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SERVICE

Dienstleistungen im Bereich Urheberrecht

Profis für den angemessenen Schutz und die optimale Nutzung Ihrer Werke

Ablauf der Beratung

1

Erstgespräch (kostenlos)

Wir besprechen Ihre Anliegen und Wünsche zum Thema Urheberrecht. Bitte teilen Sie uns die Art des Werkes, die Art der Nutzung sowie eine kurze Zusammenfassung des Problems mit.

2

Rechtsrecherche und rechtliche Analyse

Wir führen eine fachliche Analyse durch, um festzustellen, ob es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, wem die Rechte zustehen und ob eine Rechtsverletzung vorliegt.

3

Lösungsvorschläge

Wir schlagen Ihnen die optimale Lösung vor, einschließlich der Erstellung von Verträgen, der Durchführung von Registrierungsverfahren, des Versands von Abmahnungen und der Einreichung von Löschungsanträgen.

4

Umsetzung und Nachverfolgung

Wir führen Vertragsverhandlungen, Registrierungsverfahren und Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen durch. Auch nach der Lösung unterstützen wir Sie weiterhin bei der Verwaltung Ihrer Urheberrechte.

Häufig gestellte Fragen

F. Ist eine Urheberrechtsregistrierung erforderlich?

Da das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werks entsteht, ist eine Registrierung keine Voraussetzung für das Entstehen des Rechts. Durch die Registrierung bei der Kulturbehörde (z. B. die Eintragung des Datums der ersten Veröffentlichung) lässt sich die Existenz des Rechts jedoch leichter gegenüber Dritten geltend machen. Insbesondere bei einer Übertragung des Urheberrechts empfehlen wir, die Übertragung registrieren zu lassen.

F. Besteht ein Urheberrecht an von KI generierten Inhalten?

An Inhalten, die von einer KI autonom erzeugt wurden, entstehen grundsätzlich keine Urheberrechte. Wenn jedoch ein Mensch durch die Gestaltung von Eingabeaufforderungen sowie durch Auswahl und Bearbeitung einen „kreativen Beitrag“ geleistet hat, können diese Inhalte als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt werden. Dies ist ein Bereich, in dem die Diskussion noch andauert, und es muss von Fall zu Fall entschieden werden.

F. Wem gehören die Urheberrechte an einem Design, das bei einer Produktionsfirma in Auftrag gegeben wurde?

Grundsätzlich liegen die Urheberrechte bei der Produktionsfirma (oder dem Designer), die bzw. der das Werk tatsächlich geschaffen hat. Damit der Auftraggeber die Urheberrechte erwirbt, muss die Übertragung der Urheberrechte im Vertrag ausdrücklich festgelegt werden. Da die Urheberpersönlichkeitsrechte nicht übertragbar sind, ist zudem eine Klausel wichtig, die besagt, dass „die Urheberpersönlichkeitsrechte nicht ausgeübt werden“.

F. Wie kann man die unbefugte Nutzung von Bildern, die in sozialen Netzwerken gepostet wurden, unterbinden?

Zunächst reichen Sie bei der Plattform einen Antrag auf Löschung gemäß dem DMCA (Digital Millennium Copyright Act) ein. Bei Diensten innerhalb Japans ist auch ein Antrag auf Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung gemäß dem Gesetz zur Beschränkung der Haftung von Internetdienstanbietern möglich. In schwerwiegenden Fällen sollten Sie auch die Versendung einer Abmahnung oder die Geltendmachung von Schadensersatz in Betracht ziehen.

Verwandte Dienste

Beratung zum Urheberrecht

Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zum Schutz von Werken, zu Verträgen, Lizenzen oder zur Reaktion auf Rechtsverletzungen haben. Die erste Beratung ist kostenlos
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