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Von Spieleherstellern lernen: Die Strategie der „geteilten Anmeldungen“ – Praktische Erkenntnisse aus den „Splatoon“-Patenten und dem „Palworld“-Rechtsstreit [Erläuterungen ei

In diesem Blog haben wir bisher anhand der „Splatoon“-Patentreihe (insgesamt 5 Teile) und der Erläuterungen zum „Palworld“-Patentstreit die Spielepatente von Nintendo auf der Ebene der Patentansprüche analysiert. Das Schlüsselwort, das sich wie ein roter Faden durch all dies zieht, ist „Teilanmeldung“.Als Zusammenfassung der Serie systematisiert dieser Artikel anhand von Beispielen aus der Praxis der Spieleindustrie die Fragen: „Was ist eine Teilanmeldungsstrategie?“, „Warum ist sie wirksam?“ und „Wie lässt sie sich im eigenen Unternehmen nutzen?“. Dieser praxisorientierte Artikel richtet sich nicht nur an die Spieleindustrie, sondern auch an Verantwortliche für geistiges Eigentum bei Softwareherstellern und Start-ups.

1. Was ist eine Teilanmeldung? – Drei Grundregeln

Eine Teilanmeldung (Patentgesetz § 44) ist ein Verfahren, bei dem ein Teil einer anhängigen Patentanmeldung herausgelöst und als neue Anmeldung eingereicht wird. Um die Strategie zu verstehen, sind drei Regeln zu beachten.

Regel Inhalt
① Rückwirkende WirkungEine rechtmäßige Teilanmeldung gilt als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anmeldung eingereicht, und der Stichtag für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit wird auf den Anmeldetag der ursprünglichen Anmeldung zurückdatiert. Auch bei einer weiteren Teilung (erneute Teilung) wird der Stichtag auf den Tag der ersten ursprünglichen Anmeldung zurückdatiert.
② Beschränkung des OffenlegungsumfangsDie in einer Teilanmeldung geltend gemachten Ansprüche sind auf den Umfang beschränkt, der in der ursprünglichen Beschreibung der Stammanmeldung offenbart wurde (das Hinzufügen neuer Sachverhalte ist nicht zulässig). Es ist nicht möglich, die Erfindung nachträglich beliebig zu „ergänzen“.
③ Zeitliche BeschränkungenEine Teilanmeldung ist nur zu gesetzlich festgelegten Zeitpunkten möglich, beispielsweise während der Frist für Änderungen, innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Patent erteilungsurkunde oder innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der ersten Ablehnungsurkunde. Die Aufrechterhaltung des Anmeldeverfahrens ist die Voraussetzung dafür, dass die Möglichkeit einer Teilanmeldung erhalten bleibt.

Kombiniert man diese drei Punkte, wird das Wesen der Teilanmeldung deutlich. Es handelt sich nämlich um einen „Mechanismus, der es ermöglicht, unter Beibehaltung des festen Stichtagsdes Anmeldetagsnachträglich Ansprüche aus einer anderen Perspektive zu formulieren“. Der Spielraum hierfür hängt jedoch davon ab, ① wie lange die Anmeldeserie anhängig bleibt und ② wie ausführlich die Offenbarung in der Beschreibung der ursprünglichen Anmeldung ist.

2. Fallstudie 1: Die „Splatoon“-Patentfamilie – Das Spielerlebnis in „Schichten“ aufschneiden

Die Patentfamilie zum „Territoriumskampf“ in „Splatoon“ verzweigt sich ausgehend von einer einzigen ursprünglichen Anmeldung vom 14. Mai 2014 über drei Generationen hinweg in Mutter-, Tochter- und Enkelpatente (die bibliografischen Angaben der einzelnen Patente wurden im Originaltext bei Google Patents überprüft; Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Artikeln).

Patentanmeldung 2014-100714 (Ursprüngliches Anmeldedatum: 14.05.2014)
 = Patent Nr. 5980266 (Stamm-Patent)
 └─ Teilanmeldung (25.07.2016) Patentanmeldung 2016-145245
   = Patent Nr. 6283072 (Tochter-Patent)
   ├─ erneute Teilung (25.01.2018) = Patent Nr. 6543361 (Enkel-Patent, älteres)
   └─ erneute Teilung (25.01.2018) = Patent Nr. 6561155 (Enkel-Patent, jüngeres)

Bemerkenswert ist, dass es sich bei diesen vier Patenten nicht um bloße Varianten handelt, sondern dass sie ein einziges Spielerlebnis in verschiedene „Ebenen“ unterteilen.

Patent Ebene Schwerpunkt der Ansprüche
5980266 (Eltern)Ebene der SpielregelnAusmalung + auf dem Zeichnungsstatus basierende Spielentscheidung + unterschiedliches Verhalten im eigenen Farbbereich
6283072 (Tochter)Steuerungsschicht„Getrennte Eingaben“ für Bewegung und Zeichnen + Angriff + Sieg- und Niederlage-Entscheidung basierend auf der ausgefüllten Fläche
6543361 (Enkel)VerhaltenssteuerungsebeneNur unterschiedliches Verhalten je nachdem, ob es sich um den eigenen Farbbereich handelt oder nicht (Entscheidung über den Kampf wird aus den Anforderungen ausgeschlossen)
6561155 (Enkel)KommunikationsschichtErzeugung, Übertragung und Wiedergabe von Zeichnungsereignisdaten (Online-Synchronisation)

Daraus lassen sich zwei Entwurfsansätze ableiten. Erstens die differenzierte Verwendung von „Addition“ und „Subtraktion“.Das untergeordnete Element 6283072 fügt die Einschränkungen „separate Eingabe“ und „Angriff“ hinzu und greift damit bis in die Designphilosophie des Steuerungssystems ein, während das Enkelelement 6543361 umgekehrt die „Kampfentscheidung“ weglässt und so eine große Reichweite sicherstellt, die unabhängig vom Vorhandensein eines Kampfes ist.Zweitens die gleichzeitige Entwicklung von Schichten durch Aufteilung auf denselben Tag. Am 25. Januar 2018 wurden die separaten Schichten „Verhaltenssteuerung“ (6543361) und „Kommunikationssynchronisation“ (6561155) am selben Tag ausgegliedert.

Praxistipps (Robustheit):Breit gefasste Ansprüche (mit wenigen Anforderungen) nähern sich dem Stand der Technik an und bergen leicht das Risiko der Nichtigkeit, während eng gefasste Ansprüche (mit vielen Anforderungen) leicht umgangen werden können – angesichts dieses Zielkonflikts fungiert die parallele Führung mehrerer Ansprüche mit unterschiedlicher Breite und Ausrichtung durch Aufteilung als eine Art „diversifizierte Investition in Schutzrechte“, bei der auch dann noch andere Ansprüche bestehen bleiben, wenn ein Teil für nichtig erklärt wird.

3. Fallstudie 2: Der „Palworld“-Rechtsstreit – Flexible Reaktion auf Nachahmerprodukte und deren Grenzen

Wenn die Aufteilung bei „Splatoon“ als „Aufbau eines Netzwerks von Schutzrechten für die Zukunft“ zu verstehen ist, so wurde im „Palworld“-Patentstreit eine flexiblere Vorgehensweise beobachtet, nämlich „nach dem Erscheinen von Nachahmerprodukten durch Aufteilung darauf zu reagieren“. Der aus öffentlich zugänglichen Informationen ersichtliche Zeitablauf stellt sich wie folgt dar:

22.12.2021: Einreichung der ursprünglichen Anmeldungen für die drei betreffenden Patente (etwa einen Monat vor der Veröffentlichung von „Pokémon LEGENDS Arceus“)
19.01.2024: Veröffentlichung von „Palworld“ im Early Access
Februar bis Juli 2024: Einreichung von drei Teilanmeldungen unter Nutzung der beschleunigten Prüfung Mai bis August 2024
: Eintragung der drei Patente (das letzte Patent mit der Nummer 7545191 wurde etwa drei Wochen vor Klageerhebung erteilt)
18. September 2024: Klageerhebung beim Bezirksgericht Tokio (das Verfahren ist noch anhängig)

Das bedeutet, dass das im Rechtsstreit geltend gemachte Patent zum Zeitpunkt der Markteinführung des betreffenden Produkts noch nicht existierte, sondern erst nach der Markteinführung durch eine Kombination aus Teilanmeldungen und beschleunigtem Prüfungsverfahren erteilt wurde.Da Neuheit und erfinderische Tätigkeit aufgrund der Rückwirkung auf der Grundlage des Datums der ursprünglichen Anmeldung im Jahr 2021 beurteilt werden, handelt es sich um eine strategisch rechtlich zulässige Vorgehensweise (ob die Ansprüche unter Berücksichtigung des betreffenden Produkts formuliert wurden, ist eine Analyse Dritter und keine von den Parteien anerkannte Tatsache.Zudem sind die Frage der Patentverletzung sowie die Gültigkeit des Patents noch nicht geklärt, da das Verfahren noch anhängig ist).

Gleichzeitig zeigt dieser Fall auch die Grenzen der Teilanmeldestrategie auf. Erstens besteht weiterhin eine Schwachstelle gegenüber dem Stand der Technik vor dem ursprünglichen Anmeldetag, da die Beurteilung auf der Grundlage des rückwirkenden „Anmeldetags“ erfolgt (die beklagte Partei macht ARK usw. als Stand der Technik geltend und beantragt die Nichtigkeit; für die entsprechenden Teilanmeldungen hat das Patentamt einen Ablehnungsbescheid wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit erlassen.Beides ist noch keine endgültige Entscheidung). Zweitens kann der praktische Nutzen einer Unterlassungsverfügung für die Zukunft durch Spezifikationsänderungen der Gegenseite (Umgehung des Designs) geschmälert werden. Drittens können aufgrund des Verbots der Hinzufügung neuer Elemente keine Konfigurationen in die Ansprüche aufgenommen werden, die nicht in der Beschreibung der ursprünglichen Anmeldung beschrieben sind.

4. Praktische Checkliste für den Einsatz im eigenen Unternehmen

Aus den beiden Fallbeispielen lässt sich die Vorgehensweise für Rechteinhaber in der folgenden Checkliste zusammenfassen. Diese ist nicht nur auf Spiele beschränkt, sondern lässt sich auch auf Software, das Internet der Dinge (IoT) und Produkte von Herstellern im Allgemeinen anwenden.

□ Bei der Anmeldung: Die Beschreibung sollte als „Vorrat für zukünftige Teilanmeldungen“ ausführlich verfasst werden
.  Auch Ausführungsformen, Varianten und andere Gesichtspunkte (Bedienung/Verhalten/Kommunikation/Benutzeroberfläche), die nicht in den Ansprüchen verwendet werden sollen, sollten offengelegt werden. Der Spielraum für Teilanmeldungen in einigen Jahren wird bereits zu diesem Zeitpunkt festgelegt.

□ Bei der Anmeldeserie für wichtige Produkte darf der Status „anhängig“ nicht unterbrochen werden
 Wenn man sich mit der Eintragung zufrieden gibt und die Serie abschließt, gehen spätere Möglichkeiten für Teilanmeldungen verloren. Für Kern-Erfindungen sollte man die „Aufrechterhaltung der Pipeline“ in Betracht ziehen, d. h. stets mindestens eine Teilanmeldung in der Anmeldeserie anhängig zu halten.

□ Mit jeder Fortsetzung und jedem Update durch neue Anmeldungen und Teilanmeldungen weitere Schichten aufbauen
 Neue Funktionen sollten vor der Veröffentlichung angemeldet werden (die neuen Aktionen in „Splatoon 3“ wurden drei Tage vor der Ankündigung angemeldet). Bestehende Anmeldeserien sollten durch Teilanmeldungen mit veränderten Schwerpunkten verstärkt werden.

□ Die Anspruchsformulierung unter Berücksichtigung von „Addition“ und „Subtraktion“ gestalten
 Eine gezielte, auf die konkrete Umsetzung ausgerichtete begrenzte Fassung und eine weit gefasste Fassung, die nur die Kernelemente umfasst, sollten parallel geführt werden. Auch die Kategorien (System/Programm/Vorrichtung/Verfahren) sollten aufeinander abgestimmt sein.

□ Festlegung der Grenze für die Kosteneffizienz
 Für jede Teilanmeldung fallen Kosten für die Einreichung, Prüfung und Aufrechterhaltung an. Anstatt alle Produkte abzudecken, sollten im Voraus Entscheidungskriterien festgelegt werden, um sich auf „Produkte, die die Säulen des Geschäfts bilden“ und „Funktionen mit hohem Nachahmungsrisiko“ zu konzentrieren.

5. Die Perspektive Dritter – FTO reicht bis zur „Familienüberwachung“

Umgekehrt stellen diese Strategien ein Risiko für Marktneulinge und Nachzügler dar. Die wichtigste Lehre aus dem „Palworld“-Rechtsstreit war, dass man sich nicht sicher sein kann, selbst wenn zum Zeitpunkt der Markteinführung eine Prüfung auf registrierte Patente durchgeführt wurde und diese keine Einwände ergaben. Solange noch anhängige Anmeldeserien von Wettbewerbern bestehen, besteht die Möglichkeit, dass später Teilansprüche auftauchen, die auf die Spezifikationen des eigenen Produkts zugeschnitten sind.

Kernpunkte der FTO-Prüfung (Verletzungsprävention): ① Nicht nur eingetragene Patente, sondern auch veröffentlichte Anmeldungen und anhängige Teilfamilien in die Prüfung einbeziehen; ② Die Anmeldeserien der wichtigsten Wettbewerber auch nach der Veröffentlichung regelmäßig beobachten;③ Da Ansprüche nicht mit Eigennamen formuliert sind, sollte die Suche anhand einer Kombination aus abstrakten Schlüsselbegriffen, Patentklassifikationen und Namen der Anmelder erfolgen; ④ Für den Fall, dass Risiken offensichtlich werden, sollten im Voraus Optionen zur Umgehung im Design sowie Material zur Ungültigkeitserklärung (einschließlich Nicht-Patentliteratur wie ältere Spiele und Videos) geprüft werden.

6. Zusammenfassung + Beratung

Teilanmeldungen sind ein System, das sowohl offensiv als auch defensiv eingesetzt werden kann: Sie ermöglichen es, „eine Erfindung aus verschiedenen Blickwinkeln rechtlich abzusichern“ (Typ „Splatoon“) oder „flexibel auf das Erscheinen von Nachahmerprodukten zu reagieren“ (Typ, wie er im „Palworld“-Rechtsstreit beobachtet wurde).Die Quelle dieser Stärke liegt in der Rückwirkung, während die Grenzen im Offenbarungsumfang der ursprünglichen Anmeldung und im Stand der Technik liegen. Genau deshalb entscheiden die sorgfältige Ausarbeitung der ersten Beschreibung und die Verwaltung der Anmeldeserie, die ständig anhängig gehalten wird, darüber, wie gut man in einigen Jahren auf Streitigkeiten reagieren kann.

In den einzelnen Teilen dieser Serie werden die hier zusammengefassten Inhalte unter Angabe der Originalzitate aus den Ansprüchen ausführlich erläutert.Bitte beachten Sie auch: Allgemeiner Überblick / Nr. 5980266 (Kernanmeldung) / Nr. 6283072 (Additionsteilung) / Nr. 6543361 (Subtraktionsteilung) / Nr. 6561155 (Kommunikationsschicht) / Palworld-Patentstreit

Beratung durch die IP-Kanzlei Evorix

Die Kanzlei für geistiges Eigentum Evorix (evorix.jp) bietet Beratung zu folgenden Themen an: Ausarbeitung von Beschreibungen und Ansprüchen im Hinblick auf Teilanmeldungen, Richtlinien zur Verwaltung von Anmeldeserien sowie FTO-Prüfungen (Verletzungsvermeidung) einschließlich der Überwachung konkurrierender Patentfamilien. Wenn Sie wissen möchten, unter welchen Gesichtspunkten Sie die Kernfunktionen Ihrer eigenen Produkte rechtlich absichern können, wenden Sie sich bitte zunächst über das Kontaktformular an uns.

*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Garantie für den Ausgang einzelner Fälle dar. Die darin enthaltenen Patent- und Prozessinformationen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung (Juli 2026). In Bezug auf anhängige Rechtsstreitigkeiten werden keinerlei Feststellungen oder Prognosen hinsichtlich der Frage einer möglichen Verletzung, der Gültigkeit des Patents oder des Ausgangs des Verfahrens getroffen.