Für Praktiker, die in den USA Patente anmelden, erwirken und durchsetzen, haben wir auf der...
Praktischer Leitfaden für das taiwanesische Patentsystem|TIPO, PCT-Nichtmitgliedschaft und Nichtigkeitsverfahren, ausführlich erläutert von Patenta...
Das taiwanesische Patentsystem stützt sich auf das Patentgesetz (Patentgesetz) und umfasst drei Arten von Schutzrechten: Erfindungen, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster (Designs). Zuständig ist das Wirtschaftsministerium der Republik China (MOEA), während die tatsächliche Durchführung vom Taiwan Intellectual Property Office (TIPO) übernommen wird.Da Taiwan kein Vertragsstaat des PCT (Patentkooperationsvertrag) ist, ist die Unmöglichkeit einer nationalen Umwandlung über den PCT der wichtigste zu beachtende Punkt bei der Gestaltung internationaler Anmeldungen. In diesem Artikel werden aus der Sicht eines Patentanwalts die Anmeldevoraussetzungen, der Prüfungsablauf, die wichtigsten Fristen, die amtlichen Gebühren, Nichtigkeitsverfahren, Verletzungsverfahren sowie Sonderregelungen für ausländische Anmeldungen systematisch dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
- Überblick über das taiwanesische Patentsystem und die zuständigen Behörden
- Die drei Arten von Patenten (Erfindung, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster)
- Anmeldevoraussetzungen und praktische Aspekte der Beschreibung und der Ansprüche
- Ablauf vom Anmeldetag bis zur Eintragung
- Fristensystem und praktische Hinweise
- Amtliche Gebühren (Jahresgebühren, Gerichtsverfahren usw.)
- Nichtigkeitsverfahren, Verwaltungsrechtsbehelfe und Verletzungsverfahren
- Sonderregelungen für internationale Anmeldungen und Anmeldungen ausländischer Antragsteller
- Checkliste für die Praxis
- Zusammenfassung: Kernpunkte der taiwanesischen Patentstrategie
Gesamtüberblick über das taiwanesische Patentsystem und die zuständigen Behörden
Kernstück des taiwanesischen Patentsystems ist das Patentgesetz (Patentgesetz), dessen zuständige Behörde das Wirtschaftsministerium der Republik China (MOEA) ist. Die Patentangelegenheiten werden vom Taiwan Intellectual Property Office (TIPO) als „zuständige Patentbehörde“ wahrgenommen.Aus juristischer und quasi-juristischer Sicht erfolgt der Rechtsbehelf gegen Verwaltungsentscheidungen (Ablehnung, Nichtigkeit, Berichtigung usw.) über den Verwaltungsbeschwerdeweg (Beschwerde usw.) bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren, wobei das Gericht für geistiges Eigentum und Handelssachen (erste Instanz) sowie der Oberste Verwaltungsgerichtshof (obere Instanz) als Fachgerichte für geistiges Eigentum zuständig sind.
Übersicht über die zuständigen Behörden und ihre Aufgaben
| Kategorie | Behörde | Hauptaufgabe |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | MOEA (Wirtschaftsministerium) | Zuständige Behörde für das Patentsystem, Benennung der für Patente zuständigen Behörde |
| Zuständige Behörde für Patente | TIPO (Amt für geistiges Eigentum) | Annahme von Anmeldungen, formale und materielle Prüfung, erneute Prüfung, Nichtigkeitsverfahren, Berichtigungsverfahren, Veröffentlichung im Patentblatt |
| Verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe (Beschwerden) | MOEA (Beschwerden usw.) | Verwaltungsbeschwerdeverfahren gegen Verwaltungsentscheidungen des TIPO |
| Verwaltungsgerichtsverfahren (erste Instanz) | Gericht für geistiges Eigentum und Handelssachen | Gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen |
| Verwaltungsgerichtsverfahren (Berufungsinstanz) | Oberster Verwaltungsgerichtshof | Revisionsverfahren |
| Zivilrechtliche Rechtsbehelfe | Gericht für geistiges Eigentum und Handelssachen | Verletzungsklagen auf Unterlassung und Schadensersatz |
| Maßnahmen an der Grenze | Zoll (Taiwan Customs) | Beschlagnahme, Benachrichtigung und Freigabe von mutmaßlich rechtsverletzenden Importwaren |
Drei Arten von Patenten (Erfindung, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster)
Das taiwanesische Patentgesetz definiert drei Arten von Schutzrechten: Erfindungen (invention), Gebrauchsmuster (utility model) und Geschmacksmuster (design). Da sich die Prüfungsverfahren, die Schutzdauer und die Hürden bei der Durchsetzung der Rechte unterscheiden, ist die Auswahl der geeigneten Rechtsform entsprechend den Besonderheiten des jeweiligen Falls der Ausgangspunkt jeder Strategie.
| Themen | Erfindungspatent | Gebrauchsmuster | Geschmacksmuster |
|---|---|---|---|
| Schutzgegenstand | Technische Idee (Nutzung von Naturgesetzen) | Form und Struktur von Gegenständen | Form, Muster, Farbe usw. von Gegenständen (einschließlich GUI/Icons) |
| Prüfungsverfahren | Sachprüfung (auf Antrag) | Nur Formalprüfung | Sachprüfung + erneute Prüfung (im Falle einer Zurückweisung) |
| Veröffentlichung | Veröffentlichung grundsätzlich nach 18 Monaten (Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung möglich) | Eintragung und Bekanntmachung (Veröffentlichung im Amtsblatt) | Eintragung und Bekanntmachung (Veröffentlichung im Amtsblatt) |
| Gültigkeitsdauer | 20 Jahre ab dem Anmeldetag | 10 Jahre ab dem Anmeldetag | 15 Jahre ab dem Anmeldetag (die Laufzeit des abgeleiteten Geschmacksmusters endet gleichzeitig mit der des ursprünglichen Geschmacksmusters) |
| Rechtsdurchsetzung | Übliche Nachweisführung bei Verletzung (fokussiert auf die Ansprüche) | Bei einer Abmahnung ist die Vorlage eines technischen Gutachtens zwingend erforderlich | Zeichnungsorientiert (Erläuterungen dienen als Referenz) |
| Beschleunigung | AEP usw. (unter bestimmten Voraussetzungen) | (beschleunigt aufgrund der Formprüfung) | Anwendung durch TIPO |
Praktische Hinweise zu Gebrauchsmustern: Gebrauchsmuster werden zwar nur nach einer Formprüfung eingetragen, doch ist vor der Durchsetzung der Rechte die Einholung und Vorlage eines technischen Bewertungsberichts zwingend erforderlich. Bei einer Abmahnung ohne solchen Bericht besteht die Gefahr, im Falle einer späteren Aufhebung für Schadensersatz haftbar zu werden (bei Anwendung der Sorgfaltspflicht „due care“ besteht jedoch ein Haftungsausschluss). Die Einholung des Berichts vor einer Abmahnung oder Klage sollte unbedingt dokumentiert werden.
Anmeldevoraussetzungen und praktische Hinweise zu Beschreibung und Ansprüchen
Patentierbarkeit und Ausschlussgründe
Eine Erfindung wird definiert als „eine Schöpfung eines technischen Gedankens unter Ausnutzung der Naturgesetze“ und muss die Voraussetzungen der gewerblichen Anwendbarkeit, der Neuheit (Veröffentlichung, öffentliche Ausführung, allgemein bekannt) und der erfinderischen Tätigkeit (für einen Fachmann nicht naheliegend) erfüllen. Dagegen sind die folgenden Gegenstände von der Erfindung ausgeschlossen.
Ausschlussgründe für Erfindungspatente (Art. 24):
① Pflanzen und Tiere sowie im Wesentlichen biologische Produktionsverfahren (mit Ausnahme von Verfahren zur Herstellung von Mikroorganismen)
② Verfahren zur Diagnose
, Behandlung oder chirurgischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers ③ Verstöße gegen die guten Sitten
Zudem gibt es eine Bestimmung, die dem „Prioritätseffekt“ (Art. 23) entspricht, wonach eine frühere Anmeldung (Erfindung eines Dritten) die Neuheit einer späteren Anmeldung ausschließt. Was in der Beschreibung einer zuvor gültig eingereichten Anmeldung oder eines Patents eines Dritten enthalten ist und später veröffentlicht wird, kann die spätere Anmeldung ausschließen (mit Ausnahmen, z. B. bei identischem Anmelder).
Gnadenfrist (Selbstoffenbarung)
| Typen | Gnadenfrist | Gegenstand |
|---|---|---|
| Erfindung/Gebrauchsmuster | 12 Monate vor dem Gültigkeitsdatum | Selbstoffenbarung oder Offenbarung gegen den eigenen Willen |
| Geschmacksmuster | 6 Monate vor dem Tag des Inkrafttretens | Wie oben |
Dies gilt jedoch nicht für Veröffentlichungen im Amtsblatt im Zusammenhang mit der Anmeldung, die auf eigenen Wunsch erfolgen. Selbstoffenbarungen wie Vorträge auf Fachkonferenzen, Ausstellungen oder Verkäufe sind Punkte, die bei der Zeitplanung für eine Anmeldung in Taiwan oberste Priorität haben sollten.
Anmeldungen in Fremdsprachen (Fremdsprachenfassungen) und Übersetzungsrisiken
Bei Erfindungen und Geschmacksmustern kann der Tag der Einreichung der fremdsprachigen Beschreibung, der Ansprüche und der Zeichnungen (anstelle von chinesischen) als Anmeldetag beibehalten werden, sofern die chinesische Übersetzung innerhalb der von TIPO festgelegten Frist eingereicht wird. Wird die Übersetzung nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht, kann die Anmeldung zurückgewiesen werden; wird sie jedoch vor Zustellung der Zurückweisungsentscheidung eingereicht, gilt der Tag der Einreichung als Anmeldetag, und die fremdsprachige Fassung wird so behandelt, als sei sie nicht eingereicht worden.
Das fatale Risiko von Übersetzungsfehlern: Der fremdsprachige Originaltext kann nachträglich nicht mehr korrigiert werden, und die chinesische Übersetzung darf nicht über den Offenbarungsumfang des Originaltextes hinausgehen. Auch die Korrektur von Übersetzungsfehlern ist auf den Umfang des Originaltextes beschränkt. Nach den Prüfungsrichtlinien des TIPO gilt die chinesische Übersetzung (chinesische Fassung) als „gesetzlicher Prüfungstext“ und dient als Vergleichsgrundlage für die Beurteilung neuer oder erweiterter Sachverhalte bei Ergänzungen und Korrekturen, während die Korrektur von Übersetzungsfehlern im Vergleich zum fremdsprachigen Originaltext geprüft wird.Die Einrichtung eines Protokolls zur Vereinheitlichung der Terminologie und zur sorgfältigen Prüfung der Übersetzungen ist unerlässlich.
Ablauf des Verfahrens von der Anmeldung bis zur Eintragung
3b. Gebrauchsmuster: Eintragung und Bekanntmachung (Eintragung erfolgt nach der Formprüfung)
3c. Geschmacksmuster: Sachprüfung → Eintragung und Bekanntmachung
Die von TIPO veröffentlichten Statistiken für 2024 zeigen eine durchschnittliche Dauer bis zur ersten Stellungnahme (OA) von 8,4 Monaten und eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 14,2 Monaten, was als Richtwert für die Standardprüfung dient.
Fristensystem und praktische Hinweise
| Phase | Frist | Praktische Bedeutung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Priorität (Erfindung/Gebrauchsmuster) | 12 Monate ab dem frühesten Anmeldetag | Sicherung der Pariser Priorität (WTO/Reziprozität) | Art. 28 |
| Einreichung der Prioritätsbescheinigung (Erfindung) | 16 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum | Keine Geltendmachung der Priorität bei Nichtvorlage usw. | Art. 29 |
| Wiederherstellung des Prioritätsrechts | 16 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum | Abhilfe bei versehentlicher Nichtgeltendmachung (Gebühr erforderlich) | Art. 29 |
| Prioritätsrecht (Geschmacksmuster) | 6 Monate | Geschmacksmuster sind kurzlebig | Art. 142 entsprechend |
| Prioritätsbescheinigung (Geschmacksmuster) | 10 Monate | Frist für die Einreichung des Nachweises für das Geschmacksmuster | Anwendung von Art. 142 |
| Offenlegung der Erfindung | Grundsätzlich 18 Monate (bei Vorrecht gilt der Prioritätstag) | Nach der Veröffentlichung wird die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen zum Thema | Art. 37, 41 |
| Antrag auf Sachprüfung der Erfindung | Innerhalb von drei Jahren ab dem Anmeldetag | Versäumnis der Frist = gilt als Rücknahme | Art. 38 |
| Ablehnung → Antrag auf erneute Prüfung | Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Ablehnungsentscheidung | Neubewertung durch einen anderen Prüfer + Möglichkeit zur Berichtigung | Art. 48–50 |
| Patentierung → Eintragung (Erfindung) | 3 Monate nach Zustellung der Entscheidung | Bei Nichtzahlung erfolgt keine Veröffentlichung | Art. 52 |
| Nachzahlung der Jahresgebühren | Sechs Monate nach Ablauf der jeweiligen Frist | Auch durch Nachzahlung möglich (Zuschlag) | Art. 94 |
| Wiederherstellung der Rentenansprüche | Innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Nachzahlungsfrist | Wiedererlangung des Anspruchs durch dreifache Beitragszahlung | Art. 70 |
| Nachreichung von Gründen und Beweisen für die Ungültigkeit | Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Ungültigkeitsantrags | Bei Fristversäumnis wird der Antrag nicht geprüft | Art. 73 |
| Stellungnahme des Rechtsinhabers zur Nichtigkeitsklage | Grundsätzlich 1 Monat | Unmittelbar verbunden mit der Möglichkeit zur Berichtigung (zeitlich begrenzt) | Art. 74 |
Amtliche Gebühren (Jahresgebühren, Gerichtsverfahren usw.)
Nachfolgend sind die offiziellen staatlichen Gebühren (official fees) des TIPO aufgeführt. Anwalts-, Übersetzungs- und Gutachterkosten werden separat berechnet. Die Beträge basieren auf der Patentgebührenordnung (NT$).
| Verfahren | Erfindung | Gebrauchsmuster | Geschmacksmuster |
|---|---|---|---|
| Gebühr für die Patentschrift | 1.000 | 1.000 | 1.000 |
| Jahresgebühren (1–3 Jahre) | 2.500/Jahr | 2.500/Jahr | 800/Jahr |
| Rente (4–6 Jahre) | 5.000/Jahr | 4.000/Jahr | 2.000/Jahr |
| Rente (7–9 Jahre) | 8.000/Jahr | 8.000/Jahr (ab 7 Jahren) | 3.000/Jahr (ab 7 Jahren) |
| Rente (ab 10 Jahren) | 16.000/Jahr | — | — |
| Antrag auf Nichtigkeitsverfahren (Geschmacksmuster) | — | — | 8.000 |
| Antrag auf erneute Prüfung (Geschmacksmuster) | — | — | 3.500 |
| Technischer Bewertungsbericht für Gebrauchsmuster (bis zu 10 Ansprüche) | — | 5.000 | — |
| Technischer Bewertungsbericht (pro zusätzlichem Anspruch) | — | 600 | — |
| Registrierung von Übertragung und Lizenzvergabe | 2.000 | 2.000 | 2.000 |
Kostenplanung für das langfristige Portfolio: Da die Jahresgebühren für Erfindungen ab dem 10. Jahr stufenweise auf 16.000 pro Jahr ansteigen, ist es sinnvoll, die Entscheidung über die Verlängerung anhand einer ROI-Bewertung für jede Rechtegruppe (Familie) zu treffen. Da die Jahresgebühren für Geschmacksmuster ab dem 7. Jahr mit 3.000 pro Jahr niedrig sind, lässt sich die „breite Aufrechterhaltung“ des Schutzportfolios leicht prüfen.
Nichtigkeitsverfahren, Verwaltungsrechtsbehelfe, Verletzungsverfahren
Praktische Bindung durch Nichtigkeitsverfahren (TIPO)
In Taiwan gibt es im Standardverfahren keine eigenständige „Einspruchsphase“ wie in Japan; Angriffe durch Dritte werden in Nichtigkeitsverfahren (invalidation) vor dem TIPO → Verwaltungsrechtsbehelfe → Verwaltungsklagen integriert. Jeder (any person) kann beim TIPO einen Antrag auf Nichtigerklärung stellen, der auf gesetzlich festgelegten Nichtigkeitsgründen (mangelnde Patentierbarkeit, Verstöße gegen die Anforderungen an die Beschreibung, mangelnde Anmelderfähigkeit usw.) beruht.
Feste Regel für die Erklärung: Die Nichtigkeitsbegründung (Statement) darf nach Einreichung nicht ergänzt oder geändert werden (nur eine Einschränkung ist zulässig). Gründe und Beweismittel können innerhalb von drei Monaten nach Einreichung nachgereicht werden; da jedoch bei Fristversäumnis die Sache nicht geprüft wird, entscheidet der bei Einreichung vorgelegte Beweisplan über den Ausgang des Verfahrens. Der Rechtsinhaber muss grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten.
Änderungen während eines anhängigen Nichtigkeitsverfahrens (Post-Grant Amendment) sind nur in bestimmten Situationen, wie z. B. bei Einreichung der Erwiderung, zulässig, und die Art der Änderungen ist auf „Streichung oder Einschränkung von Ansprüchen, Korrektur von Schreib- oder Übersetzungsfehlern sowie Klarstellungen“ beschränkt. Mit Ausnahme der Korrektur von Übersetzungsfehlern dürfen diese Änderungen nicht über die bei der Anmeldung offenbarten Informationen hinausgehen, und eine wesentliche Erweiterung oder Änderung der veröffentlichten Ansprüche ist ebenfalls verboten.Wenn ein Nichtigkeitsverfahren und ein Änderungsverfahren gleichzeitig laufen, fasst das TIPO die Verfahren zusammen und entscheidet gleichzeitig. Bei Feststellung der Nichtigkeit wird das Patentrecht so behandelt, als hätte es „von Anfang an nicht existiert“.
Wiederprüfung und Wahl des Rechtsbehelfswegs
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung unter Angabe von Gründen ein Antrag auf erneute Prüfung gestellt werden; die erneute Prüfung wird von einem Prüfer durchgeführt, der nicht an der ursprünglichen Prüfung beteiligt war. Im Falle einer Nichtannahme oder Zurückweisung aufgrund von Formmängeln ist laut Gesetzestext vorgesehen, dass nicht eine erneute Prüfung, sondern „direkt“ ein Verwaltungsrechtsbehelf angestrebt wird; daher ist parallel zur Reaktion auf die Ablehnungsgründe eine strategische Entscheidung über die Wahl des Rechtsbehelfswegs (erneute Prüfung vs. direkter Verwaltungsrechtsbehelf) erforderlich.
Zivilklage (Verletzung) und Rechtsbehelfe
Liegt eine Verletzung (oder die Gefahr einer Verletzung) vor, kann der Patentinhaber Unterlassungs- und Vorbeugungsansprüche geltend machen; bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann er zudem Schadensersatz sowie die Vernichtung oder Beseitigung der verletzenden Gegenstände verlangen. Für die Berechnung des Schadensersatzes stehen die folgenden drei Methoden zur Auswahl:
Berechnung des Schadensersatzes (Art. 97):
① Differenzmethode (
Gewinnausfall des Rechtsinhabers) ② Gewinnmethode (
Gewinn des Verletzers) ③ Methode des angemessenen Lizenzentgelts Bei
vorsätzlicher Verletzung
kann das Gericht den
Betrag auf das Dreifache
erhöhen (Funktion als Strafschadensersatz). Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schaden und der Schadensersatzpflichtige bekannt wurden, bzw. zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Verletzung.
Maßnahmen an der Grenze (Beschlagnahme durch den Zoll)
Der Patentinhaber kann beim Zoll die Zurückhaltung von mutmaßlich rechtsverletzenden Importwaren beantragen. Da die Zurückhaltung aufgehoben wird, wenn innerhalb von 12 Tagen (bei Bedarf um 12 Tage verlängerbar) nach Annahme des Antrags durch den Zoll keine Klage wegen Rechtsverletzung eingereicht wird, müssen die Darlegung der Anhaltspunkte und die Sicherheitsleistung bei Antragstellung sowie die Vorbereitung einer kurzfristigen Klageerhebung (Feststellung der Zuständigkeit, Identifizierung des Beklagten, Beweissicherung) parallel erfolgen.
Sonderregelungen für internationale und ausländische Anmeldungen
Entscheidende Auswirkungen der Nichtmitgliedschaft im PCT
Wichtigster Punkt: Taiwan ist kein PCT-Vertragsstaat
. Bei einer internationalen PCT-Anmeldung ist es nicht möglich, Taiwan zu benennen und in die nationale Phase überzugehen. Daher muss die Erlangung von Schutzrechten in Taiwan auch bei Nutzung des PCT-Verfahrens durch eine direkte Anmeldung in Taiwan (mit Prioritätsanspruch)
geplant werden. Konkret muss im Voraus ein Zeitplan erstellt werden, der eine direkte Anmeldung in Taiwan innerhalb von 12 Monaten
unter Zugrundelegung des PCT-Anmeldetags (oder des Prioritätstags) vorsieht
.
Aufgrund dieser Systemgestaltung können die Vorteile des PCT (Aufschub der Entscheidung über den Übergang in die nationale Phase um bis zu 30 Monate) in Taiwan nicht genutzt werden. Bei Mehrländeranmeldungen muss daher „innerhalb von 12 Monaten nach der Pariser Priorität separat über den Taiwan-Weg entschieden werden“, wodurch sich der Zeitplan für Budgetplanung und Entscheidungsfindung von den Wegen für Japan, die USA und Europa unterscheidet.
Voraussetzungen für die Annahme ausländischer Anmeldungen und Vertretungspflicht
Zwei Voraussetzungen für ausländische Anmeldungen:
① Gegenseitigkeit (reciprocity): Wenn Verträge, Abkommen oder gegenseitiger Schutz nicht gegeben sind, werden ausländische Anmeldungen nicht angenommen.
② Vertretungspflicht: Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftsstelle in Taiwan sind verpflichtet, einen taiwanesischen Vertreter (Patentanwalt) zu bestellen.
Diese Punkte sollten in die KYC-Prüfung vor der Anmeldung (Überprüfung der Kundenmerkmale, Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes sowie Vorbereitung der Vollmacht, des Namens und der Anschrift) einbezogen werden. Bei japanischen Unternehmen sind die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel erfüllt, da der gegenseitige Schutz zwischen Japan und Taiwan gewährleistet ist, doch die Bestellung eines Vertreters ist zwingend erforderlich.
Checkliste für die Praxis
Phase vor
der Anmeldung
☑ Überprüfen Sie geplante Veröffentlichungen (Konferenzen, Ausstellungen, Verkauf) und die Anwendbarkeit der Neuheitsschonfrist (12 Monate für Erfindungen / 6 Monate für Geschmacksmuster)
☑ Recherche nach früheren Anmeldungen und Stand der Technik (einschließlich der Wirkung früherer Anmeldungen gemäß Art. 23)
☑ Überprüfung
der Anforderungen für ausländische Anmeldungen (Reziprozität, obligatorische Vertretung) ☑ Planung
einer „direkten Anmeldung innerhalb von 12 Monaten nach der Pariser Priorität“ unter der Annahme, dass das Land kein PCT-Vertragsstaat ist ☑ Auswahl der Art der Anmeldung (Erfindung/Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster) (Laufzeit, Prüfungsverfahren, Voraussetzungen für die Durchsetzung)
Phase von der Anmeldung bis zur
Prüfung
☑ Bei Einreichung von fremdsprachigen Texten: Festlegung von Übersetzungsrichtlinien (Begriffseinheitlichkeit) und Erstellung
eines Protokolls zur Korrektur von Übersetzungsfehlern ☑ Prioritätsanspruch: Gleichzeitige Angabe der Prioritätserklärung und Einhaltung der Frist für die Einreichung der Bescheinigung
(16 Monate / 10 Monate bei Geschmacksmustern) ☑
Einbeziehung des Antrags auf sachliche Prüfung der Erfindung (innerhalb von 3 Jahren) in die Portfoliostrategie ☑ Reaktion auf den Bescheid über die vorläufige Prüfung: Aufbau der Gegendarstellung in drei Stufen
: Gesetzesvorschriften → Anwendung der Prüfungsrichtlinien → ergänzende Beweise ☑ Nach einer Zurückweisung: Antrag auf erneute Prüfung innerhalb von 2 Monaten + Prüfung der Möglichkeit einer Berichtigung
Phase
der Erlangung und Aufrechterhaltung von Rechten
☑ Zahlung der Zertifikatsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung + Zahlung der ersten Jahresgebühr(Erfindung)
☑ Langfristige
Kostenschätzung unter Einbeziehung des Jahresgebührenmodells (insbesondere 16.000/Jahr ab dem 10. Jahr) ☑ Bei Gebrauchsmustern erst nach Einholung eines technischen Bewertungsberichts Warnungen und Klagen
einleiten ☑ Lizenz: Ausschließlichkeit/normale Lizenz, Unterlizenz, Umgang mit Berichtigungen und Nichtigkeitsverfahren, Notwendigkeit der Eintragung in den
Vertragsklauseln festlegen ☑ Übertragung und Nutzungsrechte durch TIPO-Eintragung (Recordation) gegen Dritte wirksam machen
Prozessphase
☑ Da Korrekturen während eines anhängigen Nichtigkeitsverfahrens hinsichtlich „Zeitpunkt und Art“ begrenzt sind, sind diese gleichzeitig mit der Klageerwiderung zu planen ☑
Die Ergänzung von Nichtigkeitsgründen und Beweisen muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung abgeschlossen sein
☑ Vorläufige Maßnahmen: Gleichzeitig mit dem Antrag auf Sicherstellung auf eine Klage innerhalb von 12 Tagen vorbereiten (Identifizierung des Beklagten, Beweissicherung)
☑ Vergleich
der drei Methoden zur Schadensberechnung (Gewinn des Rechteinhabers / Gewinn des Verletzers / angemessene Lizenzgebühr) ☑ Prüfung der Möglichkeit, in der Anfangsphase eine dreifache Erhöhung wegen vorsätzlicher Verletzung geltend zu machen
Zusammenfassung: Kernpunkte der taiwanesischen Patentstrategie
Das taiwanesische Patentsystem verfügt zwar über eine klare Struktur mit den drei Kategorien Erfindung, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, einer zentralisierten Prüfung durch das TIPO sowie einer gerichtlichen Überprüfung durch ein auf geistiges Eigentum spezialisiertes Gericht, doch muss die Besonderheit, dass Taiwan kein Mitglied des PCT ist, als wichtigste praktische Prämisse berücksichtigt werden.
Erstens: Da der PCT-Weg nicht genutzt werden kann, ist die Erlangung von Schutzrechten in Taiwan durch eine direkte Anmeldung innerhalb der 12-monatigen Pariser Prioritätsfrist zu planen. Bei der Termin- und Budgetplanung für multinationale Projekte ist es der erste Schritt zur Vermeidung von Rechtsverlusten, intern die Prämisse zu vermitteln, dass nur für Taiwan „keine 30-monatige Frist“ gilt.
Zweitens stehen die Einreichung der fremdsprachigen Anmeldungen und das Management des Risikos von Übersetzungsfehlern im Mittelpunkt der Qualitätssicherung. Während die chinesische Übersetzung als gesetzlicher Prüfungstext gilt, sind Korrekturen von Übersetzungsfehlern an den fremdsprachigen Originaltext gebunden; daher gewährleistet die Einrichtung von Protokollen zur Terminologievereinheitlichung und zur sorgfältigen Prüfung der Übersetzungen den nötigen Spielraum für Berichtigungen und Korrekturen.
Drittens müssen unter Berücksichtigung der festen Regeln für die Stellungnahme im Nichtigkeitsverfahren der Beweisplan bei Einreichung der Nichtigkeitsklage sowie die Strategie zur Nacherfüllung innerhalb von drei Monaten im Voraus ausgearbeitet werden. Auch für den Rechteinhaber ist die Planung von Korrekturen (mit zeitlicher und typischer Begrenzung) gleichzeitig mit der Erwiderung der Kernpunkt der Verteidigung.
Viertens ist es der Kern der praktischen Vorgehensweise, die sich von der in Japan, den USA und Europa unterscheidet, die „für Taiwan spezifischen operativen Einschränkungen“ in allen Phasen der Anmeldung und der Rechtsdurchsetzung zu systematisieren, darunter die Tatsache, dass Gebrauchsmuster ohne technischen Bewertungsbericht nicht durchgesetzt werden können, dass Ausländer zur Bestellung eines Vertreters verpflichtet sind und dass „Waterfront-Maßnahmen“ eine Klageerhebung innerhalb einer kurzen Frist von 12 Tagen voraussetzen.
Die Erlangung und Durchsetzung von taiwanesischen Patentrechten erfordert eine praktische Vorgehensweise, die auf dem Zusammenspiel von Patentgesetz, TIPO-Prüfungskriterien und der Rechtsprechung des Gerichts für geistiges Eigentum und Handelssachen basiert. Es wird empfohlen, in Zusammenarbeit zwischen japanischen Patentanwälten und taiwanesischen Vertretern für jeden Fall die Wahl der Rechtsform, die Fristenverwaltung und die Prozessstrategie zu prüfen.
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AUTOR / Verfasser
Takefumi Sugiura
EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt
Wir unterstützen Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Einspruchsverfahren und Verletzungsverfahren. Wir sind zudem mit IP-Strategien in zukunftsweisenden Bereichen wie KI, IoT, Web3 und FinTech bestens vertraut. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).