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Praxisleitfaden zum US-Markenrecht | Ausführliche Erläuterungen eines Patentanwalts zu USPTO, dem Benutzungsprinzip, Section 8/15 und dem neuen TMA-Verfahren

Geschrieben von 弁理士 杉浦健文 | May 22, 2026 3:50:34 AM

Für Praktiker, die in den USA Marken anmelden, Rechte daran erwerben und diese durchsetzen, erläutert ein Patentanwalt systematisch die für den Markenschutz japanischer Unternehmen auf dem weltweit größten Verbrauchermarkt unverzichtbaren Informationen – vom Lanham Act (15 U.S.C. §§1051-1141n) als Kernstück über die Arbeitsweise des USPTO (US-Patent- und Markenamt), behördliche Gebühren und das einzigartige nutzungsbasierte System (use-based system) bis hin zu den eidesstattlichen Erklärungen gemäß Section 8/9/15, der TTAB (Trademark Trial and Appeal Board)die Durchsetzung von Rechten vor dem Bundesgericht sowie die neuen Verfahren, die mit der Einführung des Trademark Modernization Act (TMA) von 2020 eingeführt wurden. Ein Patentanwalt erläutert systematisch die Informationen, die für den Markenschutz japanischer Unternehmen auf dem weltweit größten Verbrauchermarkt unverzichtbar sind.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Die USA sind das weltweit einzige Land, das ein vollwertiges nutzungsbasiertes System (use-based system) auf der Grundlage des Lanham Act (1946) anwendet
  • Anmeldeformen: 4 Arten – 1(a) nutzungsbasiert, 1(b) auf der Absicht zur Nutzung basierend, 44(d)/(e) auf ausländischen Anmeldungen basierend, 66(a) nach dem Madrider Protokoll
  • Section 8 Declaration of Use (alle 5–6 Jahre, alle 9–10 Jahre sowie bei jeder Verlängerung) ist zwingend erforderlich – bei Nichtvorlage erfolgt eine automatische Löschung
  • Section 15 Incontestability (Unanfechtbarkeit) – Erlangung eines starken Schutzes nach 5 Jahren fortgesetzter Nutzung
  • Trademark Modernization Act (TMA) von 2020: Einführung von Ex-parte-Löschung und erneuter Prüfung
  • Ausländische Anmelder müssen sich zwingend durch einen US-Anwalt vertreten lassen (Regelungsänderung von 2019)
  • Die Durchsetzung von Rechten erfolgt standardmäßig sowohl vor dem Federal Court (Bundesbezirksgericht) als auch vor der TTAB (Trademark Trial and Appeal Board)

UNITED STATES TRADEMARK

Ein umfassender Leitfaden eines Patentanwalts zum Markensystem und zur Praxis in den USA, dem weltweit größten Verbrauchermarkt. In 12 Abschnitten werden Themen systematisch erläutert, von der Anmeldung beim USPTO über das Benutzungsprinzip, die TTAB und die neuen TMA-Verfahren bis hin zur Durchsetzung von Rechten vor dem Federal Court.

Inhaltsverzeichnis

  1. Zusammenfassung
  2. Grundlegende Struktur des Systems und Rechtsquellen
  3. Anmeldeformen (Unterscheidung zwischen 1(a)/1(b)/44/66)
  4. Standardablauf und Fristenmanagement
  5. Geschätzte staatliche Gebühren
  6. Markenanforderungen und Besonderheiten des Benutzungsprinzips
  7. Eidesstattliche Erklärungen gemäß Section 8/9/15 (obligatorische Aufrechterhaltung)
  8. Einspruchs-, Löschungs- und TTAB-Verfahren
  9. Durchsetzung von Rechten und Umgang mit Verletzungen
  10. TMA-Verfahren 2020 und neue Verfahren (Löschung/Überprüfung)
  11. Unterschiede zwischen dem japanischen und dem US-amerikanischen System
  12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen

1. Zusammenfassung

Die US-Markenpraxis basiert im Kern auf dem Lanham Act (15 U.S.C. §§1051-1141n) als Kernstück, wobei 37 C.F.R. Part 2-7 (Markenverordnung) und das TMEP (Trademark Manual of Examining Procedure) sowie die Rechtsprechung (Federal Circuit und Oberster Gerichtshof) die Anmeldung, Prüfung und Streitbeilegung regeln. Es handelt sich um ein hybrides System aus angloamerikanischem Common Law und geschriebenem Recht.Die „Benutzungsvoraussetzung“ und die „Section 8/15-Erklärung“ sind die wichtigsten Merkmale, die in anderen Ländern nicht zu finden sind.

Vier wichtige Punkte, die man in der US-Markenpraxis beachten sollte

  1. Bei der Anmeldeform kann zwischen vier Arten gewählt werden: 1(a) Benutzung, 1(b) Absicht zur Benutzung, 44(d)/(e) auf der Grundlage einer ausländischen Anmeldung und 66(a) nach dem Madrider Protokoll
  2. Die staatlichen Gebühren sind in US-Dollar zu entrichten. Die Anmeldegebühr für eine Klasse beträgt 350–750 US-Dollar (je nach TEAS-Klasse).
  3. Besondere Merkmale der Prüfung sind das Erfordernis der „Benutzung“ und das „Specimen of Use“ – zur Aufrechterhaltung der Eintragung besteht eine fortlaufende Einreichungspflicht
  4. Die Durchsetzung der Rechte erfolgt vor dem Federal Court (Bundesbezirksgericht) und der TTAB (Trademark Trial and Appeal Board). Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von ITC Section 337 ist möglich

2. Grundstruktur des Systems und Rechtsgrundlagen

Das „Primärgesetz“ des US-Markensystems ist der Lanham Act (Markengesetz von 1946, 15 U.S.C. §§1051-1141n), der nach mehreren Änderungen zu seiner heutigen Form gelangte.Kernpunkte sind die Definition der Marke (§ 45), die Eintragungsvoraussetzungen (§§ 1051–1058), die Wirkungen der Eintragung (§ 1115), die Verletzung (§ 1114), unlauterer Wettbewerb (§ 43(a)) sowie strafrechtliche Sanktionen (18 U.S.C. § 2320).Die jüngsten wichtigen Änderungen sind der Trademark Modernization Act (TMA) von 2020 und die USPTO-Regelung von 2019 (Verpflichtung zur Vertretung durch einen US-Anwalt).

Die Rolle des USPTO

Das USPTO (United States Patent and Trademark Office) – eine dem Handelsministerium unterstellte Behörde – ist für die Prüfung und Eintragung von Marken sowie für TTAB-Verfahren zuständig. Der Hauptsitz befindet sich in Alexandria, Virginia. Die elektronische Anmeldung über das TEAS (Trademark Electronic Application System) ist Standard.

Gerichtsbarkeit

Behörde Zuständigkeit und Merkmale
TTAB (Trademark Trial and Appeal Board)Eine innerhalb des USPTO angesiedelte, auf Marken spezialisierte Schiedsstelle. Einsprüche, Löschungen und Beschwerden gegen Zurückweisungen
BundesbezirksgerichteAusschließliche Zuständigkeit für Klagen wegen Markenverletzung und Löschungsklagen. 94 Gerichte
BundesberufungsgerichtAusschließliche Zuständigkeit für Berufungen gegen TTAB-Entscheidungen
U.S. Supreme CourtLetzte Instanz (Oberster Gerichtshof)
U.S. International Trade Commission (ITC)Unterlassungsklage wegen Markenverletzung bei Importen (Section 337)

3. Anmeldeformen (Unterscheidung zwischen 1(a)/1(b)/44/66)

Abschnitt Anmeldeform Merkmale Nutzung durch japanische Unternehmen
§1(a)NutzungsbasiertZum Zeitpunkt der Anmeldung bereits in den USA genutztWenn bereits Verkaufserfolge in den USA vorliegen
§1(b)Nutzungsabsicht (ITU)Erklärung über die beabsichtigte zukünftige NutzungVorab-Anmeldung vor Markteintritt
§44(d)Priorität nach der Pariser VerbandsübereinkunftInnerhalb von 6 Monaten nach der japanischen BasisanmeldungVerknüpfung mit der japanischen Anmeldung
§44(e)Auf der Grundlage einer ausländischen EintragungAnmeldung auf der Grundlage einer in Japan eingetragenen MarkeEintragung ohne Benutzungserklärung möglich
§66(a)Über das Madrider Protokoll (mit Benennung der USA)Benennung der USA in der internationalen RegistrierungEffizienzsteigerung bei der Anmeldung in mehreren Ländern

Wichtiger Unterschied bei der eidesstattlichen Erklärung zur Benutzung: Bei einer Registrierung gemäß § 44(e) ist die Vorlage eines Benutzungsnachweises bei der Registrierung nicht erforderlich, jedoch ist die eidesstattliche Erklärung gemäß Section 8 im 5. und 6. Jahr obligatorisch. Das Gleiche gilt für die Registrierung über das Madrider Protokoll (§ 66(a)). Dies ist eine für japanische Unternehmen vorteilhafte Option, die Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Rechte bleiben jedoch unverändert.

4. Standardablauf und Zeitmanagement

① Anmeldung (USPTO TEAS) ② Prüfung (6–9 Monate) ③ Antwort
auf den Office Action
④ Veröffentlichung der Marke (Publication) ⑤ Einspruchsfrist (30 Tage) ⑥ Eintragung / Zulassungsbescheid

⑦ Bei §1(b) Einreichung der SOU (6 Monate nach NOA) ⑧ Section 8/15-Erklärung (5–6 Jahre)

Dauer: Bei reibungslosem Ablauf gemäß § 1(a), § 44(e) und § 66(a) dauert es von der Anmeldung bis zur Eintragung etwa 8–12 Monate. Bei § 1(b) kommen nach Einreichung der SOU noch einige Monate hinzu.

5. Geschätzte staatliche Gebühren

Posten Gebühr (USD) Umgerechnet in japanische Yen
Anmeldegebühr TEAS Plus (1 Klasse)250 USDca. 37.500 Yen
Anmeldegebühr TEAS Standard (1 Kategorie, überarbeitet 2025)350 USDca. 52.500 Yen
Zuschlag für die Beschreibung von Waren/Dienstleistungen (individuelle Angabe)200 USD/Klasseca. 30.000 Yen
SOU/Statement of Use (§1(b))150 USDca. 22.500 Yen
Gebühr für die Einlegung eines Widerspruchs (TTAB)600 USDca. 90.000 Yen
Eidesstattliche Erklärung gemäß Section 8 (5–6 Jahre)325 USDca. 48.750 Yen
Eidesstattliche Erklärung gemäß Section 15 (unanfechtbar)250 USDca. 37.500 Yen
Verlängerungsgebühr (10 Jahre, Section 9 + 8)525 USDca. 78.750 Yen

Änderung der USPTO-Gebühren 2025: Mit Inkrafttreten am 18. Januar 2025 kommt es zu einer erheblichen Gebührenerhöhung. Insbesondere in der TEAS-Standard-Klasse steigen die Gebühren. Für TEAS Plus (250 USD) ist keine benutzerdefinierte Beschreibung erforderlich; Voraussetzung ist die Auswahl aus der TM5-ID-Liste.

6. Besonderheiten der Markenanforderungen und des Benutzungsprinzips

Eintragungsfähige Marken

  • Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Marken
  • Dreidimensionale Marken (3D-Marken)
  • Hörmarken, Farbmarken, Geruchsmarken, Tastmarken
  • Bewegungsmarken (Motion Mark)
  • Kollektivmarken (Collective Mark) und Zertifizierungsmarken (Certification Mark)

Kern des Benutzungsprinzips

Das wichtigste, für die USA einzigartige Prinzip: Die USA sind weltweit das einzige Land, das ein vollwertiges nutzungsbasiertes System (use-based system) anwendet. Markenrechte werden durch „tatsächliche kommerzielle Nutzung“ erworben und aufrechterhalten. Das Prinzip „Use it or lose it“ (Nutze es oder verliere es) wird konsequent durchgesetzt, und die fortlaufende Einreichung von Specimen of Use (Nutzungsnachweisen) ist zwingend erforderlich.

Absolute Eintragungshindernisse (§ 2)

  • Gattungsbezeichnungen und beschreibende Zeichen (§ 2(e)(1))
  • Geografische Angaben (§ 2(e)(2)(3))
  • Reine Familiennamen (§ 2(e)(4))
  • Funktionale Formen (§ 2(e)(5))
  • Irreführende Zeichen (§ 2(a))
  • Unbefugte Verwendung des Namens oder Bildnisses einer anderen Person (§ 2(c))

Relative Eintragungshindernisse (§ 2(d))

  • Verwechslungsgefahr mit einer älteren Anmeldung oder eingetragenen Marke
  • Gesamtbeurteilung anhand der DuPont-Kriterien (13 Kriterien)

7. Section 8/9/15-Erklärung (obligatorische Aufrechterhaltung)

Das für die USA einzigartige und äußerst wichtige Aufrechterhaltungssystem

Für US-Marken ist auch nach der Eintragung die fortlaufende Vorlage von Nachweisen für die Benutzung zwingend erforderlich. Bei Nichtvorlage erfolgt eine automatische Löschung – es handelt sich um das weltweit strengste Aufrechterhaltungssystem.

Section 8 Declaration of Use (§1058)

Frist Einreichungsfrist Erforderliche Angaben
5. bis 6. Jahr (First Filing)Zwischen dem 5. und 6. Jahr nach der EintragungEidesstattliche Erklärung zur Benutzung + Muster + Gebühren
9. bis 10. Jahr (Kombinierte §8 & §9)9–10 Jahre nach der EintragungVerlängerung gemäß Section 8 + Section 9
Danach alle 10 JahreAlle 10 JahreVerlängerung von Abschnitt 8 und Abschnitt 9
Nachfrist6 Monate nach AblaufBearbeitung gegen Aufpreis

Abschnitt 15 Unanfechtbarkeit (§1065)

Nach 5 Jahren fortgesetzter Nutzung Erlangung der „Unanfechtbarkeit“

  • Antragstellung nach 5 Jahren ununterbrochener Nutzung ab Eintragung möglich
  • Begrenzte Gründe für Löschung oder Ungültigkeit (keine Einwände wegen beschreibender Merkmale möglich)
  • Erlangung eines starken Schutzes – wichtigster Meilenstein der US-Markenstrategie
  • Standardmäßig gleichzeitig mit Section 8 einreichen (im 5. bis 6. Jahr)

8. Widerspruchs-, Löschungs- und TTAB-Verfahren

Widerspruch während der Veröffentlichungsfrist (§ 13)

Ein Widerspruch kann innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim TTAB (Trademark Trial and Appeal Board) eingelegt werden. Eine Verlängerung der Frist ist möglich (maximal 180 Tage). Charakteristisch ist die Discovery (Beweisaufdeckung) nach den Regeln der FRCP, was für japanische Unternehmen ein wichtiger Kostenfaktor ist.

Nichtigkeitsverfahren (§ 14)

  • Innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung: Löschungsklage aus beliebigen Gründen möglich
  • Nach Ablauf von 5 Jahren seit der Eintragung: nur aus bestimmten Gründen (Nichtbenutzung, betrügerische Erlangung, Gründe, die nicht durch die Unanfechtbarkeit geschützt sind)
  • Bei Nichtbenutzung während drei aufeinanderfolgenden Jahren gilt eine Vermutung der Aufgabe (§ 1127)

9. Durchsetzung von Rechten und Reaktion auf Verletzungen

Durchsetzung vor dem Bundesgericht

Rechtsbehelfe vor dem Bundesgericht (§§ 1116–1118)

  • Unterlassungsklage (einstweilige Verfügung, dauerhafte Unterlassung)
  • Wahlweise Klage auf Schadensersatz oder Herausgabe des Gewinns des Verletzers (§ 1117(a))
  • Dreifacher Schadensersatz – vorsätzliche Verletzung (§ 1117(b))
  • Gesetzlicher Schadensersatz – gefälschte Marken: 1.000–2.000.000 USD pro Klasse (§ 1117(c))
  • Anwaltskosten (in Ausnahmefällen, § 1117(a))
  • Beschlagnahme und Vernichtung der rechtsverletzenden Waren

Maßnahmen an der Grenze (CBP)

Durch die Eintragung der Marke bei der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) (IPR Recordation) kann die Einfuhr von Nachahmungsprodukten verhindert werden. Die Eintragungsgebühr beträgt 190 USD, die Gültigkeitsdauer beträgt 20 Jahre.

ITC Section 337

Durch eine Untersuchung gemäß Section 337 vor der U.S. International Trade Commission (ITC) kann eine Ausschlussverfügung (Exclusion Order) gegen die Einfuhr von Markenverletzungen erwirkt werden. Das Verfahren dauert 15 bis 18 Monate. Es kann parallel zu einem Verfahren vor einem Bundesbezirksgericht geführt werden.

10. TMA 2020 und neue Verfahren (Löschung/Überprüfung)

Die drei wichtigsten Reformen des Trademark Modernization Act (TMA) von 2020

In Kraft getreten am 18. Dezember 2021. Einführung neuer Verfahren zur Beseitigung von „dead wood“ (unwirksamen Marken). Ein wichtiges strategisches Instrument auch für japanische Unternehmen.

Drei neue Verfahren

Verfahren Gegenstand Einreichungsfrist Gebühr
Ex-parte-LöschungMarken, die nie genutzt wurdenRegistrierung seit 3–10 Jahren400 USD/Klasse
Ex-parte-ÜberprüfungMarken, die zum Zeitpunkt der Eintragung nicht genutzt wurdenInnerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung400 USD/Klasse
EinspruchsschreibenMitteilung über Einwandsgründe vor der VeröffentlichungVor der Veröffentlichung50 USD

11. Unterschiede zwischen dem japanischen und dem US-amerikanischen System

Punkt Japan USA
PrinzipRegistrierungsprinzip (First-to-File-Prinzip)Benutzungsprinzip
Anmeldeform1 Art4 Arten (1(a)/1(b)/44/66)
VertreterPatentanwaltUS-Anwalt erforderlich (ab 2019)
Eidesstattliche Erklärung zur BenutzungKeineSection 8 (alle 5–6 Jahre bzw. alle 10 Jahre)
UnanfechtbarkeitKeineAbschnitt 15 (nach 5 Jahren erlangbar)
Verfall bei Nichtbenutzung3 JahreBei 3 Jahren fortgesetzter Nichtbenutzung gilt die Verzichtserklärung als vermutet
GerichtsstrukturPatentamt → Obergericht für geistiges EigentumUSPTO/TTAB → Bundesgericht
Dreifacher SchadensersatzKeineJa (vorsätzliche Verletzung)

12. Praktische Checkliste für japanische Unternehmen

Vor der Anmeldung

  • Beauftragung eines US-Anwalts (obligatorisch seit 2019)
  • Recherche nach älteren Marken über USPTO TESS (US-Markendatenbank)
  • Wahl der Anmeldungsform: Vor Markteintritt §1(b) ITU, bei bestehender japanischer Registrierung §44(e)
  • Kosteneinsparung durch Nutzung von TEAS Plus (keine benutzerdefinierte Beschreibung erforderlich)

Nach der Anmeldung

  • Höchste Priorität für Section 8 (5.–6. Jahr) bei der Terminplanung
  • Erlangung der Unanfechtbarkeit durch gleichzeitige Einreichung gemäß Section 15
  • Kontinuierliche Aufbewahrung von Benutzungsnachweisen (Specimen)
  • Verlängerung alle 10 Jahre (kombinierte §8 & §9)
  • Bei Feststellung einer Verletzung Klage vor dem Bundesgericht und Prüfung des dreifachen Schadenersatzes
  • Grenzmaßnahmen durch CBP-IPR-Registrierung (190 USD, 20 Jahre)
  • Nutzung von TMA-Löschung/Überprüfung bei konkurrierenden Marken

Zusammenfassung

Das US-Markenrecht zeichnet sich weltweit als einziges durch ein striktes Benutzungsprinzip sowie das System der eidesstattlichen Erklärungen gemäß Section 8/15 aus. Damit japanische Unternehmen ihre Marken auf dem US-Markt erfolgreich etablieren können, ist es entscheidend, der strategischen Wahl der Anmeldungsform (1(a)/1(b)/44(e)/66(a)) und der Einhaltung der Fristen gemäß Section 8 höchste Priorität einzuräumen und durch Section 15 die Unanfechtbarkeit zu erlangen.Bitte beachten Sie auch die Dienstleistungen von Madopro für internationale Markenanmeldungen und Markeneintragungen.

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Zum Kontaktformular → Ablauf der Beratung anzeigen

Quellen und Referenzmaterialien

▼ Primärrecht

  • Lanham Act (15 U.S.C. §§1051-1141n, Markengesetz von 1946)
  • 37 C.F.R. Part 2-7 (Trademark Rules of Practice)
  • Trademark Modernization Act of 2020 (TMA)
  • 2024-2025 USPTO Fee Setting (Gebührenanpassung)
  • 18 U.S.C. §2320 (Strafrechtliche Sanktionen bei Markenpiraterie)
  • 19 U.S.C. §1337 (ITC Section 337)

▼ Offizielle Informationsquellen

  • Offizielle Website des USPTO: uspto.gov
  • TESS (US-Markensuche): tmsearch.uspto.gov
  • TMEP (Trademark Manual of Examining Procedure): tmep.uspto.gov
  • TTAB (Trademark Trial and Appeal Board): Offizielle Website des USPTO
  • WIPO IP Portal (USA): wipo.int
  • WIPO Lex: wipo.int/wipolex
  • Beitritt zum Madrider Protokoll (2. November 2003): WIPO Madrid System
  • U.S. Customs and Border Protection (CBP): cbp.gov

▼ Erläuterungen japanischer Behörden

  • JETRO (Japanische Organisation für Außenhandel) – Bericht „Das System des geistigen Eigentums in den USA“
  • Japanisches Patentamt: „Informationen zum System der gewerblichen Schutzrechte im Ausland (USA)“
  • INPIT (Unabhängige Verwaltungsbehörde für Informationen und Schulungen zum gewerblichen Rechtsschutz): Informationen zum geistigen Eigentum in Schwellenländern

▼ Internationale Abkommen

  • Pariser Übereinkommen (Beitritt der USA 1887)
  • Madrider Abkommen (Beitritt der USA am 2. November 2003)
  • TRIPS-Abkommen (Beitritt zur WTO 1995)
  • USMCA (Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada) (Inkrafttreten 2020)
  • CPTPP (USA sind ausgetreten)

*Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der oben genannten Primärquellen und offiziellen Informationen (Stand: April 2026) zu allgemeinen Informationszwecken verfasst. Da Gesetze und Vorschriften von Zeit zu Zeit geändert werden, empfehlen wir, die neuesten Informationen anhand der Primärquellen zu überprüfen und bei Experten nachzufragen. Für konkrete Entscheidungen in Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation von Experten, einschließlich lokaler Vertreter.

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum) – Leitender Patentanwalt

Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin, von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).