„Man muss nur eine Eingabeaufforderung schreiben, und schon ist das Programm fertig“ – mit der Verbreitung generativer KI rückt eine Zeit näher, in der auch Menschen, die keinen Code schreiben können, Software entwickeln können. Und genau diese Technologie wurde in Japan patentiert.In diesem Artikel erläutert ein auf KI-geistiges Eigentum spezialisierter Patentanwalt das vom japanischen Start-up NEUROBASE, INC. erworbene eingetragene Patent „Patent Nr. 7564601“.
In unserem kürzlich erschienenen Artikel „Claude Fable 5 ist da | Wie man mit KI blitzschnell entwickelte Erfindungen patentieren lässt“ haben wir erläutert, dass „auch mit KI geschaffene Erfindungen patentierbar sind“ – dieses Patent ist ein konkretes Beispiel dafür. Schauen wir uns einmal genauer an, wie die derzeit heißeste Technologie – die „Code-Generierung durch KI“ – als Patent anerkannt wurde.
💡 Wichtig: Dieser Artikel ist Teil einer Reihe über KI-Agenten und generative KI-Patente (Vertiefung zu japanischen Patenten). Für Beispiele aus dem Ausland lesen Sie bitte auch „Patentfälle und Prüfpraxis in Japan, den USA und Europa“.
Inhaltsverzeichnis
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Patentnummer | Patent Nr. 7564601 (JP 7564601 B1) |
| Bezeichnung der Erfindung | Programm, Verfahren zur Informationsverarbeitung und Vorrichtung zur Informationsverarbeitung |
| Rechteinhaber (Anmelder) | NEUROBASE, INC. |
| Erfinder | Yasuhiro Inuma |
| Prioritätsdatum | 21. April 2023 |
| Anmeldetag | 26. Oktober 2023 |
| Eintragungsdatum | 9. Oktober 2024 |
| Anzahl der Ansprüche | 13 |
| Technisches Gebiet | Softwareentwicklungsunterstützung und Benutzeroberflächen (unter Verwendung generativer KI) |
Laut Zusammenfassung handelt es sich bei der vorliegenden Erfindung um eine Technologie, die „die Konzeption und Entwicklung von Software ermöglicht, ohne dass Kenntnisse im Bereich Software-Design oder -Entwicklung erforderlich sind“. Der Kernprozess ist wie folgt:
💡 Kernpunkt: Der intellektuelle Kern dieser Erfindung liegt nicht darin, die KI einfach „Code erstellen zu lassen“, sondern darin, dass der zwischengeschaltete „detaillierte Prompt (Spezifikation)“ in einem Vorschaufenster angezeigt wird, in dem der Benutzer ihn bearbeiten kann. Es handelt sich um einen praxisorientierten und konkreten Prozess, bei dem die Ausgabe der KI nicht unverändert verwendet wird, sondern der Mensch die Spezifikation zunächst überprüft und korrigiert, bevor die endgültige Generierung erfolgt.
Der tatsächlich durch dieses Patent geschützte Umfang ist in den „Patentansprüchen“ festgelegt. Wir zitieren den wichtigsten Anspruch 1 (Erfindung des Programms) im Originaltext.
Patent Nr. 7564601 | Anspruch 1 (Originaltext)
Ein Programm, das eine Zusammenfassungsanweisung entgegennimmt, die eine Übersicht über den zu generierenden Programmcode enthält, die entgegengenommene Zusammenfassungsanweisung in ein Modell zur Verarbeitung natürlicher Sprache eingibt, um eine Detailanweisung zu erhalten, die detaillierte Spezifikationen bezüglich des Programmcodes enthält, die erhaltene Detailanweisung im Vorschaufeld ausgibt undein Programm, das den Computer dazu veranlasst, Bearbeitungen der im Vorschaufeld angezeigten detaillierten Eingabeaufforderung entgegenzunehmen, die bearbeitete detaillierte Eingabeaufforderung in das Modell zur Verarbeitung natürlicher Sprache einzugeben und den Programmcode zu erhalten.
| Bestandteile | Inhalt | Funktion |
|---|---|---|
| Entgegennahme der Zusammenfassungsaufforderung | Erfassung der „Zusammenfassung“ des gewünschten Ergebnisses | Eingabe (Benutzereingabe) |
| Abruf der detaillierten Eingabeaufforderung | Die Zusammenfassung wird mithilfe eines LLM zu „detaillierten Spezifikationen“ ausgearbeitet | Umwandlung von abstrakt zu konkret |
| Ausgabe im Vorschaufeld | Anzeige der detaillierten Zwischenspezifikation auf dem Bildschirm | Visualisierung |
| Bearbeitung zulassen | Benutzer überarbeitet die detaillierten Spezifikationen | Human-in-the-Loop (menschliche Beteiligung) |
| Code abrufen | Code-Generierung aus den bearbeiteten Spezifikationen | Ausgabe (Ergebnis) |
Da der Titel der Erfindung „Programm, Verfahren zur Informationsverarbeitung und Informationsverarbeitungsvorrichtung“ lautet, ist davon auszugehen, dass sich die insgesamt 13 Ansprüche auf die Kategorien Programm, Verfahren und Vorrichtung verteilen. Dies entspricht der gängigen Praxis bei Softwarepatenten und zielt darauf ab, verschiedene potenzielle Rechtsverletzer abzudecken.
Man könnte meinen: „Ist die Code-Generierung mittels KI nicht schon gang und gäbe?“ Der entscheidende Punkt, der zur Erteilung dieses Patents geführt hat, liegt jedoch in der konkreten technischen Ausgestaltung.
① Es wird nicht in abstrakten Ideen, sondern in Form eines „Verarbeitungsablaufs“ beschrieben. Anstelle von „Code mit KI erstellen“ werden konkrete Schritte wie „Entgegennahme → Erstellung detaillierter Spezifikationen → Vorschauausgabe → Bearbeitung → Codegenerierung“ dargelegt.
② Eine einzigartige Innovation: die „bearbeitbare Zwischenspezifikation (Vorschau-Feld)“. Das technische Merkmal und Alleinstellungsmerkmal besteht darin, dass die von der KI erzeugten Ergebnisse nicht unverändert verwendet werden, sondern dass ein Zwischenprodukt (detaillierte Eingabeaufforderung = Spezifikation) so gestaltet ist, dass es von Menschen überprüft und korrigiert werden kann.
③ Die zu lösende Aufgabe ist klar definiert. Die technische Herausforderung – „die Erstellung von Software auch ohne Kenntnisse in Design und Entwicklung zu ermöglichen“ – wird mit den konkreten Mitteln zu ihrer Lösung in Einklang gebracht.
💡 Kernpunkt: Die bloße Tatsache, dass „KI eingesetzt wird“, reicht für ein Patent nicht aus. Wie die KI integriert wurde und welche einzigartigen Verarbeitungsabläufe und Benutzeroberflächen entworfen wurden – diese konkreten Details entscheiden über den Erfolg oder Misserfolg der Patentierung. Die „bearbeitbare Zwischenspezifikation“ dieses Patents ist ein gutes Beispiel dafür.
Nach den japanischen Prüfungsrichtlinien sind Erfindungen im Bereich Software patentierbar, wenn „die Informationsverarbeitung durch Software unter Nutzung von Hardware-Ressourcen konkret realisiert wird“.
Dieses Patent beschreibt einen konkreten Datenverarbeitungsprozess, bei dem ein Computer eine Eingabe entgegennimmt, diese mithilfe eines Modells zur Verarbeitung natürlicher Sprache verarbeitet, im Vorschaufenster ausgibt, Bearbeitungen zulässt und schließlich Code generiert. Dadurch werden die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllt, und durch die Innovation der „bearbeitbaren Zwischenspezifikation“ wurde vermutlich auch die erfinderische Tätigkeit anerkannt.
Dieses Patent wurde von einem japanischen Start-up erworben. Daraus lassen sich für KI- und Softwareentwickler klare Lehren ziehen.
① Auch Dienste, die „mit KI … tun“, sind patentierbar. Selbst bei Tools und Diensten, die generative KI nutzen, kann eine Patenterteilung angestrebt werden, sofern sie über einen eigenen Verarbeitungsablauf und eine eigene Benutzeroberfläche verfügen.
② Machen Sie den eigenen „zusätzlichen Schritt“ zum technischen Aufhänger. Nehmen Sie die Unterscheidungsmerkmale Ihres Dienstes – wie beispielsweise „die Möglichkeit, Zwischenspezifikationen zu bearbeiten“ – als konkrete Merkmale in die Patentansprüche auf.
③ Gerade Start-ups sollten frühzeitig eine Patentanmeldung einreichen. Es gilt als goldene Regel, die Anmeldung abzuschließen, bevor der Dienst veröffentlicht oder auf den Markt gebracht wird. Nach der Veröffentlichung geht die Neuheit verloren, und ein Patent kann nicht mehr erteilt werden.
④ Decken Sie die drei Kategorien „Programm“, „Verfahren“ und „Vorrichtung“ ab. So erfassen Sie verschiedene Verletzer und stärken Ihren Schutz.
Mit der Weiterentwicklung generativer KI sind nun auch KI-Systeme wie Claude Fable 5 auf den Markt gekommen, die „die Entwicklungszeit von mehreren Monaten auf wenige Tage verkürzen“. Je schneller die Entwicklung durch KI voranschreitet, desto mehr einzigartige Technologien entstehen nacheinander – und werden gleichzeitig sofort veröffentlicht und auf den Markt gebracht.
💡 Kernpunkt: Das vorliegende Patent (NEUROBASE) ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die „Technologie zur Erstellung von Software mittels KI“ bereits vor der Veröffentlichung und Markteinführung ordnungsgemäß rechtlich abgesichert wurde.Gerade in einer Zeit, in der die Entwicklung durch KI beschleunigt wird, entscheidet die Kombination aus „schneller Entwicklung“ und „schneller Absicherung (durch Patente)“ über die Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups.
Achtung FTO (mögliche Rechtsverletzungen): Das vorliegende Patent Nr. 7564601 ist ein eingetragenes Recht von NEUROBASE, INC. Der tatsächliche Schutzumfang wird durch den Wortlaut der einzelnen Ansprüche, den Grundsatz der Äquivalenz und die historischen Informationen bestimmt.Wenn Sie Dienste entwickeln und anbieten, die die Generierung von KI-Code oder eine „bearbeitbare Spezifikationsvorschau“ beinhalten, empfehlen wir Ihnen, gemeinsam mit Experten die mögliche Kollision mit diesem Patent (FTO = Freedom to Operate) zu prüfen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Erläuterung auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Patentinformationen und stellt keine Garantie für die Rechtmäßigkeit bestimmter Dienste oder den Umfang der Rechte dar.
Wir prüfen, ob Ihre firmeneigenen KI-Entwicklungstools patentierbar sind und ob sie mit Patenten anderer Unternehmen in Konflikt stehen.
Patentanwälte mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen IT, Software und KI unterstützen Sie umfassend – von der kostenlosen Prüfung der Patentierbarkeit über die Ausarbeitung der Ansprüche und die FTO-Prüfung (Verletzungsprüfung) bis hin zur Festlegung des optimalen Zeitpunkts für die Patentanmeldung.
Kostenlose Erstberatung vereinbaren – Dienstleistungen zum geistigen Eigentum in den Bereichen IT und KIF. Um was für ein Patent handelt es sich bei Patent Nr. 7564601?
A. Es handelt sich um ein eingetragenes Patent des japanischen Start-ups NEUROBASE, INC., das eine Technologie schützt, die „die Konzeption und Entwicklung von Software auch ohne entsprechende Kenntnisse ermöglicht“.Charakteristisch ist ein zweistufiger Prozess: Ein vom Nutzer eingegebener „Übersichts-Prompt“ wird in ein Modell zur Verarbeitung natürlicher Sprache (LLM) eingegeben, um einen „detaillierten Prompt (Spezifikation)“ zu generieren. Dieser wird im Vorschau-Feld angezeigt, wo der Nutzer ihn bearbeiten kann, und aus dem bearbeiteten detaillierten Prompt wird schließlich Programmcode generiert.Das Patent wurde am 9. Oktober 2024 eingetragen.
Frage: Reicht es aus, „Code mit KI zu generieren“, um ein Patent zu erhalten?
A. In der Praxis ist es schwierig, allein mit der bloßen Idee, „Code von einer KI erstellen zu lassen“, ein Patent zu erhalten.Es ist anzunehmen, dass dieses Patent erteilt wurde, weil es über folgende konkrete technische Merkmale verfügt: (1) einen konkreten zweistufigen Prozess – von der allgemeinen Eingabeaufforderung über die detaillierte Eingabeaufforderung (Spezifikation) bis hin zum Code – und (2) die konkrete technische Konfiguration, bei der die dazwischenliegende detaillierte Eingabeaufforderung in einem bearbeitbaren Vorschaufeld angezeigt wird, sodass der Nutzer sie ändern kann.
F. Sind Erfindungen im Bereich Software und KI auch in Japan patentierbar?
A. Ja. In Japan sind softwarebezogene Erfindungen patentierbar, sofern die Informationsverarbeitung konkret unter Verwendung von Hardware-Ressourcen wie Computern realisiert wird. Dieses Patent ist ein konkretes Beispiel dafür, dass eine Technologie zur Unterstützung der Softwareentwicklung unter Einsatz von KI (generativer KI) in Japan patentiert wurde.
F. Ich mache mir Sorgen, dass unser eigener KI-Dienst gegen dieses Patent verstoßen könnte.
A. Bei diesem Patent handelt es sich um ein eingetragenes Recht eines anderen Unternehmens; der tatsächliche Schutzumfang wird durch den Wortlaut der Patentansprüche, den Grundsatz der Äquivalenz und die Hintergrundinformationen bestimmt.Die Beurteilung, ob Ihr eigener Dienst gegen dieses Patent verstößt (FTO-Prüfung = Freedom to Operate), ist eine fachliche Aufgabe, die eine Auslegung der Patentansprüche erfordert. Falls Sie Bedenken haben, beauftragen Sie bitte einen im IT- und Softwarebereich versierten Patentanwalt mit einer Vergleichsprüfung.
F. Kann unser eigenes Tool zur Unterstützung der KI-Entwicklung ebenfalls patentiert werden?
A. Das ist möglich. Wenn Sie – anders als bei diesem Patent, das sich auf die abstrakte Aussage „mit KI … tun“ beschränkt – konkrete Verarbeitungsabläufe (z. B. die Erstellung und Bearbeitung von Zwischenspezifikationen) sowie eine eigene Benutzeroberfläche und Datenverarbeitung beschreiben, können Sie eine Patentierung anstreben. Wenden Sie sich nach der Entwicklung bitte frühzeitig an einen Patentanwalt.
Hinweise zu diesem Artikel: Dieser Artikel ist eine allgemeine Erläuterung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Grundlage veröffentlichter Patentanzeigen (J-PlatPat/Google Patents). Das Patent Nr. 7564601 ist ein eingetragenes Patent, doch der tatsächliche Schutzumfang richtet sich nach dem Wortlaut der einzelnen Ansprüche, dem Äquivalenzprinzip und den Informationen zum Verfahrensverlauf.Die zitierten Ansprüche und die Zusammenfassung basieren auf Daten aus den veröffentlichten Patentblättern; für rechtlich wichtige Zwecke (FTO, Verletzungsanalyse, Nichtigkeitsverfahren, Anmeldungen usw.) sollten Sie jedoch unbedingt die Originalausfertigung auf J-PlatPat sowie die aktuellsten Verfahrensinformationen überprüfen und eine individuelle Prüfung durch einen Experten in Anspruch nehmen.