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Internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll

Überblick über die internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll

Was ist eine Madrid-Anmeldung (internationale Markenanmeldung)?

 Eine Madrid-Anmeldung ist ein Verfahren zur internationalen Anmeldung und Eintragung von Marken, bei dem durch eine einzige Anmeldung über das Patentamt beim Internationalen Büro der WIPO die gleiche Wirkung erzielt wird wie bei einer Anmeldung in jedem einzelnen benannten Land.

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Was ist eine direkte Anmeldung?

 Eine Direktanmeldung bezeichnet die Einreichung einer ausländischen Markenanmeldung über einen japanischen Patentanwalt oder einen anderen Vertreter bei den lokalen Vertretern der jeweiligen Länder. Für jedes Land wird ein lokaler Vertreter bestellt, der die Anmeldung in der jeweiligen Landessprache und gemäß den dortigen Anmeldeformalitäten erstellt. Da sich insbesondere die Art und Weise der Angabe der benannten Waren und Dienstleistungen von Land zu Land unterscheidet, wird eine den Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechende Beschreibung der benannten Waren und Dienstleistungen vorbereitet. Der Vorteil einer Direktanmeldung besteht darin, dass die Beschreibung der benannten Waren und Dienstleistungen vorab von einem lokalen Vertreter überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden kann.

 

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Liste der Vertragsstaaten des Madrider Protokolls

 Derzeit gibt es 127 Vertragsstaaten des Madrider Protokolls. Die Zahl der Vertragsstaaten des Madrider Protokolls steigt von Jahr zu Jahr, wodurch die Einreichung von Auslandsanmeldungen immer einfacher wird. Da der Schutz auch ohne Benennung eines lokalen Vertreters wirksam wird, sofern keine vorläufige Zurückweisung mitgeteilt wird, ist es nun möglich, kostengünstig und unkompliziert ausländische Markenanmeldungen einzureichen.

 Da „Taiwan“ derzeit kein Vertragsstaat des Madrider Protokolls ist, ist eine Madrider Anmeldung (internationale Markenanmeldung) nicht möglich. Es ist erforderlich, eine ausländische Markenanmeldung direkt in Taiwan einzureichen.

Asien Indien Afrika Ruanda Kap Verde
Indonesien Lesotho  
Südkorea Europa Island Slowakei
Kambodscha Irland Slowenien
Singapur Aserbaidschan Serbien (Nachfolger von Serbien und Montenegro)
Thailand Albanien Tadschikistan
China (ausgenommen Hongkong und Macau) Armenien Tschechien
Japan Italien Dänemark
Bhutan Ukraine Deutschland
Philippinen Usbekistan Turkmenistan
Brunei Vereinigtes Königreich (gilt für die Isle of Man) Norwegen
Vietnam Estland Ungarn
Malaysia Europäische Union Finnland
Mongolei Österreich Frankreich
Laos Niederlande Bulgarien
Nordkorea Curaçao  Weißrussland
Ozeanien Australien Sint Maarten Belgien
Naher Osten Samoa Bonaire, Sint Eustatius Polen
Neuseeland (ausgenommen die Tokelau-Inseln) St. Eustatius, Saba Bosnien und Herzegowina
Afghanistan Kasachstan Portugal
Israel Nordmazedonien Monaco
Iran Zypern Moldawien
Oman Griechenland Montenegro
Syrien Kirgisistan Lettland
Türkei Kroatien Litauen
Bahrain San Marino Liechtenstein
Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) Georgien Rumänien
Algerien Schweiz Luxemburg
Ägypten Schweden Russland
Eswatini Spanien  
Ghana Nordamerika Kanada  
Gambia USA  
Kenia Mittel- und Südamerika Antigua und Barbuda Kolumbien
São Tomé und Príncipe Kuba Mexiko
Sambia Brasilien Trinidad und Tobago
Sierra Leone Jamaika Chile
Simbabwe      
Sudan      
Tunesien      
Namibia      
Botswana      
Madagaskar      
Malawi      
Mosambik      
Marokko      
Liberia      
Pakistan      
Vereinigte Arabische Emirate      

(Stand: Juni 2022)

Vergleich zwischen einer direkten Anmeldung und einer internationalen Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll


Marken Direkte Anmeldung Internationale Anmeldung nach dem Madrider Protokoll
Sprache Sprachen der jeweiligen Länder Englisch usw.
Formulare Formulare der einzelnen Länder Vereinheitlichung
Anmeldestelle Patentämter der einzelnen Länder Über das japanische Patentamt an das Internationale Büro der WIPO
Angabe der benannten Waren und Dienstleistungen Regelungen der einzelnen Länder

Vorschriften der einzelnen Länder

*Es gibt gemeinsame Vorschriften

Vorlage eines Nachweises über die Nutzung der Marke

In einigen Ländern ist es erforderlich, dass die Marke in dem jeweiligen Land genutzt wird.

 

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Übersicht über das Vorliegen eines länderbezogenen Nachweises der Benutzung

  Nachweis der Nutzung
Japan Nicht erforderlich
USA Erforderlich
China Nicht erforderlich
Europa Nicht erforderlich
Südkorea Nicht erforderlich
Taiwan Nicht erforderlich
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