Anmeldevoraussetzungen
[Vereinigte Arabische Emirate (VAE)] Überblick über den Beitritt zum MADPRO und rechtliche Änderungen.
Inhaltsverzeichnis
- Hintergrund der Änderung des Gesetzes über geistiges Eigentum in den Vereinigten Arabischen Emiraten
- Wichtigste Änderungen des Markengesetzes
- Beitritt zum Madrider Abkommen – internationale Markenanmeldung nun möglich
- Änderungen im Geschmacksmusterrecht
- Änderungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
- Vergleichende Übersicht der Änderungen
- Kontakt
1. Hintergrund der Änderungen im Gesetz über geistiges Eigentum der VAE
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben eine umfassende Reform der Gesetze zum geistigen Eigentum durchgeführt. Insbesondere im Bereich des Markenrechts ist der Erwerb von Markenrechten für ausländische Unternehmen durch den Beitritt zum Madrider Protokoll (Madrider Abkommen) erheblich vereinfacht worden.
Das neue Gesetz zum geistigen Eigentum wurde vom Präsidenten der VAE, Scheich Khalifa bin Zayed Al Nahyan, gebilligt und ist seit dem 2. Januar 2022 vollständig in Kraft. Es wurden wichtige Änderungen am Marken-, Geschmacksmuster- und Patentrecht vorgenommen, die Unternehmen, die den Markt der VAE im Blick haben, unbedingt beachten sollten.
Kernpunkte dieses Artikels: Die Reform des Gesetzes über geistiges Eigentum in den VAE ist ein umfangreiches Vorhaben, das die drei Bereiche Marken, Geschmacksmuster und Patente umfasst. Insbesondere durch den Beitritt zum Madrider Abkommen wurde japanischen Unternehmen ein Weg eröffnet, über internationale Markenanmeldungen Markenrechte in den VAE zu erwerben.
2. Die wichtigsten Änderungen im Markengesetz
Die Änderungen des Markengesetzes stützen sich auf zwei Hauptsäulen: die Ausweitung des Schutzumfangs und die Vereinfachung des Anmeldeverfahrens.
Ausweitung des Schutzumfangs: Zusätzlich zu den bisherigen Wort- und Bildmarken sind nun auch dreidimensionale Marken, Hologramme und Klangmarken schutzfähig.
Darüber hinaus sind folgende wichtige Änderungen enthalten:
- Änderung der Bestimmungen zu Marken, die mit bestimmten geografischen Gebieten oder Ländernamen verbunden sind, sowie zu geografischen Angaben
- Abschaffung der Anforderung einer Handelslizenz bei der Markeneintragung
- Gewährung eines vorübergehenden Schutzes für die eigenen Marken von kleinen und mittleren Unternehmen während der Teilnahme an Messen
Anmeldung in mehreren Klassen möglich: Nach dem neuen Markengesetz können nun in einer einzigen Anmeldung mehrere Klassen angegeben werden. Bislang war für jede Klasse eine separate Anmeldung erforderlich; nun sind eine effizientere Abwicklung und Kosteneinsparungen zu erwarten.
3. Beitritt zum Madrider Protokoll – Internationale Markenanmeldung nun möglich
Die VAE sind am 28. September 2021 dem Madrider Protokoll (Madridpro) beigetreten und damit das 109. Mitglied des Madrider Systems. Als Mitglied des Golf-Kooperationsrats (GCC) sind sie nach Bahrain und Oman das dritte Mitgliedsland. Das Protokoll ist am 28. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Bedeutung des Beitritts zum Madrid-Protokoll: Japanische Unternehmen können nun durch eine internationale Markenanmeldung (Madrid-Anmeldung) über das japanische Patentamt Markenrechte erwerben, wobei die VAE als benanntes Land angegeben werden. Dies bietet im Vergleich zu einer einzelnen lokalen Anmeldung erhebliche Vorteile hinsichtlich des Verfahrens und der Kosten.
Zu beachten: Bei vorläufigen Zurückweisungen (vorläufige Zurückweisungsmitteilungen), Einsprüchen und Beschwerden im Rahmen der internationalen Registrierung ist wie bisher die Bestellung eines lokalen Vertreters erforderlich. Auch bei Madpro-Anmeldungen ist eine Reaktion über einen lokalen Vertreter erforderlich, wenn im Prüfungsverfahren Gründe für eine Zurückweisung mitgeteilt werden.
4. Änderungen im Geschmacksmusterrecht
Auch im Bereich der Geschmacksmuster (Industriedesigns) wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Als Kriterium für die Neuheit gilt, dass ein Design nur dann als neu angesehen wird, wenn es vor dem Anmeldetag nicht durch Veröffentlichung, Benutzung oder auf andere Weise offenbart wurde.
Verlängerung der Schutzdauer: Die Schutzdauer für Geschmacksmuster wurde auf 20 Jahre ab dem Anmeldetag verlängert. Damit ist ein langfristiger Schutz von Designs möglich.
5. Änderungen bei Patenten und Gebrauchsmustern
Das neue Gesetz über gewerbliche Schutzrechte bringt erhebliche Änderungen für Gebrauchsmuster mit sich. Durch die Erfüllung der in den Durchführungsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen ist es nun möglich, eine Gebrauchsmusteranmeldung in eine Patentanmeldung umzuwandeln.
Zudem wurden die Bestimmungen zur Schonfrist (Ausnahme vom Neuheitsverlust) präzisiert. Die Offenbarung von Informationen durch den Erfinder oder durch Dritte, die diese Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten haben, hat keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents, sofern sie innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag erfolgt ist.
6. Vergleichende Übersicht über die Änderungen
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Änderungen der aktuellen Revision des Gesetzes über geistiges Eigentum zusammen.
| Bereich | Vor der Änderung | Nach der Änderung |
|---|---|---|
| Marken – Schutzgegenstand | Buchstaben, Figuren usw. | Hinzufügung von dreidimensionalen Marken, Hologrammen und Klangmarken |
| Marken – Klassen | Eine Anmeldung pro Klasse | Anmeldung in mehreren Klassen möglich |
| Marken – Anmeldevoraussetzungen | Eine Gewerbeerlaubnis ist erforderlich | Die Anforderungen für die Handelslizenz wurden abgeschafft |
| Marken – Internationale Anmeldung | Nicht-Mitglied des Madrider Abkommens (nur Einzelanmeldungen) | Mitglied des Madrider Abkommens (bei internationalen Anmeldungen anzeigbar) |
| Geschmacksmuster – Schutzdauer | Laufzeit nach altem Recht | Verlängerung auf 20 Jahre ab Anmeldetag |
| Patent – Nachfrist | Keine Regelung | Offenbarungen innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag haben keine Auswirkungen |
| Gebrauchsmuster | Umwandlung in ein Patent nicht möglich | Kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine Patentanmeldung umgewandelt werden |
7. Kontakt
Beratung zu Mad-Pro-Anmeldungen mit Benennung der VAE
Bei Fragen zu Madpro-Anmeldungen (internationalen Markenanmeldungen) mit Benennung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wenden Sie sich bitte jederzeit an die Patentanwälte unserer Kanzlei.
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX – Kanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Fundierte Kenntnisse in IP-Strategien für zukunftsweisende Bereiche wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).