Zu Content springen

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Markeneintragung [Patentanwälte erklären in einfachen Worten].

2505_杉浦様_商標登録質問と回答

Unsere Patentanwälte haben häufig gestellte Fragen zur Markeneintragung in einem übersichtlichen Frage-und-Antwort-Format zusammengefasst. Da wir hier wichtige Punkte für die Anmeldung und Verwaltung von Marken zusammengestellt haben, empfehlen wir Ihnen, diese als Referenz zu nutzen.

Grundlagen der Markeneintragung

F: Was kann als Marke eingetragen werden?
A: Eine Marke ist ein „Kennzeichen, um die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen anderer zu unterscheiden“. Allerdings können allgemeine Ausdrücke, die die Qualität beschreiben, Zeichen, die zu Verwechslungen mit öffentlichen Einrichtungen führen könnten, sowie Zeichen, die mit den Marken anderer verwechselt werden könnten, nicht eingetragen werden. Konkret ist es in der Regel schwierig, Zeichen einzutragen, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreiben, oder solche, die ausschließlich aus Ortsnamen bestehen.

F: Darf eine Marke nicht verwendet werden, wenn sie nicht registriert ist?
A: Die Verwendung ist möglich. Wenn jedoch eine nicht registrierte Marke von einem Dritten vor Ihnen registriert wird, besteht das Risiko, dass Sie wegen Rechtsverletzung abgemahnt werden oder Schadenersatzforderungen erhalten. Es wird empfohlen, die Markenregistrierung vor der Geschäftsausweitung oder der Einführung neuer Produkte abzuschließen.

F: Ist eine in Japan erfolgte Markeneintragung auch im Ausland gültig?
A: Da Markenrechte in jedem Land für sich gelten, ist eine Eintragung in Japan nur in Japan gültig. Wenn Sie Schutz auch im Ausland anstreben, ist eine Eintragung in den jeweiligen Ländern erforderlich.

Was vor der Markenanmeldung zu tun ist

F: Wie läuft das Verfahren zur Markenanmeldung ab?
A: Es erfolgt in folgender Reihenfolge: ① Recherche nach ähnlichen Marken (kostenlose Suche über J-PlatPat möglich) → ② Erstellung der Markenanmeldung (Spezifizierung der Waren und Dienstleistungen) → ③ Einreichung beim Patentamt (online oder per Post).

F: Was sind „bezeichnete Waren und Dienstleistungen“?
A: Eine Marke gewährt Rechte an bestimmten Waren und Dienstleistungen. Bei der Anmeldung müssen die „bezeichneten Waren und Dienstleistungen“ unbedingt klar angegeben werden.

Ablauf des Markenregistrierungsverfahrens

F: Wie sieht der Ablauf von der Anmeldung bis zur Eintragung aus?
A: ① Einreichung der Markenanmeldung → ② Prüfung durch den Prüfer (ca. 8–10 Monate) → ③ Nach der Eintragungsentscheidung entsteht das Markenrecht durch Zahlung der Eintragungsgebühr → ④ Bei einer Mitteilung über die Gründe für die Zurückweisung reagieren wir mit einer Berichtigung oder einer Stellungnahme.

F: Was ist das „System der beschleunigten Prüfung“?
A: Wenn Sie das System der beschleunigten Prüfung nutzen, erhalten Sie das Prüfungsergebnis in etwa zwei Monaten. Dies ist sinnvoll, wenn eine rasche Erlangung der Rechte erforderlich ist, beispielsweise wenn die Marke bereits genutzt wird oder wenn Dritte mit der Nutzung begonnen haben.

Verwaltung nach der Markeneintragung

F: Welche wesentlichen Formalitäten sind nach der Eintragung erforderlich?
A: Dazu gehören die Beantragung der Verlängerung der Schutzdauer (alle 5 oder 10 Jahre), Änderungen des Inhabers oder der Anschrift sowie Verfahren zur Übertragung des Markenrechts.

Umgang mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Marken

F: Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalte?
A: Wenden Sie sich zunächst an einen Experten (Patentanwalt), um mögliche Maßnahmen zu besprechen. Das Markenrecht gilt für die Kombination aus einer ähnlichen Marke und den angegebenen Waren oder Dienstleistungen; bei nicht ähnlichen Marken oder bei einer Verwendung zur Qualitätskennzeichnung liegt unter Umständen keine Verletzung vor.

Vorteile einer Beratung durch einen Patentanwalt

F: Was sind die Vorteile einer Beratung durch einen Patentanwalt in Markenangelegenheiten?
A: Durch die Beratung durch einen Patentanwalt können Sie: 1. durch eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung das Risiko einer Zurückweisung verringern, 2. komplexe rechtliche Verfahren und die Erstellung von Unterlagen schnell und präzise abwickeln und 3. bei Markenrechtsverletzungen oder Streitigkeiten rechtlich angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen.


Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung, von der Anmeldung der Marke bis hin zur Lösung von Streitfällen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX – Kanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt

Wir unterstützen Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Wir sind zudem mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech bestens vertraut. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).