Die „Hannover Messe“, eine der weltweit größten Messen für Industrietechnik, die in Deutschland stattfindet, bietet eine hervorragende Gelegenheit, den europäischen und globalen Markt zu erschließen. Wenn man jedoch den Schutz des geistigen Eigentums vernachlässigt, läuft man Gefahr, die Kerntechnologien des eigenen Unternehmens der Welt kostenlos preiszugeben.In diesem Artikel erläutern wir aus der Sicht eines Patentanwalts ausführlich die für internationale Messen spezifischen IP-Risiken sowie Maßnahmen zum Schutz von Patenten und gegen Nachahmungen, die Sie vor einer Teilnahme oder einem Besuch unbedingt beachten sollten.
Die wichtigsten Punkte dieses Artikels
HANNOVER MESSE × IP STRATEGY
Ein umfassender Leitfaden für IP-Strategien von Patentanwälten, der Ihre Teilnahme an internationalen Messen zum Erfolg führt. In sechs Abschnitten wird alles systematisch erläutert, von den Vorbereitungen vor der Messe über die Maßnahmen vor Ort bis hin zur globalen Expansion nach der Messe.
Inhaltsverzeichnis
Die Hannover Messe, die in der norddeutschen Stadt Hannover stattfindet, ist die weltweit größte Industriemesse und findet jedes Jahr im Frühjahr statt. Seit ihrer ersten Ausgabe im Jahr 1947 prägt sie die neuesten Trends in der globalen Fertigungsindustrie.
Als Geburtsort der von der deutschen Bundesregierung initiierten „Industrie 4.0“ zieht sie weltweite Aufmerksamkeit auf sich und ist auch heute noch eine Großveranstaltung, bei der die neuesten Technologien und Produkte aus den Bereichen IoT (Internet der Dinge), KI (Künstliche Intelligenz), Robotik, Automatisierungstechnik, saubere Energien wie Wasserstoff und Brennstoffzellen sowie Nachhaltigkeit unter einem Dach vereint sind.
Für japanische Fertigungsunternehmen und Firmen mit hochentwickelten Schlüsseltechnologien ist die Teilnahme an der Hannover Messe so etwas wie ein „Pass“ für den europäischen Markt. Die geschäftlichen Vorteile – wie gemeinsame Entwicklungsprojekte mit führenden lokalen Unternehmen, der Aufbau von Partnerschaften und der Einstieg in globale Lieferketten – sind unermesslich.
Was man dabei beachten sollte: Da sich hier hervorragende Wettbewerber und Einkäufer aus aller Welt versammeln, ist die Messe gleichzeitig ein Ort, an dem die eigene Technologie den kritischen Blicken (oder den Blicken derer, die sie stehlen wollen) aus aller Welt ausgesetzt ist. Wenn man nicht parallel zur Vertriebsstrategie eine Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums entwickelt, ist das so, als würde man ungeschützt ins Gefecht ziehen.
Hinter den Kulissen der glanzvollen Messe lauern die folgenden drei schwerwiegenden Risiken im Bereich des geistigen Eigentums, die für die ausstellenden Unternehmen fatal sein können.
RISIKO 01
Verlust der Neuheit
In dem Moment der Ausstellung, Verteilung oder Vorführung wird die Technologie „allgemein bekannt“, und spätere Patent- oder Geschmacksmusteranmeldungen werden abgelehnt. Einmal verlorene Neuheit lässt sich nicht wiederherstellen.
RISIKO 02
Nachahmung und Ideenklau
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen durch das Eindringen von konkurrierenden Technikern oder Nachahmern bereits wenige Monate später ähnliche Produkte auf den Markt kommen. Durch hochauflösende Aufnahmen mit Smartphones lässt sich die Konstruktion zudem leicht erraten.
RISIKO 03
Verletzung von Patenten anderer Unternehmen
Im schlimmsten Fall kann es zu Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen durch lokale Unternehmen sowie zur Zwangsräumung des Messestandes kommen. Deutschland ist ein Land mit strengen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums.
Eine Grundvoraussetzung für die Erlangung von Patent- oder Geschmacksmusterrechten ist, dass die betreffende Technologie oder das Design „Neuheit“ (d. h. noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt) aufweist. In dem Moment, in dem Sie auf der Hannover Messe ein neues Produkt ausstellen, Kataloge verteilen oder eine Vorführung durchführen, wird diese Technologie „öffentlich bekannt“ und wird grundsätzlich bei einer späteren Patentanmeldung im Prüfungsverfahren abgelehnt.
Unter den Besuchern befinden sich nicht nur reine Käufer, sondern auch Techniker von Mitbewerbern und böswillige Händler, die darauf aus sind, Nachahmungsprodukte herzustellen. Wenn Sie am Stand zu detaillierte Erklärungen geben oder das Produkt in einer Skelett-Ausstellung präsentieren, die Einblick in den inneren Aufbau gewährt, werden Ihre Ideen im Handumdrehen gestohlen.
Die selbstbewusste Präsentation der eigenen Produkte birgt das Risiko, unbeabsichtigt Patente oder Geschmacksmusterrechte lokaler Unternehmen zu verletzen. Wenn Sie Patente anderer Unternehmen verletzen, die in Deutschland oder europaweit gültig sind, kann es vorkommen, dass Ihnen während der Messe eine Unterlassungserklärung (Cease and Desist Letter) zugestellt wird.Da Deutschland zudem ein Land mit strengen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums ist, besteht zudem das Risiko einer einstweiligen Verfügung auf der Messe, bei der die Ausstellungsstücke von lokalen Gerichten oder dem Zoll beschlagnahmt und der Stand vor den Augen der Besucher zwangsweise geräumt wird.
Als Patentanwalt, der auf ausländisches geistiges Eigentum spezialisiert ist, möchte ich an dieser Stelle besonders deutlich auf die Strenge des europäischen Patentsystems hinweisen.
In Japan gibt es eine „Ausnahmeregelung zum Verlust der Neuheit“ (Gnadenfrist), die Abhilfe schafft, wenn eine Erfindung durch die eigene Ausstellung öffentlich bekannt geworden ist, sofern die Anmeldung innerhalb eines Jahres nach der Offenbarung eingereicht wird. Aus diesem Grund gibt es sehr viele japanische Unternehmen, die denken: „Lassen wir die Erfindung erst auf der Messe ausstellen, um die Reaktionen der Kunden zu beobachten, und entscheiden wir dann, ob wir eine Patentanmeldung einreichen.“
Warnung: Wenn Sie diese für Japan typische Denkweise unverändert nach Europa übertragen, führt dies zu einem irreparablen, großen Misserfolg.
Die Ausnahmeregelung zum Verlust der Neuheit im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ist im Vergleich zu Japan und den USA äußerst streng und restriktiv. In Europa wird eine Ausnahmeregelung nur in einem der folgenden Fälle gewährt (die Frist beträgt 6 Monate).
| System | Japan | Europa (EPÜ) |
|---|---|---|
| Nachfrist | 1 Jahr | 6 Monate (begrenzt) |
| Freiwillige Offenlegung (Messen usw.) | Anspruchsberechtigte | Grundsätzlich keine Ausnahmen |
| Von der Regelung erfasste Veröffentlichungen | Umfassend (Veröffentlichungen, Ausstellungen, Internet usw.) | Nur bei offensichtlicher Böswilligkeit oder bei vom BIE anerkannten internationalen Ausstellungen |
| Hannover Messe | Anspruchsberechtigt | Nicht unter den Schutzfall |
Wichtigster Punkt: Die Hannover Messe ist zwar die weltweit größte internationale Fachmesse, fällt jedoch in der Regel nicht unter die vom Internationalen Büro für Ausstellungen (BIE) anerkannten „öffentlichen Ausstellungen gemäß dem Übereinkommen über internationale Ausstellungen (sogenannte Weltausstellungen usw.)“. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre neue Technologie vor der Patentanmeldung auf der Hannover Messe veröffentlichen, gelten in Europa keinerlei Rechtsbehelfe, und Sie können für diese Technologie nie wieder ein europäisches Patent erhalten.
Um solche fatalen Risiken zu vermeiden und eine erfolgreiche Teilnahme an der Hannover Messe zu gewährleisten, müssen Unternehmen vor der Ausstellung unbedingt die folgenden vier Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums umsetzen.
Die beste Schutzmaßnahme besteht darin, „die Basisanmeldung beim japanischen Patentamt unbedingt vor dem ersten Messetag abzuschließen“. Wenn die Anmeldung beim japanischen Patentamt vor der Messe erfolgt und unter Geltendmachung der Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb eines Jahres (bei Geschmacksmustern und Marken innerhalb von sechs Monaten) nach dem Anmeldetag eine Auslandsanmeldung in Europa oder anderen Ländern eingereicht wird, geht die Neuheit durch die Veröffentlichung auf der Hannover Messe nicht verloren.
Zu nutzende internationale Anmeldesysteme
Neben dem Schutz der eigenen Technologien (Offensive) sind auch Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen gegenüber anderen Unternehmen (Defensive) unerlässlich.Wenn Sie eine Geschäftsexpansion auf dem europäischen Markt anstreben, empfehlen wir dringend, vor der Messe eine „FTO-Prüfung (Freedom to Operate: Prüfung zur Vermeidung von Rechtsverletzungen, Clearance-Prüfung)“ durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte keine lokalen Patente oder Geschmacksmuster verletzen. Dadurch können Sie im schlimmsten Fall unerwartete Abmahnungen am Messestand oder sogar die Räumung des Standes verhindern.
Auch wenn Sie eine Patentanmeldung einreichen, müssen Sie nicht alle technischen Informationen offenlegen. Bei Technologien, die von außen nicht analysierbar sind, wie beispielsweise Herstellungsverfahren oder spezielle Materialzusammensetzungen, kann es vorteilhaft sein, diese als „Geschäftsgeheimnisse“ zu behandeln und als Blackbox zu verbergen.
Praktischer Hinweis: Legen Sie am Messestand klare Richtlinien fest, „was veröffentlicht und was geheim gehalten wird“. Richten Sie ein System ein, bei dem Sie mit Partnern, die detaillierte technische Offenlegungen verlangen, zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) in englischer und deutscher Sprache abschließen und die Geschäftsverhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt in einem geschlossenen Rahmen führen.
Sollten Sie eine neue Technologie versehentlich vor der Anmeldung auf der Hannover Messe ausgestellt haben, geben Sie nicht sofort auf, sondern wenden Sie sich an einen Patentanwalt. Auch wenn die Erlangung eines europäischen Patents aussichtslos erscheint, sieht das deutsche Gebrauchsmusterrecht eine „Sechsmonatsfrist (Ausnahme vom Neuheitsverlust) ab der Offenbarung durch den Anmelder“ vor. Es ist möglich, als zweitbeste Lösung den Schutz Ihrer Technologie durch ein Gebrauchsmusterrecht in Deutschland anzustreben.
Wenn Sie zudem eine Expansion in Europa anstreben, ist es unerlässlich, das 2023 eingeführte „Einheitspatent (UP: Unitary Patent)“ zu nutzen, um bei geringen Kosten ein starkes Patentnetzwerk in weiten Teilen Europas aufzubauen.
In den Bereichen der Spitzentechnologie, die mit „Industrie 4.0“ – einem der Hauptthemen der Hannover Messe – und der Smart Factory zusammenhängen, sind anspruchsvolle Strategien zum Schutz geistigen Eigentums erforderlich, die sich von denen für herkömmliche Maschinen und Hardware unterscheiden.
KI-Algorithmen, die Daten aus der Fertigung analysieren und die Produktionseffizienz optimieren, sowie Software zur Steuerung von IoT-Geräten sind die Quelle der Wettbewerbsfähigkeit in der modernen Fertigungsindustrie.Beim Europäischen Patentamt (EPA) sind reine Programme zwar nicht patentierbar, doch Software und KI-Erfindungen (computerimplementierte Erfindungen), die „technische Probleme lösen“, werden als Patente anerkannt. Von Patentanwälten werden fortgeschrittene Techniken zur Erstellung von Patentschriften verlangt, die den strengen Prüfungsstandards des EPA (Vorhandensein technischer Merkmale) entsprechen.
Wichtige Hinweise zu Standardessentiellen Patenten (SEP)
Es ist auch wichtig, die Entwicklungen bei „Standard Essential Patents (SEP)“ im Auge zu behalten, die sich auf Standards für die Kommunikation von IoT-Geräten (wie 5G oder Wi-Fi) beziehen. Falls die eigene Technologie SEPs anderer Unternehmen nutzt, ist eine vorherige Überprüfung unerlässlich, da die Zahlung angemessener FRAND-Lizenzgebühren erforderlich ist.
Für Informationen zur IP-Strategie im IT- und Softwarebereich besuchen Sie bitte auch unsere Seite „Alles rund um IT-IP aus einer Hand“.
Bei der Bewältigung dieser komplexen Aufgaben im Bereich des internationalen geistigen Eigentums stellt die Inanspruchnahme eines Patentanwalts für Unternehmen einen erheblichen geschäftlichen Vorteil dar.
Aufbau eines IP-Portfolios
Auf der Grundlage des Geschäftsplans und der Roadmap für die Expansion in Europa wird eine umfassende Strategie entwickelt, die Patente, Geschmacksmuster, Marken und Geschäftsgeheimnisse kombiniert. Es wird rückwärts berechnet, was bis wann in welchem Land angemeldet werden sollte.
Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern in Europa
Für Verfahren vor dem EPA und dem DPMA sowie bei der Bewältigung von Problemen ist die Zusammenarbeit mit einem lokalen Patentanwalt (European Patent Attorney) unerlässlich. Kanzleien mit starker internationaler Ausrichtung verfügen über ein solides Netzwerk und können schnell auf die neuesten Gesetzesänderungen reagieren.
Maßnahmen gegen Produktfälschungen und Vertragsunterstützung
Wir begleiten Sie konsequent auf Ihrem Weg zur globalen Expansion, bei der die Messe nicht das Ziel, sondern der Startpunkt ist – von Maßnahmen gegen Produktfälschungen nach der Messe über Lizenzverhandlungen bis hin zur Prüfung der IP-Klauseln in gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Die Teilnahme an der Hannover Messe ist ein hervorragender erster Schritt, um die herausragenden Technologien Ihres Unternehmens weltweit zu präsentieren und ein sprunghaftes Wachstum zu erzielen. Doch dahinter verbergen sich unsichtbare, fatale Risiken wie Nachahmung, Rechtsverletzungen und die Gefahr, dass „nie wieder Patente erteilt werden“.
Widmen Sie der „IP-Strategie“ zum Schutz Ihres geistigen Eigentums ebenso viel Aufmerksamkeit wie der technologischen Entwicklung und der Vorbereitung eines attraktiven Messestandes. Die konsequente Umsetzung von „Patentanmeldung vor der Messe (Sicherung der Neuheit)“, „Vermeidung von Verletzungen fremder Patente (FTO-Prüfung)“ und „Nutzung des neuesten europäischen Patentsystems“ ist der Schlüssel zur Minimierung von Risiken bei der Expansion ins Ausland und zur Maximierung von Geschäftschancen.
„Die Teilnahme an der Messe steht fest, aber ich weiß nicht, wo ich mit den Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums anfangen soll“
, „Ich mache mir Sorgen, dass meine Produkte die Rechte anderer Unternehmen in Deutschland oder Europa verletzen könnten“
, „Ich benötige Unterstützung bei der Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) in englischer und deutscher Sprache“
Wenden Sie sich an einen Patentanwalt, bevor es zu spät ist. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung für Fertigungsunternehmen, IT-Firmen und Start-ups, die eine Expansion ins Ausland anstreben – von internationalen Patentanmeldungen (PCT) über umfassende IP-Strategien unter Nutzung des einheitlichen europäischen Patents bis hin zu FTO-Prüfungen. Die Erstberatung und der Kostenvoranschlag sind kostenlos.
*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), offizieller Informationen des Europäischen Patentamts (EPA), Unterlagen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sowie verschiedener Materialien von JETRO und INPIT erstellt und dient der allgemeinen Information. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Einspruchsverfahren und Verletzungsverfahren. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).