Für Praktiker, die in Thailand Marken anmelden, Rechte daran erwerben und diese durchsetzen, wird hier ein systematischer Überblick über die Markenpraxis in der zweitgrößten Volkswirtschaft der ASEAN-Region gegeben. Im Mittelpunkt steht dabei das Markengesetz von 1991 (Trademark Act B.E. 2534), ergänzt durch Informationen zur Praxis des DIP (Thailändisches Amt für geistiges Eigentum), zu staatlichen Gebühren, zur Benennung über das Madrider Protokoll (Beitritt 2017), zu den durch die Novelle von 2016 eingeführten Klangmarken und Mehrklassenanmeldungen sowiebis hin zur Durchsetzung von Rechten vor dem CIPIT (Central Intellectual Property International Trade Court) systematisch einen Überblick über die Markenpraxis in der zweitgrößten Volkswirtschaft der ASEAN-Region. Ein Patentanwalt erläutert die Informationen, die für den Markenschutz japanischer Unternehmen (Toyota, Honda, Sony, Mitsubishi usw.) in diesem seit langem erschlossenen Markt unverzichtbar sind.
Die wichtigsten Punkte dieses Artikels
THAILAND TRADEMARK
Ein umfassender Leitfaden zum Markensystem und zur Praxis in Thailand, der zweitgrößten Volkswirtschaft der ASEAN, verfasst von einem Patentanwalt. In 12 Abschnitten wird alles systematisch erläutert, von der DIP-Anmeldung über die Reform von 2016 bis hin zur Durchsetzung von Rechten vor dem CIPIT.
Das thailändische Markenrecht ist ein kodifiziertes Rechtssystem, dessen Kern das Markengesetz von 1991 (Trademark Act B.E. 2534) bildet und das durch Ministerialverordnungen sowie die Anwendungsrichtlinien des DIP in Bezug auf Anmeldung, Prüfung und Streitigkeiten geregelt wird. Es handelt sich um ein hybrides System, das dem japanischen Zivilrecht ähnelt und Einflüsse des angelsächsischen Rechts aufweist, wobei es sich durch die hohe juristische Fachkompetenz des CIPIT auszeichnet.
Vier wichtige Punkte zur Markenpraxis in Thailand
Das „Primärgesetz“ des thailändischen Markensystems ist der Trademark Act B.E. 2534 (1991), der durch die Änderungen von B.E. 2543 (2000) und B.E. 2559 (2016) zu seiner aktuellen Form gelangte.Kernpunkte sind die Definition der Marke (Abschnitt 4), die Eintragungsvoraussetzungen (Abschnitte 6–8), das Eintragungsverfahren (Abschnitte 9–29), Einsprüche (Abschnitte 35–37), Löschungen (Abschnitte 56–66) sowie strafrechtliche Sanktionen (Abschnitte 108–117).Die Verfahrensabläufe werden durch Ministerialverordnungen (Ministerial Regulation B.E. 2535 und B.E. 2560) sowie durch das DIP-Prüfungshandbuch konkretisiert, auf das sich Prüfer und Praktiker stützen.
Für die administrativen Aufgaben wie die Prüfung und Eintragung von Marken sowie die Bereitstellung von Informationen ist das DIP (Department of Intellectual Property / กรมทรัพย์สินทางปัญญา) als zuständige Stelle dem Handelsministerium (Ministry of Commerce) unterstellt. Der Hauptsitz befindet sich in der Provinz Nonthaburi im Norden von Bangkok, regionale Zweigstellen sind in den wichtigsten Städten angesiedelt. Es wurde ein elektronisches Anmeldesystem (e-Filing) eingerichtet, und Online-Verfahren sind standardisiert.
| Institution | Zuständigkeit und Merkmale | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| CIPIT (Zentrales Gericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel) | Ausschließliche Zuständigkeit für Klagen wegen Markenverletzung und Nichtigkeitsklagen. Fachgericht mit Sitz in Bangkok | CIPIT-Gesetz B.E. 2539 |
| Markenausschuss (Trademark Board) | Berufungsverfahren gegen ablehnende Entscheidungen des DIP | Markengesetz § 96 |
| Berufungsgericht, Abteilung für geistiges Eigentum | Berufungsverfahren gegen CIPIT-Urteile | Gerichtsorganisationsgesetz |
| Abteilung für geistiges Eigentum des Obersten Gerichtshofs (Dika Court) | Letzte Instanz | Gerichtsverfassungsgesetz |
| Wirtschaftspolizei (Economic Crime Suppression Division) | Strafrechtliche Ermittlungen wegen Markenrechtsverletzungen | Strafprozessordnung |
| Zollbehörde (Customs Department) | Einfuhrverbot (Grenzmaßnahmen durch Eintragung in das IPR-Register) | Zollgesetz |
In Thailand können sowohl natürliche als auch juristische Personen Marken anmelden. Ausländische Anmelder (Personen ohne Wohnsitz oder Geschäftsstelle in Thailand) sind verpflichtet, einen vor Ort registrierten Markenvertreter (IP Agent) zu benennen. Japanische Unternehmen reichen ihre Anmeldungen in der Regel über einen lokalen Vertreter beim DIP ein.
POA-Anforderungen (streng): Für thailändische POAs sind eine notarielle Beglaubigung sowie eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die thailändische Botschaft zwingend erforderlich. Grundsätzlich muss das Original innerhalb von 60 Tagen nach dem Anmeldetag eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Verfahren strenger sind als in Vietnam oder Indonesien.
| Dokumente | Praktische Hinweise |
|---|---|
| Antragsformular (Form Kor.01) | Elektronische Einreichung über das DIP-System oder Einreichung in Papierform. Grundsätzlich in thailändischer Sprache |
| Markenmuster | JPEG/PNG (Standardgröße 5 × 5 cm). Bei Farbmarken: Farbmuster + Farbbeschreibung; bei 3D-Marken: Darstellungen aus sechs Richtungen; bei Klangmarken: Noten + Audiodatei (gemäß der Gesetzesänderung von 2016) |
| Angegebene Waren und Dienstleistungen | 45 Klassen der Nizza-Klassifikation. Seit der Änderung von 2016 sind Anmeldungen für mehrere Klassen möglich, Gebühren fallen für jede Klasse an |
| POA | Für ausländische Anmelder obligatorisch. Notarielle Beglaubigung + Beglaubigung durch die Botschaft erforderlich |
| Prioritätsunterlagen | Bei Inanspruchnahme der Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft sind diese innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag mit englischer Übersetzung einzureichen |
| Ausländische Eintragungsurkunde (empfohlen) | Das Beifügen einer Registrierungsbescheinigung aus Japan oder anderen Ländern wirkt sich positiv auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft aus |
Ungefähre Bearbeitungsdauer: Bei reibungslosem Ablauf ca. 12–18 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Da häufig Ablehnungsbescheide wegen mangelnder Unterscheidungskraft in der thailändischen Sprache ergehen, ist es sicherer, für die Beantwortung der Bescheide 18–24 Monate einzuplanen.
| Posten | Gebühr (THB) | Umrechnung in japanische Yen (Richtwert) |
|---|---|---|
| Anmeldegebühr (1 Klasse, max. 5 Waren/Dienstleistungen) | 1.000 THB | ca. 4.200 Yen |
| Zusätzliche Waren/Dienstleistungen (pro Stück) | 200 THB | ca. 840 Yen |
| Zusätzliche Kategorie (pro Kategorie) | 1.000 THB | ca. 4.200 Yen |
| Gebühr für Einspruch | 2.000 THB | ca. 8.400 Yen |
| Anmeldegebühr (1 Klasse) | 600 THB | ca. 2.500 Yen |
| Beschwerdeverfahren (Trademark Board) | 4.000 THB | ca. 16.800 Yen |
| Verlängerungsgebühr (1 Klasse, fristgerecht) | 2.000 THB | ca. 8.400 Yen |
| Verlängerungsgebühr (innerhalb der 6-monatigen Nachfrist) | 4.000 THB (doppelt) | ca. 16.800 Yen |
Vier wichtige Änderungen für japanische Unternehmen
Innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke kann jeder Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsführer kann sowohl absolute als auch relative Eintragungshindernisse geltend machen.
Innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung können interessierte Parteien beim Markenprüfungsausschuss einen Antrag auf Löschung stellen (bei böswilliger Nutzung oder Verstoß gegen die guten Sitten gilt keine Frist). Die Entscheidung des Ausschusses unterliegt der gerichtlichen Überprüfung durch das CIPIT.
Wird die Marke drei Jahre in Folge nach der Eintragung ohne triftigen Grund nicht genutzt, können interessierte Parteien beim Markenprüfungsausschuss die Löschung beantragen. Da die Frist wie in Japan (3 Jahre) festgelegt ist, ist eine frühzeitige Nutzung nach der Eintragung wichtig.
Thailand hat 1996 das CIPIT (Central Intellectual Property and International Trade Court) gegründet und damit ein weltweit fortschrittliches System spezialisierter Gerichte eingerichtet, das Fälle im Bereich des geistigen Eigentums zentral bearbeitet. Ein besonderes Merkmal ist, dass sowohl zivil- als auch strafrechtliche Fälle bereits in erster Instanz behandelt werden.
Merkmale des CIPIT
| Arten von Verstößen | Strafen |
|---|---|
| Markenfälschung | Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren + Geldstrafe von bis zu 400.000 THB (ca. 1,7 Millionen Yen) |
| Nachahmung von Marken | Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren + Geldstrafe von bis zu 200.000 THB (ca. 850.000 Yen) |
| Verkauf, Ein- und Ausfuhr von gefälschten Markenartikeln | Bis zu 4 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe von bis zu 400.000 THB |
Markeninhaber können durch die Registrierung eines IPR-Recordal beim thailändischen Zoll die Beschlagnahmung von rechtsverletzenden Waren bereits bei der Einfuhr veranlassen. Das Recordal muss alle zwei Jahre erneuert werden, die Registrierungsgebühr beträgt 5.000 THB (ca. 21.000 Yen).
Thailand ist im November 2017 dem Madrider Protokoll beigetreten, sodass japanische Unternehmen Thailand über das Madrider Protokoll benennen können. Wenn eine internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll über das japanische Patentamt eingereicht wird, kann Thailand zusammen mit 132 weiteren Vertragsstaaten in einem Schritt benannt werden.
| Punkt | Direkte Anmeldung | Über das Madrider Protokoll |
|---|---|---|
| Lokaler Vertreter | Erforderlich | Nicht erforderlich (nur bei Ablehnung) |
| POA-Anforderungen | Notarielle Beglaubigung + Beglaubigung durch die Botschaft | Nicht erforderlich |
| Verwendete Sprache | Thailändisch | Englisch |
| Bearbeitungsdauer | 12 bis 18 Monate | Prüfungsverpflichtung innerhalb von 18 Monaten |
| Kosten (1 Klasse) | 1.000 THB + Anwaltskosten | 100 CHF + JPO-Gebühren |
Die Schutzdauer einer thailändischen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Eintragungsdatum (nicht ab dem Anmeldetag). Eine Verlängerung ist alle 10 Jahre möglich, wobei die Anzahl der Verlängerungen unbegrenzt ist. Der Antrag kann ab drei Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden; es gibt eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf (doppelte Gebühr).
Eine für Thailand typische Falle: Das DIP prüft die Unterscheidungskraft in thailändischer Sprache streng. Es kommt häufig vor, dass japanische Marken als beschreibend oder als Gattungsbezeichnung in thailändischer Sprache eingestuft werden. In der Praxis ist es wichtig, gleichzeitig eine thailändische Transkription der Marke anzumelden und durch eine eidesstattliche Erklärung die tatsächliche Nutzung nach der Eintragung nachzuweisen.
Thailand ist äußerst streng, was die Verwendung von Symbolen des Königshauses und buddhistischen Ausdrücken in Marken betrifft. Begriffe wie „Royal“ oder „King“ sowie Motive wie Kronen oder Buddhastatuen sind grundsätzlich nicht eintragungsfähig. Eine vorherige Überprüfung durch einen Experten vor dem Markteintritt ist unerlässlich.
Der Pratunam-Markt und das MBK-Center im Zentrum von Bangkok sind weltweit bekannte Umschlagplätze für Produktfälschungen. Es gibt zahlreiche Schadensfälle bei japanischen Marken. Umfassende Maßnahmen, die die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei, eine kontinuierliche Marktüberwachung und die Registrierung bei der Zollbehörde (Recordal) kombinieren, sind unerlässlich.
Das thailändische Markensystem wurde durch die Modernisierung im Rahmen der Gesetzesnovelle von 2016 (Klangmarken, Mehrklassenanmeldungen, Vorbereitung auf das Madrid-Protokoll) ergänzt und wird international für die hohe juristische Fachkompetenz des CIPIT geschätzt. Damit japanische Unternehmen ihre Marken auf dem thailändischen Markt erfolgreich etablieren können, sind eine frühzeitige Anmeldung vor dem Markteintritt (einschließlich thailändischer Transkriptionen der Marken) sowie ein System zur integrierten zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung der Rechte beim CIPIT unerlässlich.Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungen zur internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll und zur Markeneintragung.
Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix bietet umfassende Unterstützung bei der Anmeldung und Durchsetzung von Markenrechten in den wichtigsten ASEAN-Ländern, einschließlich Thailand. Unsere erfahrenen Patentanwälte betreuen Sie von der Strategieplanung für Direktanmeldungen und Anmeldungen über das Madrid-Protokoll über Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterscheidungskraft in thailändischer Sprache und Maßnahmen gegen Produktfälschungen (CIPIT, Wirtschaftspolizei, Zoll) bis hin zur Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern.
*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: April 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Da Gesetze und Vorschriften jederzeit geändert werden können, empfehlen wir, die neuesten Informationen anhand der Primärquellen zu überprüfen und sich bei Experten zu vergewissern. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum) – Leitender Patentanwalt
Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin, von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).