Internationale PCT-Patentanmeldung
Überblick über die internationale PCT-Patentanmeldung
Was ist eine PCT-Anmeldung (internationale Patentanmeldung)?
Die internationale PCT-Anmeldung ist ein System zur internationalen Patentanmeldung, bei dem auf der Grundlage des Patentkooperationsvertrags (Patent Cooperation Treaty) durch Einreichung einer einzigen internationalen Anmeldung beim japanischen Patentamt eine Wirkung erzielt wird, die einer gleichzeitigen Anmeldung in allen PCT-Vertragsstaaten entspricht.
Bei einer PCT-Anmeldung erfolgen zunächst in der „internationalen Phase“ die Einreichung, die internationale Recherche und die internationale vorläufige Prüfung; anschließend wird die Anmeldung in die „nationale Phase“ überführt, in der sie von den Patentämtern der einzelnen Länder geprüft wird. Durch die Nutzung des in der internationalen Phase erstellten internationalen Recherchenberichts (ISR) und des Berichts über die internationale vorläufige Prüfung kann die Patentierbarkeit bereits vor der Überführung in die einzelnen Länder beurteilt werden, was eine Kosten- und Zeitersparnis ermöglicht.
Was ist eine direkte Anmeldung (Pariser Route)?
Eine Direktanmeldung (Pariser Route) ist ein Verfahren, bei dem unter Inanspruchnahme der Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft bei den Patentämtern der einzelnen Länder jeweils eine eigene Patentanmeldung eingereicht wird. Die Anmeldungen in den einzelnen Ländern müssen innerhalb von 12 Monaten nach der japanischen Anmeldung erfolgen, wobei die Anmeldungsunterlagen in der jeweiligen Landessprache und im vorgeschriebenen Format zu erstellen sind und ein örtlicher Vertreter zu bestellen ist.
In Fällen, in denen die Anmeldung auf ein oder zwei Länder beschränkt ist oder eine rasche Erteilung der Rechte angestrebt wird, kann der Paris-Weg vorteilhaft sein.
Vergleich zwischen dem PCT-Verfahren und dem Pariser Verfahren
Pariser Route: Anmeldung in Japan → Direkte Anmeldung in den einzelnen Ländern innerhalb von 12 Monaten → Prüfung in den einzelnen Ländern
PCT-Verfahren: Anmeldung in Japan → PCT-Anmeldung innerhalb von 12 Monaten → Internationale Recherche (ISR) → Übergang in die einzelnen Länder innerhalb von 30/31 Monaten → Prüfung in den einzelnen Ländern
Liste der PCT-Vertragsstaaten
Die Zahl der Vertragsstaaten des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) beläuft sich derzeit auf 157. Damit werden die meisten wichtigen Märkte weltweit abgedeckt, sodass mit einer einzigen PCT-Anmeldung die Grundlage für einen umfassenden internationalen Schutz geschaffen werden kann.
Da Taiwan kein PCT-Vertragsstaat ist, ist für die Erlangung eines Patents in Taiwan eine direkte Anmeldung erforderlich.
Wichtige Vertragsstaaten und Regionen
| Asien | Europa | Nord-, Mittel- und Südamerika | Sonstige |
|---|---|---|---|
| Japan , China, Südkorea, Indien, Singapur, Thailand, Vietnam, Indonesien, Malaysia, Philippinen |
Deutschland Frankreich Großbritannien Italien Spanien Niederlande Schweden Schweiz EP (Europäisches Patentamt) |
USA Kanada Mexiko Brasilien Chile Kolumbien Peru Argentinien |
Australien , Neuseeland, Israel, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Südafrika , Ägypten, Nigeria |
*Die oben genannten Länder sind nur eine Auswahl der wichtigsten Länder. Eine vollständige Liste aller 157 Länder finden Sie auf der offiziellen Website der WIPO.
Vergleich zwischen der Pariser Route (Direktanmeldung) und der PCT-Anmeldung
| Vergleichskriterien | Pariser Route (direkte Anmeldung) | PCT-Verfahren (internationale Anmeldung) |
|---|---|---|
| Anmeldefrist | Innerhalb von 12 Monaten nach der japanischen Anmeldung | PCT-Anmeldung innerhalb von 12 Monaten nach der japanischen Anmeldung, Einreichung in den einzelnen Ländern innerhalb von 30/31 Monaten |
| Anmeldungsunterlagen | Müssen in der jeweiligen Landessprache und im jeweiligen Format erstellt werden | Erstellung einer einzigen Anmeldungsunterlage in japanischer Sprache (Übersetzung erfolgt bei der nationalen Einreichung) |
| Kosten und Zeitplan | Die Gebühren für die einzelnen Länder fallen bei der Anmeldung pauschal an | Anfangs fallen nur die PCT-Anmeldegebühren an. Die Gebühren für die nationale Phase fallen spätestens 30 Monate später an |
| Vorabprüfung der Patentierbarkeit | Es muss auf die Prüfungsergebnisse der einzelnen Länder gewartet werden | Vorabprüfung der Patentierbarkeit anhand des internationalen Recherchenberichts (ISR) möglich |
| Änderung der Anmeldeländer | Ergänzungen oder Änderungen nach der Anmeldung sind nicht möglich | Die Auswahl der Anmeldeländer kann bis zum Übergang in das nationale Verfahren zurückgestellt werden |
| Lokaler Vertreter | Bei der Anmeldung ist ein lokaler Vertreter in jedem Land erforderlich | Bei der nationalen Anmeldung sind lokale Vertreter in den jeweiligen Ländern zu bestellen |
| Geeignete Fälle | 1 bis 2 Anmeldeländer, Schwerpunkt auf einer raschen Erlangung von Schutzrechten | Bei drei oder mehr Anmeldeländern, wobei Kostenverteilung und strategische Entscheidungen im Vordergrund stehen |
Zusammenfassung der Vorteile einer PCT-Anmeldung
- Zeit für die Entscheidungsfindung: Da bis zur nationalen Einreichung eine Frist von bis zu 30 Monaten besteht, kann die Entscheidung über die Anmeldeländer unter Berücksichtigung der geschäftlichen Lage getroffen werden
- Kosteneffizienz: Die Kosten in der Anfangsphase werden gering gehalten, und erst nach Überprüfung der Patentierbarkeit kann in die einzelnen Länder investiert werden
- Nutzung des internationalen Recherchenberichts (ISR): Die objektive Bewertung der Patentierbarkeit kann bei der Prüfung in den einzelnen Ländern herangezogen werden
- Vereinheitlichung der Anmeldungsunterlagen: Da die Anmeldung in japanischer Sprache erfolgen kann, entfallen anfängliche Übersetzungskosten
- Flexible Strategie: Nach einer internationalen vorläufigen Prüfung können Korrekturen vorgenommen und der Schutzumfang optimiert werden, bevor die Anmeldung in die einzelnen Länder weitergeleitet wird
Weitere Themen zu Auslandsanmeldungen
Hier finden Sie eine Übersicht über das internationale Anmeldesystem und die weltweiten Systeme zum Schutz geistigen Eigentums
Ablauf des PCT-Anmeldeverfahrens
SCHRITT 1: Anmeldung in Japan (Basisanmeldung)
Zunächst wird eine Patentanmeldung beim japanischen Patentamt eingereicht. Diese japanische Anmeldung gilt als „Basisanmeldung“, wodurch der Stichtag für die Priorität festgelegt wird.
SCHRITT 2: Internationale PCT-Anmeldung (innerhalb von 12 Monaten nach dem Prioritätsdatum)
Innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag der Basisanmeldung (Prioritätstag) wird beim japanischen Patentamt eine internationale PCT-Anmeldung eingereicht. Die Anmeldungsunterlagen können in japanischer Sprache verfasst werden.
SCHRITT 3: Internationale Recherche (ISR)
Sobald die Anmeldebehörde die Anmeldung entgegennimmt, führt die internationale Recherchenstelle (im Falle Japans das Patentamt) eine Recherche zum Stand der Technik durch und erstellt einen internationalen Recherchenbericht (ISR) sowie eine Stellungnahme. Dadurch lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer Patenterteilung im Voraus einschätzen.
SCHRITT 4: Internationale Veröffentlichung (18 Monate nach dem Prioritätsdatum)
Nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum wird der Inhalt der Anmeldung von der WIPO international veröffentlicht.
SCHRITT 5: Internationale vorläufige Prüfung (fakultativ)
Bei Bedarf kann eine internationale vorläufige Prüfung beantragt werden. Durch die Optimierung des Schutzumfangs mittels Änderungen und den Erhalt eines internationalen vorläufigen Prüfungsberichts (IPER) lassen sich die Prüfungsverfahren in den einzelnen Ländern vorteilhaft gestalten.
SCHRITT 6: Übergang in die nationale Phase (innerhalb von 30/31 Monaten ab dem Prioritätsdatum)
Bei den Patentämtern der Länder und Regionen, in denen eine Anmeldung gewünscht wird, wird zusammen mit den Übersetzungen das Verfahren zur Einleitung der nationalen Phase durchgeführt. Nach der Prüfung in den einzelnen Ländern wird das Patent erteilt.
Kostenübersicht für eine PCT-Anmeldung
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gebühren für die internationale Anmeldung (WIPO) | ca. 170.000 Yen~ (variiert je nach Anzahl der Ansprüche) |
| Recherchegebühr | ab ca. 70.000 Yen |
| Versandkosten | ca. 10.000 Yen |
| Patentanwaltshonorar (internationale Phase) | ca. 200.000 bis 400.000 Yen (abhängig vom Umfang der Beschreibung) |
| Kosten für die Einreichung in einzelnen Ländern (pro Land) | ca. 300.000 bis 800.000 Yen (inkl. Übersetzung und Kosten für den lokalen Vertreter) |
*Die oben genannten Beträge sind Richtwerte. Sie variieren je nach Inhalt der Erfindung und den Zielländern. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
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