
Informationen zum INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen im Geschäftsjahr 2026
Ich bin Kenbun Sugiura, Patentanwalt. Hiermit möchte ich Sie über die INPIT-Zuschüsse für Auslandsanmeldungen im Geschäftsjahr 2026 (Förderprogramm für Auslandsanmeldungen von KMU usw.) informieren.
Die INPIT-Zuschüsse für Auslandsanmeldungen sind ein Programm, das kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups, Universitäten und anderen Einrichtungen einen Teil der Kosten für die Erlangung von Rechten an Erfindungen, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken im Ausland erstattet, um die Erlangung von Rechten im Ausland zu fördern und den Aufbau internationaler Strategien zum Schutz geistigen Eigentums zu unterstützen.
Wichtig: Sie können eine Förderung von bis zu 50 % der Anmeldekosten (jährliche Obergrenze: 3 Millionen Yen) erhalten. Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird zusätzlich zur Förderung für das Anmeldeverfahren eine neue „Förderung für Zwischenverfahren“ eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht über die Förderung und Förderbetrag
- Höchstbetrag pro Anmeldung
- Arten von förderfähigen Anmeldungen und Anmeldungsverfahren
- Zeitplan für die Ausschreibung im Geschäftsjahr 2026
- Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben
- Voraussetzungen für Antragsteller (Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen)
- Antragsverfahren und Ablauf nach Antragstellung
- Wichtige Hinweise (Doppelanträge, wirtschaftliche Sicherheit, Verpflichtungen)
- Bisherige Nutzer
- Kostenlose Beratung
Übersicht über die Förderung und Förderbetrag
| Posten | Unterstützung bei der Antragstellung | Unterstützung bei Zwischenverfahren |
|---|---|---|
| Betroffene Verfahren | Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken im Ausland (einschließlich PCT, Haager Abkommen und Madrider Protokoll) | Zwischenantwort auf eine Mitteilung über die Gründe für die Zurückweisung, Antrag auf Prüfung der Anmeldung |
| Förderquote | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
| Jährlicher Höchstbetrag | Maximal 3 Millionen Yen pro Unternehmen und Jahr | Zusammen mit der Unterstützung für das Antragsverfahren maximal 3 Millionen Yen pro Jahr |
| Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen, bestimmte Start-up-Unternehmen, Universitäten usw., Rechteinhaber usw. | Unternehmen, deren Antrag auf Unterstützung bei der Anmeldung bewilligt wurde |
Höchstbetrag der Förderung pro Anmeldung
| Art der Anmeldung | Höchstbetrag pro Anmeldung |
|---|---|
| Patentanmeldung | Bis zu 1,5 Millionen Yen |
| Gebrauchsmusteranmeldung, Geschmacksmusteranmeldung, Markenanmeldung | Bis zu 600.000 Yen |
| Anmeldung zum Schutz vor Markenmissbrauch | Bis zu 300.000 Yen |
*1 Eine Anmeldung bezeichnet den gesamten Anmeldungssatz bei den jeweiligen ausländischen Patentämtern usw. für eine einzelne zugrunde liegende inländische Anmeldung. Auch bei Anmeldungen in mehreren Ländern oder Regionen wird dies als „eine Anmeldung“ behandelt. *Bei
Patentanmeldungen entspricht der Höchstbetrag der Förderung pro Anmeldung dem niedrigeren Wert aus dem in der obigen Tabelle angegebenen Betrag und dem Betrag, der sich aus der Multiplikation des in der Tabelle angegebenen Betrags mit der Anzahl der für diese Anmeldung benannten Länder ergibt. *Für
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (u. a. Universitäten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) gibt es keine Obergrenze.
Arten von Anträgen und Antragsverfahren
Die folgenden vier Rechte sind Gegenstand dieser Förderung:
Erfindung (Patent)
Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster
Marken
[Bei Geltendmachung eines Prioritätsanspruchs]
- Direkte Anmeldung bei ausländischen Patentämtern usw. gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region (Pariser Verfahren)
- Internationale Anmeldung gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) (einschließlich der nationalen Übergangsverfahren in den einzelnen Ländern)
- Internationale Anmeldung eines Geschmacksmusters gemäß dem Haager Abkommen
- Internationale Anmeldung einer Marke gemäß dem Madrider Protokoll
【Wenn kein Prioritätsanspruch geltend gemacht wird】
- PCT-Anmeldung (ein nationales Übergangsverfahren in Japan ist erforderlich)
- Haager Anmeldung (auch wenn Japan zu den benannten Ländern gehört)
- Anmeldung nach dem Madrider Protokoll (sofern eine entsprechende japanische Markenanmeldung vorliegt)
Wichtig: Wenn der Name des Anmelders bei der ausländischen Patentbehörde usw. nicht mit dem Namen des Anmelders bei der japanischen Patentbehörde übereinstimmt, besteht kein Anspruch auf Förderung.
Zeitplan für Ausschreibungen im Geschäftsjahr 2026
[Unterstützung beim Bewerbungsverfahren]
| Runde | Bewerbungszeitraum | Status |
|---|---|---|
| 2. Runde | 2. März 2026 (Mo) bis 23. März 2026 (Mo) 17:00 Uhr | Bewerbungsfrist abgelaufen |
| 3. Runde | 8. Juni 2026 (Mo) bis 29. Juni 2026 (Mo) 17:00 Uhr | Anmeldung geplant |
| 4. | 7. September 2026 (Mo) bis 28. September 2026 (Mo) 17:00 Uhr | Geplante Anmeldefrist |
[Zwischenzeitliche Verfahrensunterstützung]
Mittwoch, 1. April 2026 bis Montag, 14. Dezember 2026 (ganzjährig)
*Ablauf der Förderperiode: Freitag, 2. Oktober 2026. Alle Zahlungen müssen abgeschlossen sein, und der Leistungsbericht muss innerhalb von 30 Tagen oder bis zum oben genannten Datum eingereicht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben
Förderfähige Kosten sind auf solche beschränkt, für die nach der Bewilligungsentscheidung ein Vertrag (Auftrag) abgeschlossen wurde und deren Abnahme und Bezahlung innerhalb des Durchführungszeitraums des geförderten Projekts abgeschlossen wurden.
[Förderfähige Ausgaben]
| Kostenkategorie | Inhalt |
|---|---|
| Gebühren für ausländische Patentämter usw. | Gebühren der Anmeldebehörde, Gebühren für das Verfahren zur innerstaatlichen Umwandlung (mit Ausnahme des Teils, der die Umwandlung in Japan betrifft), Gebühren für Anmeldungskommentare, Gebühren für Verfahrensberichtigungen, Gebühren für die Beantragung der Anmeldungsprüfung usw. |
| Vertreterkosten | Kosten für inländische Vertreter (Patentanwälte), Kosten für lokale Vertreter (grundsätzlich jeweils 1 Person), Kosten für Beglaubigungsverfahren durch Beglaubigungsstellen, Kosten für die Erstellung von Vollmachten usw. |
| Übersetzungskosten | Kosten für die Übersetzung der Anmeldungsunterlagen |
| Bankgebühren usw. | Banküberweisungsgebühren und Überweisungsgebühren (bei Zusammenfassung mit nicht förderfähigen Anmeldungen anteilig) |
【Nicht förderfähige Kosten】
- Kosten für die Erstellung von Antrags- und Berichtsunterlagen
- Stempelsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Dienstleistungssteuer im Ausland usw.
- Gebühren an das japanische Patentamt (Gebühren der Madrid-Vertragsbehörde, Gebühren für die Ausstellung von Prioritätsbescheinigungen usw.)
- Kosten für Recherchen zum Stand der Technik
- Behördengebühren für die internationale Phase einer internationalen Anmeldung (Gebühren für die internationale Anmeldung, Gebühren für den Antrag auf vorläufige Prüfung usw.)
- Eintragungsgebühren, Eintragungssteuern
- Entsprechende Anwaltskosten
Hinweis: Die Mehrwertsteuer ist bei der Berechnung vorab von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Bei Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in Yen zum Marktkurs am Zahlungstag.
Voraussetzungen für die Förderungsberechtigung (Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen)
Förderungsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Japan, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.
(1) Kleine und mittlere Unternehmen
| Branche | Kapital | Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeit) |
|---|---|---|
| Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Transportgewerbe | 300 Millionen Yen oder weniger | bis zu 300 |
| Großhandel | 100 Millionen Yen oder weniger | bis zu 100 Mitarbeiter |
| Dienstleistungsgewerbe (ausgenommen Softwareindustrie, Informationsverarbeitungsdienstleistungen und Beherbergungsgewerbe) | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 100 Mitarbeiter |
| Einzelhandel | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 50 Mitarbeiter |
| Herstellung von Gummiprodukten (*) | bis zu 300 Millionen Yen | bis zu 900 Mitarbeiter |
| Softwareindustrie oder Informationsdienstleistungsbranche | 300 Millionen Yen oder weniger | bis zu 300 Mitarbeiter |
| Beherbergungsgewerbe | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 200 Mitarbeiter |
| Sonstige Branchen | bis zu 300 Millionen Yen | bis zu 300 Mitarbeiter |
* Ausgenommen sind Hersteller von Reifen und Schläuchen für Kraftfahrzeuge oder Flugzeuge sowie Hersteller von Industriegurten
(2) Start-up-Unternehmen
Unternehmen mit einem Stammkapital von höchstens 300 Millionen Yen, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit ihrer Gründung noch keine 10 Jahre vergangen sind.
(3) Forschungs- und Prüfinstitute usw.
Forschungsmitarbeiter an Universitäten, Fachhochschulen, gemeinsamen Forschungseinrichtungen von Universitäten, unabhängigen Verwaltungsbehörden und nationalen Forschungs- und Entwicklungsorganisationen, die Tätigkeiten im Bereich der Forschung ausüben.
(4) Lizenznehmer usw.
Personen, die von Antragstellern gemäß den oben genannten Punkten (1) bis (3) eine Nutzungslizenz erhalten haben und die einen Teil oder die gesamten Kosten der Antragstellung tragen.
Ausgeschlossen: Als „große Unternehmen“ geltende Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen, bei denen ein und dasselbe große Unternehmen mindestens die Hälfte der
ausgegebenen Aktien oder des Gesamtkapitals hält, oder bei denen große Unternehmen mindestens zwei Drittel halten, sind als „große Unternehmen“ von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren und Ablauf nach der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über jGrants (das elektronische Antragsverfahren für staatliche Fördermittel).
Vorbereitungen (wichtig): Die Einrichtung eines G-Biz-ID-Prime-Kontos ist zwingend erforderlich. Die Einrichtung des Kontos dauert etwa 1 bis 2 Wochen; bitte planen Sie daher ausreichend Zeit ein.
Website zur Beantragung der G-Biz-ID: https://gbiz-id.go.jp/top/
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Grundsätzlich gilt: Pro Unternehmen (oder Person) ist nur ein Antrag zulässig. Wenn Sie mehrere Projekte haben, reichen Sie diese bitte zusammen ein.
- Wenn Sie Bonuspunkte für Lohnerhöhungen erhalten möchten, müssen Sie zusätzlich eine Verpflichtungserklärung einreichen.
- Kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist kann es aufgrund hoher Auslastung zu Systemüberlastungen und Fehlermeldungen kommen. Reichen Sie Ihren Antrag daher bitte rechtzeitig ein.
Ablauf nach der Antragstellung
- Bewerbung → Elektronische Einreichung über jGrants
- Prüfung → Dokumentenprüfung durch das INPIT-Sekretariat
- Zuschlag und Bewilligungsentscheidung → Benachrichtigung über jGrants (kein Antrag auf Auszahlung erforderlich)
- Durchführung des geförderten Projekts → Durchführung der Beschaffungsmaßnahmen (Bestellung und Zahlung nach der Förderzusage)
- Ergebnisbericht → Einreichung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Zahlungen
- Abrechnungsantrag → Einreichung der Rechnung nach Feststellung des Förderbetrags → Überweisung auf das Bankkonto
- Bericht zum Stand der Rechtssicherung → Einreichung nach Abschluss des geförderten Projekts, jeweils nach Ablauf des 31. März
Hinweise
Verbot von Doppelanträgen
Anmeldungen, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme (z. B. JETRO-Förderprogramm für Auslandsanmeldungen und Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen für KMU, IP-bezogene Förderprogramme der jeweiligen Kommunen) als förderungswürdig beantragt und bewilligt wurden, können nicht für diese Förderung eingereicht werden.
Hinweis zur wirtschaftlichen Sicherheit
Anträge, die Erfindungen enthalten, die unter das im Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit festgelegte System der „Nichtveröffentlichung von Patentanmeldungen“ fallen, können nicht für diese Förderung eingereicht werden.
Wesentliche Pflichten des Förderungsempfängers
- Verpflichtung zur Organisation und Aufbewahrung von Belegen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des Förderprojekts
- Verpflichtung zur Einreichung eines Berichts über den Stand der Rechtsdurchsetzung (Prüfungsergebnisse und Registrierungsstatus aller förderfähigen Anmeldungen usw.)
- Bei Änderungen der Mittelverteilung oder bei Einstellung des Projekts ist die vorherige Genehmigung durch INPIT erforderlich
- Unternehmen, denen Bonuspunkte für Lohnerhöhungen gewährt wurden, sind verpflichtet, über den Stand der Lohnerhöhungen zu berichten
Kontakt
INPIT-Sekretariat
für Zuschüsse für Auslandsanmeldungen Telefon: 03-3502-5424
E-Mail:
info@gaikoku.inpit.go.jp受付時間: 10:00–17:00 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und zum Jahreswechsel) Offizielle
Website: https://www.inpit.go.jp/shien/gaikoku/index.html
Bisherige Erfolge
Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix hat zahlreiche Mandanten unabhängig von ihrer Branche und Unternehmensgröße bei der Beantragung von Fördermitteln für Auslandsanmeldungen unterstützt. Wir können auf eine Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von Mandanten aus den folgenden vielfältigen Branchen zurückblicken.
Gastronomie- und Restaurantbranche
Hersteller von Golfausrüstung
IT- und Softwareunternehmen
Hersteller von Eisenwaren und Metallverarbeitungsunternehmen
Bekleidungs- und Modebranche
Stahlhersteller
Hersteller von elektrischen Steuerungsgeräten
Bettwarenhersteller
Chemie- und Werkstoffhersteller
Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen und Bereichen: Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von Anträgen bei regionalen Anlaufstellen wie dem Osaka Industrial Bureau. Alle von uns bisher betreuten Projekte wurden genehmigt und erhielten erfolgreich Fördermittel. Bei allen Auslandsanmeldungen für Patente, Geschmacksmuster und Marken unterstützen wir unsere Mandanten bei ihrer Expansion ins Ausland mit fundiertem Fachwissen und einer nachweisbaren Erfolgsbilanz.
Die vom Patentamt herausgegebene Sammlung von Fallbeispielen zu Fördermitteln für Auslandsanmeldungen enthält Anwendungsbeispiele verschiedener Unternehmen. Bitte nutzen Sie diese als Referenz.
Kostenlose Beratung zu INPIT-Zuschüssen für Auslandsanmeldungen
Unsere Kanzlei übernimmt die Vertretung bei der Beantragung von Zuschüssen für Auslandsanmeldungen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, von der Erstellung der Antragsunterlagen über die Beratung zur Anmeldestrategie bis hin zur Vertretung bei verschiedenen internationalen Anmeldungen wie PCT, Madrider Protokoll und Haager Abkommen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.