Zu Content springen

Umfassende Fragen und Antworten zur Anmeldung von Geschmacksmustern: ausführliche Erläuterungen eines Patentanwalts zu Kosten, Fristen und Vorteile...

 

unnamed (1)

Einleitung

„Was würden Sie tun, wenn das Design Ihres mühsam entwickelten neuen Produkts unmittelbar nach der Markteinführung von einem anderen Unternehmen kopiert würde?“

Ein herausragendes Design ist ein ebenso wichtiger Faktor für den Produktabsatz wie die Funktionalität – wenn nicht sogar ein noch wichtigerer. Ohne angemessenen Rechtsschutz besteht jedoch die Gefahr, dass im Handumdrehen billige Kopien auf den Markt kommen und Ihnen Marktanteile wegnehmen.

Daher ist die Erlangung eines „Geschmacksmusterrechts“ von entscheidender Bedeutung.

„Was ist der Unterschied zu einem Patent?“

„Wie hoch sind die Kosten?“

„Kann man das Design auch nach der Markteinführung noch registrieren lassen?“

In diesem Artikel erläutert ein Patentanwalt anhand von Fragen, die viele Unternehmen bei der Anmeldung von Geschmacksmustern stellen, in Form eines Q&A-Formats alles von den Grundlagen der Geschmacksmusterregistrierung bis hin zu strategischen Anwendungsmöglichkeiten zum Schutz Ihres Unternehmens. Dabei gibt es nicht nur theoretische Antworten, sondern auch „Offensiv- und Defensivstrategien“, die nur ein Praktiker vermitteln kann.


Inhaltsverzeichnis

  1. [Grundlagen] Warum ist eine Geschmacksmusteranmeldung gerade jetzt notwendig?

    • F1. Was ist eigentlich ein „Geschmacksmusterrecht“? Wie unterscheidet es sich von Patenten und Urheberrechten?

    • F2. Was kann als Geschmacksmuster angemeldet werden? (Wichtige Punkte der Gesetzesänderung von 2020)

  2. [Vorteile und Risiken] Der Sinn einer Anmeldung und die Risiken einer Nichtanmeldung

    • Frage 3: Was sind die konkreten Vorteile einer kostspieligen Geschmacksmusteranmeldung?

    • F4. Welche Risiken bestehen, wenn man keine Anmeldung vornimmt? (Die Gefahr einer Gegenklage)

  3. [Kosten und Dauer] Kosten und Zeitplan

    • F5. Wie hoch sind die üblichen Kosten für eine Geschmacksmusteranmeldung?

    • F6. Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zur Eintragung?

  4. [Strategie] Techniken zum Aufbau starker Rechte

    • Frage 7: Kann man „Lückenplagiate“ verhindern, bei denen das Design nur geringfügig verändert wurde? (Verwandte Geschmacksmuster)

    • F8. Ich möchte nicht, dass nur ein „Teil“ meines Produkts kopiert wird. (Teilgeschmacksmuster)

    • F9. Ist es möglich, das Design bis zur Markteinführung geheim zu halten? (Geheimes Geschmacksmuster)

  5. [Probleme und Verfahren] Was tun in solchen Fällen?

    • Frage 10: Ich habe das Design bereits in sozialen Medien oder auf einer Messe vorgestellt. Ist es jetzt schon zu spät?

    • F11. Muss ich aufgeben, wenn mein Antrag bei der Prüfung „abgelehnt“ wird?

  6. [Auftragsvergabe] Selber machen oder einen Profi beauftragen?

    • F12. Was ist der Unterschied zwischen einer eigenen Anmeldung und der Beauftragung eines Patentanwalts?

  7. Zusammenfassung: Schützen Sie Ihr Geschäft, indem Sie Ihr Design in ein „Exklusivrecht“ umwandeln


1. [Grundlagen] Warum ist eine Geschmacksmusteranmeldung gerade jetzt notwendig?

F1. Was ist eigentlich ein „Geschmacksmusterrecht“? Was ist der Unterschied zu Patenten und Urheberrechten?

A. Es ist das Recht, das „Äußere (Design)“ eines Gegenstands exklusiv zu nutzen.

Es gibt verschiedene Arten von Rechten des geistigen Eigentums, deren Schutzgegenstand sich jedoch deutlich unterscheidet. Da dies bei vielen Menschen zu Verwirrung führt, wollen wir hier Klarheit schaffen.

  • Patentrechte und Gebrauchsmusterrechte

    • Schutzgegenstand: „Inhaltliche“ Aspekte wie technische Ideen, Erfindungen und Strukturen.

    • Beispiele: Kommunikationstechnologie von Smartphones, Mechanismen zur Steigerung der Verbrennungseffizienz von Motoren.

  • Markenrechte

    • Schutzgegenstand: „Marken (Vertrauen)“ wie Produktnamen und Logos.

    • Beispiele: Das Apfel-Logo von Apple, der Produktname „iPhone“.

  • Urheberrecht

    • Schutzgegenstand: „Werk“ aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Kunst, Musik usw.

    • Zu beachten: Nach der derzeitigen Rechtsauffassung gilt, dass das Design von industriell massenproduzierten Produkten grundsätzlich nur schwer urheberrechtlich geschützt werden kann (hohe Hürden).

  • Geschmacksmuster

    • Schutzgegenstand: Die „optische Ästhetik“ von Produkten, wie Form, Muster und Farben.

    • Beispiele: Die Rundungen des iPhone-Gehäuses, die einzigartige Form eines Stuhls.

Um Produkte zu schützen, die zwar „funktional alltäglich, aber im Design innovativ und cool“ sind, eignet sich ein Geschmacksmusterrecht besser als ein Patent.

Frage 2: Was kann als Geschmacksmuster eingetragen werden?

A. Neben den herkömmlichen „Gegenständen“ fallen in den letzten Jahren auch „Bilder“ und „Innenausstattungen“ darunter.

Bisher schützte das Geschmacksmustergesetz das Design von „Gegenständen (materiellen Gegenständen)“. Mit der Entwicklung der digitalen Technologie und dem Wandel der Geschäftsmodelle wurde der Schutzumfang jedoch durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 erheblich erweitert.

  1. Bilddesign (GUI)

    Auch Anwendungsbilder in der Cloud, die nicht auf Gegenständen gespeichert sind, sowie Bedienoberflächen von Websites fallen nun unter den Schutzbereich. Bedienoberflächen von IoT-Geräten und die Benutzeroberflächen von Smartphone-Apps können ebenfalls registriert werden.

  2. Gebäude und Innenausstattung

    Auch das äußere Erscheinungsbild von Geschäften (Gebäude) sowie die Anordnung der Möbel und die Gestaltung der Dekoration im Inneren (Innenausstattung) können nun als ein einziges Design registriert werden. Für Unternehmen, die das „Geschäftsdesign selbst“ als Marke vermarkten, ist dies eine äußerst wichtige Änderung.


2. [Vorteile und Risiken] Der Sinn einer Anmeldung und die Risiken einer Nichtanmeldung

Frage 3: Was sind die konkreten Vorteile einer kostspieligen Designregistrierung?

A. Es hat eine enorme Wirkung auf die „Bekämpfung von Nachahmungen“ und „Löschungsanträge bei Amazon und anderen Plattformen“.

  1. Starkes Unterlassungsrecht

    Gegenüber Unternehmen, die Ihre Rechte verletzen, können Sie rechtlich die sofortige Einstellung des Verkaufs und die Vernichtung der Lagerbestände verlangen.

  2. Schnelle Reaktion auf E-Commerce-Plattformen

    Wenn Kopien auf E-Commerce-Plattformen wie Amazon oder Rakuten angeboten werden, ist der Nachweis einer Patentverletzung fachlich anspruchsvoll und zeitaufwendig. Da bei Geschmacksmusterrechten jedoch die „optische Ähnlichkeit“ als Beurteilungskriterium gilt, werden Anträge auf Entfernung bei den Plattformen in der Regel relativ reibungslos genehmigt.

  3. Steigerung des Markenwerts

    Durch die Kennzeichnung von Produkten und Verpackungen mit dem Hinweis „Geschmacksmuster geschützt“ wird nicht nur eine abschreckende Wirkung auf andere Unternehmen erzielt, sondern es wird auch bei den Verbrauchern das Vertrauen geweckt, dass es sich um ein „einzigartiges Originalprodukt“ handelt.

Frage 4: Welche Risiken bestehen, wenn keine Anmeldung erfolgt?

A. Sie können nicht nur Kopien nicht unterbinden, sondern laufen sogar Gefahr, von anderen Unternehmen verklagt zu werden.

Angenommen, Ihr Unternehmen verkauft ein von Ihnen entworfenes Produkt, ohne es rechtlich zu schützen.

Was würde passieren, wenn ein böswilliger Dritter Ihr Design sieht und es ohne Ihre Zustimmung als Geschmacksmuster anmeldet und eintragen lässt? (*In Japan gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.)

Es könnte zu der beängstigenden Situation kommen, dass Sie aufgefordert werden, den Verkauf einzustellen, weil Sie angeblich die Rechte eines anderen Unternehmens verletzen – obwohl es sich um ein Design handelt, das Sie ursprünglich selbst entworfen haben. Dies wird als „unberechtigte Anmeldung“ bezeichnet, und es erfordert enormen Aufwand und hohe Kosten, um die Rechte zurückzugewinnen.

Auch aus Sicht der „Verteidigung“ ist es wichtig, die Rechte für das eigene Unternehmen sicher zu sichern.


3. [Kosten und Dauer] Kosten und Zeitplan

Frage 5: Wie hoch sind die üblichen Kosten für eine Geschmacksmusteranmeldung?

A. In der Regel belaufen sich die Gesamtkosten pro Anmeldung auf etwa 150.000 bis 250.000 Yen (Gebühren des Patentamts + Honorar des Patentanwalts).

Im Vergleich zu Patenten (Gesamtkosten von 600.000 bis 800.000 Yen oder mehr) ist die Erlangung von Rechten für Geschmacksmuster relativ kostengünstig. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Bei der Anmeldung: ca. 100.000 bis 150.000 Yen

    • [Gebühren des Patentamts] Anmeldegebühr: 16.000 Yen

    • [Kosten für den Patentanwalt]: Recherche, Erstellung der Zeichnungen, Ausarbeitung der Anmeldung usw.

  • Bei der Eintragung: ca. 50.000 bis 100.000 Yen

    • [Stempelgebühren des Patentamts] Eintragungsgebühr (pauschal für 1–3 Jahre): 25.500 Yen (*8.500 Yen × 3 Jahre)

    • [Kosten für den Patentanwalt] Erfolgshonorar, Gebühren für die Erledigung der Eintragungsformalitäten usw.

*Die oben genannten Beträge sind allgemeine Richtwerte und können je nach Komplexität der Zeichnungen sowie den Maßnahmen (Stellungnahmen, Berichtigungen) bei Ablehnungsgründen im Prüfungsverfahren variieren.

*Zur Aufrechterhaltung des Geschmacksmusterrechts ist auch ab dem vierten Jahr die Zahlung der Jahresgebühren (Registrierungsgebühren) erforderlich.

【Wichtige Hinweise zu den Kosten】

Während es für Patente Ermäßigungsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (z. B. 50 % Ermäßigung) gibt, gibt es für die Eintragung von Geschmacksmustern grundsätzlich keine Ermäßigungsregelungen des Patentamts. Stattdessen können unter Umständen kommunale Fördermittel wie „Zuschüsse für Auslandsanmeldungen“ oder „Fördermittel zur Unterstützung beim Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums“ in Anspruch genommen werden. Unsere Kanzlei bietet auch Unterstützung bei der Nutzung solcher Fördermittel an.

F6. Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zur Eintragung?

A. Im Durchschnitt etwa „6 bis 8 Monate“.

Im Vergleich zu Patenten (mindestens ein Jahr ab Antrag auf Prüfung, im schlimmsten Fall mehrere Jahre) verläuft das Verfahren zügig.

Denjenigen, die nicht länger als ein halbes Jahr warten möchten, empfehlen wir die Nutzung des „Systems der beschleunigten Prüfung“. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bereits erfolgte Umsetzung oder Einreichung einer Auslandsanmeldung), lässt sich die Prüfungsdauer auf durchschnittlich etwa zwei Monate erheblich verkürzen. Dies ist besonders effektiv, wenn Sie den Zeitpunkt der Markteinführung eines neuen Produkts einhalten möchten.


4. [Strategie] Techniken zur Schaffung starker Schutzrechte

Wenn Sie Ihre Anmeldung nur wahllos einreichen, erhalten Sie „schwache Rechte“, die leicht umgangen werden können. Hier stellen wir Ihnen fortgeschrittene Techniken vor, die Patentanwälte anwenden.

Frage 7: Kann man „Plagiate mit kleinen Designänderungen“ verhindern?

A. Durch die Nutzung des „Systems der verwandten Geschmacksmuster“ können Sie auch Variationen umfassend abdecken.

Die Wirksamkeit eines Geschmacksmusterrechts erstreckt sich auf den „Bereich der Ähnlichkeit“ mit dem eingetragenen Design, doch kann es schwierig sein zu beurteilen, wo genau die Grenze der Ähnlichkeit liegt.

Indem man nicht nur das Hauptdesign (das Hauptgeschmacksmuster), sondern auch Varianten mit anderen Farben oder leicht veränderten Formen (verwandte Geschmacksmuster) als Paket anmeldet, kann man den Schutzumfang wie ein Netz ausweiten.

Dadurch können Sie verhindern, dass Wettbewerber versuchen, durch geringfügige Designänderungen eine Rechtsverletzung zu umgehen. Innerhalb von zehn Jahren nach der Anmeldung des Hauptdesigns können auch später entwickelte, verbesserte Designs als verwandte Designs nachregistriert werden.

F8. Ich möchte nicht, dass nur ein „Teil“ meines Produkts kopiert wird.

A. Nutzen Sie das System der „Teilgeschmacksmuster“.

Hierbei wird nicht das Design des gesamten Produkts, sondern nur ein charakteristischer „Teil“ (z. B. der Griff einer Kamera oder die Form des Flaschenverschlusses) rechtlich geschützt.

Selbst wenn das Produkt insgesamt nicht ähnlich ist, können Sie eine Rechtsverletzung geltend machen, wenn ein Produkt diesen charakteristischen Teil kopiert. Durch die Kombination von Gesamt- und Teilgeschmacksmustern können Sie ein optimales Portfolio aufbauen.

F9. Ist es möglich, das Design bis zur Markteinführung geheim zu halten?

A. Wenn Sie das „System für geheime Geschmacksmuster“ nutzen, können Sie das Design bis zu drei Jahre lang geheim halten.

Normalerweise wird das Design nach der Eintragung als „Designblatt“ öffentlich bekannt gegeben. Es ist jedoch problematisch, wenn Informationen über neue Produkte vor der Markteinführung an Konkurrenten durchsickern.

Wenn Sie bei der Anmeldung ein geheimes Geschmacksmuster beantragen, können Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt auch nach der Eintragung für bis zu drei Jahre unterbinden. Dies ist ein praktisches System, mit dem Sie Ihre Rechte sichern und das Design bis zum Markteintritt geheim halten können.


5. [Probleme und Verfahren] Was tun in solchen Fällen?

F10. Ich habe das Design bereits in sozialen Medien oder auf einer Messe vorgestellt. Ist es jetzt zu spät?

A. Geben Sie nicht auf. Möglicherweise können Sie durch die „Ausnahme vom Verlust der Neuheit“ Abhilfe schaffen.

Ein Geschmacksmuster muss grundsätzlich ein „neues Design sein, das der Öffentlichkeit noch nicht bekannt ist“ (Neuheit). Es gibt jedoch eine Regelung, wonach es ausnahmsweise als „noch nicht veröffentlicht“ behandelt werden kann, wenn die Anmeldung innerhalb eines Jahres nach dem Tag der Veröffentlichung beim Patentamt eingereicht und die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten werden.

Dies ist jedoch lediglich eine „ausnahmsweise“ gewährte Abhilfemaßnahme. Es bestehen Risiken, wie z. B. Nachteile bei der Anmeldung im Ausland oder die Unmöglichkeit, sich gegen andere Unternehmen zu wehren, falls diese zwischen der Veröffentlichung und der Anmeldung eigenständig dasselbe Design entwickelt haben. Die „Anmeldung vor der Veröffentlichung“ ist zwar die goldene Regel, doch sollten Sie im Falle einer bereits erfolgten Veröffentlichung so schnell wie möglich einen Patentanwalt konsultieren.

F11. Muss ich aufgeben, wenn mein Antrag im Prüfungsverfahren „abgelehnt“ wird?

A. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Hier kann der Patentanwalt sein Können unter Beweis stellen.

Es kann vorkommen, dass Sie vom Patentamt eine Mitteilung erhalten, dass die Eintragung in der vorliegenden Form nicht möglich ist (Ablehnungsbescheid). Die Gründe dafür sind meist, dass das Design „einem bestehenden Design ähnelt“ oder „leicht nachzuahmen ist“.

In vielen Fällen lässt sich die Entscheidung des Prüfers jedoch durch eine „Stellungnahme“, in der die Unterschiede logisch dargelegt werden, umstimmen und eine Eintragung erreichen. Geben Sie auch bei Erhalt einer Ablehnungsmitteilung nicht sofort auf, sondern erarbeiten Sie gemeinsam mit einem Experten eine Strategie.


6. [Auftragsvergabe] Selber machen oder einen Profi beauftragen?

F12. Was ist der Unterschied zwischen einer eigenen Anmeldung und der Beauftragung eines Patentanwalts?

A. Der größte Unterschied liegt in der „Qualität der Zeichnungen (= Stärke des Rechts)“.

Zwar gibt es mittlerweile KI und Software für elektronische Anmeldungen, doch die Erstellung der „Zeichnungen“ ist der schwierigste Teil einer Geschmacksmusteranmeldung.

Die Zeichnungen für eine Geschmacksmusterregistrierung sind keine bloßen Illustrationen. Die sechs Ansichten (Vorder-, Rück-, Links-, Rechts-, Draufsicht und Untersicht) müssen vollkommen übereinstimmen, und schon eine Abweichung bei der Art einer einzigen Linie (durchgezogene oder gestrichelte Linie) kann den Umfang der Rechte erheblich verändern.

  • Risiken einer eigenen Anmeldung

    • Aufgrund von Mängeln in den Zeichnungen werden immer wieder Korrekturen verlangt, sodass die Eintragung letztendlich nicht möglich ist.

    • Selbst wenn die Eintragung gelingt, ist der Schutzumfang oft zu eng gefasst, sodass das Recht leicht umgangen werden kann (Nachahmungen lassen sich nicht verhindern) und somit nutzlos wird.

Ein Patentanwalt versteht die Geschäftsstrategie Ihres Unternehmens und entwirft die Zeichnungen so, dass sie schwer von anderen kopiert werden können und gleichzeitig einen weitreichenden Schutz bieten. Das ist zwar mit Kosten verbunden, aber die Rentabilität dieser Investition zum Schutz Ihres Unternehmens ist sehr hoch.


7. Zusammenfassung: Schützen Sie Ihr Geschäft, indem Sie Ihr Design in ein „Exklusivrecht“ umwandeln

Designrechte sind keineswegs nur etwas für Großunternehmen. Vielmehr sind es gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, bei denen ein einziger Verkaufsschlager über das Schicksal des Unternehmens entscheiden kann, die ihre „Designs“ als Vermögenswerte rechtlich schützen müssen.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Das Geschmacksmusterrecht ist ein starkes Recht, das das „Aussehen“ eines Produkts schützt und Nachahmungen verhindert.

  • Die Anmeldung muss unbedingt „vor der Veröffentlichung“ erfolgen (auch nach der Veröffentlichung besteht noch eine Chance, sofern dies innerhalb eines Jahres geschieht).

  • Sie sind kostengünstiger und schneller zu erlangen als Patente.

  • Wenn Sie ein starkes Recht schaffen wollen, wenden Sie sich an einen Patentanwalt, der sich mit Zeichnungen auskennt.

Für eine Beratung zur Designanmeldung wenden Sie sich an die „Kanzlei für geistiges Eigentum Evolix“

Unsere Kanzlei bietet Beratung zum geistigen Eigentum bereits ab der Produktdesignphase an.

„Kann dieses Design registriert werden?“ „Wie hoch sind die konkreten Kosten?“ – wenden Sie sich zunächst ganz unverbindlich an uns. Wenn Sie Zeichnungen oder Fotos des Designs bereitstellen, ist auch eine kostenlose Schnelldiagnose möglich.

Wir unterstützen Sie mit ganzer Kraft, damit Ihr hervorragendes Design nicht in der Masse der Nachahmungen untergeht.

杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (EVORIX) – Patentanwalt und Geschäftsführer

Wir unterstützen Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Wir sind zudem mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech bestens vertraut. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).