Das Geschmacksmusterrecht ist für viele Unternehmen ein unverzichtbares Mittel zum Schutz des Designs ihrer Produkte als wichtige Form des geistigen Eigentums. Bei einer regulären Anmeldung eines Geschmacksmusters kann die Prüfung jedoch zeitaufwendig sein und mit dem Tempo des Geschäftslebens nicht Schritt halten. Hier bietet sich das „System der vorzeitigen Prüfung und vorzeitigen Entscheidung“ an.
Das vom Patentamt angebotene System der vorzeitigen Prüfung und vorzeitigen Entscheidung dient dazu, Anmeldungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, schneller als im Rahmen der regulären Prüfung und Entscheidung zu bearbeiten. Dieses System wurde am 15. Dezember 1987 eingeführt und wird angewendet, um dem gesellschaftlichen Bedarf an einem frühzeitigen Schutz von Geschmacksmustern gerecht zu werden.
Anmeldungen, die für eine vorzeitige Prüfung in Frage kommen, lassen sich hauptsächlich in die folgenden zwei Kategorien einteilen:
Anträge, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Es handelt sich um eine Anmeldung zur Eintragung eines Geschmacksmusters, bei der der Anmelder das Geschmacksmuster auch bei einem anderen Patentamt als dem japanischen Patentamt oder bei einer zwischenstaatlichen Organisation angemeldet hat.
Um eine vorzeitige Prüfung zu beantragen, sind folgende Schritte erforderlich:
Das System der vorzeitigen Prüfung gilt für Einspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer Geschmacksmusteranmeldung. Wie bei der vorzeitigen Prüfung sind auch hier Anmeldungen im Zusammenhang mit der Umsetzung sowie ausländische Anmeldungen Gegenstand des Verfahrens. Ebenso wie bei der vorzeitigen Prüfung ist die Einreichung einer „Erklärung zu den Umständen der vorzeitigen Prüfung“ erforderlich.
Bei Anträgen, für die eine vorzeitige Prüfung und vorzeitige Verhandlung beantragt wurde, beginnt der Prüfer umgehend mit der Prüfung, und die Bearbeitung wird nach Beginn ohne Verzögerung fortgesetzt. Außerdem wird in der Design-Veröffentlichung für Anmeldungen, die Gegenstand einer vorzeitigen Prüfung oder vorzeitigen Verhandlung sind, der Vermerk „Anmeldung zur vorzeitigen Prüfung“ oder „Anmeldung zur vorzeitigen Verhandlung“ angebracht, und im Verzeichnis der eingetragenen Designs wird der Vermerk „早“ (vorzeitig) angezeigt.
Für den Antrag auf vorzeitige Prüfung und vorzeitige Verhandlung ist die Erstellung einer „Erklärung zur Begründung“ erforderlich. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten:
Für diese Angaben ist Fachwissen erforderlich, und bei Unvollständigkeiten besteht die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird. Durch die Beauftragung einer Patentanwaltskanzlei ergeben sich folgende Vorteile:
Wenn die frühzeitige Erlangung eines Geschmacksmusterrechts für Ihre Geschäftsstrategie von Bedeutung ist, stellt das System der vorzeitigen Prüfung und vorzeitigen Verhandlung ein äußerst wirksames Instrument dar. Insbesondere in Bereichen, in denen die Konkurrenz sehr aktiv ist, oder wenn eine rasche Expansion ins Ausland erforderlich ist, sollten Sie die Nutzung dieses Systems in Betracht ziehen.
Durch die Beauftragung einer Patentkanzlei mit fachlichem Wissen und Erfahrung können Sie den Antrag auf vorzeitige Prüfung und vorzeitige Verhandlung reibungslos einreichen und die frühzeitige Erlangung des Geschmacksmusterrechts effektiv realisieren. Wenden Sie sich unbedingt an eine vertrauenswürdige Patentkanzlei, um Ihr Geschmacksmuster schnell zu schützen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erlangung von Geschmacksmusterrechten unter Nutzung des Systems der vorzeitigen Prüfung und vorzeitigen Verhandlung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
AUTOR
Takefumi Sugiura
EVORIX – Kanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Wir unterstützen Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Wir sind zudem mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech bestens vertraut. Wir sind Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).