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INTERNATIONAL

Auslandsanmeldungen und weltweite Systeme zum Schutz geistigen Eigentums

PCT / MADRID / HAAG — GLOBALE IP-ANMELDUNG

Sicherer Schutz japanischer Patente, Marken und Geschmacksmuster auch im Ausland. Eine Patentanwaltskanzlei, die PCT-Patentanmeldungen, internationale Markenanmeldungen nach dem Madrider Protokoll und internationale Geschmacksmusteranmeldungen nach dem Haager Abkommen aus einer Hand abwickelt. Wir bieten zudem systematisch aktuelle Informationen zu den IP-Systemen der wichtigsten Länder weltweit.

Internationale Anmeldungswege

INTERNATIONALE ANMELDUNGSWEGE

PCT

Internationale PCT-Patentanmeldung

Wir vertreten Sie bei internationalen Patentanmeldungen nach dem PCT (Patentzusammenarbeitsvertrag), dem mehr als 158 Länder beigetreten sind. Auf der Grundlage einer japanischen Anmeldung ist eine Weiterleitung in die einzelnen Länder innerhalb von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum möglich.

  • Erstellung und Einreichung internationaler Anmeldungsunterlagen
  • Analyse des internationalen Recherchenberichts (ISR) und des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts
  • Verwaltung der Übergangsfristen in den einzelnen Ländern (Nutzung der Priorität)
  • Erfolgreiche Einreichungen in wichtigen Ländern wie den USA, Europa, China und Südkorea

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MADRID

Internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll

Mit einer einzigen internationalen Anmeldung können Marken in bis zu 130 Ländern angemeldet werden. Auf der Grundlage einer japanischen Marke erstellen wir die Anmeldungsunterlagen in Englisch, Französisch oder Spanisch.

  • Auswahl der Basisanmeldung und der Basisregistrierung
  • Überprüfung der Markenähnlichkeit und der Benutzungsvoraussetzungen für jedes benannte Land
  • Koordination mit lokalen Vertretern
  • Bearbeitung gemäß Artikel 3 Absatz 2 des US-Markengesetzes und der eidesstattlichen Erklärung zur Benutzung

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HAGUE

Internationale Geschmacksmusteranmeldung nach dem Haager Abkommen

Mit einer einzigen internationalen Anmeldung können Designs in bis zu 79 Vertragsstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen angemeldet werden. Umfassende Abdeckung wichtiger Regionen wie Japan, die USA, die EU und China (Beitritt 2022).

  • Sammelanmeldung mehrerer Geschmacksmuster (maximal 100 Geschmacksmuster pro Anmeldung)
  • Unterstützung bei der Sachprüfung von Geschmacksmustern in den USA und der EU
  • Prüfung der Anwendbarkeit von Ausnahmen vom Neuheitsverlust
  • Behandlung von Bildmustern und GUI-Mustern

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Geistiges-Eigentums-Systeme weltweit

GLOBAL IP SYSTEMS

KONTAKT

Beratung und Anfragen

Für Beratungen zu geistigem Eigentum wie Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Urheberrechten und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb klicken Sie bitte hier.

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