Zu Content springen

Medienbericht] Veröffentlicht in der Kinki Tax Consultant World.

In der Zeitschrift „Kinki Zeirishi Kai“ (Ausgabe vom 10. November) wurde über den Ablauf des Seminars berichtet.

Ich bin Kenbun Sugiura, Patentanwalt.

Vor kurzem durfte ich als Referent an einem Fachseminar teilnehmen, das von der Steuerberaterkammer Kinki veranstaltet wurde.

Da der Inhalt meines Vortrags in der Vereinszeitschrift „Kinki Zeirishi Kai“ ausführlich behandelt wurde, möchte ich Ihnen hierüber berichten.

Das Thema lautete:

„Werden Sie zu einem Steuerberater, der geistiges Eigentum als Gesprächsaufhänger nutzen kann“.

Bei dieser Fortbildung habe ich nicht nur juristisches Fachwissen vermittelt, sondern aus der Perspektive der „Praxis“ darüber gesprochen, wie Steuerberater in ihrer täglichen Arbeit mit dem geistigen Eigentum ihrer Mandanten umgehen können.

▼ Die wichtigsten Punkte meines Vortrags

🔸 Geistiges Eigentum ist ein „unsichtbarer Vermögenswert“

Im Gegensatz zu Grundstücken und Gebäuden ist geistiges Eigentum schwer sichtbar und wird daher bei der Erstellung von Jahresabschlüssen oft übersehen. Gerade deshalb ist die „Wahrnehmung“ der Steuerberater, die nicht nur die Zahlen, sondern das gesamte Unternehmen im Blick haben, so wichtig.

🟔 Steuerberater als „Vermittler“

Die fachlichen Anmeldeverfahren fallen zwar in unseren Zuständigkeitsbereich als Patentanwälte, doch es sind die Steuerberater, die ihren Mandanten am nächsten stehen und ihnen bereits im Vorfeld Hinweise geben können wie: „Könnte das vielleicht patentiert werden?“ oder „Ist die Marke bereits eingetragen?“

🟔 Risiken durch Gespräche vermeiden

In beiläufigen Gesprächen wie „Ich habe mir einen neuen Produktnamen ausgedacht“ oder „Wir haben das Logo geändert“ verbergen sich Risiken einer Markenrechtsverletzung oder Chancen zur Sicherung von Rechten. Diese Gespräche aufzugreifen, trägt unmittelbar zum Schutz des Geschäfts unserer Mandanten bei.

Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel vielen Steuerberatern die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen „geistigem Eigentum und Steuerrecht“ verdeutlichen könnte.

Ich danke den teilnehmenden Steuerberatern sowie allen Mitgliedern der Steuerberaterkammer Kinki für diese wertvolle Gelegenheit.

Die detaillierten Inhalte des Seminars werde ich auch in meinem Blog und anderen Kanälen veröffentlichen.

Sollten Sie als Steuerberater Fragen zum geistigen Eigentum Ihrer Mandanten haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

#Patentanwalt #Kenbun Sugiura #Kinki-Steuerberaterverband #Medienberichterstattung #Vortragsbericht #Seminarreferent #geistiges Eigentum #Markenregistrierung #Patent #Zusammenarbeit zwischen Fachberatern #Unternehmensberatung #Steuerberater #Geschäftsrisiken #unsichtbare Vermögenswerte #Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix

1765246191316

 

1765246191489

 

杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura (SUGIURA Takefumi)

EVORIX (EVORIX) – Leitender Patentanwalt

Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Vertraut mit Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).