Das australische Markensystem wird auf administrativer Ebene von IP Australia (dem australischen Patentamt) verwaltet und stützt sich in erster Linie auf den Trade Marks Act 1995 (Cth). Auf den ersten Blick scheint es sich um ein Erstmelderprinzip zu handeln, doch in der Praxis spielen die Fragen „Wer ist der rechtmäßige Inhaber?“, „Besteht zum Zeitpunkt der Anmeldung eine ernsthafte Absicht zur Nutzung?“ und „Liegt eine frühere Nutzung in Australien vor?“ eine entscheidende Rolle. Daher ist es gefährlich, einfach nach japanischer Praxis davon auszugehen, dass es ausreicht, die Anmeldung frühzeitig einzureichen.In diesem Artikel erläutert ein praktizierender Patentanwalt die Kernpunkte der australischen Praxis.
Kernpunkte dieses Artikels: Bei australischen Marken entscheiden „Namensangabe, Benennungen und Recherchen vor der Anmeldung“ sowie „Nachweise der Nutzung und Überwachung nach der Eintragung“ über Erfolg oder Misserfolg. Selbst wenn man nur die Phase der Rechteerlangung optimiert, kann das Ganze später aufgrund von Fehlern bei der Namensangabe, Nichtbenutzung, unzureichender Überwachung oder mangelnder Lizenzkontrolle zusammenbrechen. Anmeldung, Eintragung und Durchsetzung sollten als ein einziges Portfoliomanagement konzipiert werden.
Inhaltsverzeichnis
Das australische Markensystem basiert auf dem Trade Marks Act 1995 (Cth). Dieses Gesetz regelt nicht nur gewöhnliche Marken, sondern auch die folgenden besonderen Markenarten:
Der Umfang der in Australien eintragungsfähigen Zeichen ist breit gefasst und umfasst unter anderem die folgenden Elemente. Es gilt jedoch nicht, dass „jedes Zeichen zulässig ist“, da es Einschränkungen hinsichtlich der Unterscheidungskraft oder gesetzlicher Vorschriften gibt.
Schwer eintragbare Zeichen: Allgemeine Beschreibungen, geografische Bezeichnungen, gebräuchliche Familiennamen, gewöhnliche Farben und Formen, Produktfotos sowie gesetzlich geschützte oder verbotene Wörter und Zeichen sind grundsätzlich aus Gründen der Unterscheidungskraft oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften problematisch.
Der Anmelder muss derjenige sein, der behauptet, Inhaber der Marke zu sein, und muss hinsichtlich der angegebenen Waren und Dienstleistungen eine der folgenden Absichten zur Benutzung haben.
Das heißt, obwohl Australien nicht nach dem „Prinzip der tatsächlichen Nutzung“ verfahren ist, sind spekulative Anmeldungen ohne Nutzungsabsicht mit dem System unvereinbar.
Für Waren und Dienstleistungen wird die Nizza-Klassifikation mit 45 Klassen verwendet, wobei die Klassen 1 bis 34 Waren und die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen umfassen. Wichtiger als die Wahl der Klassen selbst ist, wie konkret die Angaben innerhalb der einzelnen Klassen formuliert werden. Zu weit gefasste Angaben sind sowohl hinsichtlich der Prüfung als auch des Risikos der Nichtbenutzung nachteilig.
Enthält die Marke Zeichen außerhalb des lateinischen Alphabets oder nicht-englische Begriffe, ist die Einreichung einer Übersetzung oder Transkription erforderlich. Dies mag wie eine kleine formale Frage erscheinen, hat jedoch Auswirkungen auf die spätere Beurteilung der Unterscheidungskraft und die Entscheidung über die Ähnlichkeit, weshalb dies bereits zu Beginn geklärt werden sollte.
Die Address for Service, die als Kontaktadresse nach der Anmeldung und Eintragung dient, muss eine Adresse in Australien oder Neuseeland sein. Wenn Sie Ihre Privatadresse nicht offenlegen möchten, können Sie auch ein Postfach nutzen. Bei Mandaten ausländischer Auftraggeber stellt dieser Punkt häufig den ersten praktischen Engpass dar.
| Punkt | Praktische Hinweise |
|---|---|
| Anmelderberechtigung | Die Person, die den Anspruch auf das Eigentumsrecht geltend macht. Dies umfasst Unternehmen, Einzelpersonen sowie Organisationen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit; entscheidend ist jedoch, dass es sich um den tatsächlichen Eigentümer handelt |
| Anforderungen an die Nutzung | Eigene Nutzung, Lizenzvergabe oder die Absicht zur Nutzung durch eine zu gründende Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ernsthafte Nutzungsabsicht vorliegen |
| Art des Zeichens | Buchstaben, Figuren, Logos, Farben, Klänge, Gerüche, Bewegungen, Verpackungen, Formen usw. Nicht-traditionelle Marken sind möglich, jedoch ist die Beweislast hoch |
| Anforderungen an die Beschreibung | Darstellungsform, Beschreibung der Waren und Dienstleistungen, gegebenenfalls Übersetzung und Transkription |
| Klassen | 45 Klassen nach Nizza (Klassen 1–34: Waren, Klassen 35–45: Dienstleistungen) |
| Zustelladresse | Adresse in Australien oder Neuseeland (bei Mandaten ausländischer Auftraggeber ist Vorsicht geboten) |
| Unterscheidungskraft | Beschreibende, geografische, alltägliche Familiennamen und übliche Formen weisen eine geringe Unterscheidungskraft auf (kann unter Umständen durch Benutzungsnachweise gestützt werden) |
Praktischer Tipp: Anstatt eine japanische Marke unverändert nach Australien zu übertragen, ist es wichtiger, zu entscheiden, wie die englische Schreibweise, das Logo und der gebräuchliche Name voneinander abgegrenzt und angemeldet werden sollen. Insbesondere wenn das Logo Schriftzeichen mit geringer Unterscheidungskraft enthält, ist es für die späteren Verfahren sicherer, Wortmarken und Logomarken getrennt anzumelden.
| Weg | Richtwerte für behördliche Gebühren | Praktische Anmerkungen |
|---|---|---|
| Normale nationale Anmeldung | Mindestens 250 AUD | Für eine detaillierte Aufschlüsselung wird die Nutzung des aktuellen Preisrechners empfohlen |
| TM Headstart | Schritt 1: 200 AUD pro Klasse, Mindestgesamtbetrag 330 AUD pro Klasse, freiwillige Korrektur 150 AUD pro Klasse | Ein Vorabprüfungssystem, das bei Projekten nützlich ist, bei denen Risiken frühzeitig erkannt werden sollen |
| Anmeldung in Madrid (Australien → Ausland) | Grundgebühr 653 CHF (Farbe 903 CHF) + individuelle Gebühren für die ausgewählten Länder | Beachten Sie die Identität des Inhalts und die 5-jährige Abhängigkeit |
| Australien als benanntes Land in der internationalen Registrierung | 217 CHF/Klasse (ab 12. April 2026) | In Australien wird innerhalb von 18 Monaten entschieden, ob eine vorläufige Zurückweisung (provisional refusal) ergeht |
Unbedingt einzuhaltende Fristen: Die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts erfordert die Einreichung der australischen Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in einem Vertragsstaat; die Inanspruchnahme selbst muss bei der Einreichung der australischen Anmeldung oder innerhalb von 2 Werktagen danach erfolgen. In beiden Fällen ist eine Verlängerung nicht möglich. Anmeldungen mit Prioritätsanspruch werden schneller als üblich zur Prüfung weitergeleitet.
| Phase | Frist/Dauer | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Beanspruchung der Priorität nach dem Übereinkommen | 6 Monate / 2 Werktage | Nicht verlängerbar |
| Kürzeste Registrierungsdauer | Mindestens 7 Monate | Kürzeste Frist bei Nichtbeantwortung oder Nichtwiderspruch |
| Reaktion auf einen Adverse Report | 15 Monate | Hauptzeitraum für Benutzungsnachweise, Berichtigungen, Aufschub und Vorbereitung der Anhörung |
| Einspruchsfrist nach der Bekanntmachung | 2 Monate | Tritt unmittelbar nach der Annahme ein |
| Einspruch gegen die Entscheidung des Registrars | In der Regel 21 Tage | Berufung beim Federal Court / FCFCOA Div 2 |
Die Engpässe bei der Erteilung von Schutzrechten lassen sich grob in die folgenden vier Kategorien einteilen.
§ 41: Unterscheidungskraft
Beschreibende, geografische oder alltägliche Familiennamen usw. Kann durch Benutzungsnachweise behoben werden
§ 44: Kollision mit älteren Marken
Maßnahmen: Eingrenzung der Waren und Dienstleistungen, Einverständniserklärung, ehrliche gleichzeitige Nutzung usw.
s 60: Der Ruf anderer
Widerspruchsgründe, die sich auf die Bekanntheit in Australien und die Verwechslungsgefahr beziehen
§ 62A: Bösgläubigkeit
Starker Einspruchsgrund gegen böswillige oder missbräuchliche Anmeldungen
Unterschiede zur japanischen Praxis: Es ist sicherer, das japanische System der „Gerichtsverfahren“ nicht direkt auf Australien zu übertragen. Praktische Streitigkeiten lassen sich am besten anhand der Verfahren bei IP Australia – Einspruch, Nichtbenutzungsanhörung, Ex-parte-Anhörung – sowie der darauf folgenden gerichtlichen Berufung und Überprüfung verstehen.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung der Anmeldung kann jeder Einspruch einlegen. Die Gründe sind wie folgt weit gefasst.
Standardzeitplan für die Beweisaufnahme:
Ein australischer Widerspruch mag wie ein „kurzer Kampf“ erscheinen, wird in der Praxis jedoch häufig als mittelfristiger Prozess mit integrierten Vergleichsverhandlungen geführt.
Sehr wichtig: Jeder kann einen Antrag wegen Nichtbenutzung stellen.Bei Anmeldungen ab dem 24. Februar 2019 kann eine Marke drei Jahre nach Eintragung in das Register unter § 92(4)(b) fallen. Wenn bei der Anmeldung keine ernsthafte Absicht zur Nutzung bestand und auch danach bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Frist keine Nutzung erfolgt ist, kommt auch § 92(4)(a) zum Tragen. Wenn man in Australien eine „Broad Filing“-Anmeldung einreicht, sollte man von Anfang an rückwärts rechnen und prüfen: „Kann ich diese Benennung in drei Jahren aufrechterhalten?“
| Verfahren | Wichtige Fristen | Behördengebühren |
|---|---|---|
| Einspruch gegen die Eintragung | 2 Monate nach der Bekanntmachung (Beweismittel 3/3/2 Monate) | NIO 250 AUD |
| Löschung wegen Nichtbenutzung | 3 Jahre nach Eintragung in das Register | Antrag AUD 350 |
| Widerspruch gegen den Antrag wegen Nichtbenutzung | nach Veröffentlichung | Anhörungskosten separat |
| Berichtigung / Löschung | Hauptsächlich vor Gericht | Einzelprüfung erforderlich |
| Berufung gegen die Entscheidung des Registerführers | In der Regel 21 Tage | Entsprechend dem Verfahren |
Die Grundlaufzeit der Eintragung beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Auch bei Fällen mit Prioritätsanspruch ist der australische Anmeldetag der Ausgangspunkt für die Berechnung der Verlängerung. Eine Verlängerung ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf möglich, und nach Ablauf besteht eine Nachfrist von 6 Monaten.
| Verlängerungsverfahren | Kosten |
|---|---|
| Online | 400 AUD/Klasse |
| Andere Methoden | 450 AUD/Klasse |
| Verspätete Verlängerung | 100 AUD pro Klasse für jeden angefangenen Monat |
Die Übertragung erfolgt auf Vertragsbasis, woraufhin die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Register eingetragen wird. IP Australia ist dafür zuständig, das Register zu aktualisieren, nachdem Nachweise für das Eigentumsrecht wie eine Übertragungsurkunde, ein Kaufvertrag, eine Fusionsurkunde oder ein Nachlasszeugnis eingereicht wurden.
Lizenzen sind zwar nicht an eine Registrierung gebunden, doch wenn die beanspruchten Rechte eingetragen werden, erhält man von IP Australia bestimmte Benachrichtigungen.
Bedeutung der autorisierten Nutzung: In Australien wird die autorisierte Nutzung als Nutzung durch den Eigentümer behandelt. Lizenzverträge sollten mindestens Bestimmungen zu Qualitätskontrolle, der Verpflichtung zur Einreichung von Nutzungsproben, der Aufbewahrung von Beweismitteln, dem Gebiet und der Kontrolle des Online-Vertriebs enthalten. Bei der Verteidigung gegen Nichtnutzung kommt es nicht nur auf den Vertrag an, sondern darauf, ob nachgewiesen werden kann, dass die Nutzung tatsächlich unter der Kontrolle des Lizenznehmers stattfand.
Die Marktüberwachung liegt vollständig in der Verantwortung des Rechteinhabers. Auch IP Australia stellt klar, dass die Verhinderung, Überwachung und Durchsetzung von Rechtsverletzungen Aufgabe des Rechteinhabers selbst ist. Kombinieren Sie die folgenden Maßnahmen:
Bei Rechtsstreitigkeiten wegen Markenverletzungen basierend auf eingetragenen Marken bestehen die zentralen Rechtsbehelfe in einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung (injunction) sowie, nach Wahl des Klägers, in Schadenersatz (damages) oder Gewinnabzug (account of profits). Darüber hinaus kann unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzung, der Notwendigkeit der Abschreckung, des Verhaltens nach der Abmahnung sowie der aus der Verletzung erzielten Gewinne ein zusätzlicher Schadenersatz (additional damages) gewährt werden.
Kostenloses, wirksames Mittel: Der Rechteinhaber kann bei der Australian Border Force kostenlos eine „Notice of Objection“ einreichen, wodurch verdächtige Importwaren vorübergehend zurückgehalten oder beschlagnahmt werden können. Gleichzeitig wird eine „Deed of Undertaking“ hinterlegt, um die Kosten für Lagerung, Transport und Entsorgung zu decken. Dies ist äußerst wirksam bei der Bekämpfung von Produktfälschungen und Parallelimporten.
| Straftatbestände | Strafen |
|---|---|
| Fälschung/Entfernung einer eingetragenen Marke | Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von 550 Strafpunkten oder beides |
| Handlungen in Bezug auf Waren, die mit falschen Marken versehen sind | Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten oder 60 Strafpunkte oder beides |
Auch wenn in Australien „Markenverletzung“ nicht ausschließlich als zivilrechtlicher Sachverhalt gilt, stehen bei gewöhnlichen Markenstreitigkeiten in der Regel zivilrechtliche und zollrechtliche Maßnahmen im Mittelpunkt.
① Cantarella Bros v Modena Trading [2014] HCA 48
Der High Court legt bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Marken in Fremdsprachen Wert darauf, wie die gewöhnliche Bedeutung des Wortes von den relevanten Verbrauchern in Australien verstanden wird. Es gilt nicht automatisch, dass eine Marke „abgelehnt wird, weil sie in einer Fremdsprache beschreibend ist“; vielmehr ist der Nachweis der üblichen Bedeutung auf dem australischen Markt entscheidend.
② Pham Global gegen Insight Clinical Imaging [2017] FCAFC 83
Das Gericht stellte fest, dass ein Fehler bei der Anmeldung unter einem falschen Inhabernamen nicht einfach durch eine spätere Übertragung oder Änderung behoben werden kann. Dies ist eine deutliche Botschaft für australische Fälle, dass die anmeldende Einheit vor der Einreichung mit dem Unternehmensorganigramm abgeglichen werden sollte.
③ E&J Gallo Winery gegen Lion Nathan Australia [2010] HCA 15
Ein Urteil, das den Begriff „use of a trade mark“ und die Beurteilung einer Verletzung aus praktischer und handelswirtschaftlicher Sicht betrachtet. Die Verwendung von „BAREFOOT RADLER“ wurde als Verletzung der Weinmarke „BAREFOOT“ angesehen, wodurch der Weg für Schadenersatz und Gewinnabzug (account of profits) geebnet wurde. Auch bei unterschiedlichen Klassen besteht aufgrund der Warenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der Zeichen ein Risiko.
④ Self Care IP Holdings gegen Allergan Australia [2023] HCA 8
Ein wichtiges Urteil der letzten Jahre zur Einordnung von „deceptive similarity“, „consumer confusion“ und „reputation“. Es zeigt, dass die Beurteilung von Verletzung und Ähnlichkeit anhand des Registers und der tatsächlichen Verwendungsweise nüchtern verglichen werden muss, und deutet darauf hin, dass selbst bekannte Marken nicht automatisch allein aufgrund ihres Rufs gewinnen können.
★ Aktuell: Taylor v Killer Queen LLC [2026] HCA 5
Aufgrund dieses Urteils vom März 2026 vor dem High Court wurde auch das IP Australia Manual aktualisiert. Es wurde klargestellt, dass es bei der „Reputation“ gemäß § 60 entscheidend ist, dass es sich um die „Markenreputation in Bezug auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen“ handelt. Dies spiegelt die aktuelle Tendenz in der Praxis wider, dass der Bekanntheitsgrad von Prominenten oder bekannten Marken nicht automatisch zu einer Reputation für alle Waren führt.
In der australischen Praxis treten Probleme häufiger in den vier Bereichen Namensführung, Benennung, Beweismittel und Überwachung auf als bei komplexen rechtlichen Fragen. Dies sind Punkte, die zu Beginn eines Falles überprüft werden sollten.
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