Internationale Haager Geschmacksmusteranmeldung
Überblick über die Haager internationale Geschmacksmusteranmeldung
Was ist eine internationale Haager Geschmacksmusteranmeldung?
Die Haager internationale Anmeldung ist ein System zur internationalen Anmeldung und Eintragung von Geschmacksmustern, bei dem durch ein einziges Anmeldeverfahren beim Internationalen Büro der WIPO oder beim japanischen Patentamt die gleiche Wirkung erzielt wird wie bei einer Anmeldung in jedem einzelnen benannten Land. Eine Haager Anmeldung kann beim japanischen Patentamt eingereicht werden, doch derzeit werden etwa 80 % der Anmeldungen über das E-Filing-Verfahren über das Internet beim Internationalen Büro der WIPO eingereicht. Da bei der Anmeldung kein örtlicher Vertreter bestellt werden muss, lassen sich die Kosten entsprechend niedrig halten.

Was ist eine direkte Anmeldung?
Eine Direktanmeldung bezeichnet die Einreichung einer ausländischen Geschmacksmusteranmeldung bei den lokalen Vertretern der jeweiligen Länder über japanische Patentanwälte oder ähnliche Fachleute. Für jedes Land wird ein lokaler Vertreter bestellt, der die Anmeldung in der jeweiligen Landessprache und nach den dort geltenden Formvorschriften erstellt. Da insbesondere die Regeln für die Erstellung von Zeichnungen von Land zu Land unterschiedlich sind, werden Geschmacksmusterzeichnungen vorbereitet, die den Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen. Der Vorteil einer Direktanmeldung besteht vor allem darin, dass die Geschmacksmusterzeichnungen von einem lokalen Vertreter überprüft und korrigiert werden können.
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Liste der Vertragsstaaten des Genfer Abkommens (Haag)
Derzeit gibt es 75 Vertragsstaaten des Haager Abkommens
Derzeit gibt es 75 Vertragsstaaten des Haager Abkommens. Da es früher nur wenige Vertragsstaaten gab, bestand die einzige Möglichkeit, ein Geschmacksmusterrecht im Ausland zu erwerben, darin, direkt in dem gewünschten Land eine Geschmacksmusteranmeldung einzureichen. Durch den Beitritt Japans zum Haager Abkommen ist es nun jedoch möglich, Geschmacksmusteranmeldungen im Ausland kostengünstiger und einfacher als bisher durchzuführen.
Da „Taiwan“ derzeit kein Vertragsstaat des Haager Abkommens ist, ist eine internationale Designanmeldung nach dem Haager Abkommen nicht möglich. Es ist erforderlich, eine ausländische Designanmeldung direkt in Taiwan einzureichen.
| Albanien | Spanien | Litauen | Singapur |
| Armenien | Finnland | Lettland | Slowenien |
| Aserbaidschan | Frankreich | Marokko | San Marino |
| Bosnien und Herzegowina | Gabun | Monaco | Senegal |
| Bulgarien | Vereinigtes Königreich | Moldawien | Surinam |
| Benin | Georgien | Montenegro | São Tomé und Príncipe |
| Brunei | Ghana | Nordmazedonien | Syrien |
| Botswana | Griechenland | Mali | Tadschikistan |
| Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) |
Kroatien | Mongolei | Turkmenistan |
| Belarus | Ungarn | Mexiko | Tunesien |
| Belize | Israel | Namibia | Türkei |
| Kanada | Island | Niger | Ukraine |
| Schweiz | Italien | Norwegen | USA |
| Elfenbeinküste | Jamaika | Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) |
Vietnam |
| China | Japan | Oman | Samoa |
| Deutschland | Kirgisistan | Polen | |
| Dänemark | Kambodscha | Rumänien | |
| Estland | Nordkorea (Anmerkung) | Serbien | |
| Ägypten | Südkorea | Russland | |
| Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) |
Liechtenstein | Ruanda |
(Stand: Juni 2022)
Auch für „Japan“ ist eine internationale Designanmeldung nach dem Haager Abkommen möglich
Bei einer internationalen Haager Geschmacksmusteranmeldung ist es möglich, Japan als benanntes Land anzugeben. In diesem Fall müssen, wenn ein Prioritätsanspruch gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft geltend gemacht wird oder wenn die Anwendung einer Ausnahme vom Neuheitsverlust geltend gemacht wird, die entsprechenden „Bescheinigungen“ innerhalb der folgenden Fristen beim japanischen Patentamt eingereicht werden.
- Priorität: innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung oder der internationalen Veröffentlichung
- Ausnahme vom Neuheitsverlust: innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung oder der internationalen Veröffentlichung
Vorteile einer internationalen Geschmacksmusteranmeldung in Den Haag
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Vereinfachung des Anmeldeverfahrens
Sammelanmeldung mehrerer Geschmacksmuster
Die Anmeldung kann in englischer Sprache erstellt werden, und mit nur einem einzigen Anmeldeformular können Sie ein Geschmacksmuster in den Vertragsstaaten des Haager Abkommens anmelden. Außerdem können bis zu 100 miteinander in Zusammenhang stehende Geschmacksmuster in die Anmeldung aufgenommen werden.
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Reduzierung der indirekten Kosten
Keine Kosten für die Bestellung eines lokalen Vertreters oder für Übersetzungen
Sie können eine Haager internationale Geschmacksmusteranmeldung in diesem Land einreichen, ohne einen lokalen Vertreter zu bestellen. Da es im Gegensatz zu Patenten kein nationales Übergangsverfahren gibt, fallen keine Übersetzungskosten an. Beachten Sie jedoch, dass Sie einen lokalen Vertreter separat bestellen müssen, wenn Sie direkt bei den Behörden der jeweiligen benannten Vertragsstaaten vorgehen, beispielsweise bei der Beantwortung einer Ablehnungsmitteilung.
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Vereinfachung der Rechteverwaltung
Die Rechte aus internationalen Registrierungen werden zentral vom WIPO-Sekretariat verwaltet
Alle Anträge im Zusammenhang mit der alle fünf Jahre fälligen Verlängerung der Rechte sowie Änderungen der internationalen Registrierung (z. B. Eigentümerwechsel, Verzicht, Namensänderung usw.) können in einem einzigen Verfahren beim Internationalen Büro der WIPO eingereicht werden, sodass keine direkten Verfahren in den einzelnen Ländern erforderlich sind.
Vergleich zwischen der direkten Anmeldung und der Haager internationalen Geschmacksmusteranmeldung
Lokaler Vertreter
Bei einer internationalen Haager Geschmacksmusteranmeldung kann die Anmeldung im Ausland ohne Bestellung eines lokalen Vertreters erfolgen. Wenn eine Amtsmitteilung (Ablehnungsbescheid) zugestellt wird, muss ein lokaler Vertreter bestellt werden.
Formular und Zeichnungsvorschriften
Die Anmeldung ist in der Landessprache und gemäß den lokalen Formvorschriften zu erstellen. Die Zeichnungen sind gemäß den Zeichnungsvorschriften des jeweiligen Landes anzufertigen. Da die Zeichnungsvorschriften in einigen Ländern von denen in Japan abweichen, müssen Zeichnungen vorbereitet werden, die den Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen.
Verlängerung
Verlängerungen und ähnliche Verfahren können zentral über das Internationale Büro der WIPO abgewickelt werden. Es ist nicht erforderlich, für jedes Land einen lokalen Vertreter zu beauftragen.
| Direkte Anmeldung | Internationale Haager Designanmeldung | |
| Sprache | Sprachen der einzelnen Länder | Englisch, Französisch, Spanisch |
| Formulare | Formulare der einzelnen Länder | Vereinheitlichung |
| Zeichnungsregeln | Länderspezifische Regeln |
Regeln der einzelnen Länder *Teilweise Lockerungen |
| Lokaler Vertreter | Erforderlich |
Grundsätzlich nicht erforderlich *Bei OA-Unterstützung erforderlich |
| Verlängerung | Länder | Sammelverfahren bei der WIPO |
| Übertragung von Eigentumsrechten, Rücknahme usw. | Länder | Zentralverfahren bei der WIPO |
*Bei der Beantwortung von Amtsbescheiden: Wenn Gründe für die Zurückweisung mitgeteilt werden, kann es erforderlich sein, einen lokalen Vertreter zu bestellen.
Übersicht über Ausnahmeregelungen zum Verlust der Neuheit von Geschmacksmustern
Fristen für Ausnahmen vom Verlust der Neuheit in verschiedenen Ländern
In Japan reicht es aus, die Anmeldung innerhalb eines Jahres nach dem Verlust der Neuheit einzureichen, doch in einigen Ländern muss die Geschmacksmusteranmeldung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Vorlage einer Bescheinigung
In einigen Ländern, wie beispielsweise den USA, ist keine Bescheinigung erforderlich, während in anderen Ländern, wie beispielsweise Japan, eine Bescheinigung verlangt wird.
Einschränkung der Handlungen
In Japan gilt die Ausnahme vom Verlust der Neuheit für Handlungen, die vom Inhaber der Geschmacksmusterregistrierung ausgehen, wie z. B. Verkauf, Veröffentlichung in sozialen Medien oder die Teilnahme an Messen. In einigen Ländern gelten jedoch strengere Vorschriften, wonach die Ausnahme vom Verlust der Neuheit nur dann anerkannt wird, wenn die Teilnahme an einer von der jeweiligen Regierung anerkannten Messe erfolgt.
| Geschmacksmuster | Frist für die Ausnahme vom Neuheitsverlust | Bescheinigung | Beschränkung der Handlungen |
| Japan | 1 Jahr | Erforderlich | Keine |
| USA | 1 Jahr | Nicht erforderlich | Keine |
| China | 6 Monate | Erforderlich | begrenzt |
| Europa | 6 Monate | erforderlich | begrenzt |
| Südkorea | 1 Jahr | Erforderlich | keine |
| Taiwan | 6 Monate | Erforderlich | Nicht erforderlich |
| Indien | 6 Monate | Nicht erforderlich | Eingeschränkt |
| Russland | 1 Jahr | Nicht erforderlich | Keine |
Übersicht über das Vorhandensein einer Sachprüfung
Länder ohne Sachprüfung
Bei japanischen Geschmacksmustern ist eine Prüfung selbstverständlich, doch gibt es Länder, die ein System anwenden, bei dem lediglich die Form geprüft wird und die Eintragung ohne Sachprüfung erfolgt. Im Folgenden sind die Länder, die eine Sachprüfung durchführen, und diejenigen, die darauf verzichten, zusammengefasst.
| Sachprüfung | |
| Japan | Ja |
| USA | Ja |
| China | Nein |
| Europa | keine |
| Südkorea |
Ja Teilweise ohne Prüfung |
| Taiwan | Ja |
| Indien | Ja |
| Russland | Ja |
| Großbritannien | Nein |
| Vietnam | Nein |
| Mexiko | Ja |
| Thailand | Ja |
Weitere Themen zu Auslandsanmeldungen
Hier finden Sie eine Übersicht über das internationale Anmeldesystem und die weltweiten Systeme zum Schutz geistigen Eigentums