
Informationen zum INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen im Geschäftsjahr 2026
[4. Ausschreibung – Bewerbungen werden derzeit entgegengenommen] Bewerbungsschluss: Montag, 28. September 2026, 17:00 Uhr
Die 4. Ausschreibungsrunde des Geschäftsjahres 2026 (Zuschuss für das Anmeldeverfahren) ist seit Montag, dem 7. September, um 10:00 Uhr offen. Die 4. Runde ist (voraussichtlich) die letzte in diesem Geschäftsjahr; die Bekanntgabe der ausgewählten Antragsteller ist für Ende November geplant. Für die Antragstellung ist ein G-Biz-ID-Prime-Konto erforderlich (die Ausstellung dauert 1 bis 2 Wochen).Da es kurz vor Ablauf der Frist zu Überlastungen bei jGrants kommt und möglicherweise keine Zeit mehr bleibt, um Unvollständigkeiten in den Unterlagen zu beheben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig an uns zu wenden. (Aktualisiert am 11. September 2026 – basierend auf den Richtlinien für die 4. Ausschreibungsrunde)
Ich bin Takefumi Sugiura, Patentanwalt. Hiermit möchte ich Sie über die INPIT-Zuschüsse für Auslandsanmeldungen im Geschäftsjahr 2026 (Förderprogramm zur Unterstützung von Auslandsanmeldungen für kleine und mittlere Unternehmen usw.) informieren.
Die INPIT-Zuschüsse für Auslandsanmeldungen sind ein Programm, das kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Universitäten und ähnliche Einrichtungen dabei unterstützt, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken im Ausland zu erwerben, indem ein Teil der dafür erforderlichen Kosten übernommen wird. Damit soll die Erlangung von Rechten im Ausland gefördert und der Aufbau einer internationalen Strategie zum Schutz geistigen Eigentums unterstützt werden.Das Programm gilt sowohl für internationale PCT-Patentanmeldungen als auch für internationale Markenanmeldungen nach dem Madrider Protokoll und internationale Geschmacksmusteranmeldungen nach dem Haager Abkommen.
Wichtig: Es kann ein Zuschuss in Höhe von maximal der Hälfte der Anmeldegebühren (jährliche Obergrenze: 3 Millionen Yen) gewährt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird zusätzlich zum Zuschuss für das Anmeldeverfahren ein neuer „Zuschuss für Zwischenverfahren“ eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht über die Förderung und Förderbeträge
- Höchstbetrag pro Anmeldung
- Förderfähige Anmeldearten und Anmeldeverfahren
- Zeitplan für die Ausschreibung im Geschäftsjahr 2026
- Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben
- Voraussetzungen für Förderempfänger (Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen)
- Antragsverfahren und Ablauf nach der Antragstellung
- Wichtige Hinweise (Doppelanträge, wirtschaftliche Sicherheit, Verpflichtungen)
- Bisherige teilnehmende Unternehmen
- Gebühr für die Antragstellung durch unsere Kanzlei (50.000 Yen)
- Häufig gestellte Fragen
- Kostenlose Beratung
Übersicht über die Förderung – Förderbetrag
| Posten | Unterstützung bei der Antragstellung | Unterstützung bei Zwischenverfahren |
|---|---|---|
| Betroffene Verfahren | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken im Ausland (einschließlich PCT, Haager Abkommen und Madrider Abkommen) | Zwischenantworten auf Ablehnungsbescheide, Anträge auf Prüfung der Anmeldung |
| Unterstützungssatz | bis zu 1/2 | bis zu 1/2 |
| Jährlicher Höchstbetrag | Maximal 3 Millionen Yen pro Unternehmen und Jahr | Bis zu 500.000 Yen pro Verfahren (pro Land) (zusammen mit dem Zuschuss für das Anmeldeverfahren insgesamt bis zu 3 Millionen Yen pro Jahr) |
| Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen, bestimmte Start-up-Unternehmen, Universitäten usw., Rechteinhaber usw. | Unternehmen, deren Antrag auf Unterstützung bei der Anmeldeverfahren bewilligt wurde |
Höchstbetrag der Förderung pro Anmeldung
| Art der Anmeldung | Höchstbetrag pro Anmeldung |
|---|---|
| Patentanmeldung | bis zu 1,5 Millionen Yen |
| Gebrauchsmusteranmeldung, Geschmacksmusteranmeldung, Markenanmeldung | bis zu 600.000 Yen |
| Anmeldung zum Schutz vor Markenmissbrauch | bis zu 300.000 Yen |
*1 „Anmeldung“ bezeichnet den gesamten Anmeldungsumfang bei den jeweiligen ausländischen Patentämtern usw. in Bezug auf eine einzige zugrunde liegende inländische Anmeldung. Auch bei Anmeldungen in mehreren Ländern oder Regionen wird dies als „eine Anmeldung“ behandelt.
*Bei gemeinsamen Anmeldungen entspricht der Höchstbetrag pro Anmeldung dem in der obigen Tabelle angegebenen Betrag, multipliziert mit dem niedrigeren Wert aus dem Beteiligungsanteil und dem Kostenbeteiligungsanteil.
* Für kleine und mittlere Unternehmen sowie bestimmte Start-up-Unternehmen (mit Ausnahme von Universitäten usw.) gilt die Förderung für jeweils bis zu fünf Anmeldungen von Geschmacksmuster- und Markeneintragungen.
* Die Obergrenze von 3 Millionen Yen pro Unternehmen gilt für die Summe der im Geschäftsjahr 2026 im Rahmen der ersten bis vierten Förderentscheidung bewilligten Beträge. * Für
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (einschließlich Universitäten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) gilt keine Obergrenze.
Arten der förderfähigen Anträge und Antragsverfahren
Die folgenden vier Rechte fallen unter diese Förderung:
Erfindung (Patent)
Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster
Marken
[Bei Geltendmachung eines Prioritätsanspruchs]
- Direkte Anmeldung bei einem ausländischen Patentamt gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region (Pariser Verfahren)
- Internationale Anmeldung gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) (einschließlich des Verfahrens zur nationalen Umsetzung in den einzelnen Ländern)
- Internationale Anmeldung eines Geschmacksmusters gemäß dem Haager Abkommen
- Internationale Anmeldung einer Marke gemäß dem Madrider Protokoll
【Wenn kein Prioritätsanspruch geltend gemacht wird】
- PCT-Anmeldung (ein nationales Übergangsverfahren in Japan ist erforderlich)
- Haager Anmeldung (auch wenn Japan zu den benannten Ländern gehört)
- Anmeldung nach dem Madrider Protokoll (sofern eine entsprechende japanische Markenanmeldung vorliegt)
Wichtig: Die Anmeldung ist nicht förderfähig, wenn der Name des Anmelders bei der ausländischen Patentbehörde usw. nicht mit dem Namen des Anmelders bei der japanischen Patentbehörde übereinstimmt.
Zeitplan für die Ausschreibungen im Geschäftsjahr 2026
[Unterstützung beim Bewerbungsverfahren]
| Runde | Bewerbungszeitraum | Status |
|---|---|---|
| 1. Runde | 1. Dezember 2025 (Mo) bis 22. Dezember 2025 (Mo), 17:00 Uhr | Anmeldefrist abgelaufen |
| 2. Runde | 2. März 2026 (Mo) bis 23. März 2026 (Mo) 17:00 Uhr | Anmeldefrist abgelaufen |
| 3. Runde | 8. Juni 2026 (Mo) bis 29. Juni 2026 (Mo), 17:00 Uhr | Anmeldefrist abgelaufen |
| 4. Runde | 7. September 2026 (Mo) 10:00 Uhr bis 28. September (Mo) 17:00 Uhr | Anmeldungen laufen (letzte Runde in diesem Jahr) |
Wichtige Termine der 4. Ausschreibung: Bewerbungsschluss: 28. September 2026 (Mo), 17:00 Uhr / Auswahl und Bekanntgabe: voraussichtlich Ende November 2026 (voraussichtlich, Benachrichtigung über jGrants) / Frist für den Abschluss des geförderten Vorhabens: Freitag, 26. März 2027. Da Kosten, die vor dem Förderbescheid angefallen sind, nicht förderfähig sind, bitten wir um besondere Vorsicht bei Projekten, bei denen die Prioritätsfrist (12 Monate für Patente, 6 Monate für Geschmacksmuster und Marken) oder die Frist für die nationale PCT-Umwandlung vor Ende November abläuft.
[Zwischenfinanzierung]
1. April 2026 (Mittwoch) bis 14. Dezember 2026 (Montag) (ganzjährige Annahme)
* Frist für den Abschluss der geförderten Projekte im Rahmen der 4. Ausschreibung: Freitag, 26. März 2027. Alle Zahlungen müssen abgeschlossen sein, und der Leistungsbericht muss innerhalb von 30 Tagen oder bis zum oben genannten Datum eingereicht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben
Förderfähige Kosten sind auf solche beschränkt, für die nach der Bewilligungsentscheidung ein Vertrag (Auftrag) abgeschlossen wurde und deren Abnahme und Bezahlung innerhalb des Durchführungszeitraums des geförderten Vorhabens abgeschlossen wurden.
[Förderfähige Kosten]
| Kostenkategorie | Inhalt |
|---|---|
| Gebühren an ausländische Patentämter usw. | Gebühren der Anmeldebehörde, Gebühren für das nationale Übergangsverfahren (mit Ausnahme des japanischen Teils), Gebühren für Stellungnahmen zur Anmeldung, Gebühren für Änderungsanträge sowie Gebühren, die für die Beantragung der Prüfung der Anmeldung erforderlich sind, usw. |
| Vertreterkosten | Honorare für inländische Vertreter (Patentanwälte), Honorare für ausländische Vertreter (grundsätzlich jeweils ein Vertreter), Gebühren für Beglaubigungsverfahren, Kosten für die Erstellung von Vollmachten usw. |
| Übersetzungskosten | Kosten für die Übersetzung der Anmeldungsunterlagen |
| Bankgebühren usw. | Banküberweisungsgebühren und Überweisungsgebühren (bei Zusammenfassung mit nicht förderfähigen Anmeldungen anteilig) |
[Nicht förderfähige Kosten]
- Kosten für die Erstellung von Antrags- und Berichtsunterlagen
- Stempelsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Dienstleistungssteuer im Ausland usw.
- Gebühren an das japanische Patentamt (Gebühren der Heimatbehörde im Rahmen des Madrider Protokolls, Gebühren für die Ausstellung von Prioritätsbescheinigungen usw.)
- Kosten für die Recherche zum Stand der Technik
- Behördengebühren für die internationale Phase einer internationalen Anmeldung (Gebühren für die internationale Anmeldung, Gebühren für den Antrag auf vorläufige Prüfung usw.)
- Eintragungsgebühren, Eintragungssteuern
- Entsprechende Anwaltskosten
Hinweis: Die Umsatzsteuer ist bei der Berechnung vorab von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Bei Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in Yen zum TTS-Kurs einer inländischen Geschäftsbank am Tag der Zahlung.
Voraussetzungen für die Förderungsberechtigung (Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen)
Förderungsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Japan, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.
(1) Kleine und mittlere Unternehmen
| Branche | Stammkapital | Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeit) |
|---|---|---|
| Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Transportwesen | bis zu 300 Millionen Yen | bis zu 300 |
| Großhandel | bis zu 100 Millionen Yen | bis zu 100 Mitarbeiter |
| Dienstleistungsgewerbe (ausgenommen Softwareindustrie, Informationsdienstleistungen und Beherbergungsgewerbe) | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 100 Mitarbeiter |
| Einzelhandel | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 50 Mitarbeiter |
| Herstellung von Gummiprodukten (*) | bis zu 300 Millionen Yen | bis zu 900 Mitarbeiter |
| Softwarebranche oder Informationsdienstleistungsbranche | bis zu 300 Millionen Yen | bis zu 300 Mitarbeiter |
| Beherbergungsgewerbe | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 200 Mitarbeiter |
| Sonstige Branchen | bis zu 300 Millionen Yen | bis zu 300 Mitarbeiter |
* Ausgenommen sind die Herstellung von Reifen und Schläuchen für Kraftfahrzeuge oder Flugzeuge sowie die Herstellung von Industrie-Förderbändern
(2) Bestimmte neu gegründete juristische Personen
Unternehmen mit einem Stammkapital von höchstens 300 Millionen Yen, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 10 Jahre seit ihrer Gründung vergangen sind.
(3) Forschungs- und Prüfeinrichtungen usw.
Forschungsmitarbeiter an Universitäten, Fachhochschulen, gemeinschaftlich genutzten Forschungseinrichtungen der Universitäten, unabhängigen Verwaltungsbehörden und nationalen Forschungs- und Entwicklungsorganisationen, die forschungsbezogene Tätigkeiten ausüben.
(4) Lizenznehmer usw.
Personen, denen von einem unter (1) bis (3) genannten Antragsteller ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde und die einen Teil oder die gesamten Kosten des Antrags tragen.
Ausgeschlossen: Als „de facto Großunternehmen“ gelten kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei denen mehr als die Hälfte
der ausgegebenen Aktien oder des Gesamtkapitals von ein und demselben Großunternehmen gehalten wird, oder bei denen mehr als zwei Drittel des Gesamtkapitals von Großunternehmen gehalten werden; diese sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren und Ablauf nach der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über jGrants (das elektronische Antragsverfahren für staatliche Fördermittel).
Vorbereitungen (wichtig): Die Einrichtung eines „G-Biz ID Prime“-Kontos ist zwingend erforderlich. Da die Einrichtung des Kontos etwa 1 bis 2 Wochen dauert, sollten Sie dies rechtzeitig im Voraus erledigen.
Website zur Beantragung einer G-Biz ID: https://gbiz-id.go.jp/top/
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Grundsätzlich gilt: Pro Unternehmen (bzw. Antragsteller) ist nur ein Antrag zulässig. Falls mehrere Projekte vorliegen, reichen Sie diese bitte in einem gemeinsamen Antrag ein.
- Wenn Sie Bonuspunkte für Lohnerhöhungen erhalten möchten, müssen Sie zusätzlich eine Verpflichtungserklärung einreichen.
- Kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist kann es aufgrund hoher Auslastung des Systems zu Fehlermeldungen kommen. Reichen Sie Ihren Antrag daher bitte rechtzeitig ein.
- Wenn Sie unter eine der Bonuskriterien fallen (Plan für eine Lohnerhöhung von mindestens 2,5 %, Zertifizierung als „J-Innovation HUB“, „Unternehmen, das die Zukunft der Region vorantreibt“ oder im Rahmen des Förderprogramms für 10.000 neue Exporteure, Zertifizierung als „Eruboshi“, „Kurumin“ oder „Youth Yell“, Auswahl für ein INPIT-Förderprojekt), fügen Sie Ihrem Antrag bitte die entsprechenden Nachweise bei.
- Mithilfe der Funktion zur stellvertretenden Antragstellung von jGrants kann ein Patentanwalt den Antrag vorab prüfen und anschließend im Namen des Antragstellers einreichen.
Ablauf nach der Antragstellung
- Antragstellung → Elektronische Einreichung über jGrants
- Prüfung → Dokumentenprüfung durch das INPIT-Sekretariat
- Zusage und Förderentscheidung → Benachrichtigung über jGrants (kein Antrag auf Auszahlung erforderlich)
- Durchführung des geförderten Vorhabens → Durchführung des Anmeldeverfahrens (Auftragsvergabe und Zahlung nach Feststellung der Förderzusage)
- Ergebnisbericht → Einreichung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Zahlungen
- Abrechnungsantrag → Einreichung der Rechnung nach Festsetzung des Förderbetrags → Überweisung auf das Bankkonto
- Bericht über den Stand der Rechteerlangung → Einreichung jährlich nach Ablauf des 31. März nach Abschluss des geförderten Projekts
Voraussichtliche Dauer (Erfahrungen unserer Kanzlei): Bei bisherigen Projekten dauerte es etwa dreieinhalb Monate von der Antragstellung bis zur Entscheidung über die Bewilligung. Da die Vorbereitungszeit, einschließlich der Einrichtung eines G-Biz-ID-Prime-Kontos (ca. 1–2 Wochen), hinzukommt, empfehlen wir, bei der Antragstellung einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen.Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte der 4. Ausschreibungsrunde (Einreichungsfrist: 28. September) ist für Ende November 2026 vorgesehen.
Wichtige Hinweise
Verbot von Doppelanträgen
Anmeldungen, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme (z. B. JETRO-Förderprogramm zur Unterstützung von KMU bei Auslandsanmeldungen und Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen, Förderprogramme der jeweiligen Kommunen im Bereich des geistigen Eigentums) als förderfähige Anmeldungen eingereicht und bewilligt wurden, können nicht für diese Förderung beantragt werden.
Hinweis zur wirtschaftlichen Sicherheit
Anträge, die Erfindungen enthalten, die unter die im Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit festgelegte Regelung zur „Nichtveröffentlichung von Patentanmeldungen“ fallen, können nicht für diese Förderung eingereicht werden.
Wesentliche Pflichten des Förderempfängers
- Verpflichtung zur Ordnung und Aufbewahrung von Belegen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des geförderten Vorhabens
- Verpflichtung zur Einreichung eines Berichts über den Stand der Rechtsdurchsetzung (Prüfungsergebnisse und Eintragungsstatus aller förderfähigen Anmeldungen usw.)
- Im Falle einer Änderung der Mittelzuweisung oder einer Einstellung des Vorhabens ist zuvor die Genehmigung durch INPIT erforderlich
- Unternehmen, denen Bonuspunkte für Lohnerhöhungen gewährt wurden, sind verpflichtet, über den Stand der Lohnerhöhungen Bericht zu erstatten
Kontakt
INPIT-Sekretariat
für Fördermittel für Auslandsanmeldungen Telefon: 03-3502-5424
E-Mail:
info@gaikoku.inpit.go.jp受付時間: 10:00–17:00 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie zum Jahreswechsel)
Offizielle Website:https://www.inpit.go.jp/shien/gaikoku/index.html
Bisherige Unterstützungsleistungen
Die Kanzlei für geistiges Eigentum EVORIX hat zahlreiche Mandanten unabhängig von ihrer Branche und Unternehmensgröße bei der Beantragung von Fördermitteln für Auslandsanmeldungen unterstützt. Wir können auf eine Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von Mandanten aus den folgenden vielfältigen Branchen zurückblicken.
Gastronomie- und Gastronomiebranche
Hersteller von Golfausrüstung
IT- und Softwareunternehmen
Hersteller von Eisenwaren und Metallbearbeitungsunternehmen
Bekleidungs- und Modebranche
Stahlhersteller
Hersteller von elektrischen Steuergeräten
Bettwarenhersteller
Chemie- und Werkstoffhersteller
Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen und Bereichen: Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Unterstützung von Anträgen bei regionalen Anlaufstellen wie dem Industrieamt Osaka. Bei der letzten Ausschreibungsrunde wurden alle von unserer Kanzlei betreuten Projekte ausgewählt (Auswahlquote von 100 %), sodass wir erfolgreich Fördermittel einwerben konnten.Bei allen Auslandsanmeldungen von Patenten, Geschmacksmustern und Marken unterstützen wir unsere Mandanten bei ihrer Expansion ins Ausland mit fundiertem Fachwissen und einer nachweisbaren Erfolgsbilanz.
Die vom Patentamt herausgegebene Sammlung von Fallbeispielen zu Fördermitteln für Auslandsanmeldungen enthält Anwendungsbeispiele verschiedener Unternehmen. Bitte nutzen Sie diese als Referenz.
Gebühren für die Antragstellung durch unsere Kanzlei
Die Kanzlei für geistiges Eigentum EVORIX übernimmt die Beantragung der INPIT-Fördermittel für Auslandsanmeldungen zu den folgenden Gebühren.
FLAT FEE / Pauschalgebühr
Gebühr für die Beantragung der INPIT-Fördermittel für Auslandsanmeldungen
50.000 Yen (ohne MwSt.)
Umfassende Betreuung, einschließlich der Erstellung der Antragsunterlagen, Unterstützung bei der elektronischen Einreichung über jGrants sowie der Erstellung des Leistungsberichts nach der Bewilligung
In der Gebühr enthalten:
Erstellung des gesamten Antragsdokumentationspakets,
Unterstützung bei der jGrants-Einreichung sowie Erstellung des Leistungsberichts nach Bewilligung
Nicht enthalten
:
Kosten für die Vertretung bei der Auslandsanmeldung selbst (Gebühren des Patentamts, Kosten für lokale Vertreter, Übersetzungskosten usw. werden separat veranschlagt)
Zulassungsquote von 100 % bei der letzten Ausschreibung: Bei der jüngsten Ausschreibung wurden alle von unserer Kanzlei betreuten Anträge bewilligt. Wir sind von der Qualität der Antragsunterlagen und der Angemessenheit unserer Anmeldestrategie überzeugt.
Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zum INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen.
F : Was ist der INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen?
F : Wer kann einen Antrag stellen?
F : Wie hoch sind der Förderanteil und der Höchstbetrag?
F : Welche Länder und Regionen kommen in Frage?
F : Wie hoch ist die Gebühr für die Beantragung durch Ihre Kanzlei?
F : Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Bewilligung?
F : Kann diese Förderung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
F : Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
F: Sind PCT-, Madrider Protokoll- und Haager Anmeldungen ebenfalls förderfähig?
F : Ist zunächst auch nur eine Beratung möglich?
Kostenlose Beratung zu INPIT-Zuschüssen für Auslandsanmeldungen
Unsere Kanzlei übernimmt die Vertretung bei der Beantragung von Zuschüssen für Auslandsanmeldungen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, von der Erstellung der Antragsunterlagen über die Beratung zur Anmeldestrategie bis hin zur Vertretung bei verschiedenen internationalen Anmeldungen wie PCT, Madrider Protokoll und Haager Abkommen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Werfen Sie auch gerne einen Blick auf die Profile der zuständigen Patentanwälte.
Öffnungszeiten: Werktags 9:00 bis 20:00 Uhr