Markenschutz in Japan.Mit deutscher Präzision.
Japan ist ein First-to-File Rechtssystem. Wer zuerst anmeldet, gewinnt — unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Wir helfen deutschen Unternehmen, ihre Marken in Japan rechtzeitig zu sichern. Direkter Kontakt mit Japan-zugelassenen Patentanwälten, transparente EUR-Preise.
Das First-to-File Prinzip:
Eine kritische Falle für deutsche Unternehmen.
Anders als Sie es aus Deutschland gewohnt sind, gibt es in Japan keinen Schutz durch tatsächliche Benutzung. Wer zuerst anmeldet, ist Inhaber — auch wenn er die Marke nie verwendet. Markendiebstahl deutscher Premium-Marken in Japan ist ein reales und wachsendes Problem.
🇩🇪 Deutschland (DPMA / EUIPO)
Anmeldeprinzip mit Benutzungsschonfrist. Eingetragene Marken sind 5 Jahre lang vor Löschungsanträgen wegen Nichtbenutzung geschützt. Notorisch bekannte Marken genießen erweiterten Schutz.
🇯🇵 Japan (JPO)
Strenges Anmeldeprinzip + 3-Jahres-Nichtbenutzungslöschung. Kein Schutz durch tatsächliche Benutzung. Wer zuerst anmeldet, gewinnt — punkt. Markenpiraten haben dies systematisch ausgenutzt.
Mehrere deutsche Premium-Marken haben ihre Markenrechte in Japan verloren oder mussten sie zurückkaufen, weil andere zuerst angemeldet hatten. Warten Sie nicht bis zum Markteintritt — melden Sie jetzt an.
Sechs Probleme, mit denen
deutsche Unternehmen konfrontiert sind
Vom Mittelstand bis zu DAX-Konzernen — diese Themen begegnen uns immer wieder.
Marke bereits angemeldet
Bei der Vorbereitung des Markteintritts stellt sich heraus: Ihre Marke ist in Japan bereits von Dritten registriert. Was nun?
Madrid via DPMA — oder direkt?
Soll die Anmeldung über die Internationale Registrierung (DPMA → WIPO → JPO) erfolgen, oder direkt in Japan? Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile.
Sprach- und Kulturbarriere
Viele japanische Patentanwaltskanzleien arbeiten ausschließlich auf Japanisch. Übersetzungen durch Mittelsmänner verzögern und verfälschen die Kommunikation.
Intransparente Honorare
Angebote variieren um Faktor 5–10. Versteckte Gebühren tauchen mitten im Verfahren auf. Eine zuverlässige Budgetplanung wird unmöglich.
Japan-spezifische Verfahren
Widerspruchsfrist nach Eintragung, 3-Jahres-Löschung wegen Nichtbenutzung, abweichende Nizza-Klassifizierung — Spezifika, die deutsche IP-Abteilungen oft überraschen.
Amazon Japan & EC-Plattformen
Amazon Japan Brand Registry, Rakuten und Yahoo Shopping verlangen eine japanische Markenregistrierung. Ohne Eintragung sind Listings angreifbar.
Sechs Gründe, die für uns sprechen.
Japan-zugelassene Patentanwälte mit internationaler Erfahrung. Direkte Kommunikation. Transparente Honorare. Keine Mittelsmänner.
Direkter Patentanwalt-Kontakt
Sie kommunizieren direkt mit unseren in Japan zugelassenen Patentanwälten (弁理士) — keine Paralegals, keine Übersetzer, keine Verzögerungen durch Vermittler.
Englisch auf Muttersprachenniveau
E-Mail, Video-Konferenz, Slack — auf Englisch, das funktioniert. Wir betreuen DAX-Konzerne, Mittelstand und Premium-Marken aus Deutschland und der DACH-Region.
Transparente EUR-Preise
Festpreis-Angebote in Euro bereits vor Beauftragung. Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten. Rechnungsstellung kompatibel mit deutschem Steuersystem.
Madrid-Protokoll Spezialisten
Wir beraten Sie zur optimalen Anmeldestrategie: Internationale Registrierung über DPMA, EUIPO oder direkte Japan-Anmeldung — je nach Ihren Zielmärkten und Zeitplan.
Markenpiraterie-Verteidigung
Wurde Ihre Marke in Japan bereits angemeldet? Wir führen Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung und Nichtigkeitsverfahren — bewährt in zahlreichen Fällen.
Zusammenarbeit mit Ihrer IP-Kanzlei
Wir kooperieren nahtlos mit Ihren bestehenden deutschen Markenanwälten und IP-Abteilungen. Berichte in Ihrem Format, Anrufe zu Ihren Zeiten, klare Übergaben.
Von Stuttgart bis Tokio.Eine Brücke für Ihren Markenschutz.
Ob Sie ein Mittelständler sind, der erstmals in Japan expandiert, ein DAX-Konzern, der seine Marke gegen Piraten verteidigt, oder ein Premium-Hersteller, der "Made in Germany" in Asien schützen will — EVORIX ist Ihre verlässliche Brücke ins japanische Markenrecht.
Kostenlose Beratung AnfragenVollständiger IP-Service
aus einer Hand.
Von der Erstanmeldung bis zum komplexen Verletzungsverfahren — wir betreuen den gesamten Lebenszyklus Ihrer japanischen Schutzrechte.
Markenanmeldung
Direkte Anmeldung beim JPO, vollständige Verfahrensbegleitung bis zur Eintragung.
Vorab-Recherche
Umfassende Verfügbarkeits- und Kollisionsprüfung vor Anmeldung.
Beschleunigtes Verfahren
Eintragung in 2–5 Monaten durch JPO Beschleunigungsantrag.
Markenpiraten-Verteidigung
Widerspruch, Nichtigkeit, Löschung wegen Nichtbenutzung.
Madrid-Protokoll
WIPO-Anmeldung über DPMA mit lokaler JPO-Begleitung.
EC-Plattform-Begleitung
Amazon Japan, Rakuten, Yahoo Shopping — Markenregistrierung.
Patente & Designs
Über Marken hinaus — technische Schutzrechte und Geschmacksmuster.
Anwaltlicher Generalauftrag
Monatlicher Generalauftrag für laufende IP-Strategie und Watch-Services.
Von der Erstberatung bis zur Eintragung —
in fünf strukturierten Schritten.
Die meisten unserer deutschen Mandanten haben ihre Anmeldung innerhalb einer Woche nach Erstkontakt eingereicht.
Erstberatung
Kostenlose Beratung per E-Mail oder Video
Tag 1Recherche
Verfügbarkeitsprüfung & Risikoanalyse
Tag 2-4Festpreis-Angebot
EUR-Honorarangebot & Strategie
Tag 5-7Anmeldung
Direkteinreichung beim JPO
Selbe WocheEintragung
Eintragungsurkunde wird ausgestellt
2-12 MonateFestpreise in Euro.
Kein Stundensatz. Keine Überraschungen.
Was wir anbieten, das berechnen wir. Komplette Transparenz von Anfang an.
Japanische Markeneintragung (1 Klasse)
Direkte nationale Anmeldung beim JPO. Vollständiges Verfahren von Anmeldung bis Eintragungsurkunde.
| Position | Beschreibung | Honorar |
|---|---|---|
| Vorab-Recherche | Verfügbarkeits- und Kollisionsprüfung | Inklusive€0 |
| Anwaltshonorar (Anmeldung) | Ausarbeitung & Verfahren durch Patentanwalt | €470≈ ¥75.000 |
| JPO-Amtsgebühr | Anmeldegebühr für 1 Klasse | €95≈ ¥12.000 |
| JPO-Eintragungsgebühr | Amtsgebühr 5-Jahres-Schutz (bei Erfolg) | €135≈ ¥17.200 |
| Anwaltshonorar (Eintragung) | Eintragungsformalitäten | €235≈ ¥37.500 |
| Gesamtsumme (bei erfolgreicher Eintragung) | Komplettpaket — alles inklusive | ~€935≈ ¥141.700 |
Erfahrung mit deutschen Industrien.
Von Mittelstand bis DAX — wir verstehen die Eigenheiten Ihrer Branche.
Automotive
OEMs & Zulieferer
Maschinenbau
Präzisions- & Werkzeugmaschinen
Pharma & Biotech
Wirkstoffe & Medizinprodukte
Chemie
Spezialchemie & Werkstoffe
Premium-Manufakturen
Uhren, Schmuck, Lederwaren
Mode & Lifestyle
Premium- & Lifestylemarken
Mittelstand
"Hidden Champions"
Tech & SaaS
B2B-Software & KI
Lebensmittel
Bier, Wein, Spezialitäten
Optik & Photonik
Lasertechnik & Messtechnik
Energie
Erneuerbare & Energietechnik
Bauindustrie
Materialien & Werkzeuge
Unsere Zahlen sprechen für sich.
━━ Daten zu unserer Praxis ━━
Was deutsche Unternehmen
am häufigsten fragen.
F.01Können wir aus Deutschland anmelden, ohne nach Japan zu reisen?
Ja. Das gesamte Verfahren wird remote abgewickelt. Kommunikation per E-Mail, Video-Konferenz und Slack. Vollmachten können elektronisch unterzeichnet werden. Sie müssen niemals nach Japan reisen.
F.02Madrid-Protokoll über DPMA — oder direkte Anmeldung in Japan?
Es kommt auf Ihre Situation an. Direktanmeldung ist meist schneller und flexibler bei Änderungen. Madrid-Protokoll ist günstiger, wenn Sie gleichzeitig in mehreren Ländern anmelden, bindet Sie aber 5 Jahre an die Basisregistrierung. Wir beraten Sie in der Erstberatung.
F.03Unsere Marke wurde von Dritten in Japan angemeldet. Was nun?
Markenpiraten-Verteidigung ist ein Kernbereich. Wir verfolgen Widerspruch (innerhalb der 2-monatigen Frist nach Eintragung), Nichtigkeitsverfahren oder Löschung wegen Nichtbenutzung (bei Eintragungen ≥3 Jahre ohne Benutzung). Erstanalyse Ihres Falls ist kostenlos.
F.04Wie ist Ihre Honorarabrechnung strukturiert?
Festpreise in Euro vor Beauftragung. Wir akzeptieren SEPA-Überweisung, Kreditkarte oder internationale Zahlungssysteme. Rechnungen erhalten Sie im deutschen Format, kompatibel mit Ihrer Buchhaltung und USt-Abzug.
F.05Arbeiten Sie mit unseren bestehenden deutschen Markenanwälten zusammen?
Ja, gerne. Wir kooperieren regelmäßig mit deutschen Kanzleien (Stuttgart, München, Düsseldorf, Frankfurt) und IP-Abteilungen. Berichtsformate, Anrufzeiten und Übergabeprozesse passen wir an Ihre Standards an. Ihre deutsche Kanzlei behält die Mandantenbeziehung; wir übernehmen das Japan-Spezifische.
F.06Sollten wir die Marke auch in Katakana oder Kanji anmelden?
Häufig empfehlenswert. Japanische Verbraucher transkribieren ausländische Markennamen oft in Katakana. Eine zusätzliche Eintragung der Katakana-Version verstärkt den Schutz erheblich. Wir beraten Sie zur optimalen Anmeldestrategie für Ihren Markennamen.
F.07Was ist mit der Zeitverschiebung Deutschland–Japan?
Japan liegt 7-8 Stunden vor Deutschland (Sommer/Winterzeit). Wir terminieren Video-Konferenzen so, dass sie für deutsche Geschäftszeiten passen — typischerweise früher Nachmittag (für uns frühe Abendstunden). E-Mails werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
F.08Wie unterscheidet sich das japanische Markenrecht vom deutschen?
Wesentliche Unterschiede: ①Strenges Anmeldeprinzip (kein Schutz durch Benutzung); ②Widerspruchsfrist nach Eintragung (2 Monate, in DE: vor Eintragung); ③3-Jahres-Löschung wegen Nichtbenutzung (DE: 5 Jahre); ④Nizza-Klassifikation gilt, aber JPO-Praxis bei Warenverzeichnissen ist strikter; ⑤Kein Verhandlungssystem mit Prüfern wie in DE — schriftliche Korrespondenz dominiert.
Schützen Sie Ihre Marke— jetzt, nicht später.
First-to-File bedeutet, dass jeder Tag zählt. Vereinbaren Sie eine kostenlose 60-minütige Erstberatung mit einem in Japan zugelassenen Patentanwalt.
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