daraufhin können Sie durch Einreichung einer Stellungnahme oder einer Verfahrensberichtigung Gegenargumente vorbringen oder Korrekturen vornehmen.
- Eintragungsbeschluss und Eintragung: Nach bestandener Prüfung wird ein Eintragungsbeschluss erteilt. Durch Zahlung der Eintragungsgebühr wird das Geschmacksmusterrecht eingetragen und ein Geschmacksmusterblatt veröffentlicht. Der Inhalt des eingetragenen Geschmacksmusters wird im Geschmacksmusterblatt veröffentlicht und ist grundsätzlich öffentlich zugänglich.
So erstellen Sie „Zeichnungen“ für Gebäude- und Innenraumdesigns: Das ist wichtig!
Bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters sind „Zeichnungen“ einer der wichtigsten Faktoren, um das Design genau zu vermitteln. Insbesondere bei Gebäuden und Innenausstattungen gelten für die Darstellung besondere Regeln.
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Grundlagen der Zeichnungen:
- Grundsätzlich müssen Zeichnungen für eine Designanmeldung ausschließlich das „Design selbst“, für das die Eintragung beantragt wird, unverfälscht wiedergeben.
- Es ist zu beachten, dass Maße, Zeichnungssymbole und Oberflächenbeschaffenheiten, wie sie üblicherweise in allgemeinen Bau- oder Innenarchitekturzeichnungen angegeben werden, grundsätzlich nicht aufgeführt werden dürfen.
- Die Größe der Zeichnungen ist auf maximal 150 mm in der Breite und 113 mm in der Höhe festgelegt.
- Die Reihenfolge der Zeichnungen ist frei wählbar, es ist jedoch wünschenswert, den Maßstab aller Zeichnungen einheitlich zu halten. Wenn sich beispielsweise die Größe der Vorder- und Rückansicht erheblich unterscheidet, kann es vorkommen, dass die Form des Designs nicht mehr erkennbar ist.
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Erforderliche Zeichnungen:
- Um das Design genau darzustellen, sind grundsätzlich sechs Ansichten (Vorderansicht, Rückansicht, Grundriss, Unterseite, linke Seitenansicht, rechte Seitenansicht) zu erstellen.
- Gibt es Teile, die mit den sechs Ansichten allein nicht vollständig dargestellt werden können (z. B. verdeckte Teile oder die innere Struktur), werden diese durch Schnittansichten, Vergrößerungen oder gestrichelte Linien ergänzt.
- Werden Teile des Designs weggelassen (z. B. Querschnittszeichnungen ohne Konstruktionselemente) oder nicht relevante Teile mit gestrichelten Linien dargestellt, ist dies in der Beschreibung anzugeben.
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Verwendung von perspektivischen Darstellungen und Fotos:
- Durch die Kombination von Sechs-Seiten-Ansichten, Schnittzeichnungen und Vergrößerungen mit perspektivischen Darstellungen (Schrägansichten) lässt sich das gesamte Design verständlicher darstellen.
- Es ist auch zulässig, anstelle von Zeichnungen Fotos einzureichen.
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Die Rolle von Referenzzeichnungen:
- „Referenzzeichnungen“ unterscheiden sich von den Zeichnungen, die das Design selbst darstellen, und dienen ergänzend dazu, die Funktion, den Verwendungszweck und den Verwendungszustand des Designs zu erläutern.
- In Referenzzeichnungen können zur Erläuterung des Designs frei Richtungslinien, Schriftzeichen, Symbole sowie Hintergründe, die die Verwendungssituation darstellen, eingefügt werden.
- So können beispielsweise die Funktionen der einzelnen Teile dargestellt werden, oder bei einem Design mit transparenten Teilen kann die Beschreibung der transparenten Bereiche mithilfe von Referenzzeichnungen ergänzt werden, wenn dies allein durch den Text der Anmeldung schwer verständlich ist. Bei der Prüfung durch das Patentamt werden die Begriffe „transparent“ und „transparente Struktur“ unterschieden, wobei „transparent“ einen Zustand mit hoher Lichtdurchlässigkeit bezeichnet, bei dem die Rückseite sichtbar ist.
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Darstellung dynamischer oder sich verändernder Designs:
- Wenn sich das Design verändert, wie beispielsweise bei einem Gebäude mit einem sich öffnenden und schließenden Dach, sind grundsätzlich Zeichnungen sowohl des Zustands vor als auch nach der Veränderung einzureichen. Bei Bedarf können auch Zeichnungen von Zwischenstadien der Veränderung hinzugefügt werden.
- Auch wenn sich die Erscheinungsform des Designs je nach Nutzungszustand ändert, wie beispielsweise bei einer Innenausstattung, bei der sich die Beleuchtung des Ladens je nach Auslastung ändert, wird dies anhand von Zeichnungen vor und nach der Veränderung dargestellt.
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Empfehlung für „Teilgeschmacksmuster“ (wenn nur ein Teil geschützt werden soll)
- Wenn Sie nicht das gesamte Gebäude oder die gesamte Innenausstattung, sondern nur einen bestimmten „Teil“ des Designs als Geschmacksmuster eintragen lassen möchten, können Sie dies als „Teilgeschmacksmuster“ beantragen.
- Bei der Anmeldung als Teil-Design zeichnen Sie den Teil, für den Sie eine Designregistrierung wünschen, mit einer „durchgezogenen Linie“ ein, während die übrigen Teile zur Unterscheidung mit einer „gestrichelten Linie“ dargestellt werden.
- Es besteht auch die Möglichkeit, die zu schützenden Teile durch Einfärben von den übrigen Teilen abzugrenzen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da es unklar wird, ob die Farbe selbst Teil des Designs ist, wenn die zu schützenden Teile eingefärbt werden. Zur Unterscheidung sollten daher nur die Teile eingefärbt werden, die nicht unter den Designschutz fallen.
- Bei der Anmeldung als Teilgeschmacksmuster ist es zwingend erforderlich, in der Anmeldung oder in der Beschreibung des Geschmacksmusters anzugeben, wie der Teil, für den eine Geschmacksmusterregistrierung beantragt wird, gekennzeichnet ist (z. B. durch durchgezogene Linien, gestrichelte Linien oder die Verwendung von Farbe).
Wissenswertes zu besonderen Anmeldesystemen
Es gibt einige spezielle Anmeldesysteme, die im Zusammenhang mit der Gestaltung von Gebäuden und Innenräumen genutzt werden können.
- System der verwandten Geschmacksmuster: Wenn aus einem einzigen Designkonzept mehrere Varianten (ähnliche Geschmacksmuster) geschaffen wurden, können diese zusammen mit dem ursprünglichen Design (dem Hauptgeschmacksmuster) als „verwandte Geschmacksmuster“ angemeldet und eingetragen werden. Dadurch können nicht nur das Hauptgeschmacksmuster, sondern auch die Designvarianten rechtlich geschützt werden.
- System für vertrauliche Geschmacksmuster: Nach der Eintragung eines Geschmacksmusters wird dieses grundsätzlich im Geschmacksmusterblatt veröffentlicht. Wenn Sie das Design jedoch bis zur Presseveröffentlichung oder für einen bestimmten Zeitraum geheim halten möchten, können Sie bei der Anmeldung einen Antrag auf vertrauliche Behandlung stellen und so die Veröffentlichung der Zeichnungen usw. um bis zu drei Jahre verzögern. Für die vertrauliche Behandlung fallen jedoch zusätzliche Gebühren an.
- System für zusammengesetzte Geschmacksmuster: Grundsätzlich kann eine Anmeldung nur ein Geschmacksmuster enthalten, doch können zwei oder mehr Gegenstände, die gleichzeitig verwendet werden (z. B. Möbel oder Beleuchtungskörper, die als Set verkauft werden), als „ein einziges Geschmacksmuster“ zusammengefasst angemeldet und eingetragen werden. Bei Gebäuden und Innenausstattungen besteht die Möglichkeit, dies auf das Design bestimmter, den Raum bildender Set-Gegenstände anzuwenden.
Zusammenfassung: Zum Schutz wichtiger Designs und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Das Design von Gebäuden und Innenräumen ist das Ergebnis der Kreativität und der Bemühungen der Designer. Durch die Nutzung des Geschmacksmusterregistrierungssystems können diese wichtigen Designs vor Nachahmung geschützt werden, sodass Sie Ihre kreative Tätigkeit unbesorgt fortsetzen und letztlich die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens steigern können.
Insbesondere die Geschmacksmusterregistrierung für Gebäude- und Innenraumdesigns ist ein relativ neues System, bei dem in vielen Fällen Fachwissen erforderlich ist, beispielsweise hinsichtlich der Darstellung von Zeichnungen. Die Erstellung präziser Zeichnungen und die Festlegung eines angemessenen Schutzumfangs haben großen Einfluss auf den Erfolg der Geschmacksmusteranmeldung sowie auf die Stärke der erworbenen Rechte.
Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Design für eine Geschmacksmusteranmeldung in Frage kommt oder wie Sie es am effektivsten schützen können, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Designs rechtlich zu schützen und zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens beizutragen.
Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag dazu beiträgt, das Verständnis von Architektur- und Innenarchitekten für die Designregistrierung zu vertiefen und Ihnen dabei hilft, Ihre wertvollen Entwürfe zu schützen.
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Vertraut mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).