„Ich möchte ein Patent anmelden, aber die Kosten sind zu hoch.“ „Auslandsanmeldungen sind für...
JETRO-Stipendien für ausländische Bewerber (bis zu 3 Mio. JPY) im Jahr 2022

Ich bin Sugiura, Patentanwalt. Sie möchten Ihre Technologien und Marken im Ausland schützen? Doch Anmeldungen im Ausland sind mit hohen Kosten verbunden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in dieser Situation ist der JETRO-Zuschuss für Auslandsanmeldungen ein starker Verbündeter.
Diese Förderung deckt einen Teil der Kosten für die Anmeldung von Rechten des geistigen Eigentums im Ausland ab, wobei bis zu 3 Millionen Yen (Förderquote 50 %) gewährt werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit und wagen Sie den Schritt zu einer Anmeldung im Ausland oder einer internationalen Anmeldung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der JETRO-Zuschuss für Auslandsanmeldungen?
- Geltungsbereich der Förderung – Was wird abgedeckt?
- Vergleichstabelle der Förderbeträge nach Art des geistigen Eigentums
- Förderfähige Unternehmen und Antragsvoraussetzungen
- Zeitplan für die Ausschreibung im Geschäftsjahr 2022
- Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen
- Planung des Antragszeitplans und Tipps für einen erfolgreichen Antrag
- Liste der Anlaufstellen in der Region Kansai
- Wichtigste Zielländer und -regionen
- Bisherige teilnehmende Unternehmen und Erfolgsbeispiele
- Praktische Ratschläge von Patentanwälten
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Beratung und Kontakt
Was ist der JETRO-Zuschuss für Auslandsanmeldungen?
Der JETRO-Zuschuss für Auslandsanmeldungen (offizieller Name: Förderprogramm für Auslandsanmeldungen von KMU) ist ein staatliches Förderprogramm, das einen Teil der Kosten übernimmt, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Erlangung von Rechten des geistigen Eigentums im Ausland entstehen. Es wird vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie vom Patentamt verwaltet und über JETRO (Japan External Trade Organization) sowie die Durchführungsstellen der einzelnen Präfekturen abgewickelt.
Bei der Einführung von Produkten und Dienstleistungen auf ausländischen Märkten ist die Erlangung von Patenten, Marken und Geschmacksmustern vor Ort unerlässlich. In der Praxis verursachen Auslandsanmeldungen jedoch Kosten, die ein Vielfaches der Kosten für Inlandsanmeldungen betragen, darunter Übersetzungskosten, Honorare für lokale Vertreter und Gebühren der jeweiligen Patentämter. Diese Förderung zielt darauf ab, diese Kostenbelastung zu verringern und die Strategien kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des geistigen Eigentums im Ausland zu unterstützen.
Wichtige Punkte zur Förderung: Es werden maximal 3 Millionen Yen (Förderquote 50 %) gewährt. Das bedeutet, dass die Hälfte der Kosten für die Auslandsanmeldung (bis zu 3 Millionen Yen) durch die Förderung gedeckt werden kann. Wenn beispielsweise die Anmeldekosten 6 Millionen Yen betragen, können Sie mit einer Förderung von 3 Millionen Yen rechnen.
Die Ausschreibung für diese Förderung findet in der Regel jedes Jahr im Zeitraum von Mai bis Juli statt. Da es nicht nur bei der JETRO-Zentrale, sondern auch in den einzelnen Präfekturen ähnliche Förderprogramme gibt (die Inhalte sind identisch, lediglich die Anlaufstellen unterscheiden sich), können Sie sich auch an die zuständige Stelle in Ihrer Region wenden.
Geltungsbereich der Förderung – Was wird abgedeckt?
Diese Förderung deckt ein breites Spektrum an Kosten für Auslandsanmeldungen (Patente, Geschmacksmuster, Marken) sowie internationale Anmeldungen (PCT-Anmeldungen, Haager Anmeldungen, Madrider Anmeldungen) ab.
Arten von förderfähigen Anmeldungen
Direkte Anmeldungen: Hierbei handelt es sich um Anmeldungen, die direkt bei den Patentämtern der jeweiligen Länder eingereicht werden. Dies umfasst Patent-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen in Ländern wie den USA, China, Südkorea und Taiwan.
Internationale Anmeldungen: PCT-Anmeldungen (internationale Anmeldungen gemäß dem Übereinkommen über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens), Anmeldungen nach dem Madrider Protokoll (internationale Markenanmeldungen) und Anmeldungen nach dem Haager Abkommen (internationale Geschmacksmusteranmeldungen) sind ebenfalls förderfähig.
Aufschlüsselung der förderfähigen Kosten
Konkret sind folgende Kosten förderfähig:
- Anmeldegebühren bei ausländischen Patentämtern usw.
- Kosten für lokale Vertreter (Patentanwälte/Rechtsanwälte)
- Übersetzungskosten
- Kosten für inländische Vertreter (Patentanwälte)
- Gebühren für den Übergang in die einzelnen benannten Staaten im Rahmen einer internationalen PCT-Anmeldung
- Gebühren für die Einleitung des Prüfungsverfahrens
- Gebühren für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts
- Gebühren für Änderungen
- Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung der Anmeldung
- PPH-Gebühren (Patent Prosecution Highway)
Clevere Nutzung: Wenn Sie vorab eine PCT-Anmeldung einreichen und diese Förderung anschließend bei der nationalen Umsetzung in den einzelnen Ländern nutzen, sind die Kosten für die nationale Umsetzung, Übersetzungen und Prüfungsanträge förderfähig. Durch die zeitliche Abstimmung der nationalen Umsetzung nach der PCT-Anmeldung auf den Förderzeitraum lassen sich erhebliche Kosten einsparen.
Vergleichstabelle der Förderbeträge nach Art des geistigen Eigentums
Die Förderhöchstbeträge variieren je nach Art des geistigen Eigentums und der Anmeldemethode. Bitte beachten Sie die folgende Tabelle.
| Art des geistigen Eigentums | Anmeldemethode | Maximaler Förderbetrag (pro Fall) | Förderquote |
|---|---|---|---|
| Patent | Direkte Anmeldung (Pariser Verfahren) | 1,5 Millionen Yen | Maximal 1/2 |
| Patent | Internationale PCT-Anmeldung | 1,5 Millionen Yen | innerhalb von 1/2 |
| Gebrauchsmuster | Direkte Anmeldung | 600.000 Yen | innerhalb von 1/2 |
| Geschmacksmuster | Direkte Anmeldung | 600.000 Yen | innerhalb von 1/2 |
| Geschmacksmuster | Internationale Anmeldung nach dem Haager Abkommen | 600.000 Yen | innerhalb von 1/2 |
| Marken | Direkte Anmeldung | 600.000 Yen | innerhalb von 1/2 |
| Marke | Madrip-Anmeldung | 600.000 Yen | innerhalb von 1/2 |
| Gesamt-Obergrenze | Bis zu 3 Millionen Yen pro Unternehmen und Jahr (Gesamtsumme mehrerer Projekte) | ||
Förderfähige Unternehmen und Antragsvoraussetzungen
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für die Förderungsberechtigten
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU im Sinne des Grundgesetzes über kleine und mittlere Unternehmen)
- Gruppen, die aus KMU bestehen (mindestens zwei Drittel der Mitglieder müssen KMU sein)
- Verbände usw., die eine regionale Kollektivmarke anmelden
Definition von KMU (Kapital und Mitarbeiterzahl nach Branchen)
| Branche | Kapital | Anzahl der Beschäftigten |
|---|---|---|
| Verarbeitendes Gewerbe und Sonstiges | 300 Millionen Yen oder weniger | bis zu 300 |
| Großhandel | 100 Millionen Yen oder weniger | bis zu 100 Mitarbeiter |
| Einzelhandel | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 50 Mitarbeiter |
| Dienstleistungsbranche | bis zu 50 Millionen Yen | bis zu 100 Mitarbeiter |
An Einzelunternehmer: Auch als Einzelunternehmer sind Sie antragsberechtigt, sofern die Anzahl der Beschäftigten die oben genannten Kriterien erfüllt. Start-up-Unternehmen können sich ebenfalls bewerben, auch wenn sie erst vor kurzem gegründet wurden. Da jedoch die Jahresabschlüsse für zwei Geschäftsjahre vorgelegt werden müssen, ist im Falle des ersten Geschäftsjahres nach der Gründung eine Rücksprache erforderlich.
Zeitplan für die Ausschreibung im Geschäftsjahr 2022
Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt zwei Ausschreibungen für Fördermittel durchgeführt, bei denen JETRO als Anlaufstelle fungierte. Während in den meisten Jahren nur eine Ausschreibung stattfindet, wurden in diesem Jahr zwei Ausschreibungen wie folgt durchgeführt.
| Bewerbungsrunde | Bewerbungszeitraum |
|---|---|
| 1. Runde | 9. Mai 2022 (Mo) bis 31. Mai 2022 (Di) |
| 2. Runde | 1. Juli 2022 (Freitag) bis 29. Juli 2022 (Freitag) |
Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Antragstellung: die Online-Beantragung über jGrants (das System für Fördermittelanträge) und die Antragstellung per Post.
Bei Nutzung von jGrants (elektronische Bewerbung)
Um jGrants nutzen zu können, müssen Sie vorab ein Konto namens gBizID (G-Business-ID) einrichten. Für die Ausstellung der gBizID sind Dokumente wie eine Beglaubigung Ihres Siegelabdrucks erforderlich, und die Registrierung dauert etwa zwei Wochen.
Referenzlink:
Liste der erforderlichen Unterlagen
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind wie folgt (je nach Situation Ihres Unternehmens sind einige Unterlagen möglicherweise nicht erforderlich).
| Nr. | Name des Dokuments | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1 | Antragsformular | Vorgeschriebenes Formular vorhanden |
| 2 | Einverständniserklärung | - |
| 3 | Auszug aus dem Handelsregister | Bei juristischen Personen |
| 4 | Unternehmensprofil | Unterlagen, aus denen die Geschäftstätigkeit hervorgeht |
| 5 | Liste der Vorstandsmitglieder | - |
| 6 | Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre | Die letzten beiden Geschäftsjahre sind erforderlich |
| 7 | Antragsunterlagen usw. | Alle Unterlagen für die geplante Antragstellung |
| 8 | Kostenvoranschlag | Detaillierte Aufstellung der Stempelgebühren, Vertreterkosten, Vor-Ort-Kosten usw. |
| 9 | Finanzplan | - |
| 10 | Bericht über die Recherche zum Stand der Technik/Bericht über die Recherche zu früheren Registrierungen | Eines der wichtigsten Dokumente |
| 11 | Unterlagen zur Aufteilung der Anteile bei einer gemeinsamen Anmeldung | Nur bei gemeinsamen Anmeldungen |
| 12 | Erläuterung zu den Gründen für die „Verlängerungsquote“ | Nur für Antragsteller auf Verlängerung |
| 13 | Unterlagen zum Lohnsteigerungsplan | Nur für Betroffene |
Unterstützung durch unsere Kanzlei:
Eine besondere Herausforderung unter den Unterlagen stellt „Nr. 10: Bericht über die Recherche zum Stand der Technik/Bericht über die Recherche zu früheren Eintragungen“ dar. In unserer Kanzlei führt der zuständige Patentanwalt für jedes Land, in dem eine Anmeldung angestrebt wird, eine Recherche zum Stand der Technik durch und unterstützt Sie bis zur Erstellung des Berichts. Wir bieten auch Unterstützung bei der Erstellung der gesamten Anmeldeunterlagen an, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Erstellung eines Zeitplans für die Antragstellung und Tipps für den Erfolg
Um die Bewilligungsquote für Fördermittel zu erhöhen, ist eine planmäßige Vorbereitung unerlässlich. Im Folgenden geben wir Ihnen praktische Ratschläge, die auf unserer Erfahrung als Patentanwälte basieren.
Idealer Vorbereitungsplan (Beispiel: bei einer Ausschreibung im Mai)
| Zeitpunkt | Zu erledigende Aufgaben |
|---|---|
| Januar bis Februar | Überlegungen zur Strategie für Auslandsanmeldungen, Auswahl der Länder, in denen Anmeldungen eingereicht werden sollen, Beginn der Beratung durch einen Patentanwalt |
| Februar–März | Einleitung des Verfahrens zur Beantragung einer gBizID, Beauftragung einer Recherche zum Stand der Technik |
| März–April | Einholung von Kostenvoranschlägen, Erstellung von Entwürfen für die Anmeldeunterlagen, Fertigstellung des Berichts zur Recherche des Stands der Technik |
| April | Endkontrolle der Antragsunterlagen, abschließende Überprüfung der erforderlichen Unterlagen |
| Anfang Mai | Einreichung des Antrags unmittelbar nach Beginn der Ausschreibung |
5 Tipps zur Steigerung der Bewilligungsquote
1. Erstellen Sie den Bericht zur Recherche des Standes der Technik sorgfältig
Dies ist eines der Dokumente, auf die die Prüfer größten Wert legen. Belegen Sie anhand objektiver Daten die Wahrscheinlichkeit, dass das angemeldete geistige Eigentum registriert wird.
2. Legen Sie einen konkreten Geschäftsplan für das Ausland vor
Es ist wichtig, klar darzulegen, warum Sie die Anmeldung in diesem Land einreichen, und einen konkreten Geschäftsentwicklungsplan vorzulegen.
3. Geben Sie die Kostenvoranschläge detailliert an
Bitte führen Sie die Kostenaufschlüsselung, wie z. B. Stempelgebühren, Anwaltskosten und Kosten vor Ort, detailliert nach einzelnen Posten auf. Grobe Kostenvoranschläge wirken sich bei der Prüfung negativ aus.
4. Beseitigen Sie Unvollständigkeiten in den Unterlagen
Unvollständige Unterlagen sind ein häufiger Grund für die Ablehnung. Wir empfehlen dringend, die Unterlagen vor der Einreichung von einem Patentanwalt prüfen zu lassen.
5. Vermeiden Sie eine Einreichung kurz vor Ablauf der Frist
Idealerweise sollten Sie Ihren Antrag zu Beginn der Bewerbungsfrist einreichen. Kurz vor Ablauf der Frist sind die Anlaufstellen überlastet, und es bleibt keine Zeit mehr für Korrekturen, falls Unvollständigkeiten auftreten.
Liste der Annahmestellen in der Region Kansai
Anträge können nicht nur bei der JETRO-Zentrale, sondern auch bei den Anlaufstellen in den einzelnen Präfekturen gestellt werden. Der Inhalt entspricht dem JETRO-Förderprogramm, lediglich die Anlaufstelle ist eine andere. Da die regionalen Anlaufstellen oft eine persönlichere Betreuung bieten, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe zu wenden.
Auch unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit gemeinsam mit einem Mandanten das Industrieamt Osaka aufgesucht und dabei alle Anträge für Patente, Geschmacksmuster und Marken genehmigt bekommen sowie Fördermittel erhalten. Die Mitarbeiter des Industrieamts Osaka haben uns sehr zuvorkommend unterstützt.
| Region | Durchführende Stelle | Standort | Telefonnummer |
|---|---|---|---|
| Kyoto | (Öffentliche Stiftung) Kyoto Advanced Technology Research Institute | 134 Chudoji Minamimachi, Shimogyo-ku, Kyoto | 075-366-5270 |
| Präfektur Kyoto | Kyoto Sangyo 21 | 134 Chudoji Minamimachi, Shimogyo-ku, Kyoto (im Industrie-Förderzentrum der Präfektur Kyoto) | 075-315-9425 |
| Präfektur Osaka | (Öffentliche Stiftung) Osaka Industry Bureau | 1-4-17 Aramoto-kita, Higashi-Osaka-shi, 1. Stock, Creation Core Higashi-Osaka Nordgebäude | 06-6748-1052 |
| Präfektur Hyogo | (Öffentliche Stiftung) Forschungsinstitut für die Schaffung neuer Industrien | 6-1 Minatojima-Nakamachi, Chuo-ku, Kobe, 4. Stock des Gebäudes der Handelskammer Kobe | 078-306-6808 |
| Präfektur Nara | (Öffentliche Stiftung) Zentrum für regionale Industrieförderung der Präfektur Nara | 129-1 Kashiwagi-cho, Nara-shi, 3. Stock des Nara Prefectural Industrial Promotion Center | 0742-36-8312 |
| Präfektur Wakayama | (Öffentliche Stiftung) Stiftung zur Förderung der Industrie in Wakayama | 2-1 Honmachi, Wakayama-shi, 6. Stock, Forte Wajima | 073-432-5122 |
Wichtige Länder und Regionen für die Anmeldung
Anträge können in jedem Land gestellt werden, das der Antragsteller wünscht. Die wichtigsten Ziele, die bei japanischen Unternehmen beliebt sind, sind die folgenden.
| Region | Hauptzielorte |
|---|---|
| Asien | China, Südkorea, Taiwan, Thailand, Vietnam, Indonesien, Indien |
| Amerika | USA, Kanada, Mexiko, Brasilien |
| Europa | Europa (EPO), Deutschland, Frankreich, Großbritannien |
| Ozeanien | Australien, Neuseeland |
| Afrika und Naher Osten | Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien usw. |
Bisherige Kunden und Erfolgsbeispiele
Die Kanzlei für geistiges Eigentum Ebolix hat bisher Kunden aus den folgenden Branchen bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt.
- Bekleidungsunternehmen (Madpro-Anmeldung von Marken)
- Hersteller von Schönheitsprodukten (Auslandsanmeldungen für Marken und Geschmacksmuster)
- Hersteller von Kunststoffformteilen und Haushaltswaren (Auslandsanmeldungen für Patente und Geschmacksmuster)
Laut einer vom Patentamt herausgegebenen Sammlung von Fallbeispielen zu Fördermitteln für Auslandsanmeldungen gehören dazu die Airweave Co., Ltd. (Präfektur Aichi),Hamada Shuzo Co., Ltd. (Präfektur Kagoshima), Honbo Shuzo Co., Ltd. (Präfektur Kagoshima), Oku-Gen Foundry Co., Ltd. (Präfektur Iwate), Melody International Co., Ltd. (Präfektur Kagawa), Asahi Mekki Co., Ltd. (Präfektur Tottori), Ishino Seisakusho Co., Ltd. (Präfektur Ishikawa), Riken Kogyo Co., Ltd. (Hokkaido) und Green Bell Co., Ltd. (Präfektur Osaka) dieses System nutzen.
Weitere Informationen finden Sie in der Fallbeispielsammlung des Patentamts:
Patentamt – Fallbeispielsammlung zu Zuschüssen für Auslandsanmeldungen (PDF)
Praktische Ratschläge von Patentanwälten
Aufgrund unserer Erfahrung bei der Unterstützung von Förderanträgen möchten wir Ihnen häufige Stolpersteine und deren Bewältigung aufzeigen.
Was Sie bei der Erstellung des Kostenvoranschlags beachten sollten
Der Kostenvoranschlag muss eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten enthalten. Eine grobe Angabe wie „Gesamtkosten für die Auslandsanmeldung“ reicht für die Prüfung nicht aus. Bitte geben Sie konkret die Beträge für die folgenden Posten an:
- Stempelgebühren der jeweiligen Patentämter (Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren usw.)
- Kosten für den lokalen Vertreter (nach Ländern aufgeschlüsselt)
- Übersetzungskosten (mit Angabe der Sprache und des Umfangs)
- Kosten für den inländischen Vertreter
Qualität des Berichts zur Recherche nach dem Stand der Technik
Der Bericht über die Recherche zum Stand der Technik ist ein wichtiges Dokument, das belegt, dass die zu meldende geistige Eigentumsrechte voraussichtlich auch im Ausland registriert werden können. Da es schwierig ist, diesen Bericht selbst zu erstellen, empfehlen wir, einen Experten (Patentanwalt) damit zu beauftragen.
In unserer Kanzlei führt der zuständige Patentanwalt für jedes Land, in dem eine Anmeldung angestrebt wird, eine Recherche zum Stand der Technik durch und erstellt einen entsprechenden Bericht. Auf der Grundlage der Rechercheergebnisse unterbreiten wir Ihnen Vorschläge zur Überarbeitung der Anmeldestrategie sowie zur Anpassung der Ansprüche.
Strategie für den Zeitpunkt der PCT-Anmeldung und der Fördermittelbeantragung
Bei einer PCT-Anmeldung muss die nationale Anmeldung in den einzelnen Ländern innerhalb von 30 Monaten nach dem Prioritätsdatum erfolgen. Indem Sie den Zeitpunkt dieser nationalen Anmeldung auf die Ausschreibungsfristen für Fördermittel abstimmen, können Sie diese auf die kosteneffizienteste Weise nutzen. Da die Übersetzungskosten und die Gebühren für lokale Vertreter bei der nationalen Anmeldung in den einzelnen Ländern oft hoch sind, sollten Sie Ihren Zeitplan sorgfältig planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F1. Können auch Einzelunternehmer einen Antrag stellen?
Ja, sofern Sie die Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen gemäß dem Gesetz über kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, können auch Einzelunternehmer einen Antrag stellen.
F2. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits eine Auslandsanmeldung eingereicht habe?
Grundsätzlich sind Kosten, die vor der Entscheidung über die Gewährung der Förderung angefallen sind, nicht förderfähig. Für künftig anfallende Kosten, wie z. B. Kosten für die nationale Umsetzung einer PCT-Anmeldung, ist eine Antragstellung jedoch unter Umständen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle nach Einzelheiten.
F3. Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Ja, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie sich bei der nächsten Ausschreibung erneut bewerben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Unterlagen unter Berücksichtigung der Ablehnungsgründe zu verbessern und es erneut zu versuchen.
F4. Muss ich für jede einzelne Anmeldung einen separaten Antrag stellen, wenn ich in mehreren Ländern gleichzeitig anmelde?
Nein, Sie können mehrere Anmeldeländer in einem einzigen Antrag zusammenfassen. Sie müssen jedoch für jedes Anmeldeland einen Kostenvoranschlag und einen Projektplan vorlegen.
F5. Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Fördermittel werden nachträglich (nach Abrechnung) ausgezahlt. Nachdem Sie die Auslandsanmeldung tatsächlich vorgenommen und die Kosten bezahlt haben, reichen Sie einen Leistungsbericht ein, woraufhin die Abrechnung erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldegebühren zunächst selbst vorstrecken müssen.
F6. Sind die Kosten für Patentanwälte ebenfalls förderfähig?
Ja, die Honorare für inländische Patentanwälte sowie die Kosten für lokale Vertreter sind förderfähig. Auch Übersetzungskosten sind enthalten.
F7. Bei welcher Stelle soll ich den Antrag stellen: bei JETRO oder bei der Präfektur?
Inhalt und Höhe der Förderung sind identisch. Wenn es in Ihrer Region eine Anlaufstelle gibt, ist es dort oft einfacher, eine persönliche Beratung zu erhalten, und Sie können in vielen Fällen eine detailliertere Unterstützung erwarten. Da sich die Bewerbungsfristen jedoch unterscheiden können, empfehlen wir Ihnen, die Informationen beider Stellen zu prüfen.
Beratung und Anfragen
Unsere Kanzlei übernimmt die Beantragung von Fördermitteln für Auslandsanmeldungen und verfügt über umfangreiche Erfahrung und eine nachweisbare Erfolgsbilanz. Wir unterstützen Sie durchgängig, von der Erstellung des Berichts zur Recherche des Stands der Technik bis hin zur Vorbereitung und Einreichung der Anmeldungsunterlagen.
Wenn Sie Fragen zu Fördermitteln für Auslandsanmeldungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Die erste Beratung ist kostenlos.
Detailseite zu den JETRO-Fördermitteln:
https://www.jetro.go.jp/services/ip_service_overseas_appli.html
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX – Kanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Vertraut mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).