Hier stellen wir Ihnen Beispiele für den Schutz von Modedesigns vor. Man geht oft davon aus, dass...
Fälle von Geschmacksmusterschutz - geschmacksmusterrechtlich geschützte Innenräume, Geschäftsräume, Wohnräume
Die Klassifizierung von Innenausstattungen im Rahmen der Geschmacksmusterklassifizierung ist wie folgt gegliedert; derzeit wird jedoch allen Geschmacksmustern die Klassifizierung „L3-7“ zugewiesen. Im Folgenden stellen wir einige Beispiele für geschützte Geschmacksmuster vor.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht über die Designklassifizierung von Innenausstattungen
| Designkategorien | Anzeige der Designkategorien | Bezeichnung des Artikels |
|---|---|---|
| L3-70 | Innenausstattung | Innenausstattung von Krankenzimmern, Innenausstattung von Flughafen-Terminal-Lobbys, Innenausstattung von Hotelzimmern |
| L3-71 | Innenausstattung von Büros oder Bildungseinrichtungen | Innenausstattung von Büroräumen, Innenausstattung von Klassenzimmern, Innenausstattung von Bibliotheken |
| L3-72 | Innenausstattung von Wohngebäuden | Innenausstattung von Wohnräumen, Innenausstattung von Wohnküchen, Innenausstattung von Schlafzimmern |
| L3-73 | Innenausstattung von Geschäften | Innenausstattung von Restaurants, Innenausstattung von Buchhandlungen, Innenausstattung von Lebensmittelgeschäften, Innenausstattung von Bekleidungsgeschäften, Innenausstattung von Drogerien |
Innenausstattung von Drogerien
| Gestaltungskategorie | L3-7 |
| Gegenstand des Designs | Innenausstattung von Drogerien |
| Inhaber des Geschmacksmusterrechts | Chubu Yakuhin Co., Ltd. |
| Registrierungsnummer | Designregistrierung Nr. 1693229 |
Innenausstattung der Kosmetikabteilung
| Designklassifizierung | L3-7 |
| Gegenstand des Geschmacksmusters | Innenausstattung der Kosmetikabteilung |
| Inhaber des Geschmacksmusterrechts | Kose Co., Ltd. |
| Registrierungsnummer | Designregistrierung Nr. 1690192 |
| Beschreibung des Designs | Die Innenausstattung ist hauptsächlich für Kosmetikabteilungen in Kaufhäusern und ähnlichen Einrichtungen bestimmt und wird für die Präsentation und den Verkauf von Waren sowie für die Kundenbetreuung genutzt. Die äußerste Seitenfläche des Regals B ist transparent. Wie in der „Vergrößerungsansicht des an der Wand angebrachten Warenpräsentationsbereichs“ dargestellt, ist der an der Wand angebrachte, annähernd sechseckige Bereich zur Rückseite hin vertieft, sodass dort Waren präsentiert werden können. Die Teile, die nicht rosa eingefärbt sind, sind diejenigen, für die eine Designregistrierung als Teil-Design beantragt wird. |
Innenausstattung eines Bekleidungsgeschäfts
| Designklassifizierung | L3-7 |
| Gegenstand des Geschmacksmusters | Innenausstattung eines Bekleidungsgeschäfts |
| Inhaber des Geschmacksmusterrechts | Nitori Holdings Co., Ltd. |
| Registrierungsnummer | Designregistrierung Nr. 1690954 |
| Beschreibung des Designs | Die in der Referenzgrundrisszeichnung dargestellten Pfeile geben die Position und Ausrichtung des Blickwinkels an, wobei die Zahlen am Anfang jeweils den Nummern der perspektivischen Ansichten 1 bis 3 entsprechen. |
AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Unterstützung von Mandanten aus einem breiten Spektrum von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Vertraut mit Strategien zum Schutz geistigen Eigentums in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).