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Praktischer Leitfaden zum thailändischen Markensystem | DIP – Revision 2016 – Ein Patentanwalt erläutert ausführlich die Durchsetzung von Rechten bei CIPIT

Geschrieben von 弁理士 杉浦健文 | May 22, 2026 3:48:45 AM

Für Praktiker, die in Thailand Marken anmelden, Rechte daran erwerben und diese durchsetzen, wird hier ein systematischer Überblick über die Markenpraxis in der zweitgrößten Volkswirtschaft der ASEAN-Region gegeben. Im Mittelpunkt steht dabei das Markengesetz von 1991 (Trademark Act B.E. 2534), ergänzt durch Informationen zur Praxis des DIP (Thailändisches Amt für geistiges Eigentum), zu staatlichen Gebühren, zur Benennung über das Madrider Protokoll (Beitritt 2017), zu den durch die Novelle von 2016 eingeführten Klangmarken und Mehrklassenanmeldungen sowiebis hin zur Durchsetzung von Rechten vor dem CIPIT (Central Intellectual Property International Trade Court) systematisch einen Überblick über die Markenpraxis in der zweitgrößten Volkswirtschaft der ASEAN-Region. Ein Patentanwalt erläutert die Informationen, die für den Markenschutz japanischer Unternehmen (Toyota, Honda, Sony, Mitsubishi usw.) in diesem seit langem erschlossenen Markt unverzichtbar sind.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Thailand hat sich auf der Grundlage des Markengesetzes von 1991 (Trademark Act B.E. 2534) und nach wesentlichen Änderungen in den Jahren 2000 und 2016 zu seinem derzeitigen System entwickelt
  • Die drei wichtigsten Neuerungen der Reform von 2016: Zulassung der Eintragung von Klangmarken, Einführung von Anmeldungen für mehrere Klassen und Vorbereitung auf den Beitritt zum Madrid-Abkommen
  • Beitritt zum Madrider Abkommen (November 2017). Japanische Unternehmen können Thailand nun über das Madrider Abkommen benennen
  • Ausländische Anmelder müssen zwingend einen lokalen Vertreter (IP Agent) benennen; die Vollmacht (POA) muss notariell beglaubigt sein
  • Prüfungssystem: Formale Prüfung → Sachprüfung → Veröffentlichung (60-tägige Einspruchsfrist) → Eintragung (Veröffentlichung erfolgt vor der Eintragung)
  • Die übliche Bearbeitungsdauer beträgt 12 bis 18 Monate; die Wirtschaftspolizei und der Zoll gehen aktiv gegen Produktfälschungen vor
  • Das CIPIT (Zentrales Gericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel) fungiert als Fachgericht für geistiges Eigentum

THAILAND TRADEMARK

Ein umfassender Leitfaden zum Markensystem und zur Praxis in Thailand, der zweitgrößten Volkswirtschaft der ASEAN, verfasst von einem Patentanwalt. In 12 Abschnitten wird alles systematisch erläutert, von der DIP-Anmeldung über die Reform von 2016 bis hin zur Durchsetzung von Rechten vor dem CIPIT.

Inhaltsverzeichnis

  1. Zusammenfassung
  2. Grundlegende Struktur des Systems und Rechtsgrundlagen
  3. Anmelderqualifikation und erforderliche Unterlagen
  4. Standardablauf und Fristenverwaltung
  5. Geschätzte staatliche Gebühren
  6. Markenanforderungen und die Reform von 2016
  7. Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
  8. Durchsetzung von Rechten und Umgang mit Verletzungen (mit Schwerpunkt auf CIPIT)
  9. Benennung über das Madrider Protokoll
  10. Verwaltung, Verlängerung und Löschung
  11. Spezifische Risiken für japanische Unternehmen und Gegenmaßnahmen
  12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen

1. Zusammenfassung

Das thailändische Markenrecht ist ein kodifiziertes Rechtssystem, dessen Kern das Markengesetz von 1991 (Trademark Act B.E. 2534) bildet und das durch Ministerialverordnungen sowie die Anwendungsrichtlinien des DIP in Bezug auf Anmeldung, Prüfung und Streitigkeiten geregelt wird. Es handelt sich um ein hybrides System, das dem japanischen Zivilrecht ähnelt und Einflüsse des angelsächsischen Rechts aufweist, wobei es sich durch die hohe juristische Fachkompetenz des CIPIT auszeichnet.

Vier wichtige Punkte zur Markenpraxis in Thailand

  1. Bei der Anmeldung stehen zwei Optionen zur Auswahl: „Direktanmeldung“ und „Anmeldung über das Madrid-Protokoll (Beitritt 2017)“. Für die Direktanmeldung ist ein lokaler Vertreter sowie eine notariell beglaubigte Vollmacht (POA) erforderlich.
  2. Die staatlichen Gebühren werden in THB (Thailändischer Baht) berechnet. Die Anmeldegebühr für eine Klasse beträgt etwa 1.000 THB (ca. 4.200 Yen) und ist damit kostengünstig
  3. Die Prüfung zeichnet sich durch die strenge Anwendung absoluter Eintragungshindernisse (Unterscheidungskraft, öffentliche Ordnung und gute Sitten, Symbole des thailändischen Königshauses) aus. Die gleichzeitige Anmeldung einer phonetischen Übersetzung der Marke ins Thailändische sollte unbedingt in Betracht gezogen werden.
  4. Die Durchsetzung der Rechte erfolgt durch eine Kombination aus CIPIT (alleinige Zuständigkeit sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen), Wirtschaftspolizei und Zollmaßnahmen. Strenge strafrechtliche Sanktionen wirken abschreckend

2. Grundstruktur des Systems und Rechtsquellen

Wichtige Gesetze und Anwendungsbereiche

Das „Primärgesetz“ des thailändischen Markensystems ist der Trademark Act B.E. 2534 (1991), der durch die Änderungen von B.E. 2543 (2000) und B.E. 2559 (2016) zu seiner aktuellen Form gelangte.Kernpunkte sind die Definition der Marke (Abschnitt 4), die Eintragungsvoraussetzungen (Abschnitte 6–8), das Eintragungsverfahren (Abschnitte 9–29), Einsprüche (Abschnitte 35–37), Löschungen (Abschnitte 56–66) sowie strafrechtliche Sanktionen (Abschnitte 108–117).Die Verfahrensabläufe werden durch Ministerialverordnungen (Ministerial Regulation B.E. 2535 und B.E. 2560) sowie durch das DIP-Prüfungshandbuch konkretisiert, auf das sich Prüfer und Praktiker stützen.

Die Rolle des DIP (Thailändisches Amt für geistiges Eigentum)

Für die administrativen Aufgaben wie die Prüfung und Eintragung von Marken sowie die Bereitstellung von Informationen ist das DIP (Department of Intellectual Property / กรมทรัพย์สินทางปัญญา) als zuständige Stelle dem Handelsministerium (Ministry of Commerce) unterstellt. Der Hauptsitz befindet sich in der Provinz Nonthaburi im Norden von Bangkok, regionale Zweigstellen sind in den wichtigsten Städten angesiedelt. Es wurde ein elektronisches Anmeldesystem (e-Filing) eingerichtet, und Online-Verfahren sind standardisiert.

Justizforum (mit Schwerpunkt auf CIPIT)

Institution Zuständigkeit und Merkmale Rechtsgrundlage
CIPIT (Zentrales Gericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel)Ausschließliche Zuständigkeit für Klagen wegen Markenverletzung und Nichtigkeitsklagen. Fachgericht mit Sitz in BangkokCIPIT-Gesetz B.E. 2539
Markenausschuss (Trademark Board)Berufungsverfahren gegen ablehnende Entscheidungen des DIPMarkengesetz § 96
Berufungsgericht, Abteilung für geistiges EigentumBerufungsverfahren gegen CIPIT-UrteileGerichtsorganisationsgesetz
Abteilung für geistiges Eigentum des Obersten Gerichtshofs (Dika Court)Letzte InstanzGerichtsverfassungsgesetz
Wirtschaftspolizei (Economic Crime Suppression Division)Strafrechtliche Ermittlungen wegen MarkenrechtsverletzungenStrafprozessordnung
Zollbehörde (Customs Department)Einfuhrverbot (Grenzmaßnahmen durch Eintragung in das IPR-Register)Zollgesetz

3. Anmelderqualifikation und erforderliche Unterlagen

Anmelderqualifikation

In Thailand können sowohl natürliche als auch juristische Personen Marken anmelden. Ausländische Anmelder (Personen ohne Wohnsitz oder Geschäftsstelle in Thailand) sind verpflichtet, einen vor Ort registrierten Markenvertreter (IP Agent) zu benennen. Japanische Unternehmen reichen ihre Anmeldungen in der Regel über einen lokalen Vertreter beim DIP ein.

POA-Anforderungen (streng): Für thailändische POAs sind eine notarielle Beglaubigung sowie eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die thailändische Botschaft zwingend erforderlich. Grundsätzlich muss das Original innerhalb von 60 Tagen nach dem Anmeldetag eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Verfahren strenger sind als in Vietnam oder Indonesien.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente Praktische Hinweise
Antragsformular (Form Kor.01)Elektronische Einreichung über das DIP-System oder Einreichung in Papierform. Grundsätzlich in thailändischer Sprache
MarkenmusterJPEG/PNG (Standardgröße 5 × 5 cm). Bei Farbmarken: Farbmuster + Farbbeschreibung; bei 3D-Marken: Darstellungen aus sechs Richtungen; bei Klangmarken: Noten + Audiodatei (gemäß der Gesetzesänderung von 2016)
Angegebene Waren und Dienstleistungen45 Klassen der Nizza-Klassifikation. Seit der Änderung von 2016 sind Anmeldungen für mehrere Klassen möglich, Gebühren fallen für jede Klasse an
POAFür ausländische Anmelder obligatorisch. Notarielle Beglaubigung + Beglaubigung durch die Botschaft erforderlich
PrioritätsunterlagenBei Inanspruchnahme der Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft sind diese innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag mit englischer Übersetzung einzureichen
Ausländische Eintragungsurkunde (empfohlen)Das Beifügen einer Registrierungsbescheinigung aus Japan oder anderen Ländern wirkt sich positiv auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft aus

4. Standardablauf und Zeitmanagement

① Anmeldung (DIP e-Filing)

② Formalprüfung (ca. 1 Monat)

③ Sachprüfung (6–10 Monate)

④ Reaktion auf Ablehnung (Antwort auf den Bescheid innerhalb von 60 Tagen)

⑤ Veröffentlichung
der Marke
⑥ Einspruchsfrist (60 Tage ab Veröffentlichung)

⑦ Zahlung der Eintragungsgebühr → Ausstellung
der Eintragungsurkunde
⑧ Verlängerung alle 10 Jahre

Ungefähre Bearbeitungsdauer: Bei reibungslosem Ablauf ca. 12–18 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Da häufig Ablehnungsbescheide wegen mangelnder Unterscheidungskraft in der thailändischen Sprache ergehen, ist es sicherer, für die Beantwortung der Bescheide 18–24 Monate einzuplanen.

5. Geschätzte staatliche Gebühren

Posten Gebühr (THB) Umrechnung in japanische Yen (Richtwert)
Anmeldegebühr (1 Klasse, max. 5 Waren/Dienstleistungen)1.000 THBca. 4.200 Yen
Zusätzliche Waren/Dienstleistungen (pro Stück)200 THBca. 840 Yen
Zusätzliche Kategorie (pro Kategorie)1.000 THBca. 4.200 Yen
Gebühr für Einspruch2.000 THBca. 8.400 Yen
Anmeldegebühr (1 Klasse)600 THBca. 2.500 Yen
Beschwerdeverfahren (Trademark Board)4.000 THBca. 16.800 Yen
Verlängerungsgebühr (1 Klasse, fristgerecht)2.000 THBca. 8.400 Yen
Verlängerungsgebühr (innerhalb der 6-monatigen Nachfrist)4.000 THB (doppelt)ca. 16.800 Yen

6. Anforderungen an Marken und die Gesetzesänderung von 2016

Eintragungsfähige Marken (erweitert durch die Reform von 2016)

  • Wortmarken (thailändische Schriftzeichen, lateinische Schriftzeichen, Kanji usw.)
  • Bildmarken und kombinierte Marken
  • Dreidimensionale Marken (3D-Marken)
  • Hörmarken (Soundmarken)seit der Novelle von 2016 erstmals eintragungsfähig
  • Farbmarken (beschränkt auf Farbkombinationen)
  • Kollektivmarken und Herkunftsbezeichnungen

Die wichtigsten Punkte der Novelle von 2016

Vier wichtige Änderungen für japanische Unternehmen

  • Möglichkeit der Eintragung von Klangmarken
  • Aufhebung des Verbots von Anmeldungen für mehrere Klassen (bisher galt: eine Anmeldung pro Klasse)
  • Vorbereitungen für den Beitritt zum Madrider Protokoll (Inkrafttreten im November 2017)
  • Strukturreform des Markenprüfungsausschusses (interne Organisation des DIP)

Absolute Eintragungshindernisse (Section 7)

  • Fehlende Unterscheidungskraft (beschreibende und gebräuchliche Zeichen)
  • Verstoß gegen die guten Sitten (besonders strenge Handhabung bei Ausdrücken im Zusammenhang mit dem thailändischen Königshaus und dem Buddhismus)
  • Marken, die zu Verwechslungen führen
  • Unbefugte Verwendung von Nationalflaggen, Staatswappen und Emblemen internationaler Organisationen
  • Dreidimensionale Marken, die ausschließlich aus funktionalen Formen bestehen

Relative Eintragungshindernisse (Section 8)

  • Ähnlichkeit mit einer früher angemeldeten oder eingetragenen Marke
  • Ähnlichkeit mit einer allgemein bekannten Marke (möglicherweise auch bei nicht ähnlichen Waren)
  • Unbefugte Verwendung von Namen oder Abbildungen Dritter
  • Als geografische Angabe eingetragene Bezeichnungen

7. Widerspruch, Löschung und Nichtigkeitsverfahren

Widerspruch während der Veröffentlichungsfrist (Section 35)

Innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke kann jeder Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsführer kann sowohl absolute als auch relative Eintragungshindernisse geltend machen.

Nichtigkeitsverfahren nach der Eintragung (Section 60–65)

Innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung können interessierte Parteien beim Markenprüfungsausschuss einen Antrag auf Löschung stellen (bei böswilliger Nutzung oder Verstoß gegen die guten Sitten gilt keine Frist). Die Entscheidung des Ausschusses unterliegt der gerichtlichen Überprüfung durch das CIPIT.

Nichthandhabungs-Nichtigkeitsverfahren (Section 63)

Wird die Marke drei Jahre in Folge nach der Eintragung ohne triftigen Grund nicht genutzt, können interessierte Parteien beim Markenprüfungsausschuss die Löschung beantragen. Da die Frist wie in Japan (3 Jahre) festgelegt ist, ist eine frühzeitige Nutzung nach der Eintragung wichtig.

8. Durchsetzung von Rechten und Umgang mit Verletzungen (mit Schwerpunkt auf CIPIT)

CIPIT (Zentrales Gericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel)

Thailand hat 1996 das CIPIT (Central Intellectual Property and International Trade Court) gegründet und damit ein weltweit fortschrittliches System spezialisierter Gerichte eingerichtet, das Fälle im Bereich des geistigen Eigentums zentral bearbeitet. Ein besonderes Merkmal ist, dass sowohl zivil- als auch strafrechtliche Fälle bereits in erster Instanz behandelt werden.

Merkmale des CIPIT

  • Zentrale Bearbeitung durch auf geistiges Eigentum spezialisierte Richter
  • Gleichzeitige Verhandlung von Zivil- und Strafsachen (Entscheidung über beide in einem einzigen Verfahren)
  • Bearbeitungsdauer: in der Regel 10 bis 18 Monate
  • Schnelle Erteilung einstweiliger Verfügungen (innerhalb weniger Wochen)
  • Zulassung von Unterlagen in englischer Sprache (teilweise)

Zivilrechtliche Rechtsbehelfe

  • Unterlassungsverfügung
  • Schadensersatz
  • Anordnung zur Vernichtung der rechtsverletzenden Waren
  • Anordnung zur Veröffentlichung des Urteils in der Zeitung

Strafrechtliche Sanktionen (Abschnitte 108–117)

Arten von Verstößen Strafen
MarkenfälschungFreiheitsstrafe von bis zu vier Jahren + Geldstrafe von bis zu 400.000 THB (ca. 1,7 Millionen Yen)
Nachahmung von MarkenFreiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren + Geldstrafe von bis zu 200.000 THB (ca. 850.000 Yen)
Verkauf, Ein- und Ausfuhr von gefälschten MarkenartikelnBis zu 4 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe von bis zu 400.000 THB

Maßnahmen am Zoll

Markeninhaber können durch die Registrierung eines IPR-Recordal beim thailändischen Zoll die Beschlagnahmung von rechtsverletzenden Waren bereits bei der Einfuhr veranlassen. Das Recordal muss alle zwei Jahre erneuert werden, die Registrierungsgebühr beträgt 5.000 THB (ca. 21.000 Yen).

9. Benennung über das Madrider Protokoll

Thailand ist im November 2017 dem Madrider Protokoll beigetreten, sodass japanische Unternehmen Thailand über das Madrider Protokoll benennen können. Wenn eine internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll über das japanische Patentamt eingereicht wird, kann Thailand zusammen mit 132 weiteren Vertragsstaaten in einem Schritt benannt werden.

Punkt Direkte Anmeldung Über das Madrider Protokoll
Lokaler VertreterErforderlichNicht erforderlich (nur bei Ablehnung)
POA-AnforderungenNotarielle Beglaubigung + Beglaubigung durch die BotschaftNicht erforderlich
Verwendete SpracheThailändischEnglisch
Bearbeitungsdauer12 bis 18 MonatePrüfungsverpflichtung innerhalb von 18 Monaten
Kosten (1 Klasse)1.000 THB + Anwaltskosten100 CHF + JPO-Gebühren

10. Aufrechterhaltung, Verlängerung und Löschung

Die Schutzdauer einer thailändischen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Eintragungsdatum (nicht ab dem Anmeldetag). Eine Verlängerung ist alle 10 Jahre möglich, wobei die Anzahl der Verlängerungen unbegrenzt ist. Der Antrag kann ab drei Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden; es gibt eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf (doppelte Gebühr).

11. Spezifische Risiken für japanische Unternehmen und Gegenmaßnahmen

Probleme mit der Unterscheidungskraft in der thailändischen Sprache

Eine für Thailand typische Falle: Das DIP prüft die Unterscheidungskraft in thailändischer Sprache streng. Es kommt häufig vor, dass japanische Marken als beschreibend oder als Gattungsbezeichnung in thailändischer Sprache eingestuft werden. In der Praxis ist es wichtig, gleichzeitig eine thailändische Transkription der Marke anzumelden und durch eine eidesstattliche Erklärung die tatsächliche Nutzung nach der Eintragung nachzuweisen.

Rücksichtnahme auf das thailändische Königshaus und die Religion

Thailand ist äußerst streng, was die Verwendung von Symbolen des Königshauses und buddhistischen Ausdrücken in Marken betrifft. Begriffe wie „Royal“ oder „King“ sowie Motive wie Kronen oder Buddhastatuen sind grundsätzlich nicht eintragungsfähig. Eine vorherige Überprüfung durch einen Experten vor dem Markteintritt ist unerlässlich.

Markt für Produktfälschungen (Pratunam, MBK usw.)

Der Pratunam-Markt und das MBK-Center im Zentrum von Bangkok sind weltweit bekannte Umschlagplätze für Produktfälschungen. Es gibt zahlreiche Schadensfälle bei japanischen Marken. Umfassende Maßnahmen, die die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei, eine kontinuierliche Marktüberwachung und die Registrierung bei der Zollbehörde (Recordal) kombinieren, sind unerlässlich.

12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen

Vor der Anmeldung (Pre-filing)

  • Durchführung einer Recherche nach älteren Marken in der DIP-Datenbank
  • Prüfung der gleichzeitigen Anmeldung einer phonetischen Übersetzung der Marke ins Thailändische (unbedingt erforderlich)
  • Prüfung auf königliche und buddhistische Bezüge
  • Notarielle Beglaubigung der Vollmacht (POA) und Beglaubigung durch die Botschaft veranlassen (zeitaufwändig)

Während der Anmeldung (Prosecution)

  • Die Vollmacht (POA) muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Anmeldetag eingereicht werden
  • Beanspruchung der Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag
  • Vorbereitung auf die Mitteilung über die Zurückweisung wegen mangelnder Unterscheidungskraft (z. B. Einreichung der ausländischen Eintragungsurkunde)
  • Die 60-tägige Antwortfrist ist strikt einzuhalten; Einlegung einer Beschwerde beim Markenprüfungsausschuss innerhalb von 90 Tagen

Nach der Anmeldung (Durchsetzung / Aufrechterhaltung)

  • Beginn der Benutzung innerhalb von 3 Jahren nach der Eintragung (Verhinderung der Löschung wegen Nichtbenutzung)
  • Eintragung im Zoll-IPR-Register, Maßnahmen gegen Produktfälschungen an der Grenze
  • Die Verlängerung kann ab drei Monaten vor Ablauf beantragt werden; maßgeblich ist das Eintragungsdatum (nicht das Anmeldedatum)
  • Bei Feststellung einer Rechtsverletzung ist es effektiv, gleichzeitig zivil- und strafrechtliche Schritte bei CIPIT einzuleiten
  • Bei groß angelegten und organisierten Rechtsverletzungen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei

Zusammenfassung

Das thailändische Markensystem wurde durch die Modernisierung im Rahmen der Gesetzesnovelle von 2016 (Klangmarken, Mehrklassenanmeldungen, Vorbereitung auf das Madrid-Protokoll) ergänzt und wird international für die hohe juristische Fachkompetenz des CIPIT geschätzt. Damit japanische Unternehmen ihre Marken auf dem thailändischen Markt erfolgreich etablieren können, sind eine frühzeitige Anmeldung vor dem Markteintritt (einschließlich thailändischer Transkriptionen der Marken) sowie ein System zur integrierten zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung der Rechte beim CIPIT unerlässlich.Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungen zur internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll und zur Markeneintragung.

Beratung zu Markenanmeldungen in Thailand

Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix bietet umfassende Unterstützung bei der Anmeldung und Durchsetzung von Markenrechten in den wichtigsten ASEAN-Ländern, einschließlich Thailand. Unsere erfahrenen Patentanwälte betreuen Sie von der Strategieplanung für Direktanmeldungen und Anmeldungen über das Madrid-Protokoll über Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterscheidungskraft in thailändischer Sprache und Maßnahmen gegen Produktfälschungen (CIPIT, Wirtschaftspolizei, Zoll) bis hin zur Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern.

Zum Kontaktformular → Ablauf der Beratung anzeigen

Quellen und Referenzmaterialien

▼ Primäre Rechtsvorschriften

  • Markengesetz B.E. 2534 (Markengesetz von 1991) + Änderung B.E. 2543 (2000) + Änderung B.E. 2559 (2016)
  • Ministerialverordnung B.E. 2535 (1992) + Änderung B.E. 2560 (2017) (Anmeldeverfahren)
  • CIPIT-Gesetz B.E. 2539 (Gesetz über das Zentrale Gericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel von 1996)
  • Thailändisches Strafgesetzbuch – Bestimmungen zur Markenfälschung
  • Zollgesetz – Bestimmungen zu Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums an der Grenze

▼ Offizielle Informationsquellen

  • Offizielle Website des DIP (Department of Intellectual Property): ipthailand.go.th
  • WIPO IP Portal (Thailand): wipo.int
  • WIPO Lex (Datenbank für thailändische IP-Gesetze): wipo.int/wipolex
  • Beitritt zum Madrider Protokoll (November 2017): WIPO Madrid System
  • CIPIT (Zentrales Gericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel)Offizielle Website: cipitc.coj.go.th

▼ Erläuternde Unterlagen japanischer Institutionen

  • JETRO (Japanische Organisation für Außenhandel) – Bericht „Das System des geistigen Eigentums in Thailand“
  • Patentamt: „Informationen zum System des gewerblichen Rechtsschutzes im Ausland (Thailand)“
  • INPIT (Unabhängige Verwaltungsbehörde für Informationen und Schulungen zum gewerblichen Rechtsschutz) Informationen zum geistigen Eigentum in Schwellenländern
  • Bericht zum JICA-Kooperationsprojekt zum geistigen Eigentum (für Thailand)

▼ Internationale Abkommen

  • Pariser Übereinkommen (Beitritt Thailands 2008)
  • Madrider Protokoll (Beitritt Thailands im November 2017)
  • TRIPS-Abkommen (Beitritt zur WTO 1995)
  • RCEP (Regional Comprehensive Economic Partnership) (Inkrafttreten 2022)
  • JTEPA (Japanisch-Thailändisches Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) (Inkrafttreten 2007)

*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: April 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Da Gesetze und Vorschriften jederzeit geändert werden können, empfehlen wir, die neuesten Informationen anhand der Primärquellen zu überprüfen und sich bei Experten zu vergewissern. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum) – Leitender Patentanwalt

Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin, von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).