INTERNATIONAL DESIGN
🎨 Internationale Haager Geschmacksmusteranmeldung
Designanmeldung in über 80 Ländern weltweit in einem einzigen Verfahren – kein lokaler Vertreter erforderlich, Kosteneinsparungen, bis zu 100 Designs in einer Anmeldung
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine internationale Designanmeldung nach dem Haager Abkommen?
- 5 Vor- und Nachteile
- Vergleich mit der direkten Anmeldung
- Liste der Vertragsstaaten (über 80 Länder)
- Ablauf des Verfahrens
- Richtwerte für die Anmeldegebühren
- Vorliegen einer Sachprüfung (nach Ländern)
- Ausnahmeregelungen zum Verlust der Neuheit (nach Ländern)
- Vorschriften für Zeichnungen und Anmeldepraxis
- Wichtige Hinweise zu den wichtigsten benannten Ländern
- Aktuelle Entwicklungen 2024–2026
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kostenlose Beratung und Kontakt
Was ist eine internationale Haager Geschmacksmusteranmeldung?
Die internationale Haager Geschmacksmusteranmeldung (Haager Abkommen, Genfer Akte) ist ein internationales System, das es ermöglicht, über das Internationale Büro der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in einem einzigen Verfahren Geschmacksmusteranmeldungen in mehreren Ländern einzureichen. Die Anmeldung kann entweder über das japanische Patentamt oder direkt bei der WIPO per E-Filing (online) eingereicht werden.
📌 Grundlegender Aufbau der internationalen Haager Geschmacksmusteranmeldung
- Mit einer einzigen Anmeldung können mehr als 80 Länder weltweit benannt werden
- Die Anmeldung kann in einer einzigen Sprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) abgewickelt werden
- Ein einheitliches Gebührensystem (Grundgebühr + länderspezifische Zusatzgebühren)
- Eine Anmeldung kann bis zu 100 Geschmacksmuster umfassen (innerhalb derselben Klasse)
- Die Bestellung eines lokalen Vertreters ist grundsätzlich nicht erforderlich (außer bei Zustellung von Amtsbescheiden)
- Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre (Verlängerung alle 5 Jahre)
Japan ist im Mai 2015 dem Genfer Abkommen zum Haager Abkommen beigetreten. Dies ist das kosteneffizienteste System zum Schutz von Geschmacksmustern für japanische Unternehmen, die ihren Geschmacksmusterschutz weltweit vorantreiben möchten.
⚠️ Hinweis: Taiwan ist nicht abgedeckt. Da Taiwan kein Vertragsstaat des Haager Abkommens (Genfer Akte) ist, kann es in einer Haager Anmeldung nicht benannt werden. Für Taiwan ist eine direkte Anmeldung erforderlich.
5 Vor- und Nachteile
💰 1. Kosteneinsparungen
Da grundsätzlich keine Kosten für einen lokalen Vertreter anfallen, lassen sich im Vergleich zu einer Direktanmeldung etwa 50 bis 70 % der Kosten einsparen. Je mehr Länder in der Anmeldung benannt werden, desto größer ist der Effekt.
⚡ 2. Vereinfachung des Verfahrens
Alles wird mit einer Sprache, einem Antragsformular und einer Gebühr abgewickelt. Die Erstellung, Übersetzung und Beglaubigung von Anträgen für jedes einzelne Land entfallen.
📐 3. Bis zu 100 Geschmacksmuster in einer Anmeldung
Sofern sie derselben Locarno-Klassifikation angehören, können bis zu 100 Geschmacksmuster in einer einzigen Anmeldung enthalten sein. Dies ermöglicht den gebündelten Schutz von Produktreihen und abgeleiteten Designs.
🔄 4. Zentralisierte Verlängerung und Verwaltung
Die alle fünf Jahre fällige Verlängerung wird zentral über die WIPO abgewickelt. Nachträgliche Benennungen (nachträgliche Hinzufügung von Ländern), Namensänderungen und Adressänderungen werden ebenfalls gebündelt abgewickelt.
🚀 5. Wahl der vorzeitigen Veröffentlichung
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung kann bei der Anmeldung gewählt werden. Zur Auswahl stehen sofortige Veröffentlichung, Veröffentlichung bei Eintragung oder eine bis zu 30 Monate aufgeschobene Veröffentlichung (Geheimhaltung), was eine Abstimmung mit der Strategie zur Einführung neuer Produkte ermöglicht.
⚠️ Nachteile und zu beachtende Punkte
- Unterschiede bei den Zeichnungsvorschriften: Da die Anforderungen an Zeichnungen von Land zu Land variieren, müssen die Zeichnungen den strengsten Vorschriften (z. B. in den USA) entsprechen
- Unterschiede beim Vorhandensein einer Sachprüfung: In den USA, Südkorea und Japan findet eine Sachprüfung statt, während in der EU, bei der OAPI und anderen Organisationen nur eine formale Prüfung erfolgt – die Situation ist also sehr unterschiedlich
- Unterschiede bei den Ausnahmeregelungen zum Verlust der Neuheit: In Japan beträgt die Frist ein Jahr, in Europa zwölf Monate, in einigen Ländern hingegen nur sechs Monate.
- Taiwan, Hongkong und Macau sind nicht abgedeckt: Eine direkte Anmeldung ist erforderlich
- Bei einer Ablehnungsmitteilung ist ein örtlicher Vertreter zwingend erforderlich: Es fallen Kosten für die Bestellung eines Vertreters im Land, in dem die Mitteilung eingegangen ist, sowie für die Beantwortung an.
Vergleich mit der direkten Anmeldung
| Punkt | Internationale Geschmacksmusteranmeldung nach dem Haager Abkommen | Direkte Anmeldung |
|---|---|---|
| Erstellung der Anmeldung | Ein Exemplar in einer Sprache (z. B. Englisch) | Erstellung in der jeweiligen Landessprache für jedes Land |
| Zeichnungen | Einreichung mit einheitlichen Zeichnungen (die Konstruktion muss den strengsten Standards der jeweiligen Länder entsprechen) | Erstellung entsprechend den Zeichnungsvorschriften des jeweiligen Landes möglich |
| Lokaler Vertreter | Grundsätzlich nicht erforderlich (nur im Falle einer Zurückweisung) | Je nach Land erforderlich |
| Gebühren | Grundgebühr + länderspezifische Zusatzgebühr | Behördengebühren pro Land + Anwaltskosten |
| Anzahl der Geschmacksmuster pro Anmeldung | Maximal 100 Geschmacksmuster (derselbe Klassenbereich) | Länderspezifische Beschränkungen (USA: 1 Geschmacksmuster pro Anmeldung) |
| Dauer | Schutz wird nach 12 bis 18 Monaten gewährt | Je nach Land 6 Monate bis 3 Jahre |
| Wahl des Zeitpunkts der Veröffentlichung | Wahl zwischen sofortiger Veröffentlichung, Veröffentlichung bei Eintragung oder Aufschub um bis zu 30 Monate | Entsprechend den jeweiligen nationalen Vorschriften |
| Verlängerungsverfahren | Zentral über die WIPO (alle 5 Jahre, maximal 25 Jahre) | Verlängerung für jedes Land einzeln (die Schutzdauer ist ebenfalls länderspezifisch) |
| Einschränkungen hinsichtlich der betroffenen Länder | Nur Vertragsstaaten (z. B. Taiwan ist ausgeschlossen) | Weltweit (einschließlich Nichtvertragsstaaten) |
| Empfohlene Anwendungsfälle | Mindestens 3 Länder / Produktreihen / Kostenorientiert | 1–2 Länder / Detaillierte Anpassung der Zeichnungen erforderlich |
Liste der Vertragsstaaten (über 80 Länder)
Stand 2026 sind weltweit mehr als 80 Länder dem Haager Abkommen (Genfer Akte) beigetreten. Dazu gehören auch regionale Behörden wie das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und die OAPI (Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum).
🌏 Asien
Japan, Südkorea, Singapur, Vietnam, Brunei, Kambodscha (China, Taiwan, Hongkong und Macau sind nicht enthalten)
🌍 Europa
Alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EUIPO) sowie das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island, die Türkei, Russland, Serbien, die Ukraine usw.
🌎 Nord-, Mittel- und Südamerika
USA, Kanada, Mexiko, Belize, Surinam, Trinidad und Tobago usw. (Brasilien und Chile sind keine Mitglieder)
🌏 Naher Osten
Israel, Syrien, Oman, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate usw.
🌍 Afrika
Ägypten, Marokko, Tunesien, Ghana, Namibia, Botswana, Ruanda, São Tomé und Príncipe, OAPI (Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum, 17 Länder als Gruppe) usw.
🌏 Ozeanien
Samoa (Australien und Neuseeland sind keine Mitglieder → direkte Anmeldung)
📌 Aktuelle Entwicklungen bei den Beitritten: Ab 2024 erwägen unter anderem Belize und Chile einen Beitritt. Die aktuelle Liste der Vertragsstaaten finden Sie auf der offiziellen Website der WIPO.
Ablauf des Haager Anmeldeverfahrens
Vorabprüfung und Strategieentwicklung
Auswahl der benannten Länder, Überprüfung der Ausnahmeregelungen zum Verlust der Neuheit, Abstimmung der Zeichnungsanforderungen der einzelnen Länder.
Vorbereitung der Zeichnungen
Erstellung hochwertiger Zeichnungen, die den Anforderungen der strengsten benannten Länder (z. B. USA, Südkorea) entsprechen. Unterscheidung zwischen durchgezogenen und gestrichelten Linien, Festlegung der visuell relevanten Bereiche.
Internationale Anmeldung bei der WIPO
Direkte Einreichung über das japanische Patentamt (in Papierform) oder per E-Filing (online). In etwa 80 % der Fälle wird E-Filing genutzt.
Internationale Eintragung durch die WIPO (ca. 2–4 Monate)
Nach der Formprüfung erfolgt die Eintragung in das internationale Register. Die zuständigen Behörden der einzelnen benannten Länder werden benachrichtigt.
Prüfung in den einzelnen benannten Ländern (6–12 Monate)
In Ländern, in denen eine inhaltliche Prüfung durchgeführt wird (z. B. USA, Südkorea, Japan), findet eine inhaltliche Prüfung statt. Bei Zustellung einer Mitteilung über Ablehnungsgründe wird ein örtlicher Vertreter bestellt, um darauf zu reagieren.
Eintragung und Wirksamwerden des Schutzes
Die Schutzwirkung wird in den jeweiligen benannten Ländern wirksam. Durch alle fünf Jahre erfolgende Verlängerung kann der Schutz bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden.
Richtwerte für die Anmeldegebühren
Die Kosten für eine Haager Anmeldung setzen sich aus den WIPO-Gebühren (Grundgebühr + länderspezifische Zusatzgebühren) und den Vertretungsgebühren unserer Kanzlei zusammen.
| Kostenposten | Richtwerte | Anmerkungen |
|---|---|---|
| WIPO-Grundgebühr | 397 CHF | 1. Geschmacksmuster (jedes weitere Geschmacksmuster: 19 CHF/Geschmacksmuster) |
| Veröffentlichungsgebühr | 17 CHF pro Geschmacksmuster | Bei zusätzlicher Wiedergabe +150 CHF pro Geschmacksmuster |
| Länderspezifische Zusatzgebühr (Standard) | 42 CHF/Land | Länder, für die die Standard-Einzelgebühr gewählt wurde |
| Länderspezifische Zusatzgebühren (individuell) | 100–800 CHF/Land | USA, Südkorea, Japan usw. sind teuer |
| Vertretungsgebühren unserer Kanzlei | ab 150.000 Yen (Vertretung bei der Anmeldung) | Variiert je nach Anzahl der benannten Länder und der Geschmacksmuster. Kostenloser Kostenvoranschlag |
💡 Bis zu 50 % Förderung durch den INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups können durch die Inanspruchnahme des INPIT-Zuschusses für Auslandsanmeldungen bis zu 50 % der Kosten für Haager Anmeldungen (jährliche Obergrenze: 3 Millionen Yen) durch den Zuschuss decken.Die Gebühr unserer Kanzlei für die Antragstellung beträgt pauschal 50.000 Yen (ohne MwSt.); wir können auf eine Erfolgsquote von 100 % bei früheren Anträgen verweisen.
Vorhandensein einer Sachprüfung (Ländervergleich)
Die Haager-Vertragsstaaten lassen sich hinsichtlich der Durchführung einer Sachprüfung grob in zwei Typen unterteilen. In Ländern mit Sachprüfung werden Neuheit und nicht offensichtliche Erfindungshöhe geprüft, und da die Möglichkeit einer Ablehnungsmitteilung besteht, ist eine vorherige Klärungsprüfung von großer Bedeutung.
| Land/Region | Inhaltliche Prüfung | Wichtigste Prüfungsaspekte |
|---|---|---|
| 🇺🇸 USA (USPTO) | Ja (streng) | Neuheit, Nicht-Offensichtlichkeit, Klarheit der Zeichnungen |
| 🇰🇷 Südkorea (KIPO) | Ja | Neuheit und nicht offensichtliche Erfindungshöhe |
| 🇯🇵 Japan (JPO) | Ja | Neuheit und nicht offensichtliche Erfindungshöhe, Ähnlichkeit gemäß Artikel 6 Absatz 1 |
| 🇪🇺 EU (EUIPO) | Nicht gegeben (nur Form) | Verfahren zur nachträglichen Anfechtung im Nichtigkeitsverfahren |
| 🇬🇧 Vereinigtes Königreich (UKIPO) | Keine | Nur Formalitätsprüfung |
| 🇨🇭 Schweiz | Keine | Nur formale Prüfung |
| 🇸🇬 Singapur (IPOS) | Ja (eingeschränkt) | Nur in Bezug auf öffentliche Ordnung und gute Sitten |
| 🇮🇱 Israel | Keine | Nur Formprüfung |
| 🌍 OAPI (Afrika) | Keine | Nur formale Prüfung |
⚠️ Strategie für Länder mit Sachprüfung: Bei der Benennung von Ländern mit Sachprüfung wie den USA, Südkorea oder Japan sind Vorababstimmungen hinsichtlich der Genauigkeit der Zeichnungen, der Verwendung von gestrichelten Linien und der Gepflogenheiten des jeweiligen Landes der Schlüssel zum Erfolg bei der Eintragung.
Ausnahmeregelungen zum Verlust der Neuheit (Ländervergleich)
Auch nach der Veröffentlichung, dem Verkauf oder der Ausstellung eines Geschmacksmusters ist eine Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist unter Anwendung der Ausnahmeregelung zum Verlust der Neuheit möglich. Allerdings unterscheiden sich die Anwendungsfristen, die betroffenen Handlungen und die Notwendigkeit von Bescheinigungen je nach Land erheblich.
| Land/Region | Frist | Nachweis | Betroffene Handlungen |
|---|---|---|---|
| 🇯🇵 Japan | 12 Monate | Erforderlich | Veröffentlichung aufgrund von Handlungen des Rechteinhabers (Verkauf, soziale Medien, Ausstellungen usw.) |
| 🇺🇸 USA | 12 Monate | Nicht erforderlich | Allgemeine Veröffentlichung durch den Rechteinhaber oder Erfinder |
| 🇪🇺 EU (EUIPO) | 12 Monate | Nicht erforderlich | Veröffentlichung durch den Rechtsinhaber oder einen dritten Rechtsinhaber |
| 🇰🇷 Südkorea | 12 Monate | Erforderlich | Offenlegung aufgrund von Handlungen des Rechteinhabers |
| 🇨🇳 China (direkte Anmeldung) | 6 Monate | erforderlich | Nur von der chinesischen Regierung anerkannte Messen und wissenschaftliche Konferenzen (eingeschränkt) |
| 🇬🇧 Vereinigtes Königreich | 12 Monate | Nicht erforderlich | Allgemeine Veröffentlichung durch den Rechteinhaber |
| 🇸🇬 Singapur | 12 Monate | Nicht erforderlich | Veröffentlichung durch den Rechteinhaber |
| 🇨🇭 Schweiz | 12 Monate | Nicht erforderlich | Veröffentlichung durch den Rechtsinhaber |
🚨 Wichtig: Es ist sicherer, sich nicht auf Ausnahmeregelungen zu verlassen. Idealerweise sollte die Anmeldung vor einer Ausstellung oder einer Veröffentlichung in sozialen Medien abgeschlossen sein. Ausnahmeregelungen zum Verlust der Neuheit sind Abhilfemaßnahmen; die Bedingungen sind je nach Land streng, und es besteht das Risiko, dass ihre Anwendung nicht anerkannt wird.
Regeln für Zeichnungen und Anmeldepraxis
Da bei einer Haager Anmeldung mit einem einzigen Satz von Zeichnungen in allen benannten Ländern angemeldet wird, müssen die Zeichnungsanforderungen des Landes erfüllt werden, das die strengsten Anforderungen stellt. Insbesondere die Zeichnungsanforderungen der USA, Südkoreas und Japans sind streng; wenn diese erfüllt sind, gibt es auch in anderen Ländern keine Probleme.
📐 Visuelle Anforderungen
- Grundsätzlich sind Zeichnungen aus sechs Richtungen erforderlich: Vorder- und Rückansicht, Ansicht von oben und unten, von links und rechts sowie in schräger Perspektive
- Schwarz-Weiß-Strichzeichnungen oder Graustufenfotos
- Auflösung: mindestens 300 dpi empfohlen
- Größe: maximal 16 cm × 16 cm (empfohlen: 16 cm × 12 cm)
⚫ Unterscheidung zwischen durchgezogenen und gestrichelten Linien
- Durchgezogene Linien: Designelemente, für die Schutz beantragt wird (Anspruchsteile)
- Gestrichelte Linien: Elemente, die zur Veranschaulichung oder als Referenz dienen (wichtig in den USA und Japan)
- In den USA wird die Auslegung von gestrichelten Linien streng gehandhabt → eine sorgfältige Unterscheidung ist erforderlich
🎨 Teilgeschmacksmuster und GUI
- Teilgeschmacksmuster: Nur die zu schützenden Teile werden durch durchgezogene Linien dargestellt, alles andere durch gestrichelte Linien
- GUI (Bildschirmdesign): Schutz möglich in Japan, den USA, Südkorea und der EU
- Dynamische GUIs werden durch mehrere Standbilder als Animation dargestellt
📋 Beschreibung (optional)
- Erläuterung der wesentlichen Merkmale (optional)
- Bei der Anmeldung in den USA wird der Schutzumfang durch die Beschreibung präzisiert
- In Südkorea und Japan ist eine Beschreibung des Erzeugnisses erforderlich
📌 Unterstützung bei der Erstellung von Zeichnungen durch unsere Kanzlei: Wir bieten die Erstellung hochwertiger Zeichnungen durch mit uns kooperierende, auf Geschmacksmusterzeichnungen spezialisierte Designer an, die den strengen Anforderungen der USA und Südkoreas entsprechen. Die Erstellung aus 3D-CAD-Daten ist ebenfalls möglich.
Wichtige Hinweise zu den wichtigsten benannten Ländern
🇺🇸 USA (USPTO)
- Land mit materieller Prüfung (Prüfung auf Neuheit, Nicht-Offensichtlichkeit und Gebrauchstauglichkeit)
- Grundsätzlich gilt: 1 Anmeldung = 1 Geschmacksmuster (technisch sind jedoch auch mehrere Geschmacksmuster über das Haager Abkommen zulässig)
- Die Verwendung von gestrichelten und schraffierten Linien in den Zeichnungen unterliegt besonderen und strengen Vorgaben
- Für die Beantwortung von Office Actions ist die Beauftragung eines US-Anwalts erforderlich
- Die Schutzdauer eines eingetragenen Geschmacksmusters beträgt 15 Jahre ab dem Anmeldetag
🇪🇺 EU (EUIPO)
- Nur Formprüfung (keine Sachprüfung) → eine frühzeitige Eintragung ist möglich
- Eine einzige Benennung deckt alle 27 Mitgliedstaaten ab
- Schutz als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) für maximal 25 Jahre
- Verfahren, bei dem Neuheit usw. nachträglich im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens angefochten werden können
- Nach dem Brexit muss das Vereinigte Königreich separat benannt werden (einzeln)
🇰🇷 Südkorea (KIPO)
- Länder mit materieller Prüfung; System für Teilgeschmacksmuster vorhanden
- Ausnahmeregelung zum Verlust der Neuheit: 12 Monate (Bescheinigung erforderlich)
- Flexibilisierung des Systems für verwandte Geschmacksmuster durch die Novelle von 2024 (von 3 auf 5 Jahre ab dem Basisgeschmacksmuster)
- Die Anforderungen an die Zeichnungen ähneln denen in Japan und sind für japanische Unternehmen sehr gut geeignet
🇸🇬 Singapur (IPOS)
- Vorwiegend formaler Prüfungsansatz (inhaltliche Prüfung nur hinsichtlich der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten)
- Wichtig als Sprungbrett für die Geschäftstätigkeit in Südostasien
- Schutzdauer von maximal 15 Jahren
Aktuelle Entwicklungen 2024–2026
📅 Neue EU-Geschmacksmusterverordnung (Inkrafttreten im Mai 2024)
Die neue EUIPO-Geschmacksmusterverordnung (Verordnung 2024/2822) wurde im Mai 2024 verabschiedet. Damit wurden unter anderem digitale Produkte (GUI, Metaverse, NFT) in den Schutzumfang aufgenommen, die Reparaturbestimmungen präzisiert und der Anmeldeprozess modernisiert.
🌏 Erweiterung der EU-Mitgliedschaft um Schwellenländer
Zu den Ländern, die zwischen 2024 und 2026 beitreten oder einen Beitritt in Erwägung ziehen, gehören unter anderem Belize und Saudi-Arabien, wodurch der Geschmacksmusterschutz insbesondere auf den Märkten in Asien und im Nahen Osten erleichtert wird.
⚙️ Erweiterung des WIPO-Haager-E-Filing-Systems
Durch die Funktionserweiterung des WIPO-Haager-E-Filing-Systems werden schrittweise Optionen wie die Einreichung von 3D-Modellen und die KI-gestützte Prüfung von Zeichnungen eingeführt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F : Ab wann lohnt sich eine internationale Haager Designanmeldung?
F : Was ist zu beachten, wenn ich ein Geschmacksmuster in China, Taiwan, Hongkong oder Macau anmelden möchte?
F : Wie viele Geschmacksmuster können in einer Anmeldung enthalten sein?
F : Kann der Zeitpunkt der Veröffentlichung gewählt werden?
F: Wie lange beträgt die Schutzdauer?
F: Kann ein Design, das bereits auf einer Messe vorgestellt wurde, im Rahmen einer Haager Anmeldung angemeldet werden?
F: Wie hoch sind die Kosten, wenn in einem benannten Land eine Mitteilung über die Zurückweisung eingeht?
F : Kann ich für die Kosten einer Haager Anmeldung den INPIT-Zuschuss nutzen?
F: Können GUI- und Bildschirmdesigns ebenfalls im Rahmen einer Haager Anmeldung angemeldet werden?
F : Ist eine kostenlose Beratung möglich?
Kostenlose Beratung und Anfragen
Kostenlose Beratung zur internationalen Haager Geschmacksmusteranmeldung
Unsere Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung aus einer Hand – von der Ausarbeitung einer Haager Anmeldestrategie über die internationale Registrierung bis hin zur Beantwortung von Anfragen der einzelnen benannten Länder und der Verwaltung von Verlängerungen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups übernehmen wir zudem die Beantragung von INPIT-Zuschüssen für Auslandsanmeldungen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Öffnungszeiten: Werktags 9:00–20:00 Uhr
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