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Ablauf der Beratung

BERATUNGSABLAUF

Wir führen Sie in sechs leicht verständlichen Schritten von der Anfrage bis zum Abschluss des Auftrags

Über die Kanzlei für geistiges Eigentum EVORIX

Die Kanzlei für geistiges Eigentum EVORIX ist eine Patentanwaltskanzlei, die sich auf die Anmeldung und strategische Nutzung aller Arten von geistigem Eigentum wie Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken spezialisiert hat. Wir bieten fachliche Dienstleistungen auf der Grundlage aktueller technischer Informationen und umfangreicher Erfahrung und tragen so zum Geschäftswachstum und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Einzelunternehmern bei.

Auch für diejenigen, die zum ersten Mal eine Anmeldung im Bereich des geistigen Eigentums in Erwägung ziehen, bieten wir eine leicht verständliche und sorgfältige Betreuung und haben ein System eingerichtet, das es Ihnen ermöglicht, uns Ihre Angelegenheiten beruhigt anzuvertrauen. Bei allen Verfahren, wie Patentanmeldungen, Markeneintragungen und Geschmacksmusteranmeldungen, bieten wir Ihnen präzise Beratung und strategische Vorschläge.

Werfen Sie auch einen Blick auf die Profile unserer zuständigen Patentanwälte. Als zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner freuen wir uns auf Ihre Anfragen zu allen Themen rund um geistiges Eigentum.

💴

Erste 60 Minuten kostenlos

Kostenloser Kostenvoranschlag

Antwort innerhalb eines Werktags

Schnelle Bearbeitung

🌐

Unterstützung in 4 Sprachen

Japanisch, Englisch, Chinesisch, Koreanisch

🏢

4 Standorte in ganz Japan

Osaka, Tokio, Nagoya, Fukuoka

Flexible Beratung

Um den strategischen Schutz geistigen Eigentums und die Steigerung des Unternehmenswerts zu unterstützen, verfügen wir über ein Beratungssystem, das jederzeit und überall eine schnelle und flexible Beratung ermöglicht.

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Vielfältige Kommunikationskanäle

Wir nutzen je nach Wunsch unserer Mandanten verschiedene Kommunikationskanäle wie Telefon, E-Mail, Zoom, LINE, Teams, ChatWork, Slack, Messenger, Discord usw.

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Genaues Verständnis der technischen Zusammenhänge

Wenn Sie Zeichnungen, Fotos oder Muster mitbringen, können wir Ihnen eine konkretere und optimalere Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums vorschlagen.

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Vor-Ort-Besuche

Ein Patentanwalt besucht Ihr Unternehmen persönlich, um die Produktionsstätte und die Produkte zu begutachten. Durch Gespräche vor Ort können wir Ihnen praxisorientierte Beratung bieten.

Ablauf der Beratung (insgesamt 6 Schritte)

Wir erläutern Ihnen den gesamten Prozess von der Anfrage bis zum Abschluss des Mandats übersichtlich in sechs Schritten.

Reservierung
PHASE 1 / Terminvereinbarung und Beratung
01

📞 Terminvereinbarung

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

• Kontaktieren Sie uns auf dem Weg Ihrer Wahl: über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Chat.

• Wir vereinbaren dann einen Termin für ein Beratungsgespräch. Wenn es eilig ist, können wir die Beratung auch direkt am Telefon durchführen.

Patentanwalt – Beratung
02

💬 Beratung

Der zuständige Patentanwalt führt ein ausführliches Beratungsgespräch durch (erstes Gespräch 60 Minuten kostenlos)

• Wir bieten Beratungen in der von Ihnen gewünschten Form an, sei es persönlich (in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort), über Zoom, Google Meet, per Telefon oder Chat.

• Bitte halten Sie nach Möglichkeit Zeichnungen, Fotos, Muster und relevante Unterlagen bereit, damit die Beratung reibungslos verläuft.

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PHASE 2 / Kostenvoranschlag und Projektbeginn
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💴 Erläuterung der Patentanwaltskosten

Klare Darstellung des Kostenvoranschlags und der Zahlungsmodalitäten

• Auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben erläutern wir Ihnen den Kostenvoranschlag und die zu erwartenden Kosten auf leicht verständliche Weise.

• Die Patentanwaltskosten variieren je nach Fall, werden Ihnen jedoch ausführlich erläutert. Die Zahlungsmodalitäten (Banküberweisung, Kreditkarte) können Sie gerne mit uns besprechen.

Anmeldung
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⚙ Projektbeginn

Nach Vertragsabschluss beginnen wir umgehend mit der Arbeit

• Wir kümmern uns um die Erstellung von Anmeldungen, Recherchen, Gutachten usw. Bitte halten Sie gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen bereit, die nach Beginn der Bearbeitung erforderlich werden könnten.

• Da in den letzten Jahren die Anbringung eines Siegels auf Vollmachten entfallen ist, ist dies – abgesehen von bestimmten Fällen – nicht mehr erforderlich.

Mitteilung
PHASE 3 / Berichterstattung und Abrechnung
05

📋 Bericht

Übersichtliche Berichterstattung über Fortschritte und Ergebnisse

• Wir teilen Ihnen mit, dass die Arbeiten wie Anmeldungen und Recherchen abgeschlossen sind. Den Bericht senden wir Ihnen per E-Mail, Post oder Chat zu.

• Dem Bericht liegt eine Rechnung bei, anhand derer Sie die angefallenen Kosten überprüfen können.

Rechnung
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🧾 Rechnungsstellung

Zahlung erfolgt jeweils am Ende des Folgemonats

• Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus und bitten Sie, den Betrag bis zum Fälligkeitstermin zu begleichen.

• Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung am Monatsende und die Zahlung am Ende des Folgemonats. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das von uns angegebene Bankkonto.

Kontaktmöglichkeiten

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Kontaktmöglichkeiten an. Bitte wählen Sie die für Sie passende aus.

📞

Telefon

+81-6-7777-1884

Schnellste Reaktion

E-Mail

contact@evorix.jp

24-Stunden-Service

🎥

Zoom

Online-Besprechungen landesweit möglich

💼

ChatWork

Hier registrieren →

Für bestehende Kunden

💬

LINE

ID: info@evorix

Einfache Beratung

💻

Slack / Teams

Sie können Ihrem bestehenden Workspace beitreten

🚗

Besuch vor Ort

Ein Patentanwalt besucht Ihr Unternehmen persönlich

🌐

Weitere Tools

Messenger, Discord usw. sind ebenfalls nach Absprache möglich

Verwandte Dienstleistungen

Je nach Art Ihrer Anfrage stehen Ihnen auch die folgenden spezialisierten Dienstleistungen zur Verfügung.

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Verfügbare Zeiten

📞 Telefonisch oder persönlich

  • Werktags 9:00–20:00 Uhr
  • Für bestehende Kunden sind wir auch außerhalb dieser Zeiten flexibel erreichbar

✉ E-Mail und Chat

  • 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr
  • Antwort innerhalb eines Werktags
📋

Bitte bereite folgende Unterlagen vor

Um einen reibungslosen Ablauf des Beratungsgesprächs zu gewährleisten, wäre es hilfreich, wenn Sie die folgenden Unterlagen bereithalten könnten (freiwillig).

  • Zeichnungen, Skizzen und Fotos, die die Erfindung bzw. die technische Lösung veranschaulichen
  • Produktmuster (sofern möglich)
  • Entwürfe für Logos und Bezeichnungen von Produkt- und Markennamen
  • Relevante technische Unterlagen, Kataloge und Bedienungsanleitungen
  • Informationen zu bereits angemeldeten Patenten und Marken

Auch wenn Ihre Unterlagen noch nicht vollständig sind, können Sie sich gerne zunächst unverbindlich an uns wenden.

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Fragen, die uns häufig vor einem Beratungsgespräch gestellt werden.

F : Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Ja, die Erstberatung ist bis zu 60 Minuten lang kostenlos. Wir freuen uns sehr über jede unverbindliche Anfrage, auch wenn Sie sich noch in der Phase befinden, in der Sie sich fragen: „Kann ich das rechtlich absichern?“
F : Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Bitte kontaktieren Sie uns auf dem Weg Ihrer Wahl: per Telefon (+81-6-7777-1884), per E-Mail (contact@evorix.jp), über das Kontaktformular, über LINE oder ChatWork. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin mit Ihnen.
F : Muss ich zur Beratung bestimmte Unterlagen mitbringen?
Um den Inhalt Ihrer Erfindung oder Technologie genau zu erfassen, wäre es hilfreich, wenn Sie Zeichnungen, Fotos, Muster oder relevante technische Unterlagen mitbringen könnten. Auch wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind, können Sie sich gerne zunächst unverbindlich an uns wenden.
F: Ist eine Online-Beratung möglich?
Ja, wir können die Beratung über das von Ihnen gewünschte Tool – wie Zoom, Google Meet, Microsoft Teams, ChatWork, LINE, Slack oder Discord – von überall in Japan aus durchführen.
F : Ist eine Beratung vor Ort (in Ihrem Unternehmen) möglich?
Ja, auf Wunsch besucht ein Patentanwalt unserer Kanzlei Ihr Unternehmen direkt vor Ort. Dies eignet sich besonders für Beratungen, bei denen die Produktionsstätte oder Produkte begutachtet werden müssen.
F: Ist eine Vollmacht erforderlich?
Da in den letzten Jahren das Anbringen eines Stempels nicht mehr erforderlich ist, ist – abgesehen von bestimmten Fällen – kein Stempel auf der Vollmacht erforderlich. Eine elektronische Vollmacht ist ausreichend.
F : Wann sind die Gebühren zu zahlen?
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per Banküberweisung nach dem Prinzip „Abrechnung am Monatsende, Zahlung am Ende des Folgemonats“. Wir akzeptieren auch Kreditkartenzahlungen; bitte geben Sie dies bei der Beratung an.
F : In welchen Bereichen und Branchen sind Sie tätig?
Wir verfügen über Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen und Bereichen, darunter KI, IoT, SaaS, Software, Fertigungsindustrie, Chemie und Werkstoffe, Medizintechnik, Lebensmittel, Mode, Sportartikel und Automobilteile.

KOSTENLOSE BERATUNG

Lassen Sie sich zunächst kostenlos beraten

Für Beratungen und Anfragen zu geistigem Eigentum – darunter Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Urheberrecht und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – klicken Sie bitte hier.

Öffnungszeiten: Werktags 9:00–20:00 Uhr