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SERVICE

™️ Dienstleistungen zur Markeneintragung

Schützen Sie Ihre Marke, Ihr Logo und Ihren Firmennamen dauerhaft

Eine Marke muss gepflegt werden. Mit Markenrechten schaffen wir eine langfristige
Geschäftsgrundlage. Von der Markenrecherche über die internationale Anmeldung bis hin zur Verwaltung von Verlängerungen bieten wir umfassende Unterstützung für Ihre Marke.

Was sind Markenrechte? – Das Recht, eine Marke nahezu dauerhaft zu schützen

Ein Markenrecht ist das Recht, Markennamen, Logos, Slogans und Ähnliches, die für Waren und Dienstleistungen verwendet werden, exklusiv zu nutzen. Es kann alle 10 Jahre verlängert werden und zeichnet sich dadurch aus, dass die Rechte quasi auf Dauer bestehen bleiben. Es ist das grundlegendste und wichtigste Recht des geistigen Eigentums, das Ihre über lange Zeit aufgebaute Marke schützt.

Was kann als Marke eingetragen werden?

📛 Wortmarken (Firmennamen, Produktnamen, Dienstleistungsnamen)
🎨 Bildmarken (Logos, Symbole)
🔠 Kombinationsmarken (Wort + Bild)
🎵 Bewegungs-, Hologramm-, Farb- und Klangmarken (neue Arten von Marken)
💬 Werbesprüche und Slogans

Besonderheiten des Markenregistrierungsdienstes von EVORIX

🔍 1. Gründliche Markenrecherche

Vor der Anmeldung führen wir eine Recherche nach ähnlichen Marken durch und bewerten die Registrierungswahrscheinlichkeit. Wir beurteilen die Ähnlichkeit anhand der drei Faktoren Aussprache, Bedeutung und Erscheinungsbild und vermeiden unnötige Kosten und Zeitaufwand, indem wir nur Marken anmelden, bei denen eine Registrierung aussichtsreich ist.

📋 2. Optimierung der Klassenauswahl

Markenrechte entstehen für jede einzelne „Waren- und Dienstleistungsklasse“. Durch die Auswahl der notwendigen und ausreichenden Klassen unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftstätigkeit und der zukünftigen Entwicklung sichern wir einen breiten Schutzumfang bei gleichzeitiger Kosteneinsparung. Da eine falsche Klassenauswahl die zukünftige Geschäftsentwicklung einschränken kann, ist eine strategische Auswahl von entscheidender Bedeutung.

🌍 3. Unterstützung bei internationalen Anmeldungen nach dem Madrider Protokoll

Wenn Sie Ihre Marke im Ausland schützen möchten, ist eine internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll (Madrid-Protokoll) die optimale Lösung. Mit einem einzigen Verfahren können Sie mehr als 130 Länder und Regionen abdecken und so die Kosten erheblich senken. → Details zur internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll

🛡 4. Umgang mit Ablehnungsgründen und Einsprüchen

Wir erstellen fundierte Gegendarstellungen zu verschiedenen Ablehnungsgründen, wie z. B. mangelnde Unterscheidungskraft oder Ähnlichkeit mit Marken Dritter. Wir verfügen zudem über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Streitfällen wie Einsprüchen und Verfahren zur Löschung wegen Nichtbenutzung.

🔄 5. Verwaltung von Verlängerungen und Markenportfolios

Marken müssen alle 10 Jahre verlängert werden. Wir unterstützen Sie durchgängig von der Terminverwaltung bis hin zum Verlängerungsverfahren und sichern so den Erhalt Ihrer Markenwerte. Unternehmen, die mehrere Marken besitzen, bieten wir zudem eine Überprüfung des gesamten Portfolios an.

Vorteile einer Markeneintragung

✅ Sie können die Nutzung ähnlicher Marken durch andere Unternehmen verhindern
✅ Das ®-Zeichen (Zeichen für eingetragene Marken) darf verwendet werden
✅ Maßnahmen gegen Fälschungen und Identitätsdiebstahl in Online-Shops und sozialen Netzwerken sind möglich
✅ Der Markenwert wird als „immaterieller Vermögenswert“ zum Unternehmenswert
✅ Bildet die Grundlage für Lizenz- und Franchising-Aktivitäten
✅ Das Risiko, dass das eigene Unternehmen von anderen Unternehmen verklagt wird, kann erheblich verringert werden

Ablauf der Markeneintragung

1

Kostenlose Beratung und Erstgespräch

Wir besprechen mit Ihnen die Marke, Ihre Geschäftstätigkeit und Ihr Budget.

2

Markenrecherche und Auswahl der Klassen

Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit und schlagen Ihnen die optimale Klasse vor.

3

Erstellung der Anmeldungsunterlagen und Einreichung

Wir reichen die Anmeldung elektronisch beim Patentamt ein.

4

Prüfung und Zwischenverfahren (falls erforderlich)

Auf Ablehnungsgründe reagieren wir mit Stellungnahmen und Berichtigungen.

5

Eintragungsentscheidung und Zahlung der Eintragungsgebühr

Nach der Registrierungsentscheidung wählen wir die Laufzeit von 5 oder 10 Jahren aus und leisten die Zahlung.

6

Verlängerung und Überwachung

Wir unterstützen Sie bei der alle 10 Jahre fälligen Verlängerung und der Überwachung ähnlicher Marken anderer Unternehmen.

Verwandte Dienstleistungen

In Kombination mit Marken schützen wir Ihre Marke, Technologie und Ihr Design mit einer umfassenden Strategie.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung

„Ich möchte wissen, ob diese Marke registriert werden kann“, „Auf E-Commerce-Seiten sind Fälschungen im Umlauf“, „Ich möchte meine Marke für die Expansion ins Ausland schützen“ – auch kleinste Fragen sind willkommen.

Die Erstberatung ist kostenlos. Unsere auf Markenrecht spezialisierten Patentanwälte unterbreiten Ihnen einen auf Ihre Markenstrategie abgestimmten Vorschlag. Sie erreichen uns telefonisch unter 06-7777-1884 oder über das Kontaktformular.

Wir unterstützen Sie gerne als ersten Schritt zum Schutz Ihrer Marke.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F : Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung einer Marke?
Die Kosten bei der Anmeldung betragen pro Klasse 3.400 Yen für die Stempelmarke des Patentamts zuzüglich der Gebühren des Patentanwalts. Die Kosten bei der Eintragung betragen 32.900 Yen (5 Jahre) bzw. 60.200 Yen (10 Jahre) für die Stempelmarke des Patentamts zuzüglich der Gebühren des Patentanwalts. Bei einfachen Fällen belaufen sich die Kosten pro Klasse auf etwa 100.000 bis 150.000 Yen. Für weitere Details erstellen wir Ihnen gerne einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
F : Wie lange dauert es von der Markenanmeldung bis zur Eintragung?
Bei einer normalen Markenanmeldung dauert es in der Regel 6 bis 12 Monate bis zur Eintragung. Wenn Sie das System der beschleunigten Prüfung nutzen, ist eine Eintragung bereits in 2 bis 4 Monaten möglich. Voraussetzung für die beschleunigte Prüfung ist, dass die Marke tatsächlich genutzt wird oder genutzt werden soll.
F : Ist eine Markenrecherche (Vorabprüfung) erforderlich?
Wir empfehlen dringend, vor der Anmeldung eine Recherche nach ähnlichen Marken durchzuführen. Da eine Eintragung nicht möglich ist, wenn bereits ähnliche Marken bestehen, hilft die Vorabprüfung, unnötige Anmeldungen zu vermeiden und Marken mit hoher Eintragungswahrscheinlichkeit auszuwählen. Die Kosten betragen etwa 20.000 bis 50.000 Yen pro Klasse.
F : In wie vielen Klassen kann eine Marke eingetragen werden?
Nach dem japanischen Markengesetz ist eine Eintragung in allen 45 Klassen (34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen) möglich. In einer einzigen Anmeldung können mehrere Klassen angegeben werden, wobei sich die Kosten je nach Anzahl der Klassen erhöhen oder verringern. Wir schlagen Ihnen die optimale Auswahl der Klassen vor, basierend auf Ihrem Geschäftsplan.
F : Sollte ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke eintragen lassen?
Sofern es das Budget zulässt, empfehlen wir die Eintragung „beider“. Wortmarken (Standardschriftzeichen) bieten eine hohe Vielseitigkeit und bleiben auch bei einer Änderung der Schriftart rechtswirksam, während Logos die spezifischen Merkmale der grafischen Gestaltung schützen. Wenn die Wortmarke zu allgemein ist, ist die Eintragung als Logomarke sinnvoll.
F : Wie sieht es mit Markenanmeldungen im Ausland aus?
Ja, mit der internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll (Madridprotokoll) können Sie mit einer einzigen Anmeldung in über 130 Ländern weltweit anmelden. Für Länder, die dem Madrider Protokoll nicht beigetreten sind, wie z. B. Taiwan, nutzen wir den Pariser Weg (direkte Anmeldung). Wir übernehmen auch die Beantragung der INPIT-Förderung für Auslandsanmeldungen (bis zu 50 % Zuschuss).
F : Was tun, wenn die Marke abgelehnt wird?
Wir erstellen eine Stellungnahme und eine Berichtigung zur Ablehnungsmitteilung und streben die Eintragung an. Wir reagieren darauf durch die Geltendmachung der Nichtähnlichkeit gegenüber älteren ähnlichen Marken, die Einholung einer Einverständniserklärung (Letter of Consent) (Revision 2024) sowie die Einschränkung der Warenbezeichnung.
F : In welchen Abständen muss das Markenrecht verlängert werden?
Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab der Eintragung und kann durch Verlängerung alle 10 Jahre quasi unbefristet aufrechterhalten werden. Der Verlängerungsantrag kann ab 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden. Unsere Kanzlei übernimmt die Verwaltung der Verlängerungsfristen für Sie.
F : Gibt es ein System für beschleunigte Prüfungen?
Ja. Wenn Sie die angegebenen Waren/Dienstleistungen bereits nutzen oder innerhalb von zwei Monaten nutzen wollen, können Sie eine beschleunigte Prüfung beantragen. Dadurch lässt sich die Prüfungsdauer, die normalerweise 6 bis 12 Monate dauert, auf 2 bis 4 Monate verkürzen.
F : Ist eine kostenlose Beratung möglich?
Ja, die erste Beratung ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon (06-7777-1884), E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir erfragen die geplante Nutzung der Marke sowie die angegebenen Waren und Dienstleistungen und unterbreiten Ihnen kostenlos einen Vorschlag zur Registrierbarkeit, zur Anmeldestrategie sowie einen Kostenvoranschlag.
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