Die Abteilung für Rechtsprechung des Patentamts hat den „Bericht der Arbeitsgruppe für Rechtsprechungspraxis 2018“ veröffentlicht.
Kenbun Sugiura, der leitende Patentanwalt unserer Kanzlei, war als Mitglied der Arbeitsgruppe an der Ausarbeitung des Abschnitts zum Geschmacksmusterrecht (Fallbeispiele 9, S. 104–113) des Berichts der Arbeitsgruppe für Praxis in der Patentgerichtbarkeit 2018 beteiligt.
Zu den weiteren Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter von Unternehmensabteilungen für geistiges Eigentum, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Richter, Richter am Patentgericht sowie Prüfer.
Der Bericht ist das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen dieser Personen.
Der Bericht kann von der Website des Patentamts heruntergeladen werden.
→ Bericht der Arbeitsgruppe für Praxis in der Patentgerichtsbarkeit
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).