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Praktischer Leitfaden zum philippinischen Markensystem | Ein Patentanwalt erläutert ausführlich IPOPHL, DAU und das Sondergericht für Handelssachen

フィリピン商標制度の実務ガイド|知的財産事務所EVORIX

Für Praktiker, die sich mit der Anmeldung, der Erlangung von Schutzrechten und der Durchsetzung von Markenrechten auf den Philippinen befassen, wird hier ein systematischer Überblick über die gesamte Markenpraxis in diesem Markt mit über 100 Millionen Einwohnern und Englisch als Amtssprache gegeben. Im Mittelpunkt steht dabei das Gesetz über geistiges Eigentum von 1997 (Republic Act No. 8293 / IP Code of the Philippines). Behandelt werden die Arbeitsweise des IPOPHL (Philippinisches Amt für geistiges Eigentum), staatliche Gebühren, die Benennung über das Madrider Protokoll (Beitritt 2012), das für die Philippinen spezifische System der eidesstattlichen Erklärung über die tatsächliche Nutzung (DAU: Declaration of Actual Use) sowiebis hin zu Maßnahmen gegen Produktfälschungen systematisch einen Überblick über die Markenpraxis in diesem Markt mit über 100 Millionen Einwohnern und Englisch als Amtssprache. Ein Patentanwalt erläutert die Informationen, die für den Markenschutz japanischer Unternehmen (Toyota, Honda, Mitsubishi, Nissan usw.) in diesem Markt unerlässlich sind.

Kernpunkte dieses Artikels

  • Die Philippinen verfügen über ein Common-Law-System, das sich am US-amerikanischen Recht orientiert und dessen Kern das Gesetz über geistiges Eigentum von 1997 (RA 8293) bildet
  • Eine Erklärung über die tatsächliche Nutzung (DAU: Declaration of Actual Use) ist zwingend erforderlich – Einreichung nach 3, 5 und 10 Jahren; bei Nichtvorlage erfolgt eine automatische Löschung
  • Beitritt zum Madrid-Abkommen (2012). Japanische Unternehmen können die Philippinen über das Madrid-Abkommen benennen
  • Ausländische Anmelder müssen einen lokalen Vertreter benennen; eine Vollmacht (POA) ist ohne notarielle Beglaubigung zulässig (vereinfachte POA)
  • Prüfungssystem: Formale Prüfung → Materielle Prüfung → Veröffentlichung (30-tägige Einspruchsfrist) → Eintragung
  • Die Durchsetzung der Rechte erfolgt durch eine Kombination aus dem IPOPHL Bureau of Legal Affairs (BLA), dem Sondergericht für Handelssachen und dem Zoll
  • Da Englisch Amtssprache ist, ist der Verwaltungsaufwand für japanische Unternehmen geringer als in anderen ASEAN-Ländern

PHILIPPINES TRADEMARK

Ein umfassender Leitfaden zum Markensystem und zur Praxis in den Philippinen, der sechstgrößten Volkswirtschaft der ASEAN, verfasst von einem Patentanwalt. In 12 Abschnitten wird alles systematisch erläutert, von der Anmeldung beim IPOPHL über das DAU-System bis hin zu Maßnahmen gegen Produktfälschungen.

1. Zusammenfassung

Die philippinische Markenpraxis ist ein kodifiziertes Rechtssystem, dessen Kern das RA 8293 (Gesetz über geistiges Eigentum von 1997) bildet und in dem IPOPHL-Vorschriften, -Mitteilungen und Prüfungsrichtlinien die Anmeldung, Prüfung und Streitbeilegung regeln. Es weist eine dem US-Recht ähnliche Common-Law-Struktur auf, wobei das System der „Erklärung über die Benutzung (DAU)“ ein einzigartiges Merkmal darstellt, das in anderen ASEAN-Ländern nicht existiert.

Vier wichtige Punkte, die Sie bei der Markenpraxis auf den Philippinen beachten sollten

  1. Pflicht zur Einreichung der DAU: Einreichung der eidesstattlichen Erklärung zur Benutzung nach 3, 5 und 10 Jahren der Eintragung. Da die Nichtvorlage zur automatischen Löschung führt, ist die Einhaltung der Fristen von größter Bedeutung
  2. Die staatlichen Gebühren sind in PHP (Philippinischen Peso) zu entrichten. Die Anmeldegebühr für eine Klasse beträgt 2.592 PHP (ca. 7.000 Yen).
  3. Die Prüfung erfolgt nach einem US-amerikanischen Common-Law-Ansatz. Strenge Anforderungen an die Unterscheidungskraft
  4. Für die Durchsetzung von Rechten ist das IPOPHL BLA (Bureau of Legal Affairs) in erster Instanz zuständig; Zivilklagen vor dem Sondergericht für Handelssachen sind ebenfalls möglich

2. Grundstruktur des Systems und Rechtsquellen

Wichtige Gesetze und Anwendungsebenen

Das „Primärgesetz“ des philippinischen Markensystems ist der Republic Act No. 8293 (IP Code of the Philippines, 1997), der nach Änderungen im Jahr 2008 und 2013 zu seiner aktuellen Form gelangte.Die Bestimmungen zum Markenrecht sind in Abschnitt 121 ff. geregelt. Im Mittelpunkt stehen die Definition von Marken, die Eintragungsvoraussetzungen, das Anmeldeverfahren, Einsprüche, Löschungen sowie strafrechtliche Sanktionen. Die Verfahrensabwicklung wird durch die Vorschriften und Rundschreiben (Memorandum Circular) des IPOPHL konkretisiert.

Die Rolle des IPOPHL (Philippinisches Amt für geistiges Eigentum)

Für die Prüfung und Eintragung von Marken sowie die Beilegung von Streitigkeiten ist das IPOPHL (Intellectual Property Office of the Philippines) zuständig. Der Hauptsitz befindet sich in BGC (Bonifacio Global City) in Taguig, Makati City. Das Amt verfügt über eine eigenständige Struktur, in der das Bureau of Trademarks (BTM) für die Prüfung zuständig ist, während das Bureau of Legal Affairs (BLA) Einsprüche, Löschungen und Verletzungsfälle bearbeitet.

Gerichtliche und quasi-gerichtliche Instanzen

Institution Zuständigkeit und Merkmale Rechtsgrundlage
IPOPHL Bureau of Legal Affairs (BLA)Quasi-gerichtliche Verfahren in Verwaltungssachen zu Markenwidersprüchen, -löschungen und -verletzungenIP-Gesetz § 10
IPOPHL-GeneraldirektorBerufungsverfahren gegen BLA-EntscheidungenIP-Gesetz §7
Sondergerichte für Handelssachen (Special Commercial Courts)Ausschließliche Zuständigkeit für zivil- und strafrechtliche Verfahren wegen MarkenverletzungSC-Beschluss AM Nr. 03-03-03-SC
Berufungsgericht (Court of Appeals)Berufungsverfahren gegen Urteile der Sondergerichte für HandelssachenGesetz über die Organisation der Justiz
Oberster GerichtshofLetzte InstanzVerfassung

3. Antragsberechtigung und erforderliche Unterlagen

Anmelderberechtigung

In den Philippinen können sowohl natürliche als auch juristische Personen Markenanmeldungen einreichen. Ausländische Anmelder müssen einen lokalen Vertreter (einen bei IPOPHL registrierten Rechtsanwalt oder Patent-/Markenanwalt) bestellen.

Anforderungen an die Vollmacht (vereinfacht): Seit 2017 ist für die Vollmacht (POA) keine notarielle Beglaubigung oder Beglaubigung durch die Botschaft erforderlich (vereinfachte Vollmacht zulässig). Das Verfahren ist im Vergleich zu Ländern wie Thailand einfacher.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Application Form): Englisch, IPOPHL e-TM elektronisches Anmeldesystem
  • Markenmuster: JPEG/PNG (5 × 5 cm), auch 3D- und Hörmarken sind zulässig
  • Angegebene Waren und Dienstleistungen: 45 Klassen der Nizza-Klassifikation. Anmeldung für mehrere Klassen möglich
  • POA: Für ausländische Anmelder obligatorisch (vereinfachte POA zulässig)
  • Prioritätsunterlagen: Bei Inanspruchnahme der Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft sind diese innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag mit englischer Übersetzung einzureichen

4. Standardablauf und Fristen

① Anmeldung (IPOPHL e-TM) ② Formale Prüfung (ca. 1 Monat) ③ Materielle Prüfung (6 Monate)

④ Veröffentlichung der Marke ⑤ Einspruchsfrist (30 Tage) ⑥ Eintragung → DAU 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre

Richtwert für die Dauer: Bei reibungslosem Ablauf ca. 12 bis 18 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Dank des e-TM-Systems verläuft das Verfahren relativ zügig.

5. Geschätzte staatliche Gebühren

Posten Gebühr (PHP) Umrechnung in japanische Yen (Richtwert)
Anmeldegebühr (1 Klasse, elektronische Anmeldung)2.592 PHPca. 7.000 Yen
Zusätzliche Klassen (pro Klasse)2.592 PHPca. 7.000 Yen
Gebühr für EinspruchPHP 4.930ca. 13.400 Yen
DAU (3 Jahre)PHP 1.920ca. 5.200 Yen
DAU (5 Jahre)1.920 PHPca. 5.200 Yen
Verlängerungsgebühr (1 Kategorie, fristgerecht)PHP 5.184ca. 14.000 Yen

6. Anforderungen an Marken und besondere Bestimmungen

Eintragungsfähige Marken

  • Wortmarken (Englisch, Philippinisch)
  • Bildmarken und kombinierte Marken
  • Dreidimensionale Marken (3D-Marken)
  • Hörmarken (Soundmarken)
  • Farbmarken (Farbkombinationen)
  • Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken

Absolute Eintragungshindernisse (IP Code §123)

  • Fehlende Unterscheidungskraft
  • Verstoß gegen die guten Sitten, Täuschung, Irreführung
  • Unbefugte Verwendung von Nationalflaggen, Staatswappen und Emblemen internationaler Organisationen
  • Dreidimensionale Marken, die ausschließlich aus funktionalen Formen bestehen
  • Als geografische Angabe eingetragene Bezeichnungen

Relative Eintragungshindernisse

  • Ähnlichkeit mit einer früher angemeldeten oder eingetragenen Marke
  • Ähnlichkeit mit einer bekannten Marke (einschließlich nicht ähnlicher Waren)
  • Bösgläubige Anmeldung (IP Code §232)

7. DAU-System (Erklärung über die tatsächliche Benutzung) [obligatorisch]

Das wichtigste, für die Philippinen spezifische System: Markeninhaber sind verpflichtet, nach Ablauf von 3, 5 und 10 Jahren (Verlängerung) seit der Eintragung eine „Declaration of Actual Use (DAU)“ einzureichen. Da die Nichtvorlage zur automatischen Löschung führt, gelten die Philippinen als das Land mit den strengsten Fristen innerhalb der ASEAN.

Zeitplan für die Einreichung der DAU

Zeitpunkt Einreichungsfrist Erforderliche Angaben
DAU im 3. JahrInnerhalb von 3 Jahren ab dem AnmeldetagNachweis der Markenbenutzung (Etiketten, Verpackungen, Werbung usw.) + eidesstattliche Erklärung zur Benutzung
5. Jahr DAUZwischen 5 und 6 Jahren ab dem EintragungsdatumNachweis der fortgesetzten Nutzung
10. Jahr DAU (bei Verlängerung)Bei Antrag auf VerlängerungVerlängerungsantrag + DAU
Triftiger Grund für die NichtnutzungInnerhalb des DAU-ZeitraumsErklärung über die Nichtnutzung (Declaration of Non-Use) + triftiger Grund

Praktischer Hinweis: Als Nachweis der Nutzung gelten ausschließlich Belege für den tatsächlichen Verkauf und die Werbung innerhalb der Philippinen. Eine Nutzung ausschließlich in Japan wird nicht anerkannt. Wichtig sind Nachweise für den Verkauf importierter Waren auf dem philippinischen Markt (Quittungen lokaler Einzelhändler, lokale Werbung usw.).

8. Einspruchs- und Löschungsverfahren

Einspruch während der Bekanntmachungsfrist (IP Code §134)

Beteiligte können innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim IPOPHL BLA Einspruch einlegen. Eine Verlängerung der Frist ist möglich.

Löschungsverfahren nach der Eintragung (IP Code §151)

Beteiligte können bei der IPOPHL BLA einen Antrag auf Löschung stellen. Hauptgründe sind fünfjährige ununterbrochene Nichtbenutzung, böswillige Absicht bei der Eintragung sowie falsche eidesstattliche Erklärungen.

9. Durchsetzung von Rechten und Umgang mit Verletzungen

Mehrgleisige Durchsetzung

Wahl zwischen drei Gerichtsbarkeiten

  • IPOPHL BLA-Verwaltungsverfahren: Unterlassungsanspruch und Schadenersatz (bis zu 200.000 PHP)
  • Sondergerichtshof für Handelssachen: Zivilklage (unbegrenzter Schadensersatz) + Strafverfahren
  • NBI/PNP (National Bureau of Investigation/Philippine National Police): Strafrechtliche Ermittlungen und Beschlagnahme

Strafrechtliche Sanktionen (IP Code §170)

Markenfälschung wird mit 2 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe + einer Geldstrafe von 50.000 bis 200.000 PHP geahndet. Bei organisierten Verstößen werden schwere strafrechtliche Sanktionen verhängt.

Maßnahmen am Zoll

Registrierung im IPR-Register beim philippinischen Zoll (Bureau of Customs) möglich. Einfuhrverbot für Nachahmungsprodukte.

10. Benennung über das Madrider Protokoll

Die Philippinen sind im Juli 2012 dem Madrider Protokoll beigetreten, sodass japanische Unternehmen die Philippinen über das Madrider Protokoll benennen können. Die Anmeldung einer internationalen Marke über das Madrider Protokoll kann über das japanische Patentamt erfolgen.

Die DAU-Pflicht bleibt auch beim Madrider Protokoll unverändert: Auch bei einer Benennung der Philippinen über das Madrider Protokoll bleibt die Verpflichtung zur Einreichung der DAU nach 3, 5 und 10 Jahren bestehen. Die Fristen müssen kontinuierlich überwacht werden.

11. Hinweise für japanische Unternehmen

Vorteile der englischen Amtssprache

Da Englisch die Amtssprache der Philippinen ist, können alle Unterlagen – Beschreibungen, Mitteilungen und Urteile – in englischer Sprache abgewickelt werden. Im Vergleich zu anderen ASEAN-Ländern (Vietnam, Thailand, Indonesien usw.) wird der Verwaltungsaufwand dadurch erheblich reduziert.

Die Verwaltung der DAU-Fristen ist von größter Bedeutung

Der häufigste Fehler japanischer Unternehmen bei der Verwaltung von Marken in den Philippinen ist das Übersehen der DAU-Fristen. Für die dreimalige Einreichung innerhalb von 10 Jahren (nach 3, 5 und 10 Jahren) ist der Einsatz eines speziellen Kalenderverwaltungssystems unerlässlich.

Umgang mit dem Markt für Nachahmungsprodukte

Ein Problem ist der Vertrieb von Fälschungen auf Märkten für Nachahmungsprodukte wie Manila Greenhills sowie im Online-Handel (Lazada, Shopee). Umfassende Maßnahmen unter Einbeziehung der Zusammenarbeit zwischen IPOPHL, NBI und dem Zoll sowie der Nutzung von Meldestellen für E-Commerce-Anbieter sind wichtig.

12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen

Vor der Anmeldung (Pre-filing)

  • Recherche nach älteren Marken in der IPOPHL-Datenbank
  • Prüfung einer Anmeldung für mehrere Klassen (kosteneffizient)
  • Erstellung eines Zeitplans für die DAU-Fristen (von höchster Wichtigkeit)

Während der Anmeldung (Prosecution)

  • Inanspruchnahme der Priorität nach dem Pariser Übereinkommen innerhalb von drei Monaten ab dem Anmeldetag
  • Frist für die Antwort auf den Prüfungsbescheid (2 Monate + Verlängerung) strikt einhalten
  • Überwachung auf Konkurrenz während der Veröffentlichungsfrist (30 Tage)

Nach der Anmeldung (Durchsetzung / Aufrechterhaltung)

  • Höchste Priorität bei der Kalenderverwaltung für die 3-Jahres-Frist der DAU
  • Tatsächliche Nutzung auf dem philippinischen Markt innerhalb eines Jahres ab Anmeldetag
  • Nachweise der Nutzung (Etiketten, Werbung, Verkaufsaufzeichnungen) kontinuierlich aufbewahren
  • Bei Feststellung einer Verletzung Auswahl des optimalen Gerichts aus BLA, Sondergerichtshof für Handelssachen und NBI
  • Registrierung im IPR-Register der Zollbehörde

Zusammenfassung

Das philippinische Markensystem zeichnet sich vor allem durch eine US-amerikanische Common-Law-Struktur auf der Grundlage von RA 8293 (IP Code) sowie die Verpflichtung zur jährlichen Verlängerung (DAU) nach 3, 5 und 10 Jahren aus. Damit japanische Unternehmen ihre Marken auf dem philippinischen Markt erfolgreich etablieren können, ist die Überwachung der DAU-Fristen oberste Priorität, und der effiziente Ablauf der Verfahren unter Nutzung der Vorteile der englischen Amtssprache ist entscheidend. Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungen zur internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll und zur Markeneintragung.

Beratung zur Markenanmeldung auf den Philippinen

Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix bietet umfassende Unterstützung bei der Anmeldung und Durchsetzung von Marken in den wichtigsten ASEAN-Ländern, einschließlich der Philippinen. Von der Strategieentwicklung für Direktanmeldungen oder Anmeldungen über das Madrid-Protokoll bis hin zur Verwaltung der DAU-Fristen und Maßnahmen gegen Produktfälschungen betreuen Sie unsere erfahrenen Patentanwälte in Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern.

Zum Kontaktformular → Ablauf der Beratung anzeigen

Quellen und Referenzmaterialien

▼ Primäre Rechtsvorschriften

  • Republic Act No. 8293 (Gesetz über geistiges Eigentum von 1997 / IP Code of the Philippines) + RA 9502 (Änderung von 2008) + RA 10372 (Änderung von 2013)
  • IPOPHL Memorandum Circulars (Verordnungen und Rundschreiben)
  • Markenverordnung 2017 (IPOPHL)
  • Vorschriften für die Sondergerichte für Handelssachen (SC Resolution AM Nr. 03-03-03-SC)
  • Zollgesetz – Bestimmungen zu IPR-Maßnahmen an der Grenze

▼ Offizielle Informationsquellen

  • Offizielle Website des IPOPHL: ipophil.gov.ph
  • WIPO IP-Portal (Philippinen): wipo.int
  • WIPO Lex (Datenbank für philippinische IP-Gesetze): wipo.int/wipolex
  • Beitritt zum Madrider Protokoll (Juli 2012): WIPO Madrid System

▼ Erläuternde Unterlagen japanischer Behörden

  • JETRO (Japanische Organisation für Außenhandel) – Bericht „Das System des geistigen Eigentums auf den Philippinen“
  • Patentamt: „Informationen zum System des gewerblichen Rechtsschutzes im Ausland (Philippinen)“
  • INPIT (Unabhängige Verwaltungsbehörde für Informationen und Schulungen zum gewerblichen Rechtsschutz): Informationen zum geistigen Eigentum in Schwellenländern

▼ Internationale Abkommen

  • Pariser Übereinkommen (Beitritt der Philippinen 1965)
  • Madrider Protokoll (Beitritt der Philippinen im Juli 2012)
  • TRIPS-Abkommen (Beitritt zur WTO 1995)
  • RCEP (Inkrafttreten 2022)
  • JPEPA (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Japan und den Philippinen) (Inkrafttreten 2008)

*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: April 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Da Gesetze und Vorschriften jederzeit geändert werden können, empfehlen wir, die neuesten Informationen anhand der Primärquellen zu überprüfen und bei Experten nachzufragen. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.

杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum) – Leitender Patentanwalt

Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin, von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).