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Die Überarbeitung der Prüfungskriterien, einschließlich der Verschiebung von "Brillen" in Kategorie 10, wird erhebliche Auswirkungen auf die Wirtsc...

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Einleitung: Im Jahr 2026 werden die gängigen Vorstellungen von Marken auf den Kopf gestellt

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu.

An alle Unternehmensleiter sowie PR- und IP-Verantwortlichen: Wir haben eine wichtige Mitteilung, die die letzte und zugleich bedeutendste des Jahres ist.

Ab dem 1. Januar 2026 (Reiwa 8) werden die „Prüfungsrichtlinien für ähnliche Waren und Dienstleistungen“, die als Regelwerk für die Markeneintragung dienen, überarbeitet und es gelten neue internationale Regeln (Internationale Klassifikation, Ausgabe 13-2026).

„Gesetzesänderungen gibt es doch jedes Jahr, oder?“

„Das betrifft uns nicht, wir haben ja bereits eine Marke angemeldet.“

Wenn Sie so denken und diese Nachricht einfach ignorieren wollen, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit.

Diese Änderung hat für bestimmte Branchen eine so große Tragweite, dass „bisherige Gewissheiten nicht mehr gelten“.

So werden beispielsweise „Brillen (Sonnenbrillen)“, die bisher seit vielen Jahren zu den typischen Waren der „Klasse 9“ gehörten, durch diese Änderung vollständig in die „Klasse 10“ überführt.

Für Unternehmen, die als Bekleidungsmarken künftig eine Brillenkollektion auf den Markt bringen wollen, oder für IT-Unternehmen, die an der Entwicklung von Smartglasses arbeiten, ist dies eine Änderung, die die Grundlagen ihrer Strategie zum Schutz geistigen Eigentums betrifft.

Die Markeneintragung funktioniert nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, doch wenn die Anmeldung nicht von vornherein in der „richtigen Klasse (Kategorie)“ erfolgt, werden die Rechte nicht anerkannt, egal wie früh die Anmeldung eingereicht wird.

Zudem bedeutet eine Änderung der Klassen, dass sich auch der Ansatz bei der Recherche nach Marken anderer Unternehmen grundlegend ändert.

In diesem Artikel erläutern wir auf der Grundlage der neuesten Informationen der Japanischen Patentanwaltskammer und des Patentamts die wichtigsten Punkte der für 2026 geplanten Änderungen der Markenprüfungsrichtlinien so ausführlich und praxisnah wie sonst nirgendwo.

Lesen Sie den Artikel bitte bis zum Ende, um sich einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, und nutzen Sie das Wissen, um Ihre eigene Marke zu schützen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet die Änderung der „Prüfungskriterien für ähnliche Waren und Dienstleistungen“ überhaupt?

  2. [Die größte Überraschung]: „Brillen“ wechseln von Klasse 9 zu Klasse 10! Hintergründe und Gegenmaßnahmen

  3. [Komplex und verwirrend] Große Umstrukturierung der Klassifizierung im „Duft“-Geschäft (Aromen und Duftstoffe)

  4. Weitere Änderungen, die Sie nicht verpassen sollten (Feuerwehrfahrzeuge, Sonnenschirme, Spitzenstoffe usw.)

  5. Warum ändern sich „Klassen“ und „Kriterien“ so häufig?

  6. Unternehmerische Entscheidung: Sollte man noch 2025 einen Antrag stellen oder bis 2026 warten?

  7. Die Fallstricke der „Übergangsphase“, in der das Risiko einer eigenständigen Anmeldung steigt

  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  9. Zusammenfassung: Überlassen Sie die Anpassung an die neuen Standards einem Patentanwalt


1. Was bedeutet die Änderung der „Prüfungskriterien für ähnliche Waren und Dienstleistungen“ überhaupt?

Bevor wir auf die konkreten Änderungen eingehen, wollen wir zunächst die grundlegenden Kenntnisse ordnen.

Bei der Anmeldung einer Marke reichen wir beim Patentamt die „Marke“ zusammen mit den „Waren und Dienstleistungen“, für die sie verwendet werden soll, als Einheit ein.

Diese Waren werden in „Klassen“ von Klasse 1 bis Klasse 45 eingeteilt.

Diese Einteilung ist nicht nur in Japan gültig, sondern entspricht der „internationalen Klassifikation (Nizza-Klassifikation)“, die auf dem internationalen Abkommen „Nizza-Abkommen“ basiert.

Dadurch, dass Länder weltweit Waren nach einem gemeinsamen Maßstab klassifizieren, wird ein Mechanismus geschaffen, der die globale Geschäftsentwicklung und den Markenschutz reibungsloser gestaltet.

Die Geschäftswelt entwickelt sich jedoch täglich weiter.

Produkte, die es vor einigen Jahren noch nicht gab, erobern den Markt, oder die Art und Weise, wie Produkte verwendet werden, ändert sich. Aus diesem Grund wird diese internationale Klassifikation regelmäßig überprüft und aktualisiert (Nizza-Konferenz).

Die aktuelle Änderung dient der Anpassung an die „Internationale Klassifikation, Ausgabe 13-2026“ und beinhaltet gleichzeitig geringfügige Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten des Handels in Japan.

Das Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2026 (Reiwa 8).

Alle Anmeldungen, die ab diesem Tag beim Patentamt eingereicht werden, werden nach den neuen Kriterien geprüft. Umgekehrt bedeutet dies, dass Anmeldungen bis zum 31. Dezember 2025 nach den alten Kriterien (den derzeitigen Kriterien) geprüft werden.


2. [Die größte Überraschung]: „Brillen“ wechseln von Klasse 9 zu Klasse 10! Hintergründe und Maßnahmen

Das Thema, das unter Praktikern und Branchenvertretern im Zusammenhang mit dieser Änderung am meisten diskutiert wird, ist die Änderung der Klassifizierung von „Brillen“.

Inhalt der Änderung

  • Bisher (bis 2025): Klasse 9

    • Ähnlichkeitsgruppencode: 23B01 (gleiche Gruppe wie Kurzwellenempfänger, Telefone usw.)

  • Künftig (ab 2026): Klasse 10

    • Ähnlichkeitsgruppencode: Änderung möglich (möglicherweise in die Gruppe der medizinischen Geräte)

Warum ändert sich das?

Bisher wurden Brillen und Sonnenbrillen aufgrund ihrer Eigenschaft als optische Geräte mit Linsen sowie als Schutzausrüstung für die Augen derselben „Klasse 9“ zugeordnet wie Kameras, Messgeräte und Computer.

In den letzten Jahren wurde jedoch international zunehmend Wert auf die Funktion der „Sehkorrektur“ gelegt, also auf den „medizinischen Charakter“, der körperliche Funktionen unterstützt oder wiederherstellt.

Kontaktlinsen wurden bereits seit längerem als medizinische Geräte behandelt (sie wurden zwar teilweise in Klasse 9 eingeordnet, sind aber ihrer Natur nach eher medizinisch), doch nun werden auch Brillen selbst in die Gruppe der medizinischen Geräte, also in „Klasse 10“, verschoben.

(*Umstufung von „Cl.9 spectacles / eyeglasses“)

Auswirkungen auf das Geschäft und Gegenmaßnahmen

① Bei künftigen Anmeldungen

Wenn Sie ab 2026 eine Marke für Brillen anmelden möchten, müssen Sie in der Anmeldung „Klasse 10“ angeben.

Sollten Sie versehentlich „Klasse 9“ angeben und die Anmeldung einreichen, erhalten Sie vom Patentamt eine Ablehnungsmitteilung (Korrekturanweisung) mit dem Hinweis, dass „Brillen nicht unter Klasse 9 fallen“.

Um dies zu korrigieren, ist eine Änderung der Klassifizierung auf „Klasse 10“ erforderlich, was jedoch unter Umständen zusätzliche Gebühren verursachen oder das Verfahren verkomplizieren kann.

② Ausbau von Bekleidungs- und Accessoire-Marken

Wenn eine Modemarke Sonnenbrillen auf den Markt bringt, war es bisher üblich, die Klassen „Klasse 25“ (z. B. T-Shirts), „Klasse 14“ (z. B. Accessoires) und „Klasse 9“ (Sonnenbrillen) abzudecken.

Künftig muss auch die „Klasse 10“ in das Portfolio aufgenommen werden.

③ Wie sieht es mit Smartglasses aus?

Hier stellt sich die Frage nach den von IT-Unternehmen entwickelten „Smartglasses“.

Smartglasses, die keine Sehkorrekturfunktion besitzen und reine Wearables sind, werden höchstwahrscheinlich weiterhin unter „Klasse 9 (Datenverarbeitungsgeräte usw.)“ verbleiben. Doch wie sieht es mit Smartglasses aus, die über eine Sehkorrekturfunktion verfügen?

Wie man sieht, muss die Grenze zwischen Klasse 9 und Klasse 10 anhand der Funktionen des Produkts bestimmt werden. Da eine eigene Beurteilung riskant ist, sollten Sie sich unbedingt an einen Experten wenden.


3. [Komplex und verwirrend] Große Umstrukturierung der Klassifizierung im „Duft“-Geschäft

Auch für Unternehmen, die mit „Duftstoffen“ handeln, wie Aromatherapie, Lebensmittelaromen und Parfüms, ist diese Neuregelung äußerst komplex und wichtig.

Was bisher anhand der Frage „Handelt es sich um ätherische Öle?“ beurteilt wurde, wurde nun streng nach dem Verwendungszweck des Duftes unterteilt.

 

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1. Einführung der neuen Kategorie „Öle für die Aromatherapie“ (Klasse 5)

Als Einordnung für Aromaöle, deren Status bisher unklar war, wurde in Klasse 5 die Kategorie „Öle für die Aromatherapie“ hinzugefügt.

Klasse 5 ist hauptsächlich die Kategorie für „Arzneimittel“. Das bedeutet, dass für die Vermarktung von Produkten, die für medizinische oder gesundheitsfördernde Zwecke (Aromatherapie) wie Entspannung oder Gesundheitsförderung bestimmt sind, der Erwerb von Rechten in Klasse 5 erforderlich ist.

2. Duftstoffe „für aromatische Zwecke“ (Klasse 3)

Andererseits wurde die Bezeichnung „Duftstoffe“ in der bisherigen Klasse 3 (Kosmetika, Seifen usw.) in „Duftstoffe (beschränkt auf solche zur Verwendung als Raumduft)“ geändert.

Duftstoffe, die als Genussmittel dienen, bei denen man den Duft an sich genießt, wie Raumdüfte oder Parfüms, fallen weiterhin unter Klasse 3.

3. Ätherische Öle für industrielle Zwecke (Klasse 1)

Ätherische Öle, die als Rohstoffe für Industrieprodukte verwendet werden, wurden als „ätherische Öle für die Herstellung“ in Klasse 1 aufgenommen, zu der auch Chemikalien usw. gehören.

4. Aromastoffe für Lebensmittel und Tabak (Klasse 30 und Klasse 34)

Auch bei Aromastoffen für Lebensmittel (Klasse 30) und Tabak (Klasse 34) gibt es Änderungen.

Bisher gab es Ausnahmeregelungen wie „(ausgenommen solche, die aus ätherischen Ölen bestehen)“, diese wurden jedoch gestrichen und bereinigt. Das bedeutet, dass die Einstufung nun einfach anhand der Verwendung erfolgt: Unabhängig davon, ob es sich bei den Rohstoffen um natürliche ätherische Öle oder synthetische Aromastoffe handelt, gilt: „Wenn sie zur Aromatisierung von Lebensmitteln verwendet werden, fallen sie unter Klasse 30“.

[Das ist der entscheidende Punkt]

Die Aussage „Unser Unternehmen verkauft Lavendelöl“ reicht nicht mehr aus, um die Klassifizierung zu bestimmen.

  • Wenn der Duft als Konsumartikel genossen wird: Klasse 3

  • Für Aromatherapie: Klasse 5

  • Zur Verwendung beim Backen: Klasse 30

  • Als Rohstoff für Seifenfabriken: Klasse 1

Ohne eine Definition, wie das eigene Produkt letztendlich vom Verbraucher verwendet wird, ist ein angemessener Rechtsschutz nicht mehr möglich.


4. Weitere wichtige Änderungen

Hier stellen wir Änderungen vor, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken, aber für bestimmte Branchen erhebliche Auswirkungen haben.

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① Feuerwehrfahrzeuge wechseln von Klasse 9 zu „Klasse 12“

Bislang wurden Feuerwehrfahrzeuge als „wissenschaftliche Maschinen“ zur Brandbekämpfung der Klasse 9 zugeordnet. Mit der aktuellen Änderung werden sie jedoch in die Klasse 12 („Fahrzeuge“) verschoben, ebenso wie PKWs und LKWs. Dies ist zwar intuitiv leichter nachvollziehbar, erfordert jedoch für Hersteller von Spezialfahrzeugen eine Änderung ihrer Verwaltungskategorien.

② Strandschirme werden von Klasse 18 in „Klasse 22“ verschoben

Handregenschirme und Sonnenschirme bleiben in Klasse 18, doch große Sonnenschirme für den Garten oder Strand wurden aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit Zelten und Sonnenschutzvorrichtungen in „Klasse 22“ verschoben. Sie werden nun als „Cl.22 patio umbrellas“ klassifiziert. Hersteller von Outdoor-Artikeln sollten dies beachten.

③ Spitzenstoffe werden von Klasse 26 in „Klasse 24“ verschoben

Bestickte Spitzenstoffe gehörten bisher zur Klasse 26 (Handarbeitsartikel), werden nun aber aufgrund ihrer Eigenschaften als Stoff und Gewebe in die „Klasse 24“ verschoben. Die Textilbranche muss ihre Warenbezeichnungen überprüfen.

④ Vermietung von Tankstellenausrüstung (in Klasse 37)

Es handelt sich um eine Änderung der Dienstleistungskategorie. Die Vermietung von Kraftstoffversorgungsanlagen, die bisher in Klasse 39 (Transport) enthalten war, wurde ebenso wie die Vermietung von Baumaschinen und Reparaturmaschinen in „Klasse 37 (Bau und Reparatur)“ eingeordnet.


5. Warum ändern sich „Klassen“ und „Kriterien“ so häufig?

Vielleicht denken Sie: „Wenn etwas einmal festgelegt wurde, sollte es nicht mehr geändert werden.“ Doch die Klassifizierung von Marken ist ein „Spiegel der Zeit“.

Vor einigen Jahrzehnten gab es beispielsweise noch keine Begriffe wie „Smartphone“ oder „Abonnement“. Wenn neue Produkte entstehen, muss entschieden werden, in welche Schublade (Klasse) sie fallen. Außerdem kann sich, wie im aktuellen Fall bei „Brillen“, die Wahrnehmung der Produkteigenschaften von „bloßem Werkzeug“ hin zu „Geräten zur Ergänzung körperlicher Funktionen (eher medizinisch)“ wandeln.

Darüber hinaus erhöht das Markenrecht durch die Anwendung weltweit einheitlicher Regeln (Nizza-Abkommen) die Benutzerfreundlichkeit für Unternehmen, die im Ausland tätig sind. Wenn es Abweichungen gibt – etwa „in Japan Klasse 9, in den USA Klasse 10“ –, ist die Einreichung einer internationalen Registrierung (Madrider-Anmeldung) sehr aufwendig. Um diese Abweichungen zu beseitigen, findet regelmäßig eine „internationale Harmonisierung“ statt.

Betrachten Sie auch diese Änderung bitte als „Aktualisierung zur Anpassung an den weltweiten Standard“.


6. Managemententscheidung: Sollte die Anmeldung noch 2025 erfolgen oder sollte man bis 2026 warten?

Dies ist in der Praxis der schwierigste Punkt und die Gelegenheit, bei der sich die Kompetenz eines Patentanwalts zeigt.

Die aktuelle Änderung gilt für „Anmeldungen ab dem 1. Januar 2026“.

Fall A: Wenn Sie eine Marke für eine Brillenmarke anmelden möchten

Was sollten Sie tun, wenn Sie derzeit (Dezember 2025) eine Marke für Brillen anmelden möchten?

  1. Bei einer Anmeldung noch in diesem Jahr (bis zum 31.12.):

    • Reichen Sie die Anmeldung unter Angabe der „Klasse 9“ ein.

    • Vorteil: Die Eintragung erfolgt in einer vertrauten Klasse. Dies erleichtert die Vereinheitlichung mit der bestehenden Markenverwaltung (falls Sie bereits Marken in Klasse 9 besitzen).

  2. Bei einer Anmeldung nach Jahreswechsel (ab dem 1. Januar):

    • Reichen Sie die Anmeldung unter Angabe der „Klasse 10“ ein.

    • Vorteil: Die Rechte entsprechen der neuesten internationalen Klassifikation. Bei einer zukünftigen Expansion ins Ausland kommt es seltener zu Abweichungen in der Klassifizierung.

[Wichtiger Hinweis]

Es ist zwar eine Möglichkeit, die Anmeldung noch vor Jahresende einzureichen, doch aus langfristiger Sicht ist es in vielen Fällen empfehlenswert, die Rechte für Brillen in der „Klasse 10“ zu erwerben, die künftig zum Standard werden wird. Wenn Sie jedoch bereits zahlreiche Registrierungen in Klasse 9 besitzen, müssen Sie die Verwaltungskosten berücksichtigen.

Fall B: Bei Aromaprodukten

Da die Aromaprodukte in feine Unterklassen unterteilt wurden, müssen Sie Ihre Produktpalette erneut überprüfen.

Wenn Sie die Anmeldung noch in diesem Jahr in einem unklaren Zustand einreichen, besteht nicht ganz auszuschließen, dass die „bezeichneten Waren“ in Zukunft als unklar eingestuft werden. Umgekehrt bietet eine Anmeldung nach den neuen Standards (2026) den Vorteil, dass Sie sich die Rechte klarer als „Klasse 5: Öle für die Aromatherapie“ sichern können.


7. Fallstricke der „Übergangsphase“, in der das Risiko einer eigenständigen Anmeldung steigt

In letzter Zeit nehmen immer mehr Menschen einfache Markenregistrierungsdienste mit KI-Unterstützung in Anspruch oder reichen ihre Anmeldungen selbst über die Website des Patentamts ein.

Gerade in dieser „Übergangsphase der Standardänderung (zum Zeitpunkt des Wechsels)“ ist eine eigenmächtige Anmeldung jedoch gefährlich.

Informationen im Internet bleiben „veraltet“

Auch im Jahr 2026 werden viele Blogs und Fachartikel im Internet nicht sofort aktualisiert. Wenn die obersten Suchergebnisse bei einer Suche nach „Marke Brille Klasse“ aus dem Jahr 2024 stammen, steht dort ganz klar: „Brillen gehören zur Klasse 9“.

Wenn Sie dies glauben und im Januar 2026 eine Anmeldung einreichen, erhalten Sie, wie bereits erwähnt, einen Bescheid über die Zurückweisung. Sie werden mit der Bearbeitung dieser Angelegenheit beschäftigt sein, was zusätzliche Kosten verursacht, und im schlimmsten Fall kann sich der Anmeldetag verzögern, sodass andere Unternehmen Ihnen zuvorkommen.

Die Notwendigkeit einer Cross-Search (Recherche in mehreren Klassen)

Dies ist das größte Risiko.

Selbst wenn Sie ab 2026 eine Recherche zu „Brillen“ in Klasse 10 durchführen, besteht die Möglichkeit, dass Sie keine „vor 2025 in Klasse 9 eingetragenen Marken für Brillen“ finden (abhängig von den Spezifikationen des Recherchetools).

Rechtlich gesehen sind die Marken für Brillen in Klasse 9 jedoch weiterhin gültig.

Das bedeutet, dass in der Übergangsphase das Risiko besteht, die Rechte anderer Unternehmen zu übersehen und in einen Rechtsstreit wegen Rechtsverletzung zu geraten, wenn nicht sowohl die „neue Klasse (Klasse 10)“ als auch die „alte Klasse (Klasse 9)“ umfassend recherchiert werden.

Diese komplexe Querabfrage ist für Laien äußerst gefährlich. Es handelt sich um einen Bereich, der einem professionellen Patentanwalt überlassen werden sollte.


8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir haben häufig gestellte Fragen unserer Kunden im Zusammenhang mit dieser Änderung zusammengestellt.

F1. Was passiert mit bereits eingetragenen Marken (Brillen = Klasse 9)?

A. Sie werden nicht automatisch in Klasse 10 umgewandelt. Bereits eingetragene Rechte bleiben weiterhin in „Klasse 9“ gültig. Bei der Verlängerung oder bei der künftigen Ausübung der Rechte (z. B. bei der Klage gegen Nachahmungsprodukte anderer Unternehmen) kann es jedoch erforderlich sein, die alten und neuen Kriterien gegeneinander abzugleichen.

F2. Ich weiß nicht, in welche Klasse mein Produkt nach den neuen Kriterien fällt.

A. Keine Sorge. Wenn wir die Produktdetails (Kataloge oder Website) einsehen können, wählt ein Patentanwalt die geeignete Klasse unter Berücksichtigung der neuesten Kriterien aus. Insbesondere bei Aromaprodukten und IoT-Geräten ist die Einordnung schwierig, daher sollten Sie keine eigene Entscheidung treffen.

F3. Ich plane, im Januar 2026 eine Anmeldung einzureichen, habe aber versehentlich das alte Anmeldeformular verwendet.

A. Wenn Sie die Anmeldung so einreichen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie wegen Formfehlern zurückgewiesen wird oder eine Mitteilung über die Zurückweisungsgründe erhalten. Vor der Einreichung ist eine Korrektur möglich, nach der Einreichung können jedoch Korrekturgebühren anfallen. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen unbedingt von einem Experten prüfen zu lassen, bevor Sie auf „Einreichen“ klicken.


9. Zusammenfassung: Überlassen Sie die Anpassung an die neuen Standards einem Patentanwalt

Die Änderungen von 2026 haben Auswirkungen auf viele Unternehmen.

  • Brillen werden von Klasse 9 in Klasse 10 verschoben (sehr wichtig).

  • Aromen und Duftstoffe werden je nach Verwendungszweck auf die Klassen 1, 3, 5 und 30 verteilt.

  • Feuerwehrfahrzeuge, Sonnenschirme und Spitzenstoffe werden ebenfalls verschoben.

  • Die Neuregelung gilt für Anmeldungen ab dem 1. Januar 2026.

Man sollte dies nicht als „bloße Änderung der Klassen“ unterschätzen. Markenrechte sind „Waffen“ und „Schilde“ zum Schutz des Geschäfts. Wenn sich die Regeln ändern, muss auch die Art und Weise, wie diese Waffen eingesetzt werden, angepasst werden.

„Ist mein Produkt davon betroffen?“ „In welche Klasse fällt die Marke, die ich nächstes Jahr anmelden wollte?“

Wenn Sie auch nur die geringste Unsicherheit verspüren, wenden Sie sich bitte unbedingt an einen Fachanwalt für Markenrecht.

Unsere Kanzlei ist mit der neuesten „Internationalen Klassifikation, Ausgabe 13-2026“ sowie den überarbeiteten Prüfungsrichtlinien bestens vertraut.

Wir schlagen Ihnen die optimale Klassenauswahl und Anmeldestrategie vor, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft sicher geschützt ist.

Lassen Sie uns gemeinsam eine IP-Strategie für die neue Ära entwickeln.


[Kontakt]

Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix

Vertretender Patentanwalt: Kenbun Sugiura

https://www.evorix.jp/inquiry

06-7777-1884

[Standort der Kanzlei]

*Dieser Artikel basiert auf den im Dezember 2025 veröffentlichten Informationen der Japanischen Patentanwaltskammer und des Patentamts. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fällen unbedingt an einen Experten.

[Referenzlinks]

Patentamt: Prüfungsrichtlinien für ähnliche Waren und Dienstleistungen [entsprechend der internationalen Klassifikation, Ausgabe 13-2026]

https://www.jpo.go.jp/system/laws/rule/guideline/trademark/ruiji_kijun/ruiji_kijun13-2026.html

杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt

Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Vertraut mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).