„Ich möchte ein Patent anmelden, aber die Kosten sind zu hoch.“ „Auslandsanmeldungen sind für...
Ermäßigungen und Befreiungen von Patentgebühren
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist das System zur Ermäßigung oder Befreiung von Patentmarkengebühren?
- 2. Die wichtigsten Punkte des neuen Erlasssystems: Keine Bescheinigung mehr erforderlich
- 3. Erleichterungen für Start-ups (Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer)
- 4. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer)
- 5. Hinweise zur Nutzung des Systems
Was ist das System zur Ermäßigung von Patentmarkengebühren?
Bei der Einreichung einer Patentanmeldung fallen Stempelgebühren wie die Gebühr für den Antrag auf Prüfung und die Patentgebühren (Jahresgebühren) an. Diese Kosten können insbesondere für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellen.
Um diese Belastung zu verringern, wurde das „Ermäßigungssystem“ eingerichtet. Durch die Reform des Systems am 1. April 2019 wurden die Verfahren erheblich vereinfacht, sodass nun mehr Unternehmen davon profitieren können.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel basiert auf den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im April 2019 geltenden Informationen. Da sich die Voraussetzungen und Ermäßigungssätze des Ermäßigungssystems ändern können, informieren Sie sich bitte auf der offiziellen Website des Patentamts über den aktuellen Stand.
Kernpunkt des neuen Erlass- und Ermäßigungssystems: Keine Bescheinigungen mehr erforderlich
Die größte Änderung durch die Reform im April 2019 besteht darin, dass die Einreichung von Anträgen auf Ermäßigung und Bescheinigungen nicht mehr erforderlich ist.
Im bisherigen System mussten zur Erlangung einer Ermäßigung verschiedene Bescheinigungen vorbereitet und eingereicht werden, was den Verfahrensaufwand erschwerte. Im neuen System wird die Ermäßigung allein auf der Grundlage einer Selbsterklärung gewährt, wodurch der Aufwand für die Antragstellung erheblich reduziert wurde.
Die wichtigsten Verbesserungen des neuen Systems
- Keine Beifügung von Bescheinigungen erforderlich (Selbstauskunftssystem)
- Einfacherer Zugang für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen
- Erweiterung der Ermäßigungssätze (Ermäßigung auf 1/3 für Start-ups)
Ermäßigungsdetails für Venture-Unternehmen (Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer)
Venture-Unternehmen (Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer) können eine erhebliche Ermäßigung erhalten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
| Förderfähige Kosten | Ermäßigungssatz |
|---|---|
| Gebühr für den Antrag auf Überprüfung | Reduzierung auf 1/3 |
| Patentgebühren (1. bis 10. Jahr) | Reduzierung auf 1/3 |
Die Voraussetzungen für diese Ermäßigung unterscheiden sich zwischen Einzelunternehmern und Kapitalgesellschaften.
| Kategorie | Voraussetzungen |
|---|---|
| Einzelunternehmer | Das Unternehmen muss seit weniger als 10 Jahren bestehen |
| Kapitalgesellschaft |
(1) Das Unternehmen muss seit weniger als 10 Jahren bestehen und das Stammkapital oder die Gesamtkapitalbeteiligung darf 300 Millionen Yen nicht überschreiten . (2) Das Unternehmen darf nicht von einem Großunternehmen (juristische Person mit einem Stammkapital oder einer Gesamtkapitalbeteiligung von mehr als 300 Millionen Yen) kontrolliert werden. |
Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer)
Auch juristische Personen und Einzelunternehmer, die die Anforderungen für Start-ups nicht erfüllen (z. B. seit mehr als 10 Jahren gegründet), können eine Ermäßigung um die Hälfte erhalten, sofern sie die Bedingungen hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten und des Kapitals erfüllen.
| Berücksichtigte Kosten | Ermäßigungssatz |
|---|---|
| Gebühr für den Antrag auf Überprüfung | Ermäßigung auf die Hälfte |
| Patentgebühren (1. bis 10. Jahr) | Reduzierung auf die Hälfte |
Die Anforderungen für die einzelnen Branchen sind wie folgt. Es muss entweder die Bedingung bezüglich der Mitarbeiterzahl oder des Kapitals erfüllt sein.
| Kategorie | Branche | Anzahl der ständig beschäftigten Mitarbeiter | Kapitalbetrag oder Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| A | Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Transportwesen und sonstige Branchen | 300 oder weniger | 300 Millionen Yen oder weniger |
| B | Großhandel | bis zu 100 Mitarbeiter | bis zu 100 Millionen Yen |
| C | Dienstleistungsgewerbe | bis zu 100 Mitarbeiter | bis zu 50 Millionen Yen |
| D | Einzelhandel | bis zu 50 Mitarbeiter | bis zu 50 Millionen Yen |
| E | Herstellung von Gummiprodukten (ausgenommen Reifen für Kraftfahrzeuge und Flugzeuge) | bis zu 900 Mitarbeiter | bis zu 300 Millionen Yen |
| F | Softwareindustrie oder Informationsdienstleistungsbranche | 300 Mitarbeiter oder weniger | 300 Millionen Yen oder weniger |
| G | Beherbergungsgewerbe | bis zu 200 Mitarbeiter | 50 Millionen Yen oder weniger |
Hinweise zur Nutzung des Systems
Hinweise zum Selbstauskunftssystem
Im Rahmen des neuen Systems ist die Einreichung von Bescheinigungen nicht erforderlich, es wird jedoch vorausgesetzt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass bei falschen Angaben die Ermäßigung widerrufen werden kann.
Um das Erlass- und Ermäßigungssystem effektiv zu nutzen, beachten Sie bitte die folgenden Punkte.
- Überprüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihre Branche, Ihr Stammkapital und Ihre Mitarbeiterzahl die Voraussetzungen erfüllen
- Auch wenn die Anforderungen für Start-ups nicht erfüllt sind, kann unter Umständen eine Ermäßigung im Rahmen der Regelung für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden
- Einzelheiten zum System und die aktuellen Anforderungen finden Sie auf der Seite „Gebührenerlasssystem“ des Patentamts
- Bei Unklarheiten empfehlen wir, einen Patentanwalt zu konsultieren
Unsere Kanzlei bearbeitet zahlreiche Patentanmeldungen für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen und berät Sie gerne zur Nutzung des Gebührenermäßigungssystems. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Einzelheiten zum Verfahren und zur Anwendbarkeit auf Ihr Unternehmen zu erfragen.
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX – Kanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Wir unterstützen Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Wir sind zudem mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech bestens vertraut. Wir sind Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).