Zu Content springen

Was ist die Pariser Route (direkte Anmeldung)? | Ein Patentanwalt erläutert ausführlich die Unterschiede zum PCT, das Prioritätsrecht nach dem Pariser Übereinkommen und die Praxis

Gemini_Generated_Image_ju04jsju04jsju04Es gibt im Wesentlichen zwei Wege, um im Ausland ein Patent zu erlangen: den Pariser Weg (direkte Anmeldung) und den PCT-Weg (internationale Patentanmeldung). In diesem Artikel erläutert ein Patentanwalt ausführlich das System des Pariser Wegs (direkte Anmeldung) auf der Grundlage der Pariser Verbandsübereinkunft, die Unterschiede zum PCT-Weg, den praktischen Ablauf, wichtige Punkte in den wichtigsten Ländern, die zu erwartenden Kosten sowie die strategische Entscheidungsfindung.

Was ist der Pariser Weg (direkte Anmeldung)?

Die Paris-Route (direkte Anmeldung) ist ein Verfahren, bei dem das Prioritätsrecht gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft (Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums) genutzt wird, um innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag der japanischen Basisanmeldung direkt eine Patentanmeldung in anderen Vertragsstaaten einzureichen. Da die Anmeldungen einzeln bei den jeweiligen nationalen Patentämtern eingereicht werden, wird dieses Verfahren im Gegensatz zur internationalen PCT-Anmeldung (über die WIPO) als „direkte Route“ bezeichnet.

📌 Grundlegender Aufbau des Paris-Verfahrens

  • Ausgangspunkt ist die japanische Basisanmeldung (erste Anmeldung)
  • Einreichung einzelner Anmeldungen in den jeweiligen Ländern innerhalb von 12 Monaten nach der Basisanmeldung (Priorität gemäß Artikel 4 der Pariser Verbandsübereinkunft)
  • Erstellung der Anträge und Beschreibungen in der jeweiligen Landessprache
  • Für jedes Land wird ein lokaler Vertreter bestellt, der das Verfahren durchführt
  • Die Verfahren laufen nach den jeweiligen nationalen Prüfungsverfahren, Gebühren und Zeitplänen ab
  • Der Pariser Vertrag hat mehr als 180 Vertragsstaaten (gilt auch für Nicht-PCT-Vertragsstaaten)

Der Pariser Weg ist unerlässlich, wenn eine rasche Erlangung von Schutzrechten in wenigen Ländern (1–2 Länder) erforderlich ist oder wenn Anmeldungen in Nicht-PCT-Mitgliedstaaten (z. B. Taiwan) eingereicht werden sollen. Da direkt auf die jeweiligen nationalen Systeme und Praktiken eingegangen wird, sind eine auf den lokalen Markt optimierte Ausarbeitung der Ansprüche sowie eine strategische Erlangung von Schutzrechten möglich.

Die Pariser Verbandsübereinkunft und das Prioritätsrecht

📜 Pariser Übereinkommen (unterzeichnet 1883)

Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist der älteste internationale Patentvertrag der Welt und wurde 1883 in Paris, Frankreich, geschlossen. Japan trat 1899 bei. Derzeit gehören mehr als 180 Länder der Übereinkunft an, die den grundlegenden Rahmen für den internationalen Schutz von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken bildet.

⏱ Prioritätsrecht (Artikel 4 der Pariser Verbandsübereinkunft)

Das Prioritätsrecht ist ein System, bei dem das Anmeldedatum der ersten Anmeldung (Basisanmeldung) rückwirkend als Stichtag für die Beurteilung späterer Anmeldungen in anderen Ländern herangezogen werden kann.

  • Patente und Gebrauchsmuster: innerhalb von 12 Monaten nach der Basisanmeldung
  • Geschmacksmuster und Marken: innerhalb von 6 Monaten nach der Basisanmeldung

Wird innerhalb dieser Frist eine Anmeldung in einem anderen Land eingereicht, gilt diese als am selben Tag wie die Basisanmeldung eingereicht, und die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit erfolgt auf der Grundlage des Datums der Basisanmeldung.

💡 Die Bedeutung der Priorität: Während der 12-monatigen Prioritätsfrist bleibt die Neuheit der Anmeldung in anderen Ländern gewahrt, selbst wenn Dritte dieselbe Erfindung anmelden oder das eigene Unternehmen ein neues Produkt vorstellt. Dies ist ein unverzichtbares System für Unternehmen, die eine globale Expansion planen.

Unterschiede zum PCT-Verfahren (detaillierter Vergleich)

Punkt Pariser Weg (direkte Anmeldung) PCT-Verfahren (internationale Anmeldung)
Anmeldefrist 12 Monate ab dem Prioritätsdatum (direkte Anmeldung in den einzelnen Ländern) 12 Monate ab dem Prioritätsdatum (PCT-Anmeldung) + 30 Monate (nationaler Übergang)
Erstellung der Anmeldung Erstellung in der jeweiligen Landessprache für jedes Land Ein Exemplar in einer Sprache (Japanisch oder Englisch)
Vertreter Sofortige Bestellung eines lokalen Vertreters in jedem Land Bis zur Übertragung ins Inland ist kein örtlicher Vertreter erforderlich
Gebühren Behördengebühren der einzelnen Länder + Anwaltskosten + Übersetzungskosten (vollständig bei Einreichung der Anmeldung) PCT-Grundgebühr + Gebühren der einzelnen Länder bei der nationalen Phase
Internationaler Recherchenbericht keine Vorhanden (Patentierbarkeit vorhersehbar)
Dauer (bis zur Erteilung) Je nach Land 6 Monate bis 3 Jahre (vorzeitige Erteilung möglich) Beginn der Prüfung nach der nationalen Umwandlung (etwas verzögert)
Flexibilität der Anmeldestrategie Muss innerhalb von 12 Monaten festgelegt werden 30 Monate strategischer Spielraum
Zielstaaten Vertragsstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft (über 180 Länder, einschließlich Taiwan) PCT-Vertragsstaaten (157 Länder, Taiwan ausgenommen)
Anpassung der Ansprüche Optimierbar für jedes Land Einheitlicher Originaltext (Anpassung bei der nationalen Umsetzung)
Empfohlene Fälle 1–2 Länder / Frühzeitige Rechtssicherung / Anmeldung in Taiwan / Länder bereits festgelegt 3 oder mehr Länder / Strategische Zeit erforderlich / Marktpotenzial wird derzeit geprüft

Fälle, in denen der Pariser Weg gewählt wird

🎯 1. Die Länder, in denen die Anmeldung eingereicht wird, stehen bereits fest (1–2 Länder)

Wenn die Geschäftsausweitung begrenzt ist und die Marktprüfung bereits abgeschlossen ist. Die PCT-Grundgebühr (ca. 300.000 Yen) entfällt, was kosteneffizient ist.

⚡ 2. Frühzeitige Rechtssicherheit ist erforderlich

Wenn aufgrund des Markteintritts von Wettbewerbern oder der Gefahr von Rechtsverletzungen eine frühzeitige Erlangung der Rechte angestrebt wird. Da die 30-monatige PCT-Frist entfällt, beginnt die Prüfung in den einzelnen Ländern zügig.

🇹🇼 3. Anmeldung in Taiwan

Da Taiwan kein PCT-Vertragsstaat ist, ist der Pariser Weg (direkte Anmeldung) zwingend erforderlich. Taiwan ist ein wichtiger Markt im Bereich Halbleiter und Elektronik.

🎨 4. Optimierung der Ansprüche nach Land

Es ist möglich, Ansprüche zu formulieren, die auf die jeweiligen nationalen Gepflogenheiten zugeschnitten sind, wie z. B. funktionale Ansprüche in den USA, der problemlösungsorientierte Ansatz in Europa oder die Beschreibungsanforderungen in China.

💼 5. Einsparung der PCT-Grundgebühren

Sparen Sie die Grundgebühren für internationale PCT-Anmeldungen (WIPO-Gebühren + Recherchengebühren + nationale Gebühren = 300.000 bis 400.000 Yen). Dies ist besonders bei Anmeldungen in wenigen Ländern effektiv.

📋 6. Technische Informationen frühzeitig veröffentlichen

Wirksam, wenn Sie nicht auf die 18-monatige Veröffentlichung im Rahmen des PCT warten, sondern die Informationen frühzeitig nach der Anmeldung in den einzelnen Ländern veröffentlichen möchten (z. B. durch eine vorläufige Patentanmeldung in den USA).

Praktischer Ablauf der Pariser Route

1

Grundanmeldung in Japan

Einreichung der Basisanmeldung beim japanischen Patentamt. Der Prioritätstag wird festgelegt.

2

Auswahl der Anmeldeländer (frühzeitige Entscheidung)

Da die Entscheidung innerhalb von 12 Monaten getroffen werden muss, werden die Anmeldeländer innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach dem Prioritätsdatum festgelegt. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsplans, der Marktgröße und der Wettbewerbslage.

3

Übersetzung der Beschreibung und Anpassung an die jeweiligen Länder

Die japanische Beschreibung wird in die jeweiligen Landessprachen übersetzt. Die Ansprüche werden für jedes Land optimiert, z. B. für die USA (Klarheitsanforderungen), Europa (Beschränkung der Mehrfachabhängigkeit) und China (Beschreibungsanforderungen).

4

Bestellung eines lokalen Vertreters und Einreichung der Anmeldung

Beauftragung von Patentanwälten und Patentanwälten in den jeweiligen Ländern. Einreichung der Anmeldung bei den jeweiligen Patentämtern innerhalb von 12 Monaten nach dem Prioritätsdatum. Unsere Kanzlei nutzt ein Netzwerk zuverlässiger Vertreter in den einzelnen Ländern.

5

Einreichung der Prioritätsunterlagen

Einreichung der vom japanischen Patentamt ausgestellten Prioritätsbescheinigung in den jeweiligen Ländern (in Ländern, in denen der DAS (Digital Access Service) verfügbar ist, erfolgt die Einreichung online).

6

Formale und sachliche Prüfung in den einzelnen Ländern

Die Prüfung erfolgt nach den jeweiligen nationalen Zeitplänen. Die Nutzung von Verfahren zur beschleunigten Prüfung (PPH, Track One usw.) ist ebenfalls möglich. Als Richtwerte gelten 1 bis 2 Jahre für die USA, 1,5 bis 2 Jahre für China und Südkorea sowie 3 bis 5 Jahre für Europa.

7

Mitteilung der Zurückweisungsgründe und Antwort

In Zusammenarbeit mit den lokalen Vertretern in den jeweiligen Ländern werden Stellungnahmen und Berichtigungen eingereicht. Unsere Kanzlei übernimmt auf japanischer Seite die Strategieentwicklung und die Erstellung der Entwürfe, während die lokalen Vertreter diese übersetzen und einreichen.

8

Eintragung und Jahresgebührenverwaltung

Nach der Eintragung in den jeweiligen Ländern übernehmen wir die Verwaltung der Jahresgebühren (Aufrechterhaltungskosten). In unserer Kanzlei ist eine zentrale Verwaltung über unser Jahresgebühren-Verwaltungssystem möglich.

Wichtige Punkte zur Nutzung der 12-monatigen Prioritätsfrist

⚠️ Die 12-Monats-Frist ist streng

Die 12-Monats-Frist gilt weltweit und kann um keinen einzigen Tag verlängert werden. Bei Überschreitung der Frist kann das Prioritätsrecht nicht mehr geltend gemacht werden, was das Risiko birgt, dass die Neuheit nicht anerkannt wird und die Eintragung verweigert wird. Unsere Kanzlei versendet 3 bis 6 Monate vor Ablauf der Frist eine Erinnerung.

📅 Schrittweiser Zeitplan für die Anmeldung

3 bis 6 Monate nach dem Prioritätsdatum: Festlegung der Anmeldeländer 6 bis 9 Monate
: Übersetzung der Beschreibung und Bestellung eines
Vertreters 9 bis 11 Monate: Abschluss der Vorbereitungen für die Anmeldungen in den einzelnen Ländern Innerhalb
von 12 Monaten: Abschluss der Anmeldungen in den einzelnen Ländern

💡 Teilpriorität und kombinierte Priorität

Es ist auch möglich, die „kombinierte Priorität“ zu nutzen, bei der mehrere Basisanmeldungen zu einer einzigen Auslandsanmeldung zusammengefasst werden. Dies lässt sich je nach Phase der Forschung und Entwicklung optimieren.

📋 Verfahren zur Inanspruchnahme der Priorität

Geben Sie in der Anmeldung die Anmeldungsnummer und das Anmeldungsdatum der Basisanmeldung an. In vielen Ländern können diese Daten online über den DAS (WIPO Digital Access Service) abgerufen werden.

🎯 Bei zusätzlichen Erfindungen innerhalb von 12 Monaten

Wenn während der Prioritätsfrist neue Erfindungen oder Verbesserungen hinzukommen, ist es möglich, diese in die ausländische Anmeldung einzubeziehen (Teilpriorität). Für die Beurteilung der Neuheit der Teile, die nicht in der Basisanmeldung enthalten sind, gilt das Anmeldedatum der ausländischen Anmeldung als Maßstab.

Wichtige Hinweise für wichtige Länder

🇺🇸 USA (USPTO)

  • Pariser Route: Antrag auf fortgesetzte Prüfung (RCE) und Fortsetzungsanmeldung (CON/CIP) sind möglich
  • Nutzung einer vorläufigen Patentanmeldung (Provisional Application) → Gewährung einer zusätzlichen Frist von 12 Monaten
  • Verpflichtung zur Einreichung einer IDS (Information Disclosure Statement)
  • Achtung: Gebühren für die Überschreitung der Anzahl der Ansprüche (ab 21 Ansprüchen fallen zusätzliche Gebühren an)
  • Strenge Anforderungen an die Klarheit der Fachbegriffe (35 USC §112)
  • Mit der „Track One Prioritized Examination“ (beschleunigte Prüfung) kann die Prüfung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden

🇪🇺 Europa (EPO)

  • Direkte Einreichung einer europäischen Patentanmeldung (European Patent Application) über den Pariser Weg möglich
  • In einer einzigen Anmeldung können 38 Mitgliedstaaten benannt werden (nach der Eintragung ist eine Validierung in den einzelnen Ländern erforderlich)
  • Mehrfachabhängigkeiten (multiple dependencies) sind restriktiv
  • Prüfung auf der Grundlage des Problem-Lösungs-Ansatzes
  • Ab Juni 2023 treten das Einheitspatent (Unitary Patent) und das UPC (Einheitspatentgericht) in Kraft
  • Die Einspruchsfrist beträgt 9 Monate ab der Eintragung

🇨🇳 China (CNIPA)

  • Für Hongkong und Macau ist eine separate Anmeldung erforderlich (unabhängig vom chinesischen Festland)
  • Chinesische Übersetzung ist zwingend erforderlich (bei der Anmeldung einzureichen)
  • Strenge Anforderungen an die Beschreibung (Artikel 26 des chinesischen Patentgesetzes) → Häufige Zurückweisungen aufgrund fehlender Stützungsanforderungen
  • Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Patentgesetz 2024: Effizienzsteigerung bei der Prüfung und Ausbau des PPH
  • Verstärkte Maßnahmen gegen böswillige Markenanmeldungen
  • Kombinierte Nutzung mit Gebrauchsmustern möglich (frühere Rechtskraft als bei Patenten)

🇰🇷 Südkorea (KIPO)

  • Koreanische Übersetzung ist zwingend erforderlich
  • Schnelle Prüfung (1,5 bis 2 Jahre)
  • Änderung 2024: Teilweise Einführung des Systems der Einverständniserklärung (Letter of Consent)
  • Häufige Zurückweisungen gemäß Artikel 32 des Patentgesetzes (vorherige ähnliche Marken) (Marken)
  • Frühzeitige Prüfung auf der Grundlage eines japanischen Patents über PPH (Patent Prosecution Highway) möglich

🇹🇼 Taiwan (TIPO)

  • Nicht-PCT-Vertragsstaat → Paris-Verfahren erforderlich
  • Die Pariser Konvention sieht seit den 1990er Jahren eine faktische gegenseitige Anerkennung vor
  • Übersetzung ins Chinesische (traditionelle Schriftzeichen) erforderlich
  • Wichtiger Markt im Bereich Halbleiter und Elektronik
  • Prüfungsdauer: 1,5 bis 2,5 Jahre
  • Frühzeitige Prüfung im Rahmen des PPH (Japan–Taiwan) möglich

🇮🇳 Indien (IPO)

  • Auf der Grundlage der englischen Beschreibung (Reduzierung der Übersetzungskosten)
  • Artikel 3 (k): Computerprogramme als solche sind nicht patentierbar
  • Artikel 3 (d): Neue Salze und Polymorphe von Arzneimitteln sind nur begrenzt patentierbar
  • Erlangung einer Foreign Filing License (für in Indien ansässige Erfinder)
  • Prüfungsdauer: 3 bis 5 Jahre (etwas lang)

Kostenübersicht für eine Anmeldung nach dem Pariser Verfahren

Bei einer Anmeldung über den Pariser Weg fallen zwar keine Vorabgebühren wie beim PCT an, dafür muss jedoch die gesamte Anmeldegebühr für jedes Land sofort bezahlt werden.

Land/Region Kosten bei der Anmeldung (Pariser Route) Hauptbestandteile
🇺🇸 USA 3.500–5.500 USD Gebühren des USPTO + US-Anwalt + Übersetzungskosten (auf Basis der japanischen Beschreibung)
🇪🇺 Europa (EPO) 3.000–5.000 EUR EPO-Gebühren + Übersetzungskosten + europäischer Vertreter
🇨🇳 China 250.000–350.000 Yen CNIPA-Gebühren + Übersetzung ins Chinesische + chinesischer Vertreter
🇰🇷 Südkorea 250.000–300.000 Yen KIPO-Gebühren + Übersetzung ins Koreanische + koreanischer Vertreter
🇹🇼 Taiwan 200.000–300.000 Yen TIPO-Gebühren + Übersetzung ins traditionelle Chinesisch + taiwanesischer Vertreter
🇮🇳 Indien 2.500–4.000 USD Auf Basis der englischen Beschreibung, Kosten für den indischen Vertreter
🇸🇬 Singapur 3.000–4.500 USD Auf Basis der englischen Beschreibung, für Standorte in der ASEAN-Region
🇧🇷 Brasilien 4.500–6.500 USD Portugiesische Übersetzung + brasilianischer Vertreter
Vertretungsgebühr unserer Kanzlei 150.000 bis 300.000 Yen/Land Entwicklung einer Anmeldestrategie, Erstellung der Unterlagen, Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern

📌 Kostenvergleich mit dem PCT: Beim PCT-Verfahren fallen bei der Anmeldung die PCT-Grundgebühren (ca. 300.000–400.000 Yen) an, die Kosten bei der Einreichung in den einzelnen Ländern entsprechen jedoch in etwa denen des Pariser Verfahrens. Bei drei oder mehr Ländern ist der PCT-Weg in der Regel vorteilhafter, bei ein bis zwei Ländern der Pariser Weg.

Vor- und Nachteile

✅ Vorteile

  • Bei Anmeldungen in wenigen Ländern (1–2 Länder) lassen sich die Gesamtkosten gering halten
  • Die Prüfung und Erteilung der Rechte beginnen frühzeitig
  • Die Ansprüche können für jedes Land individuell optimiert werden
  • Anmeldung in Nicht-PCT-Vertragsstaaten (z. B. Taiwan) möglich
  • Einsparung der PCT-Grundgebühr
  • Sofortige Nutzung von Systemen zur beschleunigten Prüfung in einzelnen Ländern (z. B. PPH)

❌ Nachteile

  • Die Anmeldeländer müssen innerhalb von 12 Monaten festgelegt werden
  • Die gesamten Anmeldegebühren für jedes Land müssen sofort bezahlt werden
  • Bei Mehrländeranmeldungen ist keine gebündelte Bearbeitung möglich, was die Verwaltung erschwert
  • Der internationale Recherchenbericht (ISR) kann nicht genutzt werden
  • Es ist erforderlich, gleichzeitig in jedem Land auf Ablehnungen zu reagieren
  • Die strategische Zeitspanne ist kürzer als beim PCT

Kriterien für die Wahl zwischen PCT und Pariser Route

🎯 Flussdiagramm zur Routenwahl

  1. Anzahl der Anmeldeländer prüfen → Bei 3 oder mehr Ländern PCT in Betracht ziehen
  2. Ist Taiwan dabei? → Wenn ja, ist für Taiwan der Pariser Weg zwingend erforderlich
  3. Ist die Marktfähigkeitsprüfung abgeschlossen? → Falls nicht, PCT (Nutzung der 30-monatigen Frist)
  4. Ist eine frühzeitige Rechtsgewährung erforderlich? → Wenn ja, dann den Pariser Weg
  5. Ist das Budget ausreichend? → Bei begrenztem Budget: PCT (Kostenverteilung bei der Umstellung)
  6. 1–2 Länder zusätzlich zu den bereits festgelegten Hauptmärkten (USA, China usw.) → Paris-Route vorteilhaft

💡 Hybridstrategie: Es ist auch eine Kombination möglich, bei der für das Hauptland (z. B. USA) der Pariser Weg und für mehrere Nebenländer das PCT-Verfahren gewählt wird. Unsere Kanzlei schlägt Ihnen die optimale Wegplanung vor, die Ihren Geschäftsplan, Ihr Budget und Ihre Fristen berücksichtigt.

Nutzung der INPIT-Fördermittel

💰 Auch Anmeldungen über den Paris-Weg sind förderfähig durch INPIT-Zuschüsse

Die INPIT-Zuschüsse für Auslandsanmeldungen gelten auch für den Paris-Weg (direkte Anmeldung). Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups können bis zur Hälfte der Anmeldekosten (jährliche Obergrenze 3 Millionen Yen, 1,5 Millionen Yen pro Patentanmeldung) durch Zuschüsse decken.

  • Gebühr für die Antragstellung durch unsere Kanzlei: pauschal 50.000 Yen (ohne MwSt.)
  • Zulassungsquote bei der letzten Ausschreibung: 100 %
  • Gilt sowohl für den Paris-Weg als auch für das PCT
  • Gilt für Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken

→ Details zu den INPIT-Zuschüssen für Auslandsanmeldungen

Häufige Ablehnungsgründe und deren Behandlung

1. Verstoß gegen die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit

Häufigster Ablehnungsgrund. Behebung durch Korrektur der Ansprüche auf der Grundlage der Ergebnisse der Recherche zum Stand der Technik oder durch Gegendarstellung in einer Stellungnahme. Es ist eine Argumentation erforderlich, die den jeweiligen Kriterien für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit entspricht (Nicht-Offensichtlichkeit in den USA, Problem-Lösung in Europa, Naheliegende Lösung in Japan usw.).

2. Unzureichende Offenbarung und Verstoß gegen die Anforderungen an die Stützung

Insbesondere in den USA (35 USC §112), China (Patentgesetz Art. 26 Abs. 3) und Europa (EPÜ Art. 84) gelten strenge Anforderungen an die Klarheit und Ausführbarkeit der Ansprüche. Bei unzureichender Stützung durch die Beschreibung ist eine Berichtigung vorzunehmen.

3. Verstoß gegen die Einheitlichkeit

Ablehnung, wenn mehrere Erfindungen enthalten sind. Dies kann durch eine Teilanmeldung (divisional application) behoben werden.

4. Nicht patentierbar (Patentierbarkeit)

In den USA (35 USC §101 / Alice-Urteil), Indien (Artikel 3) und Europa (EPÜ Artikel 52) werden abstrakte Ideen, reine Computerprogramme und Geschäftsmethoden abgelehnt. Dies kann durch eine Berichtigung behoben werden, die die technischen Merkmale hervorhebt.

Fallstudien

📊 Fall 1: Halbleiter-Startup (USA/Taiwan)

  • Geschäftstätigkeit: Technologie-Start-up im Bereich Halbleiterspeicher
  • Strategie: Konzentration auf zwei Länder: USA (Hauptmarkt) + Taiwan (Produktionsstandort)
  • Entscheidung: Paris-Route (direkte Anmeldung in beiden Ländern)
  • Grund: In Taiwan ist PCT nicht möglich, in den USA erfolgt die Eintragung im Rahmen des Track-One-Verfahrens zur beschleunigten Prüfung innerhalb von 18 Monaten
  • Ergebnis: Die frühzeitige Eintragung trug zur Steigerung des Unternehmenswerts in der IPO-Runde bei

📊 Fall 2: IT-Unternehmen im Gesundheitswesen (nur USA)

  • Geschäft: KI-Anwendungen für medizinische Diagnostik
  • Strategie: Konzentration ausschließlich auf die USA
  • Entscheidung: Paris-Verfahren (vorläufige Patentanmeldung in den USA → Hauptanmeldung)
  • Begründung: Da nur ein Land betroffen ist, wäre die PCT-Grundgebühr unnötig; durch die vorläufige Anmeldung wird eine zusätzliche Frist von 12 Monaten gewonnen
  • Ergebnis: 60 % Einsparung bei den Anmeldekosten, Etablierung von Exklusivrechten auf dem US-Markt

📊 Fall 3: Maschinenhersteller (mehrere Länder → Wahl des PCT)

  • Geschäft: Hersteller von Industriemaschinen
  • Strategie: Geplante Expansion in vier Länder: USA, Europa, China und Südkorea
  • Entscheidung: PCT-Weg (3 oder mehr der 4 Länder → PCT ist vorteilhaft)
  • Begründung: Nutzung der 30-monatigen strategischen Phase zur Marktanalyse und anschließender Übergang in alle vier Länder
  • Ergebnis: Aufbau eines effizienten globalen Portfolios durch Kostenverteilung und Nutzung der strategischen Vorlaufzeit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Welcher Weg ist vorteilhafter: der Pariser Weg oder der PCT-Weg?
Das hängt von der Anzahl der Anmeldeländer ab. Bei 1 bis 2 Ländern ist der Paris-Weg, bei 3 oder mehr Ländern ist der PCT-Weg in der Regel vorteilhafter. Wenn Taiwan einbezogen wird, ist der Paris-Weg bereits allein für Taiwan zwingend erforderlich. Unsere Kanzlei schlägt Ihnen den optimalen Weg vor, unter Berücksichtigung Ihres Geschäftsplans, Ihres Budgets und Ihrer Fristen.
F: Was passiert, wenn die Prioritätsfrist der Pariser Verbandsübereinkunft (12 Monate) abgelaufen ist?
Nach Ablauf der 12-monatigen Frist kann das Prioritätsrecht nach dem Pariser Übereinkommen nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Anmeldungen, die mehr als 12 Monate nach der Basisanmeldung eingereicht werden, gilt der Anmeldetag in den einzelnen Ländern als Stichtag für die Beurteilung der Neuheit. Wenn die gleiche Erfindung in diesem Zeitraum veröffentlicht wurde, ist eine Eintragung nicht möglich. Die Einhaltung der Fristen ist äußerst wichtig; unsere Kanzlei versendet daher 3 bis 6 Monate im Voraus eine Erinnerung.
F: Was ist, wenn ich eine Anmeldung in einem Land einreichen möchte, das nicht der Pariser Verbandsübereinkunft beigetreten ist?
Dem Pariser Übereinkommen sind mehr als 180 Länder beigetreten, darunter fast alle wichtigen Länder. Nicht-Vertragsstaaten sind nur eine kleine Minderheit, und da auch im TRIPS-Abkommen (WTO-Mitgliedsländer) die gegenseitige Anerkennung von Prioritätsrechten vorgesehen ist, ist die Geltendmachung von Prioritätsrechten in der Praxis weltweit möglich.
F: Kann der internationale Recherchenbericht (ISR) auch im Rahmen des Pariser Verfahrens genutzt werden?
Über den Pariser Weg erhalten Sie keinen internationalen Recherchenbericht (ISR). Stattdessen können Sie den Recherchenbericht des japanischen Patentamts als Referenz heranziehen. Außerdem ist im Rahmen der länderspezifischen PPH-Verfahren (Patent Prosecution Highway) eine beschleunigte Prüfung unter Nutzung der Prüfungsergebnisse japanischer Patente möglich.
F: Kann man den Pariser Weg und das PCT-Verfahren kombinieren?
Ja, das ist möglich. In der Praxis wird häufig eine Hybridstrategie angewendet, bei der in wichtigen Ländern (USA, China usw.) eine vorzeitige Anmeldung über den Pariser Weg erfolgt, während in anderen Ländern über das PCT strategische Zeit gewonnen wird. Durch die Kombination und Optimierung beider Verfahren lassen sich sowohl Kostenvorteile als auch strategische Zeitgewinne realisieren.
F: Sollte man die vorläufige Patentanmeldung in den USA (Provisional Application) nutzen?
Die vorläufige Patentanmeldung in den USA ist ein System, mit dem Sie zu geringen Kosten einen Prioritätsanspruch sichern können, sofern Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag eine endgültige Anmeldung (Non-Provisional) einreichen. In Kombination mit der Prioritätsfrist der japanischen Basisanmeldung lässt sich unter Umständen eine Prioritätsfrist von bis zu 24 Monaten erreichen. Wenn der US-Markt für Sie wichtig ist, lohnt es sich, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen.
F: Sind Anmeldungen über den Pariser Weg ebenfalls förderfähig im Rahmen des INPIT-Zuschusses für Auslandsanmeldungen?
Ja, das ist der Fall. Die INPIT-Förderung für Auslandsanmeldungen gilt sowohl für die Pariser Route als auch für das PCT-Verfahren, und es kann eine Förderung von bis zu der Hälfte der Kosten (jährliche Obergrenze von 3 Millionen Yen, 1,5 Millionen Yen pro Patentanmeldung) in Anspruch genommen werden. Die Gebühr für die Antragstellung durch unsere Kanzlei beträgt pauschal 50.000 Yen (ohne Steuern), und unsere Erfolgsquote bei der Antragstellung lag zuletzt bei 100 %.
F Wie erhält man die Prioritätsbescheinigung?
Die Prioritätsbescheinigung (Priority Document) wird vom japanischen Patentamt ausgestellt. In vielen Ländern ist sie online über den WIPO DAS (Digital Access Service) verfügbar. In Ländern, die den DAS nicht unterstützen, wird sie in Papierform an die jeweiligen Länder versandt. Unsere Kanzlei übernimmt die Abwicklung für Sie.
F: Wer übernimmt die Übersetzung der Beschreibung?
Unsere Kanzlei vermittelt Ihnen einen auf Technik spezialisierten Übersetzer. Je nach Fachgebiet (IT, Maschinenbau, Chemie, Biotechnologie usw.) wählen wir den am besten geeigneten Übersetzer aus. Wir führen für jedes Land eine Überprüfung durch Muttersprachler sowie eine Überprüfung durch einen lokalen Vertreter durch und liefern Ihnen hochwertige Übersetzungen, die den Schutzumfang bei der Eintragung maximieren.
F: Ist eine kostenlose Beratung möglich?
Ja, die erste Beratung ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon (06-7777-1884), E-Mail oder über das Kontaktformular. Nach Erörterung Ihres Geschäftsplans und der geplanten Anmeldeländer erstellen wir kostenlos einen strategischen Vorschlag für den optimalen Weg (Pariser Route/PCT/kombinierte Vorgehensweise).

Kostenlose Beratung und Kontakt

Kostenlose Beratung zur Strategie für Auslandsanmeldungen

In unserer Kanzlei schlagen Ihnen Patentanwälte, die sowohl mit dem Pariser Verfahren (Direktanmeldung) als auch mit der internationalen PCT-Anmeldung bestens vertraut sind, den optimalen Weg vor, der auf Ihrem Geschäftsplan und Ihrem Budget basiert. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bieten wir zusätzlich die Beantragung von INPIT-Zuschüssen für Auslandsanmeldungen an (Bewilligungsquote 100 %).

Öffnungszeiten: Werktags 9:00–20:00 Uhr

VERWANDTE

Verwandte Dienstleistungen und Artikel

Bitte sehen Sie sich auch unsere Dienstleistungen und Artikel zum Thema Auslands-Patente an