Für Praktiker, die sich mit der Anmeldung, der Erlangung von Schutzrechten und der Durchsetzung von Markenrechten auf den Philippinen befassen, wird hier ein systematischer Überblick über die gesamte Markenpraxis in diesem Markt mit über 100 Millionen Einwohnern und Englisch als Amtssprache gegeben. Im Mittelpunkt steht dabei das Gesetz über geistiges Eigentum von 1997 (Republic Act No. 8293 / IP Code of the Philippines). Behandelt werden die Arbeitsweise des IPOPHL (Philippinisches Amt für geistiges Eigentum), staatliche Gebühren, die Benennung über das Madrider Protokoll (Beitritt 2012), das für die Philippinen spezifische System der eidesstattlichen Erklärung über die tatsächliche Nutzung (DAU: Declaration of Actual Use) sowiebis hin zu Maßnahmen gegen Produktfälschungen systematisch einen Überblick über die Markenpraxis in diesem Markt mit über 100 Millionen Einwohnern und Englisch als Amtssprache. Ein Patentanwalt erläutert die Informationen, die für den Markenschutz japanischer Unternehmen (Toyota, Honda, Mitsubishi, Nissan usw.) in diesem Markt unerlässlich sind.
Kernpunkte dieses Artikels
PHILIPPINES TRADEMARK
Ein umfassender Leitfaden zum Markensystem und zur Praxis in den Philippinen, der sechstgrößten Volkswirtschaft der ASEAN, verfasst von einem Patentanwalt. In 12 Abschnitten wird alles systematisch erläutert, von der Anmeldung beim IPOPHL über das DAU-System bis hin zu Maßnahmen gegen Produktfälschungen.
Die philippinische Markenpraxis ist ein kodifiziertes Rechtssystem, dessen Kern das RA 8293 (Gesetz über geistiges Eigentum von 1997) bildet und in dem IPOPHL-Vorschriften, -Mitteilungen und Prüfungsrichtlinien die Anmeldung, Prüfung und Streitbeilegung regeln. Es weist eine dem US-Recht ähnliche Common-Law-Struktur auf, wobei das System der „Erklärung über die Benutzung (DAU)“ ein einzigartiges Merkmal darstellt, das in anderen ASEAN-Ländern nicht existiert.
Vier wichtige Punkte, die Sie bei der Markenpraxis auf den Philippinen beachten sollten
Das „Primärgesetz“ des philippinischen Markensystems ist der Republic Act No. 8293 (IP Code of the Philippines, 1997), der nach Änderungen im Jahr 2008 und 2013 zu seiner aktuellen Form gelangte.Die Bestimmungen zum Markenrecht sind in Abschnitt 121 ff. geregelt. Im Mittelpunkt stehen die Definition von Marken, die Eintragungsvoraussetzungen, das Anmeldeverfahren, Einsprüche, Löschungen sowie strafrechtliche Sanktionen. Die Verfahrensabwicklung wird durch die Vorschriften und Rundschreiben (Memorandum Circular) des IPOPHL konkretisiert.
Für die Prüfung und Eintragung von Marken sowie die Beilegung von Streitigkeiten ist das IPOPHL (Intellectual Property Office of the Philippines) zuständig. Der Hauptsitz befindet sich in BGC (Bonifacio Global City) in Taguig, Makati City. Das Amt verfügt über eine eigenständige Struktur, in der das Bureau of Trademarks (BTM) für die Prüfung zuständig ist, während das Bureau of Legal Affairs (BLA) Einsprüche, Löschungen und Verletzungsfälle bearbeitet.
| Institution | Zuständigkeit und Merkmale | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| IPOPHL Bureau of Legal Affairs (BLA) | Quasi-gerichtliche Verfahren in Verwaltungssachen zu Markenwidersprüchen, -löschungen und -verletzungen | IP-Gesetz § 10 |
| IPOPHL-Generaldirektor | Berufungsverfahren gegen BLA-Entscheidungen | IP-Gesetz §7 |
| Sondergerichte für Handelssachen (Special Commercial Courts) | Ausschließliche Zuständigkeit für zivil- und strafrechtliche Verfahren wegen Markenverletzung | SC-Beschluss AM Nr. 03-03-03-SC |
| Berufungsgericht (Court of Appeals) | Berufungsverfahren gegen Urteile der Sondergerichte für Handelssachen | Gesetz über die Organisation der Justiz |
| Oberster Gerichtshof | Letzte Instanz | Verfassung |
In den Philippinen können sowohl natürliche als auch juristische Personen Markenanmeldungen einreichen. Ausländische Anmelder müssen einen lokalen Vertreter (einen bei IPOPHL registrierten Rechtsanwalt oder Patent-/Markenanwalt) bestellen.
Anforderungen an die Vollmacht (vereinfacht): Seit 2017 ist für die Vollmacht (POA) keine notarielle Beglaubigung oder Beglaubigung durch die Botschaft erforderlich (vereinfachte Vollmacht zulässig). Das Verfahren ist im Vergleich zu Ländern wie Thailand einfacher.
Richtwert für die Dauer: Bei reibungslosem Ablauf ca. 12 bis 18 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Dank des e-TM-Systems verläuft das Verfahren relativ zügig.
| Posten | Gebühr (PHP) | Umrechnung in japanische Yen (Richtwert) |
|---|---|---|
| Anmeldegebühr (1 Klasse, elektronische Anmeldung) | 2.592 PHP | ca. 7.000 Yen |
| Zusätzliche Klassen (pro Klasse) | 2.592 PHP | ca. 7.000 Yen |
| Gebühr für Einspruch | PHP 4.930 | ca. 13.400 Yen |
| DAU (3 Jahre) | PHP 1.920 | ca. 5.200 Yen |
| DAU (5 Jahre) | 1.920 PHP | ca. 5.200 Yen |
| Verlängerungsgebühr (1 Kategorie, fristgerecht) | PHP 5.184 | ca. 14.000 Yen |
Das wichtigste, für die Philippinen spezifische System: Markeninhaber sind verpflichtet, nach Ablauf von 3, 5 und 10 Jahren (Verlängerung) seit der Eintragung eine „Declaration of Actual Use (DAU)“ einzureichen. Da die Nichtvorlage zur automatischen Löschung führt, gelten die Philippinen als das Land mit den strengsten Fristen innerhalb der ASEAN.
| Zeitpunkt | Einreichungsfrist | Erforderliche Angaben |
|---|---|---|
| DAU im 3. Jahr | Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag | Nachweis der Markenbenutzung (Etiketten, Verpackungen, Werbung usw.) + eidesstattliche Erklärung zur Benutzung |
| 5. Jahr DAU | Zwischen 5 und 6 Jahren ab dem Eintragungsdatum | Nachweis der fortgesetzten Nutzung |
| 10. Jahr DAU (bei Verlängerung) | Bei Antrag auf Verlängerung | Verlängerungsantrag + DAU |
| Triftiger Grund für die Nichtnutzung | Innerhalb des DAU-Zeitraums | Erklärung über die Nichtnutzung (Declaration of Non-Use) + triftiger Grund |
Praktischer Hinweis: Als Nachweis der Nutzung gelten ausschließlich Belege für den tatsächlichen Verkauf und die Werbung innerhalb der Philippinen. Eine Nutzung ausschließlich in Japan wird nicht anerkannt. Wichtig sind Nachweise für den Verkauf importierter Waren auf dem philippinischen Markt (Quittungen lokaler Einzelhändler, lokale Werbung usw.).
Beteiligte können innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim IPOPHL BLA Einspruch einlegen. Eine Verlängerung der Frist ist möglich.
Beteiligte können bei der IPOPHL BLA einen Antrag auf Löschung stellen. Hauptgründe sind fünfjährige ununterbrochene Nichtbenutzung, böswillige Absicht bei der Eintragung sowie falsche eidesstattliche Erklärungen.
Wahl zwischen drei Gerichtsbarkeiten
Markenfälschung wird mit 2 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe + einer Geldstrafe von 50.000 bis 200.000 PHP geahndet. Bei organisierten Verstößen werden schwere strafrechtliche Sanktionen verhängt.
Registrierung im IPR-Register beim philippinischen Zoll (Bureau of Customs) möglich. Einfuhrverbot für Nachahmungsprodukte.
Die Philippinen sind im Juli 2012 dem Madrider Protokoll beigetreten, sodass japanische Unternehmen die Philippinen über das Madrider Protokoll benennen können. Die Anmeldung einer internationalen Marke über das Madrider Protokoll kann über das japanische Patentamt erfolgen.
Die DAU-Pflicht bleibt auch beim Madrider Protokoll unverändert: Auch bei einer Benennung der Philippinen über das Madrider Protokoll bleibt die Verpflichtung zur Einreichung der DAU nach 3, 5 und 10 Jahren bestehen. Die Fristen müssen kontinuierlich überwacht werden.
Da Englisch die Amtssprache der Philippinen ist, können alle Unterlagen – Beschreibungen, Mitteilungen und Urteile – in englischer Sprache abgewickelt werden. Im Vergleich zu anderen ASEAN-Ländern (Vietnam, Thailand, Indonesien usw.) wird der Verwaltungsaufwand dadurch erheblich reduziert.
Der häufigste Fehler japanischer Unternehmen bei der Verwaltung von Marken in den Philippinen ist das Übersehen der DAU-Fristen. Für die dreimalige Einreichung innerhalb von 10 Jahren (nach 3, 5 und 10 Jahren) ist der Einsatz eines speziellen Kalenderverwaltungssystems unerlässlich.
Ein Problem ist der Vertrieb von Fälschungen auf Märkten für Nachahmungsprodukte wie Manila Greenhills sowie im Online-Handel (Lazada, Shopee). Umfassende Maßnahmen unter Einbeziehung der Zusammenarbeit zwischen IPOPHL, NBI und dem Zoll sowie der Nutzung von Meldestellen für E-Commerce-Anbieter sind wichtig.
Das philippinische Markensystem zeichnet sich vor allem durch eine US-amerikanische Common-Law-Struktur auf der Grundlage von RA 8293 (IP Code) sowie die Verpflichtung zur jährlichen Verlängerung (DAU) nach 3, 5 und 10 Jahren aus. Damit japanische Unternehmen ihre Marken auf dem philippinischen Markt erfolgreich etablieren können, ist die Überwachung der DAU-Fristen oberste Priorität, und der effiziente Ablauf der Verfahren unter Nutzung der Vorteile der englischen Amtssprache ist entscheidend. Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungen zur internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll und zur Markeneintragung.
Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix bietet umfassende Unterstützung bei der Anmeldung und Durchsetzung von Marken in den wichtigsten ASEAN-Ländern, einschließlich der Philippinen. Von der Strategieentwicklung für Direktanmeldungen oder Anmeldungen über das Madrid-Protokoll bis hin zur Verwaltung der DAU-Fristen und Maßnahmen gegen Produktfälschungen betreuen Sie unsere erfahrenen Patentanwälte in Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern.
*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: April 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Da Gesetze und Vorschriften jederzeit geändert werden können, empfehlen wir, die neuesten Informationen anhand der Primärquellen zu überprüfen und bei Experten nachzufragen. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum) – Leitender Patentanwalt
Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin, von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).