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Nintendo/Pokémon vs. Pocket Pair | Ein Patentanwalt erläutert den Patentstreit um „Palworld“ [Betroffene Patente, Streitpunkte, Strategie der Teilanmeldungen]

Geschrieben von 弁理士 杉浦健文 | Jul 14, 2026 6:17:02 AM

0. Einleitung – Anmerkung zur Einordnung und Neutralität dieses Artikels

Die von Nintendo Co., Ltd. und Pokémon Co., Ltd. gegen Pocket Pair Co., Ltd., den Entwickler und Vertreiber von „Palworld“, angestrengte Klage wegen Patentverletzung ist zum Stand vom 8. Juli 2026 vor dem Bezirksgericht Tokio anhängig. Bislang liegen weder ein Urteil noch ein Vergleich noch eine Unterlassungsverfügung vor.

Dieser Artikel dient nicht dazu, Vorhersagen oder endgültige Feststellungen hinsichtlich der Frage der Patentverletzung, der Gültigkeit der Patente oder des Ausgangs des Rechtsstreits zu treffen. Es handelt sich um einen erläuternden Artikel, der den Fall aus der praktischen Perspektive eines Patentanwalts auf der Grundlage ausschließlich öffentlich zugänglicher Informationen wie Pressemitteilungen der Parteien, Patentveröffentlichungen und Medienberichten zusammenfasst.„Palworld verletzt das Patent“ ist die Behauptung der klagenden Partei, während die beklagte Partei geltend macht, dass „keines der Patente verletzt wird und diese ungültig sind“. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus; im Text wird klar zwischen objektiven Fakten und den Behauptungen der Parteien, Medienberichten sowie Analysen unterschieden (wobei die Zuverlässigkeit anhand der drei Stufen [Primärinformationen], [auf Medienberichten basierend] und [Analyse] angegeben wird).

In diesem Blog haben wir bereits in der Reihe zu Nintendos „Splatoon“-Patenten (Allgemeiner Überblick) erläutert, wie man Spielpatente liest – anhand der Gliederung „Funktion → Patentansprüche → Kernpunkte des Schutzumfangs“ – und welche Strategien bei Teilanmeldungen zum Einsatz kommen.Dieser Artikel ist als Anwendungsbeispiel dazu gedacht – ein Fallbeispiel aus der Praxis, bei dem anhand öffentlich zugänglicher Informationen beobachtet werden kann, wie ein Patentportfolio in einem tatsächlichen Rechtsstreit eingesetzt wird und wie die beklagte Seite darauf reagiert. Der Artikel ist so aufgebaut, dass er auch für Leser außerhalb der Spielebranche als praktisches Beispiel für FTO-Prüfungen und Strategien zur Einreichung von Teilanmeldungen dienen kann.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlegende Fakten und Zeitachse des Rechtsstreits
  2. Erläuterung des betreffenden Patents – nicht anhand der Nummer, sondern anhand der „Funktion“ lesen
  3. Teilanmeldungen und Eintragungen „kurz vor“ der Klageerhebung – das Timing als Indikator für die Patentpraxis
  4. Reaktion von Pocket Pair – Zwei Verteidigungsstrategien und Spezifikationsänderungen (vorbeugende Maßnahmen)
  5. Implikationen für Praktiker und Spieleentwickler
  6. Zusammenfassung und zukünftige Beobachtungspunkte

1. Grundlegende Fakten und Zeitachse des Rechtsstreits

Der grundlegende Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Kläger = Nintendo Co., Ltd. und Pokémon Co., Ltd. (gemeinsam), Beklagte = Pocket Pair Co., Ltd., zuständiges Gericht = Bezirksgericht Tokio. Die Klagebehelfe lauten auf Unterlassung des Vertriebs von „Palworld“ sowie auf Schadenersatz (jeweils 5 Millionen Yen pro Kläger, insgesamt 10 Millionen Yen + Verzugszinsen.Dies wird als Teilklage angesehen) [Primärquelle: Veröffentlichung von Pocket Pair vom 8. November 2024].

Hinweis zu Falschinformationen: In einigen Kreisen kursiert die Information, dass die „Forderung 500 Millionen Yen“ betrage; dies ist jedoch eine Falschinformation, die weder in den Primärquellen noch in den wichtigsten Medienberichten zu finden ist. Die Forderung beläuft sich auf insgesamt 10 Millionen Yen zuzüglich Verzugszinsen.Das Datum der Klageerhebung ist der 18. September 2024, während der 19. September das Datum der Veröffentlichung durch die Pressemitteilung von Nintendo ist (bitte beachten Sie, dass diese beiden Daten häufig verwechselt werden).

ZeitpunktEreignisZuverlässigkeit
22.12.2021Ursprüngliches Anmeldedatum der drei betroffenen Patente (etwa einen Monat vor der Veröffentlichung von „Pokémon LEGENDS Arceus“)Primärquelle
19.01.2024Start des Early-Access-Zugangs zu „Palworld“Primäre Informationen
Februar bis Juli 2024Drei Teilanmeldungen wurden im Rahmen eines beschleunigten Prüfungsverfahrens erteilt (Eintragung Mai–August 2024)Primäre Informationen
18. September 2024Klage beim Landgericht Tokio eingereicht (veröffentlicht in einer Pressemitteilung von Nintendo vom 19. September)Primäre Informationen
8. November 2024Pocket Pair legt drei betroffene Patente und die Klageanträge offenPrimäre Informationen
30. November 2024Patch v0.3.11 (Änderung der Spezifikationen für das Beschwörungssystem)Primäre Informationen
21. Februar 2025Pocket Pair macht in einem Schriftsatz geltend, dass alle drei Patente ungültig seien (mangelnde Neuheit und mangelnde erfinderische Tätigkeit). Als Stand der Technik werden ARK: Survival Evolved, Craftopia, Mods usw. aufgeführtBasierend auf Medienberichten
8. Mai 2025Veröffentlichung des Patches v0.5.5 (Änderung der Spezifikationen für den Gleitflug)Primärquelle
17. Oktober 2025Das Patentamt hat eine Ablehnungsmitteilung wegen fehlender Neuheit bezüglich der zugehörigen Teilanmeldung (Patentanmeldung 2024-031879) versandt (unter Berufung auf ARK-Spielvideos usw.)Primäre Informationen
November 2025Der Kläger beschränkt die Ansprüche auf die alte Version vor der Spezifikationsänderung (AUTOMATON berichtet am 12.06.2026 unter Berufung auf öffentlich zugängliche Prozessakten)Basierend auf Medienberichten
1. Oktober 2026
, 9. November 2026
Technische Informationsveranstaltung vor dem Landgericht Tokio / Offenlegung der Einschätzung des Gerichts (geplant)Basierend auf Medienberichten

Situation in den USA – Rechtsstreit nur in Japan

In den USA wurde kein Rechtsstreit angestrengt; der Rechtsstreit findet ausschließlich in Japan statt. In den USA befindet sich das entsprechende Patent derzeit in der Phase der Erteilung bzw. der erneuten Prüfung. Im November 2025 wurde auf Anordnung des USPTO-Leiters die erneute Prüfung des US-Patents Nr. 12.403.397 eingeleitet(eine von Amts wegen eingeleitete Überprüfung ohne Beteiligung Dritter gilt Berichten zufolge als außergewöhnliche Maßnahme, die seit 2012 nicht mehr vorgenommen wurde), und in der „Office Action“ vom 25. März 2026 wurden alle 26 Ansprüche aufgrund von Offensichtlichkeit (§ 103) vorläufig zurückgewiesen [basierend auf Medienberichten].Da es sich jedoch um eine vorläufige Entscheidung handelt, hat Nintendo die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass die Entscheidung der US-Behörden keine direkte rechtliche Wirkung auf das Verfahren in Japan hat.

Es gibt zudem Medienanalysen, wonach durch die Einschränkung des Anspruchsumfangs im November 2025 das Risiko einer Unterlassungsklage gegen die offizielle Version 1.0 (die laut Berichten am 10. Juli 2026 erscheinen soll) faktisch beseitigt wurde [Analyse: games fray, Techdirt u. a.].Dies ist eine Analyse; die Frage, ob bei den älteren Versionen eine Patentverletzung vorliegt, ist nach wie vor strittig.

2. Erläuterung der betroffenen Patente – nicht anhand der Nummern, sondern anhand der „Funktionen“ lesen

Die Bezeichnungen der Erfindungen in allen drei betroffenen Patenten lauten fast identisch und beginnen mit „Spielprogramm, Spielsystem…“. Da sie sich allein anhand der Nummern nicht unterscheiden lassen, müssen sie anhand der in den Ansprüchen definierten „Funktionen“ gelesen werden. Wir betrachten sie anhand des Formats „Funktion → Anspruch → Kernpunkte des Schutzumfangs“, das bereits bei der Splatoon-Reihe verwendet wurde.

Patent Nr. 7545191 – Wahlweises Werfen zum Erbeuten oder Beschwören

Funktion: Umschalten zwischen Fangobjekten (1. Kategorie) und Kampfcharakteren (2. Kategorie); durch Drücken einer Taste wird die „Ausgangsposition“ eingenommen, durch Richtungsbefehle wird gezielt und durch Loslassen der Taste wird geworfen. Trifft das Fangobjekt sein Ziel, wird geprüft, ob der Fang erfolgreich war; bei positiver Bewertung geht es in den Besitz des Spielers über. Handelt es sich um einen Kampfcharakter, beginnt der Kampf.

Bibliografische Angaben: Anmeldung am 30.07.2024, Eintragung am 27.08.2024 (etwa drei Wochen vor Einreichung der Klage). Es handelt sich um eine Teilanmeldung der Patentanmeldung 2024-031879, deren ursprüngliches Anmeldedatum auf den 22.12.2021 zurückgeht.Gemeinsame Anmeldung von Nintendo und Pokémon.

Patent Nr. 7545191, Anspruch 1 (wörtliches Zitat aus der Veröffentlichung in J-PlatPat/Google Patents)

Wenn auf einem Computer auf der Grundlage einer Bedienungseingabe durch Drücken einer Bedientaste eine erste Kategoriegruppe ausgewählt wird, die mehrere Arten von Fanggegenständen zum Einfangen von Feldcharakteren enthält, die auf einem Feld in einem virtuellen Raum angeordnet sind,die Bewegung zum Anlegen zum Abfeuern des genannten Fanggegenstands ausführen lässt, und wenn eine zweite Kategoriegruppe ausgewählt ist, die mehrere Arten von Kampfcharakteren enthält, die an Kämpfen teilnehmen, die Bewegung zum Anlegen zum Einsatz des genannten Kampfcharakters ausführen lässt, und auf der Grundlage einer Richtungs-Eingabedie Zielrichtung innerhalb des virtuellen Raums bestimmt wird,und auf der Grundlage einer Bedienungseingabe über eine andere Bedienungstaste als die zuvor genannte Bedienungstaste wird, falls die erste Kategoriegruppe ausgewählt ist, das in dieser ersten Kategoriegruppe enthaltene Fangobjekt und, falls die zweite Kategoriegruppe ausgewählt ist, der in dieser zweiten Kategoriegruppe enthaltene Kampfcharakter weiter ausgewählt,basierend auf einer Bedienungseingabe, bei der die Bedienungstaste, die beim Ausführen der Anlegbewegung durch den Spielercharakter gedrückt wurde, losgelassen wird, wird – falls ein Fangobjekt ausgewählt ist – die Bewegung ausgeführt, bei der das ausgewählte Fangobjekt in Richtung der Zielrichtung abgefeuert wird,den Spielercharakter die Aktion ausführen zu lassen, den ausgewählten Kampfcharakter in die Zielrichtung zu entsenden, wenn der Kampfcharakter ausgewählt ist; und, falls das Fangobjekt abgefeuert wurde und den Feldcharakter getroffen hat, eine Erfolgsprüfung hinsichtlich des Erfolgs des Fangs durchführen zu lassen;und falls die Prüfung des Fang-Erfolgs positiv ausfällt, den vom Spieler getroffenen Feldcharakter in den Besitz des Spielers zu überführen; und falls der Kampfcharakter an eine Stelle abgeschossen wurde, an der er mit dem Feldcharakter kämpfen kann, den Kampf zwischen dem betreffenden Kampfcharakter und dem betreffenden Feldcharakter auf dem Spielfeld zu starten,Spielprogramm.

Kernpunkt des Schutzumfangs: In diesem Anspruch wird die gesamte Bedienungssequenz – „Umschalten zwischen zwei Kategorien“ sowie „Anlegen → Zielen → Abfeuern“ – als Konstitutionsmerkmale aufgeführt. Damit eine Verletzung vorliegt, müssen grundsätzlich alle Konstitutionsmerkmale erfüllt sein; die Struktur ist so ausgelegt, dass bereits das Fehlen eines einzigen Elements zur Nichterfüllung führen kann.Die Grundregel der Anspruchsformulierung, wonach ein Schutzumfang umso enger und fester wird, je mehr konstituierende Merkmale hinzugefügt werden, und umso weiter, je mehr Merkmale weggelassen werden, wird im Beitrag zum Splatoon-Patent Nr. 6543361 (Weglassen von Merkmalen) ausführlich erläutert.

Patent Nr. 7493117 – Indikator für die Erfassungswahrscheinlichkeit

Funktion: Ein Mechanismus, der beim Zielen einen Indikator anzeigt, der die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Erfassung angibt (so wird dies in Medienberichten und Analysen zusammengefasst). Anmeldung am 26.02.2024, Eintragung am 22.05.2024.

Patent Nr. 7528390 – Wechsel zwischen Reiten und Einsteigen

Funktion: Eine Reitmechanik, bei der ein Reittier aus den eigenen Charakteren ausgewählt und bestiegen wird und in der Luft durch eine separate Eingabe auf ein anderes Reittier gewechselt werden kann (so wird es zusammengefasst). Anmeldung am 5. März 2024, Eintragung am 26. Juli 2024.

Anmerkung: Die Zusammenfassung der Ansprüche dieser beiden japanischen Patentveröffentlichungen stützt sich auf Medienberichte; zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wurde keine wortgetreue Überprüfung des Originaltextes der Veröffentlichungen vorgenommen.Da hingegen der Anspruch 1 der entsprechenden US-Patente (US 12.220.638 und US 12.409.387) wortwörtlich überprüft wurde, wird im Folgenden darauf Bezug genommen.

Kolumne: Überblick über die US-Patentfamilie und „die Diskrepanz zwischen dem Wortlaut der Ansprüche und der öffentlichen Wahrnehmung“

Als US-Entsprechungen gelten US 12.179.111 (eingetragen am 31.12.2024 – Zwei-Modi-System für Erfassung und Kampf) sowieUS 12.220.638 (eingetragen am 11.02.2025 – Erfolgsaussichtsindikator + Erfassungsentscheidung bei Erreichen der Nähe), US 12.403.397 (eingetragen am 02.09.2025 – Beschwörung von Nebencharakteren und Zweimodus-Kampf.Gegenstand der oben erwähnten Überprüfung im Rahmen der dienstlichen Befugnisse), US 12.409.387 (angemeldet am 9. September 2025 – Reittiere) sind angemeldet.

Liest man den Originaltext, wird deutlich, dass es eine Diskrepanz zur allgemeinen Vorstellung gibt.Beispielsweise wird das Patent oft als „Monsterball-Patent“ vorgestellt, doch der Wortlaut der Ansprüche lautet „catching item“ (Fanggegenstand) und ist nicht auf ballförmige Objekte beschränkt (die Kugelform ist lediglich auf der Ebene der Ausführungsformen beschrieben). Außerdem enthält Anspruch 1 des US-Patents 12.409.387 zum Reitsystemkeine Formulierung wie „glatter/nahtloser Wechsel“ enthalten; genau genommen handelt es sich um eine Konfiguration, bei der „der Spielercharakter, während er sich in der Luft befindet, durch eine von der Reitbefehlung getrennte Eingabe auf einen für die Luftfahrt bestimmten Reitcharakter aufsteigt“, wobei auch Elemente des Einfangens und Besitzes als Einschränkungen enthalten sind.Dies ist ein konkretes Beispiel dafür, dass sich Zusammenfassungen in Medienberichten oft vom Wortlaut der Ansprüche unterscheiden – der Schutzumfang sollte daher stets im Originaltext der Veröffentlichung überprüft werden.

Eine gängige Auslegungsweise besteht darin, dass Ansprüche in Spielpatenten als Kette aus „Bedienungseingabe → Verarbeitung → Anzeige“ aufgeschlüsselt werden, sodass die Prüfung der Anspruchs erfüllenheit ebenfalls auf der Ebene des Bedienungsablaufs erfolgt. Für diese Auslegungsweise lässt sich das in der „Splatoon“-Patentreihe erläuterte Format unverändert anwenden.

3. Teilung und Eintragung „kurz vor“ der Klageerhebung – Der Zeitpunkt als Indikator für die Patentpraxis

Fassen wir die Fakten zusammen.Das ursprüngliche Anmeldedatum aller drei Anmeldungen ist der 22. Dezember 2021, doch die im Rechtsstreit geltend gemachten Teilanmeldungen selbst wurden zwischen Februar und Juli 2024, also nach der Veröffentlichung von „Palworld“ (19. Januar 2024), eingereicht und nach einer beschleunigten Prüfung zwischen Mai und August 2024 eingetragen.Die Eintragung des letzten Patents Nr. 7545191 erfolgte nur 22 Tage (etwa drei Wochen) vor Einreichung der Klage (am 27. August 2024).

Der rechtliche Rahmen, der dies ermöglicht, ist die Kombination aus der rückwirkenden Wirkung von Teilanmeldungen (der Anmeldetag wird auf den Tag der ursprünglichen Anmeldung zurückdatiert) und dem System der beschleunigten Prüfung.Das heißt, es ist systemrechtlich zulässig, „nach der Markteinführung des betreffenden Produkts neue Ansprüche im Rahmen der Offenbarung der ursprünglichen Anmeldung zu formulieren und diese innerhalb kurzer Zeit zu erwirken und durchzusetzen“. Die „Möglichkeit, dass die Ansprüche erst nach Sichtung von ‚Palworld‘ verfasst wurden“, ist eine Feststellung eines unabhängigen Analysten und weder eine von den Parteien eingeräumte Tatsache noch eine gerichtliche Feststellung.Zudem ist die fortgesetzte Aufrechterhaltung von Teilanmeldungen an sich eine Standardstrategie, die von vielen Anmeldern, darunter auch große Spielehersteller, angewendet wird.

Die im Beitrag dieses Blogs zum „Splatoon“-Patent Nr. 5980266 (Details zur Strategie der Teilanmeldungen) erläuterte „Pipeline-Strategie zur Aufrechterhaltung der ursprünglichen Anmeldung“ wurde in diesem Fall offenbar in der Form angewendet, dass „nach der Markteinführung des betreffenden Produkts Ansprüche im Rahmen der Offenbarung der ursprünglichen Anmeldung formuliert und die Patentrechte erwirkt wurden“(Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Frage, ob die Ansprüche mit Blick auf „Palworld“ formuliert wurden, um eine Vermutung eines unabhängigen Analysten und nicht um eine bestätigte Tatsache).

Allerdings ist diese Strategie nicht universell einsetzbar. Es bestehen folgende Einschränkungen: ① Die Ansprüche der Teilanmeldungen müssen sich auf den Offenbarungsumfang der ursprünglichen Anmeldung beschränken (Verbot der Hinzufügung neuer Elemente), und ② da Neuheit und erfinderische Tätigkeit rückwirkend auf den Anmeldetag der ursprünglichen Anmeldung hin beurteilt werden, besteht weiterhin eine Anfälligkeit gegenüber dem Stand der Technik vor Einreichung der ursprünglichen Anmeldung (im vorliegenden Fall sind ARK usw. strittig).Tatsächlich wurden für die zugehörigen Teilanmeldungen, die japanische Patentanmeldung 2024-031879 am 17. Oktober 2025 und die japanische Patentanmeldung 2026-019762 am 24. April 2026, jeweils Ablehnungsbescheide wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit usw. erteilt(Beides stellt keine endgültige Entscheidung dar und führt auch nicht automatisch zur Nichtigkeit bereits eingetragener Patente).

Die Lehren für die Praxis sind in beide Richtungen zu ziehen. Für den Rechteinhaber gilt: „Die Einreichung von Teilanmeldungen für wichtige Produkte, die noch anhängig sind, stärkt die Fähigkeit, künftige Streitigkeiten zu bewältigen.“ Für Dritte gilt: „Eine FTO-Prüfung ist erst dann vollständig, wenn nicht nur das Registerblatt, sondern die gesamte Patentfamilie einschließlich der anhängigen Teilanmeldungen überwacht wird.“

4. Reaktion von Pocket Pair – Doppelte Verteidigungsstrategie und Spezifikationsänderung (vorbeugende Maßnahme)

Die Verteidigung von Pocket Pair basiert Berichten zufolge auf zwei Säulen: (1) der Behauptung der Nichtverletzung und (2) der Behauptung der Nichtigkeit des Patents. In japanischen Verletzungsverfahren kann gemäß Artikel 104-3 des Patentgesetzes im Rahmen des Verfahrens die Einrede „Dieses Patent weist Nichtigkeitsgründe auf“ erhoben werden, ohne dass zuvor ein Nichtigkeitsverfahren durchlaufen werden muss.In den am 21. Februar 2025 eingereichten vorbereitenden Schriftsätzen wurde Berichten zufolge [basierend auf Medienberichten] für alle drei Patente ein Mangel an Neuheit und erfinderischer Tätigkeit geltend gemacht, wobei als Stand der Technik die eigenen Spiele „Craftopia“ und „ARK: Survival Evolved“ sowie die Mods „Pocket Souls“ und „NukaMon“ aufgeführt wurden.Es gibt Berichte, wonach parallel dazu ein Antrag auf ein Nichtigkeitsverfahren beim Patentamt gestellt wurde, doch handelt es sich hierbei um unbestätigte Informationen. Der Fairness halber sei angemerkt, dass Nintendo Berichten zufolge mit dem Argument kontert habe, „Mods seien kein Stand der Technik, da sie nicht eigenständig funktionieren“ (dies ist keine Entscheidung des Gerichts).

Pocket Pair erklärt diese Änderungen als vorbeugende Maßnahme unter Beibehaltung der Behauptung, dass „keines der Patente verletzt wurde und diese ungültig sind“, und räumt damit nicht ein, dass die Spezifikationen vor der Änderung gegen das Patent verstießen.

Spezifikationsänderung ①: Patch v0.3.11 (30. November 2024)

Die Spezifikation „Pulse Sphere werfen, um Pal zu beschwören“ wurde entfernt und durch ein System ersetzt, bei dem Pal direkt neben dem Spieler beschworen wird.Anspruch 1 des Patents Nr. 7545191 enthält als konstituierendes Merkmal die „Bewegung, einen ausgewählten Kampfcharakter in die Zielrichtung zu schleudern“; die direkte Beschwörung ohne Schleudern ist eine Änderung, bei der sich die Frage stellt, inwieweit sie mit diesem Erfordernis des „Schleuderns“ vereinbar ist (auf eine Schlussfolgerung zur Erfüllbarkeit wird hier nicht eingegangen).

Spezifikationsänderung ②: Patch v0.5.5 (veröffentlicht am 8. Mai 2025)

Das „Gleiten mit Pal“ wurde auf das System mit Gleitern umgestellt. Anspruch 1 des wortgetreu überprüften entsprechenden US-Patents US 12.409.387 sieht als Voraussetzung das „Reiten auf einem Charakter, der sich im Besitz des Spielercharakters befindet“ vor.Sollte das japanische Patent zum Thema „Reiten“ (laut Medienberichten Nr. 7528390) ähnliche Anforderungen enthalten, stellt das Gleiten mit einem Gegenstand, der nicht dem eigenen Charakter gehört, eine Änderung dar, deren Verhältnis zu dieser Anforderung fraglich ist (die wörtliche Überprüfung der japanischen Veröffentlichung ist noch nicht abgeschlossen).

Ein in der Praxis äußerst wichtiger Punkt: Pocket Pair hält an seiner Behauptung fest, dass „keines der Patente verletzt wird und diese ungültig sind“, und erklärt diese Änderungen als „vorbeugende Maßnahme zur Fortsetzung der Entwicklung und Bereitstellung“ [Primärquelle].Das heißt, die Spezifikationsänderungen stellen kein Eingeständnis einer Verletzung dar. Es handelt sich um eine typische Anwendung der Designumgehung, bei der während des Rechtsstreits ausschließlich zukünftige Risiken isoliert und gemindert werden.

Die Wirkung zeigt sich bereits in der Praxis. Im November 2025 wurde berichtet, dass der Kläger seine Ansprüche auf die alte Version vor der Spezifikationsänderung beschränkt habe [basierend auf Medienberichten], wodurch das Risiko einer Unterlassungsklage gegen die aktuelle und offizielle Version faktisch beseitigt wurde.Dies ist ein konkretes Beispiel dafür, wie eine „Designumgehung“ den tatsächlichen Schaden eines Rechtsstreits (Umfang der Unterlassungsklage und Zeitraum, auf den sich der Schadensersatz bezieht) verringert hat. Allerdings ist die Frage, ob bei der alten Version eine Rechtsverletzung vorliegt, nach wie vor strittig.

5. Hinweise für Praktiker und Spieleentwickler

① Die Bedeutung von FTO-Prüfungen vor der Veröffentlichung. Auch Spielmechaniken wie die Benutzeroberfläche, das Einfangen und das Reiten können Gegenstand von Patenten sein. Das Patentportfolio großer Wettbewerber sollte vor dem Einstieg in ein Genre und vor der Veröffentlichung geprüft werden.

② Die Recherche nach „eingetragenen Patenten“ allein reicht nicht aus. Dies ist die wichtigste Lehre aus diesem Fall. Die drei Patente, die Gegenstand des Rechtsstreits waren, existierten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von „Palworld“ noch nicht (sie wurden erst nach der Veröffentlichung durch Teilanmeldungen erteilt).Neben der Recherche in den Veröffentlichungsblättern ist eine kontinuierliche Klärung erforderlich, die auch die Überwachung anhängiger Stamm- und Teilanmeldungen sowie die Beobachtung bereits veröffentlichter Anmeldungen umfasst.

③ Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Umgehungskonstruktion. Spezifikationsänderungen sind zwar wirksam, um das Risiko künftiger Unterlassungsklagen zu verringern, doch bestehen Schadensersatzansprüche in Bezug auf frühere Versionen weiterhin fort (auch in diesem Fall sind ältere Versionen weiterhin Gegenstand des Verfahrens).Die Umgehungskonstruktion muss auf der Grundlage der einzelnen Ansprüche der Patentansprüche auf der Ebene der Erfindungsmerkmale geprüft werden, wobei auch das Risiko der Äquivalenz zu beachten ist, wonach eine Konstruktion trotz Wegfalls bestimmter Formulierungen als im Wesentlichen identisch bewertet werden kann.

④ Verteidigung durch Recherche nach Ungültigkeitsmaterial. Auch nicht-patentierte Literatur wie frühere Spielvideos und Mods kann als Stand der Technik gelten. Bezeichnend ist die Tatsache, dass das Patentamt in seiner Ablehnungsmitteilung ein Spielvideo von ARK zitiert hat. Andererseits gibt es weiterhin strittige Punkte, wie beispielsweise die Eignung von Mods als Stand der Technik.

⑤ Die Perspektive des Rechteinhabers. Die Nutzung einer Pipeline von Teilanmeldungen und die Inanspruchnahme einer beschleunigten Prüfung sind legitime Strategien zur Erlangung von Schutzrechten. Gleichzeitig zeigt dieser Fall, dass nach der Durchsetzung von Rechten nachträgliche Überprüfungen wie Ablehnungsbescheide für Familienanmeldungen oder (in den USA) eine Überprüfung von Amts wegen durch den Leiter des Patentamts zum Tragen kommen können.

⑥ Die Realität der Schadensersatzsummen. Die in diesem Fall geltend gemachte Summe beläuft sich lediglich auf einen Teil der insgesamt 10 Millionen Yen, und bei japanischen Patentstreitigkeiten im Bereich Videospiele ist es häufig so, dass die Unterlassungsklage den eigentlichen Kern des Verfahrens bildet. Bitte beachten Sie, dass Einschätzungen wie „Selbst bei einem Sieg bleibt die Schadensersatzsumme gering“ auf Analysen von Experten beruhen [Analyse] und keine feststehenden Tatsachen darstellen.

6. Zusammenfassung + zukünftige Beobachtungspunkte

① Das Verfahren ist derzeit vor dem Landgericht Tokio anhängig; es liegt noch keine Entscheidung hinsichtlich der Frage der Patentverletzung, der Gültigkeit des Patents oder des Ausgangs des Verfahrens vor.
② Der vorliegende Fall ist ein wertvoller Praxisfall, an dem sich gleichzeitig die Hauptthemen der Patentpraxis – „Strategie der Teilanmeldungen × Umgehung durch Design × Einrede der Nichtigkeit“ – beobachten lassen.
③ Die nächsten Meilensteine sind die technische Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2026 und die für den 9. November desselben Jahres geplante Offenlegung der vorläufigen Einschätzung des Gerichts [basierend auf Medienberichten].

Sollte es zu wichtigen Entwicklungen wie der Offenlegung der vorläufigen Beurteilung oder einem Urteil kommen, planen wir eine Aktualisierung dieses Artikels oder die Veröffentlichung eines Folgeartikels. Bitte beachten Sie auch die Artikel „Allgemeiner Überblick über die Splatoon-Patentreihe“, „Patent Nr. 5980266 (Teilanmeldungsstrategie)“ und „Patent Nr. 6543361 (Subtraktion von Anspruchsmerkmalen)“.

Wenn Sie Beratung zu FTO-Prüfungen im Bereich Spiele und Software, zur Freigabe vor der Veröffentlichung sowie zu Strategien für Patentanmeldungen und Teilanmeldungen benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular der IP-Kanzlei EVORIX an uns.

Wichtigste Quellen

  • Pressemitteilung von Nintendo (19. September 2024) [Primärquelle]
  • Pocket Pair: „Bericht zum Patentverletzungsverfahren“ (8. November 2024) · Stellungnahme zum Patch v0.5.5 (8. Mai 2025) [Primärquelle]
  • Google Patents: JP7545191B1 / US12179111B2 / US12220638B2 / US12403397B2 / US12409387B2 [Primärquelle (Veröffentlichung)]
  • AUTOMATON (Berichterstattung über die Ablehnungsbegründung des JPO und die Einschränkung der Ansprüche, 12. Juni 2026 u. a.) [Medienberichte]
  • games fray (Ex officio-Überprüfung durch das USPTO – vorläufige Zurückweisung aller 26 Ansprüche) / PC Gamer / Techdirt (2. Juli 2026) [Berichterstattung und Analyse]

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen (Erklärungen der Beteiligten, Patentveröffentlichungen, Medienberichte) zum Stand vom 8. Juli 2026 und stellt keine Rechtsberatung in Einzelfällen dar.Da es sich hierbei um ein anhängiges Gerichtsverfahren handelt, können sich die Sachverhalte und Bewertungen im Laufe des weiteren Verfahrens ändern. Dieser Artikel enthält keinerlei Feststellungen oder Prognosen hinsichtlich der Frage einer möglichen Patentverletzung, der Gültigkeit des Patents oder des Ausgangs des Verfahrens.