Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt
FAQ
KATEGORIE
Über die Geschäftsführung
Fragen zur Betriebsorganisation, zur Gebührenstruktur und zum Informationsmanagement
F1. Ist die Erstberatung kostenlos? +
A. Ja, die Erstberatung ist kostenlos. Die Beratung kann persönlich, online (über Zoom, Google Meet usw.) oder telefonisch erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert über das Kontaktformular oder telefonisch unter 06-7777-1884.
F2. Ist eine Online-Beratung möglich? +
A. Ja, das ist möglich. Wir unterstützen alle gängigen Online-Konferenztools wie Zoom, Google Meet und Microsoft Teams. Wir bieten Beratung für Kunden aus dem In- und Ausland an, auch für diejenigen, die weit entfernt wohnen. Wenn Sie uns über das Kontaktformular im Voraus Ihren Wunschtermin mitteilen, wird sich ein Patentanwalt bei Ihnen melden.
F3. Wie werden die Gebühren festgelegt? +
A. Die Gebühren variieren je nach Art des Vorhabens (Patent, Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht usw.), technischem Schwierigkeitsgrad, Anzahl der Ansprüche und Anzahl der benannten Länder. Konkret liegen die Richtwerte bei Patentanmeldungen bei ab XX.000 Yen und bei Markenanmeldungen bei ab XX.000 Yen. Wir erstellen Ihnen gerne einen kostenlosen Kostenvoranschlag; bitte teilen Sie uns die Details bei der Beratung mit. Wir schlagen Ihnen einen auf Ihr Budget zugeschnittenen Plan vor.
F4. Kann eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden? +
A. Selbstverständlich. Patentanwälte unterliegen gemäß dem Patentanwaltsgesetz einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen, doch auf Wunsch schließen wir auch individuelle NDAs (Vertraulichkeitsvereinbarungen) ab. Wir können NDAs in englischer, deutscher, chinesischer und anderen Sprachen erstellen. Sie können sich daher bereits vor der Veröffentlichung Ihrer Erfindungen oder Ideen vertrauensvoll an uns wenden.
F5. Welchen geografischen Bereich decken Sie ab? +
A. Von unserem Hauptsitz in Osaka aus betreuen wir Kunden in ganz Japan und im Ausland. Wir können auch Dienstreisen in wichtige Städte wie Tokio, Nagoya und Fukuoka unternehmen. Durch die Nutzung von Online-Beratungen können wir Ihnen unabhängig vom Standort einen gleichbleibend hohen Service bieten. Bei Auslandsprojekten arbeiten wir über ein Netzwerk lokaler Vertreter weltweit zusammen.
F6. Bieten Sie auch Unterstützung bei Auslandsanmeldungen an? +
A. Ja, wir bieten Unterstützung für alle Arten von internationalen Anmeldungen an, darunter PCT-Patentanmeldungen, internationale Markenanmeldungen nach dem Madrider Protokoll und internationale Geschmacksmusteranmeldungen nach dem Haager Abkommen. Wir verfügen über ein starkes Netzwerk mit lokalen Patentkanzleien in den USA, Europa, China, Südkorea, Taiwan, Südostasien, dem Nahen Osten, Südamerika und anderen Regionen weltweit und unterstützen unsere Mandanten umfassend bei ihrer internationalen Expansion.
F7. Wie sind die Öffnungszeiten der Kanzlei? +
A. Unsere regulären Öffnungszeiten sind werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr. Bei dringenden Angelegenheiten oder für Kunden aus weiter entfernten Orten sind nach vorheriger Terminvereinbarung auch Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie an Wochenenden möglich. Wir reagieren flexibel auf Fälle wie die Beantwortung von Ablehnungsbescheiden mit kurz bevorstehenden Fristen oder die Abstimmung mit ausländischen Vertretern über Zeitzonen hinweg.
F8. Sind Eilbearbeitungen möglich? +
A. Ja, das ist möglich. Wir reagieren zügig auf zeitkritische Angelegenheiten wie die fristgerechte Beantwortung von Ablehnungsbescheiden oder Amtshandlungen, dringende Maßnahmen zur Geltendmachung von Vorbenutzungsrechten sowie die Reaktion auf Unterlassungsklagen oder Anträge auf einstweilige Verfügungen. Wir können Ihnen auch die Nutzung des Systems für beschleunigte Prüfung und beschleunigtes Verfahren vorschlagen.
F9. Wie erfolgt die Zahlung? +
A. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per Rechnung durch Banküberweisung. Wir bedienen sowohl Unternehmen als auch Einzelunternehmer und Privatpersonen. Bei umfangreichen Projekten können wir auch Ratenzahlungen anbieten. Wir sind als qualifizierter Rechnungsaussteller im Rahmen des Rechnungsstellungssystems registriert.
F10. Können auch Privatpersonen eine Beratung in Anspruch nehmen? +
A. Ja, bitte wenden Sie sich gerne an uns. Wir betreuen ein breites Spektrum an Kunden, unabhängig von Größe und Branche, darunter private Erfinder vor der Gründung eines Start-ups, Kreative, Autoren, Personen aus der Unterhaltungsbranche sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen. Insbesondere für Start-ups und Einzelunternehmer schlagen wir die Nutzung von Ermäßigungs- und Befreiungsregelungen vor.
Unternehmensführung
Welche Systeme haben Sie in Ihrem Büro eingeführt?
Unsere Kanzlei setzt sich aktiv für die Steigerung der Arbeitseffizienz und die Verbesserung der Sicherheit ein und hat verschiedene Systeme eingeführt, wobei der Schwerpunkt auf Cloud- und SaaS-Lösungen liegt.
- Microsoft 365 Business
- Google Workspace
- Adobe Creative Cloud
- freee
- Norton
- Fleekdrive
Welche Methoden werden zur Kontaktaufnahme mit den Kunden verwendet?
Wir werden uns auf die von Ihnen gewünschte Weise mit Ihnen in Verbindung setzen. Unsere Kanzlei nutzt verschiedene Kommunikationsmittel wie E-Mail, Chat und Dateifreigabe. Selbstverständlich ist auch der Versand per Post oder Fax wie bisher möglich. Bitte teilen Sie uns mit, welches Kommunikationsmittel Sie bevorzugen.
Wie werden vertrauliche Dokumente verwaltet und entsorgt?
Alle vertraulichen Dokumente, die in unserer Kanzlei anfallen, werden von einem spezialisierten externen Dienstleister abgeholt und einer Vernichtung durch Auflösen unterzogen.
Seien Sie versichert, dass wir auch die von unseren Kunden anvertrauten streng vertraulichen Dokumente unter Einhaltung derselben strengen Sicherheitsvorkehrungen behandeln.
Wird meine Beratung vertraulich behandelt?
Patentanwälte unterliegen gemäß dem Patentanwaltsgesetz der beruflichen Schweigepflicht. Dies soll sicherstellen, dass sich Mandanten in Bezug auf geistiges Eigentum wie Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken vertrauensvoll an uns wenden können.
Auch ohne den separaten Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterliegt der Patentanwalt einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht.
Wir geben die Inhalte Ihrer Gespräche sowie die uns anvertrauten Unterlagen in keiner Weise an Dritte weiter oder lassen sie nach außen dringen.
Ist die erste Beratung kostenlos?
Ja, die erste Beratung ist kostenlos.
Ob es um den Inhalt Ihrer Erfindungen oder Ideen, den Wunsch nach einer Markeneintragung, Ihre Markenstrategie oder Fragen zum geistigen Eigentum geht – zögern Sie nicht, uns zunächst unverbindlich zu kontaktieren. Ein Patentanwalt wird sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die für Sie optimale Lösung vorschlagen.
Beratungsgespräche sind per Telefon, E-Mail oder online (Zoom, Google Meet, Microsoft Teams usw.) möglich.
Bedienen Sie nationale und internationale Kunden?
Ja, das ist möglich.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Osaka, wir arbeiten jedoch mithilfe von Online-Konferenzsystemen mit Mandanten aus ganz Japan zusammen. Von Hokkaido bis Okinawa – wir stehen Ihnen unabhängig von Ihrem Standort für eine Beratung zur Verfügung.
Auch bei internationalen Angelegenheiten können wir über unser Netzwerk lokaler Vertreter Anmeldungen in Ländern weltweit bearbeiten, darunter in den USA, Europa, China, Südkorea und Südostasien.
Kann ich einen beauftragten Patentanwalt benennen?
Ja, das ist möglich. In unserer Kanzlei haben wir ein System eingeführt, bei dem jedem Mandanten ein eigener Patentanwalt zugewiesen wird.
Der Patentanwalt, mit dem Sie das erste Gespräch geführt haben, wird Sie anschließend kontinuierlich in verschiedenen Rechtsgebieten wie Patenten, Geschmacksmustern und Marken betreuen, sodass es nicht zu einem Wechsel des zuständigen Anwalts von Fall zu Fall kommt.
Wie sind Ihre Öffnungszeiten und Notdienste?
Unsere Öffnungszeiten sind werktags von 9:00 bis 17:30 Uhr (an Wochenenden, Feiertagen sowie über die Jahreswende geschlossen).
Bei dringenden Angelegenheiten oder dringenden Anfragen, deren Frist bald abläuft, werden wir uns auch außerhalb der oben genannten Zeiten so weit wie möglich darum kümmern. Wenn es eilig ist, geben Sie dies bitte bei Ihrer Kontaktaufnahme an.
Wo befindet sich Ihr Büro?
Unsere Kanzlei verfügt über zwei Standorte in Osaka.
- Hauptsitz: Kawaramachi Naniwa-Gebäude, 6. Stock, 4-6-15 Kawaramachi, Chuo-ku, Osaka
- Büro Hirano-cho: 4F, Q-Us Hirano-cho Building, 3-1-2 Hirano-cho, Chuo-ku, Osaka
Beide Standorte sind von U-Bahn-Stationen aus zu Fuß erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Anfahrt“.
Was ist der Unterschied zwischen einem Patentamt und einer Patentanwaltskanzlei?
Die Begriffe „Patentkanzlei“ und „Patentanwaltskanzlei“ werden im Wesentlichen synonym verwendet.
Offiziell werden gemäß dem Patentanwaltsgesetz die Bezeichnungen „Patentanwaltsgesellschaft“ und „Patentanwaltskanzlei“ verwendet, doch als Firmenschilder und Bezeichnungen sind „Patentkanzlei“, „Patentanwaltskanzlei“ und „Kanzlei für geistiges Eigentum“ gleichermaßen weit verbreitet.
Die Kanzlei für geistiges Eigentum Evolix bietet Ihnen aus einer Hand umfassende Unterstützung in einem breiten Spektrum des geistigen Eigentums, das von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken bis hin zu Urheberrechten und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb reicht.
KATEGORIE
Über unsere Anmeldedienste
Fragen zum Ablauf der Beratung, zum IP-Mix und zu Anwendungsbeispielen
F1. Was ist der Unterschied zwischen einer Patentanmeldung und einer Gebrauchsmusteranmeldung? +
A. Ein Patent ist ein System, das „technisch anspruchsvolle Erfindungen“ nach einer Sachprüfung als Exklusivrecht schützt (Schutzdauer 20 Jahre). Ein Gebrauchsmuster ist ein System, das kleinere Erfindungen bezüglich der „Form, Struktur oder Kombination von Gegenständen“ ohne Prüfung frühzeitig rechtlich absichert (Schutzdauer 10 Jahre). Für Produkte mit kurzer Lebensdauer empfehlen wir ein Gebrauchsmuster, für Kerntechnologien ein Patent. Wir schlagen Ihnen je nach Fall die optimale Anmeldestrategie vor.
F2. Wie lange dauert die Eintragung einer Marke? +
A. Eine normale Markenanmeldung dauert von der Einreichung bis zur Eintragung etwa 6 bis 8 Monate. Durch Nutzung des Systems der beschleunigten Prüfung lässt sich dieser Zeitraum auf etwa 2 bis 3 Monate verkürzen. Die Veröffentlichung der Anmeldung erfolgt nach etwa einem Monat, die Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis nach 4 bis 6 Monaten; sofern keine Ablehnungsgründe vorliegen, wird die Eintragung beschlossen. Nach Zahlung der Eintragungsgebühr wird die Marke offiziell eingetragen und kann durch alle 10 Jahre erfolgende Verlängerung quasi auf unbegrenzte Zeit aufrechterhalten werden.
F3. Ist vor der Anmeldung eine Recherche erforderlich? +
A. Wir empfehlen dies dringend. Durch die vorherige Durchführung einer Recherche zum Stand der Technik (Patente), einer Markenrecherche (Marken) und einer Geschmacksmusterrecherche (Geschmacksmuster) können Sie unnötige Anmeldekosten vermeiden und den Schutzumfang strategisch gestalten. Unsere Kanzlei bietet je nach Budget sowohl umfassende Recherchen unter Verwendung spezieller Datenbanken als auch vereinfachte Recherchen an. Bei einer globalen Expansion ist auch eine FTO-Recherche (Recherche zur Vermeidung von Rechtsverletzungen) wichtig.
F4. Was ist zu tun, wenn eine Mitteilung über die Zurückweisungsgründe eingeht? +
A. Eine Mitteilung über die Gründe für die Zurückweisung ist eine Chance, da die Anmeldung nach einer Korrektur oder Einwendung registriert werden kann. In der Regel muss innerhalb von 40 bis 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine Stellungnahme und ein Berichtigungsantrag eingereicht werden. Unsere Kanzlei bietet nach Rücksprache mit dem Mandanten umfassende Unterstützung, von der Analyse der Zurückweisungsgründe über die Ausarbeitung einer Einwendungsstrategie bis hin zur Erstellung von Berichtigungsvorschlägen und der Abfassung der Stellungnahme. Wir übernehmen auch die Bearbeitung von Mitteilungen über die Gründe für die Zurückweisung bei Anmeldungen, die von anderen Kanzleien eingereicht wurden.
F5. Ist die Patentanmeldung für KI-Erfindungen möglich? +
A. Ja, das ist möglich. Ein breites Spektrum an Erfindungen kann patentiert werden, darunter AI-Algorithmen selbst, AI-Lernmodelle, Datenverarbeitungsverfahren unter Verwendung von AI sowie Steuerungsverfahren unter Verwendung von AI-Ausgaben. Da diese jedoch als „Erfindungen im Bereich Computersoftware“ geprüft werden, müssen die technischen Merkmale klar beschrieben werden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Patenten in den Bereichen LLM, generative AI, maschinelles Lernen und Deep Learning. Außerdem sind wir mit den Richtlinien für AI-Erfinder (überarbeitet 2024) bestens vertraut.
F6. Was ist die „IP-Mix“-Strategie? +
A. Es handelt sich um eine Methode, bei der für ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Dienstleistung Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Urheberrechte und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb strategisch kombiniert werden, um einen mehrschichtigen Schutz zu gewährleisten. Bei einer Smartwatch beispielsweise wird die Technologie durch Patente, das Design durch Geschmacksmuster und der Markenname durch Marken geschützt. Auch nach Ablauf des Patentschutzes kann durch Geschmacksmuster und Marken ein langfristiger Wettbewerbsvorteil aufrechterhalten werden. Wir schlagen Ihnen die optimale Kombination entsprechend Ihrer Branche und den Produkteigenschaften vor.
F7. Wie gehen Sie mit Einsprüchen und Nichtigkeitsverfahren um? +
A. Ja, das ist möglich. Wir bieten umfassende Unterstützung, von Einsprüchen gegen Marken anderer Unternehmen über Anträge auf Nichtigerklärung von Patenten anderer Unternehmen, Einsprüche gegen Ablehnungsbescheide, Geltendmachung von § 3 Abs. 2 des Markengesetzes, Verfahren zur Nichtigerklärung von Geschmacksmusterregistrierungen bis hin zu Klagen auf Aufhebung von Entscheidungen (vor dem Obergericht für geistiges Eigentum). Unsere Kanzlei kann auf eine Erfolgsbilanz von sechs gewonnenen Verfahren zur Nichtigerklärung von Markeneintragungen verweisen. Wir können Sie sowohl auf der Verteidigungs- als auch auf der Angriffsseite bei bestehenden Registrierungen unterstützen.
F8. Können Sie uns bei Verletzungsverfahren unterstützen? +
A. Ja. Wir können Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums unterstützen, darunter Patentverletzungen, Markenverletzungen, Geschmacksmusterverletzungen und Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Wir erstellen Gutachten und technische Erläuterungen für alle Instanzen – vom Landgericht über das Oberlandesgericht für geistiges Eigentum bis hin zum Bundesgerichtshof – und bieten Unterstützung bei der Prozessvertretung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Wir verfügen zudem über umfangreiche Erfahrung mit der Versendung von Abmahnungen, Verhandlungen und Vergleichsverhandlungen vor Prozessbeginn.
F9. Gibt es spezielle Unterstützung für Start-ups? +
A. Wir bieten spezielle Unterstützungsprogramme für Start-ups an. Wir begleiten Sie von der Gründungsphase bis zur Wachstumsphase, beispielsweise durch die Nutzung von Gebührenermäßigungen (für Einzelpersonen und KMU können Patentgebühren um bis zu ein Drittel reduziert werden), den Aufbau eines IP-Portfolios im Hinblick auf einen Börsengang, die Vorbereitung der IP-Due-Diligence für VC-Investoren sowie die Erstellung von Folien zur IP-Strategie für Pitch-Präsentationen. Unser Geschäftsführer verfügt über Erfahrung als Vorstandsmitglied in Start-up-Unternehmen und ist auf IP-Strategien aus unternehmerischer Perspektive spezialisiert.
F10. Bieten Sie Unterstützung bei Lizenzverträgen an? +
A. Ja, das ist möglich. Wir kümmern uns um alle Arten von IP-Lizenzen, darunter die Erstellung von Lizenzverträgen für Patente, Marken, Geschmacksmuster und Urheberrechte, die Festlegung von Lizenzgebühren, Wettbewerbsverbotsklauseln, die Wahl zwischen ausschließlichen und gewöhnlichen Nutzungsrechten, Unterlizenzklauseln sowie die Festlegung des anwendbaren Rechts und der Gerichtsbarkeit bei internationalen Lizenzen. Wir erstellen auch Entwürfe für Verträge in englischer und chinesischer Sprache und unterstützen Sie bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Über den Bewerbungsdienst
Ich überlege, mich zu bewerben, wo soll ich anfangen?
Zunächst führt ein Patentanwalt ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen durch. Nachdem wir Ihren Sachverhalt verstanden haben, senden wir Ihnen eine Kostenübersicht und einen Kostenvoranschlag zu.
Anschließend beginnen wir mit der Recherche zum Stand der Technik und dem Anmeldeverfahren. Weitere Informationen finden Sie unter „Ablauf der Beratung“ im Kopfmenü.
Wie nutzen andere Kunden geistiges Eigentum (z. B. Patente, Muster, Marken) in ihrem Unternehmen?
Die Patentanwälte unserer Kanzlei verfügen nicht nur über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Erlangung von Schutzrechten, sondern auch hinsichtlich deren Nutzung nach der Erlangung. Je nach Tätigkeitsbereich unserer Mandanten beraten wir Sie individuell zu den optimalen Nutzungsmöglichkeiten, darunter die Ausschaltung von Wettbewerb, Lizenzstrategien, Markenaufbau und die Bewältigung von Rechtsstreitigkeiten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Was ist der "IP-Mix"?
Unter „IP-Mix“ versteht man eine Strategie zum Schutz geistigen Eigentums, bei der Patente, Geschmacksmuster und Marken kombiniert werden, um ein Unternehmen auf vielfältige Weise abzusichern.
In unserer Kanzlei wird für jeden Mandanten ein zuständiger Patentanwalt benannt, der Sie bei der Erlangung von Patenten, Geschmacksmustern und Marken bereichsübergreifend berät. Es kommt nicht vor, dass der zuständige Ansprechpartner wechselt, wenn sich die Rechtsordnung ändert; wir unterstützen Sie mit einer einheitlichen Strategie.
Wie viel kostet die Anmeldung eines Patents?
Die Kosten für eine Patentanmeldung variieren stark je nach Inhalt der Erfindung, technischem Fachgebiet, Umfang der Beschreibung und Anzahl der Zeichnungen.
In der Regel fallen bei der Einreichung der Anmeldung „Anwaltshonorar + Gebühren des Patentamts“ an, und auch in den nachfolgenden Phasen bis zur Erteilung des Patents entstehen weitere Kosten.
Ein Kostenvoranschlag ist kostenlos. Nachdem wir uns einen Überblick über Ihre Erfindung verschafft haben, unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot. Bitte zögern Sie nicht, uns zunächst zu kontaktieren.
Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zur Erteilung eines Patents?
In der Regel dauert es etwa ein bis drei Jahre von der Patentanmeldung bis zur Erteilung des Patents (Patentregistrierung).
- Bei einer regulären Prüfung: 1 bis 2 Jahre ab Antrag auf Prüfung
- Bei Inanspruchnahme der beschleunigten Prüfung: Verkürzung auf etwa 2 bis 6 Monate ab Antrag auf Prüfung
- Super-Beschleunigtes Prüfungsverfahren: In manchen Fällen kann bereits nach etwa einem Monat mit der Prüfung begonnen werden
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Universitäten usw. sowie Erfindungen, die bereits umgesetzt werden, können die beschleunigte Prüfung in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Woher weiß ich, ob meine Idee patentierbar ist?
Um ein Patent zu erhalten, müssen im Wesentlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Neuheit: Die Erfindung darf vor der Anmeldung der Öffentlichkeit nicht bekannt sein
- Erfindungshöhe: Es darf sich nicht ohne Weiteres aus dem Stand der Technik ableiten lassen
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss gewerblich verwertbar sein
Zunächst bespricht ein Patentanwalt kostenlos mit Ihnen den Inhalt Ihrer Erfindung und führt bei Bedarf eine Recherche zum Stand der Technik durch, um Ihnen anschließend die Aussichten auf eine Patentierung mitzuteilen.
Ist eine Recherche zum Stand der Technik erforderlich?
Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen.
Eine Recherche zum Stand der Technik bietet folgende Vorteile:
- Sie können im Voraus erkennen, ob das Risiko besteht, dass dieselbe Erfindung bereits veröffentlicht wurde
- Sie können Ihre Anmeldestrategie und die Patentansprüche optimieren
- Sie können unnötige Anmeldekosten vermeiden
- Sie können Ablehnungsgründe im Prüfungsverfahren vorhersagen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
Der Umfang und die Tiefe der Recherche können entsprechend Ihrem Budget angepasst werden. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
Beide dienen zwar dem Schutz „technischer Ideen“, weisen jedoch folgende Unterschiede auf:
- Patent: Betrifft hochtechnologische Erfindungen. Es findet eine Sachprüfung statt. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab der Anmeldung.
- Gebrauchsmuster: Betrifft die Form, den Aufbau und die Kombination von Gegenständen (Verfahren sind ausgeschlossen). Schnelle Eintragung ohne Sachprüfung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab Anmeldung.
Welches System besser geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab. Unter Berücksichtigung des Inhalts der Erfindung und Ihrer Geschäftsstrategie schlagen wir Ihnen das optimale System vor.
Wie läuft das Markenanmeldeverfahren ab?
Der allgemeine Ablauf einer Markenanmeldung ist wie folgt:
- 1. Beratungsgespräch: Klärung der Marke (Logo, Name) sowie der Waren und Dienstleistungen, für die sie verwendet werden soll
- 2. Vorabprüfung: Überprüfung auf ähnliche Marken
- 3. Anmeldung: Einreichung der Markenanmeldung beim Patentamt
- 4. Prüfung: Sachprüfung durch das Patentamt (ca. 6 bis 12 Monate)
- 5. Eintragung: Nach der Eintragungsentscheidung entstehen die Rechte durch Zahlung der Eintragungsgebühr
Die Schutzdauer des Markenrechts beträgt 10 Jahre ab der Eintragung und kann durch Verlängerung quasi unbefristet aufrechterhalten werden.
Wann ist eine Geschmacksmusteranmeldung erforderlich?
Ein Geschmacksmuster ist ein System zum Schutz des äußeren Erscheinungsbilds eines Produkts, wie beispielsweise seiner Form, seines Musters oder seiner Farbe.
Wir empfehlen eine Geschmacksmusteranmeldung in folgenden Fällen:
- Das Produktdesign ist ein Unterscheidungsmerkmal für Ihr Unternehmen
- Sie möchten nicht, dass das Design Ihrer Verpackungen oder Behälter nachgeahmt wird
- Sie möchten die Benutzeroberfläche (GUI) von Smartphones usw. schützen
- Sie möchten das Raumdesign von Gebäuden oder Innenräumen schützen
In den letzten Jahren sind auch Bilddesigns, Gebäudedesigns und Innenraumdesigns in den Schutzbereich aufgenommen worden, wodurch sich der Schutzumfang erheblich erweitert hat.
Bearbeiten Sie Anmeldungen im Ausland (PCT, MadPRO, Den Haag)?
Ja, wir bieten umfassende Unterstützung bei Auslandsanmeldungen.
- Patente: Internationale PCT-Anmeldungen, direkte Anmeldungen in einzelnen Ländern (USA, Europa, China, Südkorea, Taiwan, Südostasien usw.)
- Marken: Anmeldung nach dem Madrider Protokoll (MadPro), direkte Anmeldungen in einzelnen Ländern
- Geschmacksmuster: Internationale Geschmacksmusterregistrierung nach dem Haager Abkommen, direkte Anmeldungen in einzelnen Ländern
Mithilfe unseres Netzwerks lokaler Vertreter bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung von der Anmeldung über die Erteilung bis hin zur Durchsetzung der Rechte vor Ort.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalte?
Eine Mitteilung über die Gründe für die Zurückweisung ist ein Schritt, bei dem der Prüfer des Patentamts darauf hinweist, dass „in der vorliegenden Form keine Erteilung möglich ist“; die Zurückweisung ist damit noch nicht endgültig.
Als Reaktion darauf wird in der Regel eine der folgenden Maßnahmen ergriffen.
- Stellungnahme: Einreichung eines Schreibens, in dem den Ablehnungsgründen widersprochen wird
- Änderungsantrag: Korrektur der Patentansprüche oder der Beschreibung zur Beseitigung der Ablehnungsgründe
Die Antwortfrist beträgt in der Regel 60 Tage (bei Auslandsanmeldungen 3 Monate). Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist an uns. Wir übernehmen auch die Zwischenbearbeitung von Fällen, die bei einer anderen Kanzlei angemeldet wurden.
Können auch Software und KI patentiert werden?
Ja, das ist der Fall.
Erfindungen aus einem breiten Spektrum von IT-Bereichen wie Software, Geschäftsmodelle, KI-Algorithmen (maschinelles Lernen), SaaS, IoT, mobile Apps sowie UI/UX können Gegenstand eines Patents sein.
Allerdings gibt es bei Patentanmeldungen im IT-Bereich besondere Aspekte zu beachten, und die Art und Weise, wie die Beschreibung verfasst und die Patentansprüche formuliert werden, hat direkten Einfluss auf die Stärke der Rechte.
Unsere Kanzlei ist auf IT-Patente spezialisiert. Weitere Informationen finden Sie unter „Patentanwaltsdienstleistungen mit Schwerpunkt auf IT-Patenten“ sowie auf unserem „IT-IP-Portal“.
Kann ich einen Entwurf einer Erklärung einreichen, die mit einer generierten KI wie ChatGPT erstellt wurde?
Ja, sehr gerne.
In den letzten Jahren nutzen immer mehr Menschen generative KI-Systeme wie ChatGPT, Claude oder Gemini, um Entwürfe für Patentschriften zu erstellen. Bei diesen von KI verfassten Entwürfen treten jedoch häufig Probleme auf, wie technische Auslassungen, übersehene Patentanforderungen oder unklare Schutzumfänge.
Unsere Kanzlei bietet einen Service an, bei dem erfahrene Patentanwälte die von Ihnen vorgelegten KI-Entwürfe in „starke Schutzrechte zum Schutz Ihres Unternehmens“ umschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf der speziellen Seite „KI-Entwurf × Überprüfung durch Patentanwalt“.
Was sollte ich tun, wenn mein Patent verletzt wurde/wird?
Bei Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums ist ein frühzeitiges Handeln entscheidend. Da die Vorgehensweise je nach Situation variiert, wenden Sie sich bitte zunächst an einen Patentanwalt.
- Im Falle einer Rechtsverletzung: Versand von Abmahnungen, Lizenzverhandlungen, Prozessführung usw.
- Bei Verdacht auf eine Rechtsverletzung: Durchführung einer Untersuchung zur Vermeidung von Rechtsverletzungen (FTO-Prüfung), Prüfung von Designänderungen
- Bei Erhalt einer Abmahnung: Prüfung des Inhalts, Ausarbeitung einer Verhandlungsstrategie gegenüber der Gegenseite
Unsere Kanzlei arbeitet eng mit Anwaltskanzleien zusammen und bietet Ihnen kontinuierliche Unterstützung bis hin zur Prozessführung.
Können Subventionen und Zuschüsse für den Erwerb von geistigem Eigentum verwendet werden?
Ja, das ist möglich. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups stehen verschiedene Förder- und Zuschussprogramme zur Verfügung, die die Kosten für Patentanmeldungen und Auslandsanmeldungen bezuschussen.
- Förderprogramm für Auslandsanmeldungen von KMU (über JETRO)
- System zur Ermäßigung oder Befreiung von Patentgebühren (für KMU und Kleinstunternehmen)
- Eigene Fördermittel der Kommunen im Bereich geistiges Eigentum
- Fördermittel für die Fertigungsindustrie und für die Umstrukturierung von Unternehmen (sofern Kosten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum förderfähig sind)
Wir beraten Sie gerne zu den Programmen, die je nach Ihrer Situation in Frage kommen.
KONTAKT
Beratung und Anfragen
Wenn Sie Fragen oder Anfragen zu geistigem Eigentum wie Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Urheberrechten oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb haben, können Sie sich gerne über das untenstehende Formular an uns wenden. Ein
zuständiger Patentanwalt wird sich umgehend bei Ihnen melden.
