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SERVICE

Dienstleistungen zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Profis zum Schutz Ihrer Marken, Technologien und Geschäftsgeheimnisse vor unlauteren Handlungen

Ablauf der Beratung

1

Erstgespräch (kostenlos)

Wir besprechen mit Ihnen Fälle, in denen der Verdacht auf unlauteren Wettbewerb besteht, oder Situationen, in denen Sie eine Abmahnung erhalten haben. Dies ist per Telefon, E-Mail oder online möglich.

2

Rechtliche Analyse und Strategieentwicklung

Wir prüfen die Anwendbarkeit des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und schlagen Ihnen die optimale Vorgehensweise vor. Dabei berücksichtigen wir auch die Kombination mit eingetragenen Rechten.

3

Erstellung von Abmahnungen und Verhandlungen

Wir erstellen eine Abmahnung an den Rechtsverletzer und streben eine Lösung durch Verhandlungen an. Außerdem melden wir die Rechtsverletzung bei der E-Commerce-Plattform.

4

Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten (falls erforderlich)

Falls eine Lösung durch Verhandlungen nicht erzielt werden kann, unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit unseren Partneranwälten bei Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz.

Häufig gestellte Fragen

F. Kann ich meine Marke auch ohne Markeneintragung schützen?

Ja. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb besteht die Möglichkeit, dass Ihre Marke auch ohne Eintragung als „allgemein bekannte Warenbezeichnung“ (Art. 2 Abs. 1 Nr. 1) geschützt ist. Da jedoch der Bekanntheitsgrad nachgewiesen werden muss, ist durch die Kombination mit einer Markeneintragung ein sicherer Schutz gewährleistet.

F. Wie lange gilt der Schutz vor exakten Kopien (Nachahmung der Produktform)?

Sie beträgt drei Jahre ab dem Datum des ersten Verkaufs. Da der Schutz nach Ablauf dieser drei Jahre gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb endet, empfehlen wir für einen langfristigen Schutz die Eintragung eines Geschmacksmusterrechts. Ein Geschmacksmusterrecht bietet Schutz für maximal 25 Jahre ab der Anmeldung.

F. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Geschäftsgeheimnis geschützt zu werden?

Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Geheimhaltung: Die Informationen müssen als geheim behandelt werden (Zugangsbeschränkungen, Kennzeichnung als geheim usw.), (2) Nützlichkeit: Die Informationen müssen für die Geschäftstätigkeit nützlich sein, (3) Nicht-Öffentlichkeit: Die Informationen dürfen nicht allgemein bekannt sein. Insbesondere der Nachweis der Geheimhaltung ist häufig strittig, weshalb die Einrichtung eines internen Systems von großer Bedeutung ist.

F. Wie kann man den Verkauf von Nachahmungsprodukten auf E-Commerce-Websites unterbinden?

Große E-Commerce-Plattformen wie Amazon, Rakuten und Mercari verfügen über ein Meldesystem für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums. Wenn Sie eine Verletzung gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geltend machen, können Sie durch die Vorlage von Beweisen für die Nachahmung bei der Plattform beantragen, dass das Angebot entfernt oder das Konto gesperrt wird.

F. Was sind die Vorteile einer Beauftragung eines Patentanwalts?

Als Experten für geistiges Eigentum können Patentanwälte die Anwendbarkeit des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb beurteilen, Beweise sammeln, Abmahnungen verfassen und Verstöße bei E-Commerce-Plattformen melden. Darüber hinaus können sie eine kombinierte Strategie für geistiges Eigentum vorschlagen, die Patente, Marken und Geschmacksmuster einbezieht, wodurch ein solideres Schutzsystem aufgebaut werden kann. Falls ein Gerichtsverfahren erforderlich wird, arbeiten wir mit unseren Partneranwälten zusammen.

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Beratung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn es um Maßnahmen gegen Produktfälschungen, Markenschutz oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geht. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos
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