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Praktischer Leitfaden zum australischen Patentsystem | IP Australia, „Manner of Manufacture“ und PTE – ausführlich erläutert von einem Patentanwalt

Geschrieben von 弁理士 杉浦健文 | May 22, 2026 3:50:16 AM

Für Praktiker, die in Australien Patente anmelden, erwirken und durchsetzen, werden hier – ausgehend vom Patents Act 1990 – die Arbeitsweise von IP Australia (dem australischen Amt für geistiges Eigentum), die nationale Umsetzung des PCT, die aus dem britischen Common Law stammende besondere Anforderung „Manner of Manufacture“,das 2021 abgeschaffte Innovation Patent, die Verlängerung der Patentlaufzeit für Arzneimittel (PTE) sowie die Durchsetzung von Rechten vor dem Bundesgericht – ein Patentanwalt erläutert systematisch alle Informationen, die für die Patentstrategie japanischer Unternehmen in der APAC-Region unverzichtbar sind.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Australien stützt sich auf das Patentgesetz von 1990 und verfügt über eine aus dem britischen Common Law stammende eigene Anforderung
  • „Manner of Manufacture“ – Australiens eigene Prüfung der Patentierbarkeit (ausgehend vom NRDC-Fall)
  • Abschaffung des Innovation Patent (August 2021) – Vollständige Abschaffung des auf acht Jahre Schutz begrenzten „kleinen“ Patentsystems und Vereinheitlichung unter dem Standard Patent
  • Beitritt zum PCT (1980). Japanische Unternehmen haben durch die nationale Umsetzung des PCT eine Frist von 30 Monaten
  • Antrag auf Prüfung muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden (auf eigenen Antrag oder auf Anweisung von IP Australia)
  • PTE (Patentlaufzeitverlängerung) für Arzneimittel: Verlängerung um bis zu 5 Jahre möglich
  • Für die Durchsetzung der Rechte ist ausschließlich das Bundesgericht (Federal Court) zuständig; auch zollrechtliche Maßnahmen kommen zum Einsatz

AUSTRALIA PATENT

Ein umfassender Leitfaden zum Patentsystem und zur Praxis in Australien, einem wichtigen Standort im APAC-Markt, verfasst von einem Patentanwalt. In 12 Abschnitten wird alles systematisch erläutert, von der Anmeldung bei IP Australia über die „Manner of Manufacture“ und die PTE bis hin zur Durchsetzung der Rechte vor dem Bundesgericht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Zusammenfassung
  2. Grundlegende Struktur des Systems und Rechtsquellen
  3. Anmeldeverfahren (mit Schwerpunkt auf Standardpatenten)
  4. Standardablauf und Fristenverwaltung
  5. Geschätzte staatliche Gebühren
  6. Patentvoraussetzungen und „Manner of Manufacture“
  7. Wichtige Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Praxis
  8. Durchsetzung von Rechten und Umgang mit Verletzungen
  9. PCT-Überführung in nationales Recht und PPH-Strategie
  10. Aufrechterhaltung und PTE (Verlängerung der Patentlaufzeit)
  11. Unterschiede zwischen dem japanischen und dem australischen System
  12. Checkliste für japanische Unternehmen

1. Zusammenfassung

Das australische Patentrecht ist ein hybrides System aus britischem Common Law und geschriebenem Recht, das sich auf den Patents Act 1990 stützt und durch die Patents Regulations 1991, das Prüfungshandbuch von IP Australia sowie die Rechtsprechung des Federal Court und des High Court in Bezug auf Anmeldungen, Prüfungen und Streitigkeiten geregelt wird.Besondere Merkmale sind die Anforderung der „Manner of Manufacture“ sowie die Maßnahmen nach der Abschaffung des Innovation Patents.

Vier wichtige Punkte, die man in der australischen Patentpraxis beachten sollte

  1. Ab August 2021 Vereinheitlichung auf das Standardpatent (20 Jahre). Abschaffung des Innovationspatents
  2. Die staatlichen Gebühren werden in AUD berechnet. Keine Unterscheidung nach Anmeldern (kein Rabatt für kleine Unternehmen)
  3. Merkmale der Prüfung: „Manner of Manufacture“ (NRDC-Fall) sowie übliche Anforderungen an Neuheit und erfinderische Tätigkeit
  4. Die Durchsetzung von Rechten ist vor dem Federal Court wirksam. Es gibt auch einen Strafcharakter durch „Additional Damages“

2. Grundstruktur des Systems und Rechtsquellen

Das „Primärgesetz“ des australischen Patentsystems ist der Patents Act 1990, der nach mehreren Änderungen zu seiner heutigen Form gelangte. Kernpunkte sind die Definition der Erfindung (§ 18), Neuheit und erfinderische Tätigkeit (§§ 7–8), das Anmeldeverfahren (§§ 29–50), die Wirksamkeit des Patentrechts (§ 13), Zwangslizenzen (§ 133) sowie strafrechtliche Sanktionen.Mit der Novelle von 2021 wurde das Innovation Patent abgeschafft und durch das Standard Patent ersetzt.

Die Rolle von IP Australia

IP Australia ist für die Prüfung und Eintragung von Patenten zuständig. Weltweit führende Digitalisierung – alle Verfahren werden über „IP Australia Online Services“ abgewickelt. Die Patent Office Hearings treffen quasi-gerichtliche Entscheidungen.

3. Anmeldungsverfahren (mit Schwerpunkt auf dem Standardpatent)

Abschaffung des Innovation-Patents: Bislang gab es neben dem Standard-Patent (20 Jahre) auch das Innovation-Patent (8 Jahre, ohne Sachprüfung), doch seit dem 25. August 2021 werden keine neuen Anmeldungen mehr angenommen. Bestehende Innovation-Patente bleiben bis zum Ablauf ihrer Schutzdauer geschützt. Derzeit steht praktisch nur noch das Standard-Patent zur Auswahl.

Anmeldewege

Punkt Direkte Anmeldung Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft Über das PCT
Anmeldefrist in AustralienJederzeit12 Monate ab dem Anmeldetag in Japan31 Monate ab dem Prioritätsdatum
SpracheEnglischEnglischEnglische Beschreibung unverändert
Provisorische Beschreibung (Provisional)Verwendbar (vollständige Beschreibung innerhalb von 12 Monaten)Übliche vollständige BeschreibungBasierend auf der PCT-Beschreibung

4. Standardablauf und Fristenverwaltung

① Anmeldung (IP Australia Online) ② Formalprüfung ③ Veröffentlichung der Anmeldung (18 Monate)

④ Antrag auf Prüfung (innerhalb von 5 Jahren ab Anmeldetag) ⑤ Sachprüfung/Antwort auf den Prüfungsbescheid ⑥ Annahme → Einspruchsfrist (3 Monate)

⑦ Patenterteilung und Eintragung

Dauer: Bei reibungslosem Ablauf ca. 3 bis 5 Jahre von der Anmeldung bis zur Eintragung. Durch Nutzung des JPO-IP Australia PPH auf 1 bis 2 Jahre verkürzbar.

5. Geschätzte staatliche Gebühren

Posten Gebühr (AUD) Umgerechnet in japanische Yen
Anmeldegebühr370 AUDca. 35.000 Yen
Gebühr für die Einleitung des Prüfungsverfahrens490 AUDca. 46.500 Yen
Bearbeitungsgebühr250 AUDca. 24.000 Yen
Zuschlag für Ansprüche (über 20)125 AUD/Punktca. 12.000 Yen/Punkt
Jahresgebühr (5. Jahr)350 AUDca. 33.000 Yen
Rente (10. Jahr)590 AUDca. 56.000 Yen
Rente (15. Jahr)1.170 AUDca. 110.000 Yen
Rente (20. Jahr)2.510 AUDca. 240.000 Yen

6. Patentvoraussetzungen und „Manner of Manufacture“

Grundvoraussetzungen

  • Neuheit (§ 7 Abs. 1) – Weltbekanntheit, 12-monatige Schonfrist
  • Erfindungshöhe (§ 7 Abs. 2) – für den Fachmann nicht naheliegend
  • Nützlichkeit (§ 7A) – praktische Anwendbarkeit
  • Beschreibungsanforderungen (§ 40) – Klarheit, Ausführbarkeit, Stützung
  • Herstellungsverfahren (§ 18(1)(a)) – Australische Besonderheit der Patentierbarkeit

Manner-of-Manufacture-Test

Australiens wichtigster Test: stammt aus dem Urteil des High Court von 1959 im Fall NRDC (National Research Development Corporation gegen Commissioner of Patents). Als patentierbar gelten „künstlich geschaffene Dinge, die im industriellen, kommerziellen oder geschäftlichen Bereich wirtschaftlichen Wert haben“. Rein abstrakte Ideen, Naturgesetze, Geschäftsmethoden per se und Computerprogramme per se sind nicht patentierbar.

Nicht patentierbar

  • Verfahren zur Diagnose, Behandlung oder Operation von Menschen oder Tieren (§ 18(2))
  • Reine Geschäftsmethoden und Computerprogramme an sich
  • Abstrakte Ideen, Naturphänomene, Naturgesetze
  • Pflanzen und Tiere (ausgenommen im Zusammenhang mit Biotechnologie)

7. Wichtige Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Praxis

Rechtsprechung Kernpunkt
NRDC (1959)Festlegung des „Manner of Manufacture“-Tests
D'Arcy gegen Myriad Genetics (2015)Ablehnung der Patentierbarkeit isolierter DNA (Erbe der Menschheit)
Aristocrat Technologies (2022)4:3-Urteil des High Court zur Patentierbarkeit von elektronischen Spielautomaten (Stichentscheid)
Encompass gegen InfoTrack (2019)Nichtpatentierbarkeit der Software-Implementierung von Geschäftsmethoden

8. Durchsetzung von Rechten und Umgang mit Verletzungen

Durchsetzung von Rechten vor dem Bundesgericht

Rechtsbehelfe vor dem Federal Court of Australia

  • Unterlassungsverfügungen (einstweilige Verfügung und dauerhafte Unterlassungsverfügung)
  • Wahlweise Schadensersatz oder Herausgabe des Gewinns des Verletzers
  • Zusätzlicher Schadensersatz – Strafcharakter bei vorsätzlicher Rechtsverletzung
  • Anordnung zur Herausgabe oder Vernichtung der rechtsverletzenden Waren
  • Kosten (Anwaltskosten) zu Lasten der unterlegenen Partei

Nichtigkeitsverfahren

Ein Nichtigkeitsverfahren nach Erteilung des Patents kann beim Federal Court oder bei IP Australia eingeleitet werden. Eine erneute Prüfung (Re-examination) ist sowohl auf eigenen Antrag als auch auf Antrag Dritter möglich.

9. PCT-Nationale Umsetzung und PPH-Strategie

Australien ist seit 1980 Mitglied des PCT. Eine nationale PCT-Umwandlung ist innerhalb von 31 Monaten ab dem Prioritätsdatum möglich. Durch Nutzung des JPO-IP Australia PPH ist eine vorzeitige Prüfung auf der Grundlage der in Japan zugelassenen Ansprüche möglich.

JPO-IP Australia PPH: Seit 2008 in Betrieb, kostenlose Nutzung möglich. Bei Übereinstimmung mit den in Japan zugelassenen Ansprüchen wird bei IP Australia eine vorrangige Bearbeitung im Rahmen der beschleunigten Prüfung gewährt. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit in der Regel von 3–5 Jahren auf 1–2 Jahre.

10. Aufrechterhaltung und PTE (Patentlaufzeitverlängerung)

Die Laufzeit des Patentrechts beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Die Jahresgebühren sind ab dem 5. Jahr jährlich zu entrichten (bis zum 4. Jahr sind sie in der Anmeldegebühr enthalten). Bei Fristüberschreitung gilt eine Nachfrist von 6 Monaten.

PTE (Verlängerung der Patentlaufzeit für Arzneimittel)

PTE-System (§ 70)

  • Gilt für: Arzneimittel und Therapeutika
  • Verlängerungsdauer: maximal 5 Jahre
  • Antragsfrist: innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung bei der TGA (Therapeutic Goods Administration)
  • Antragsgebühr: 530 AUD

11. Unterschiede zwischen dem japanischen und dem australischen System

Punkt Japan Australien
Sprache der AnmeldungJapanischEnglisch
System für kleine PatenteGebrauchsmuster (10 Jahre)Abschaffung des Innovation-Patents (2021)
Frist für die Einreichung eines Prüfungsantrags3 Jahre (ab Anmeldetag)5 Jahre (ab dem Anmeldetag)
Patentierbarkeit„Technische Idee unter Ausnutzung von Naturgesetzen“Herstellungsverfahren (NRDC)
PCT-Überführung in nationales Recht30 Monate31 Monate
JustizstrukturPatentamt → Obergericht für geistiges EigentumIP Australia → Bundesgericht
Zusätzlicher SchadensersatzKeineJa (Additional Damages)

12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen

Vor der Anmeldung

  • Vorabprüfung der Eignung der „Manner of Manufacture“
  • Bei Software und Geschäftsmethoden ist der „technische Effekt“ anzugeben
  • Optimierung der Anzahl der Ansprüche (Zuschlag bei mehr als 20 Ansprüchen)

Während der Anmeldung

  • Antrag auf Prüfung innerhalb von 5 Jahren ab Anmeldetag
  • Nutzung des PPH-Verfahrens zwischen JPO und IP Australia
  • Frist für die Antwort auf den Bescheid (12 Monate) strikt einhalten
  • Wachsamkeit während der Einspruchsfrist von 3 Monaten nach der Annahme

Nach der Anmeldung

  • Jahresgebühren ab dem 5. Jahr (in der zweiten Jahreshälfte höher)
  • Bei Feststellung einer Verletzung Klage vor dem Federal Court einschließlich zusätzlicher Schadensersatzansprüche
  • Für Arzneimittel: PTE-Antrag (innerhalb von 6 Monaten nach TGA-Registrierung)

Zusammenfassung

Das australische Patentsystem zeichnet sich durch den „Manner of Manufacture“-Test und die Vereinheitlichung auf Standardpatente nach der Abschaffung der Innovationspatente aus. Damit japanische Unternehmen auf dem australischen Markt eine erfolgreiche Patentstrategie verfolgen können, ist es wichtig, die Nutzung des JPO-IP Australia PPH mit einer effektiven Durchsetzung der Rechte vor dem Federal Court zu kombinieren und bei Arzneimitteln die Beantragung eines PTE nicht zu übersehen. Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungen im Bereich PCT-Patentanmeldungen und Patentanmeldungen.

Beratung zu Patentanmeldungen in Australien

Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix bietet umfassende Unterstützung bei der Patentanmeldung und der Durchsetzung von Rechten in den wichtigsten APAC-Ländern, einschließlich Australien. Von der „Manner of Manufacture“-Prüfung über PPH-Strategien und die Nutzung von PTE bis hin zur Verteidigung gegen Patentverletzungen vor dem Federal Court – unsere erfahrenen Patentanwälte arbeiten eng mit lokalen Vertretern zusammen.

Zum Kontaktformular → Ablauf der Beratung anzeigen

Quellen und Referenzmaterialien

▼ Primärrecht

  • Patents Act 1990 (Patentgesetz von 1990) + mehrere Änderungen (zuletzt 2024)
  • Patents Regulations 1991
  • Patents Amendment (Innovation Patents Phase Out) Act 2020
  • Bundesgerichtsgesetz von 1976
  • Therapeutic Goods Act 1989 (im Zusammenhang mit PTE)

▼ Wichtige Rechtsprechung

  • NRDC gegen Commissioner of Patents (High Court 1959) – Herstellungsverfahren
  • D'Arcy gegen Myriad Genetics (2015) – DNA-Patente
  • Aristocrat Technologies gegen Commissioner of Patents (2022) – Elektronische Spielautomaten

▼ Offizielle Informationsquellen

▼ Erläuternde Unterlagen japanischer Behörden

  • JETRO-Bericht „Das System des geistigen Eigentums in Australien“
  • Patentamt: „Informationen zum ausländischen System für gewerbliche Schutzrechte (Australien)“
  • INPIT: Informationen zum geistigen Eigentum in Schwellenländern

▼ Internationale Abkommen

  • Pariser Übereinkommen (Australien trat 1925 bei)
  • PCT (Australien trat 1980 bei)
  • TRIPS-Abkommen (Beitritt zur WTO 1995)
  • JAEPA (Japan-Australien-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) (in Kraft getreten 2015)
  • RCEP (in Kraft getreten 2022)
  • CPTPP (in Kraft getreten 2018)

*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: April 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Da Gesetze und Vorschriften jederzeit geändert werden können, empfehlen wir, die neuesten Informationen anhand der Primärquellen zu überprüfen oder bei Experten nachzufragen. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum) – Leitender Patentanwalt

Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin, von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsverfahren. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).