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Ausgabe 2026, IP Trends round-up - Besondere Themen im Bereich Patente, Marken und Geschmacksmuster

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Im Jahr 2026 wird die Weltwirtschaft von drei großen Trends geprägt sein: der raschen gesellschaftlichen Umsetzung von KI-Technologien, der Beschleunigung der grünen Transformation (GX) und der Zunahme geopolitischer Risiken. Diese Veränderungen im Geschäftsumfeld erfordern auch einen grundlegenden Wandel in den Strategien der Unternehmen zum Schutz geistigen Eigentums (IP).

In den Bereichen Patente, Marken und Geschmacksmuster folgen Gesetzesänderungen und die Einführung neuer Systeme Schlag auf Schlag, sodass es zunehmend zu Situationen kommt, die sich nicht mehr im Rahmen herkömmlicher Vorgehensweisen bewältigen lassen. In diesem Artikel werden die neuesten Trends, die IP-Verantwortliche und Führungskräfte im Jahr 2026 im Blick behalten sollten, umfassend anhand der drei Säulen Patente, Marken und Geschmacksmuster erläutert.

In den einzelnen Kapiteln werden nicht nur die Kernpunkte der Systemreformen erläutert, sondern auch konkret dargelegt, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten. Lesen Sie den Artikel bitte bis zum Ende und nutzen Sie ihn als Grundlage für die Überprüfung Ihrer eigenen IP-Strategie.

Kapitel 1: Patenttrends – Generative KI, GX und wirtschaftliche Sicherheit

Vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen und veränderter internationaler Rahmenbedingungen steht der Patentbereich im Jahr 2026 vor einem großen Wendepunkt. Insbesondere drei Themen sind für die Patentstrategie von Unternehmen von entscheidender Bedeutung: der Umgang mit Erfindungen im Bereich generativer KI, die Patentstrategie für GX-Technologien (Green Transformation) sowie das System der Nichtveröffentlichung im Hinblick auf die wirtschaftliche Sicherheit.

1-1. Generative KI und Patente – Von der Frage nach dem Erfinder bis hin zur praktischen Umsetzung

Mit der zunehmenden Verbreitung generativer KI (Generative AI) in Wirtschaft und Forschung und Entwicklung wurden weltweit grundlegende Fragen diskutiert: „Sind von KI geschaffene Erfindungen patentierbar?“ und „Kann KI als Erfinder gelten?“ Im Jahr 2026 nähern sich die Standpunkte der einzelnen Länder zu diesen Fragen zunehmend an.

In Japan wurde in der überarbeiteten Fassung der vom Patentamt veröffentlichten „Fallstudien zur Prüfung von KI-bezogenen Erfindungen“ erneut der Grundsatz bekräftigt, dass „KI lediglich ein Werkzeug ist und der Erfinder auf natürliche Personen (Menschen) beschränkt ist“. Auch in den USA, Europa und Großbritannien wird eine ähnliche Richtung eingeschlagen, und nach dem DABUS-Fall (einem Fall, in dem die KI „DABUS“ als Erfinder angegeben wurde) hat sich ein internationaler Konsens gebildet.

Die praktischen Herausforderungen stehen jedoch erst noch bevor. Es gibt nach wie vor keine klaren Standards dafür, inwieweit bei Erfindungen, die unter Einsatz von KI entstanden sind, der „kreative Beitrag“ des Menschen nachgewiesen werden muss. In den F&E-Abteilungen von Unternehmen ist die Erstellung einer „Erfindungsbeschreibung“ unerlässlich, in der der Einsatzprozess des KI-Tools detailliert dokumentiert und schriftlich festgehalten wird, welche Entscheidungen und Anweisungen der Mensch in welcher Phase getroffen hat.

Zudem nimmt die Zahl der Anmeldungen für softwarebezogene Erfindungen, die generative KI nutzen, rapide zu, sodass von Fachleuten im Bereich des geistigen Eigentums heute Kenntnisse im Verfassen von Patentansprüchen hinsichtlich der Architektur von KI-Modellen und Trainingsmethoden verlangt werden.

💡 Internationale Schlussfolgerungen zur Frage der KI-Erfinder

Stand 2026 hat sich sowohl in Japan als auch in den USA, Europa und Großbritannien der Grundsatz etabliert, dass „KI selbst kein Erfinder sein kann“. Unternehmen müssen sich daher mit der Frage auseinandersetzen, „wie sie den kreativen Beitrag des Menschen, der KI als Werkzeug einsetzt, nachweisen können“. Richten Sie daher unverzüglich ein System zur Dokumentation des Erfindungsprozesses ein. Entwicklungsprotokolle, die Historie der Eingaben an die KI sowie Aufzeichnungen über menschliche Entscheidungen und Korrekturen bilden die Grundlage für die künftige Durchsetzung von Rechten.

1-2. GX-Patentstrategie – Schutz geistigen Eigentums im Bereich grüner Technologien

Die GX (Green Transformation) zur Verwirklichung der CO₂-Neutralität steht auch im Jahr 2026 an vorderster Front der globalen politischen Agenda. Im Rahmen der „GX-Förderungsstrategie“ beschleunigt die japanische Regierung die technologische Entwicklung zur Erreichung der CO₂-Neutralität bis 2050, was auch zu erheblichen Veränderungen bei den Trends der Patentanmeldungen führt.

Um die frühzeitige Erlangung von Schutzrechten für grüne Technologien zu unterstützen, wendet das Patentamt weiterhin das „System zur vorzeitigen Prüfung grüner Technologien“ an. Durch die Nutzung dieses Systems kann in einigen Fällen das Ergebnis der ersten Prüfung (First Action) bereits etwa zwei bis drei Monate nach der Anmeldung vorliegen, während die Patentprüfung normalerweise mehr als zehn Monate dauert. Dies ermöglicht eine an das Geschäftstempo angepasste Erlangung von Schutzrechten.

Das Spektrum der abgedeckten Technologiebereiche ist breit gefächert und umfasst erneuerbare Energien (Solar-, Wind- und Wasserstoffenergie), Speicher- und Batterietechnologie, CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS/CCUS), Energiespartechnologien sowie Technologien für die Kreislaufwirtschaft (Recycling und Wiederverwendung). Auch Patente im Bereich Elektrofahrzeuge (EV) in der Automobilindustrie sowie Patente für Biomassematerialien in der Werkstoffindustrie können von diesem System profitieren.

Darüber hinaus nehmen aus internationaler Sicht die Aktivitäten im Bereich der Lizenzierung und des Technologietransfers für grüne Technologien über internationale Plattformen wie WIPO GREEN zu. Der strategische Aufbau eines eigenen GX-bezogenen Patentportfolios trägt somit auch dazu bei, neue Lizenzertragsquellen zu erschließen.

⚡ Nutzen Sie die GX-Frühprüfung

Wenn Sie über Erfindungen verfügen, die unter grüne Technologien fallen, empfehlen wir Ihnen dringend, die „grüne beschleunigte Prüfung“ in Anspruch zu nehmen. Da sich die Prüfungsdauer im Vergleich zur regulären Prüfung erheblich verkürzt, können Sie die Rechteerlangung zeitlich genau auf Ihre geschäftlichen Pläne abstimmen. Bitte wenden Sie sich an einen Experten, um zu klären, ob Ihre Technologie unter diese Kategorie fällt.

1-3. Wirtschaftliche Sicherheit und das System der Nichtveröffentlichung von Patentanmeldungen

Das im Mai 2024 in Kraft getretene „System zur Geheimhaltung von Patentanmeldungen“ (basierend auf dem Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit) wird ab 2026 vollumfänglich umgesetzt, wodurch sich die Auswirkungen auf Unternehmen konkretisieren. Dieses System dient dazu, Patentanmeldungen für Technologien, die für die Sicherheit von Bedeutung sind, zu schützen, ohne deren Inhalt zu veröffentlichen.

Als Technologiebereiche, die unter dieses System fallen können, sind unter anderem fortschrittliche Halbleitertechnologie, Quantencomputing, Weltraumtechnologie, fortschrittliche Werkstoffe (insbesondere im Verteidigungsbereich), Cybersicherheitstechnologie und Technologien im Bereich der Kernenergie benannt. Patentanmeldungen, die Erfindungen aus den entsprechenden Technologiebereichen enthalten, durchlaufen eine erste Prüfung (Screening) durch das Patentamt, woraufhin das Kabinettsamt eine Schutzprüfung durchführt und über die Notwendigkeit einer „Schutzausweisung“ entscheidet.

Wird eine Schutzausweisung erteilt, wird der Inhalt der Anmeldung nicht veröffentlicht, und es können Einschränkungen hinsichtlich der Umsetzung der Erfindung gelten. Auch bei Auslandsanmeldungen muss zunächst eine Anmeldung in Japan erfolgen (Verpflichtung zur Erstmeldung), und bei einer unbefugten Auslandsanmeldung drohen Strafen.

Unternehmen müssen im Voraus prüfen, ob ihre Forschungs- und Entwicklungsthemen unter die Technologien fallen, die dem Nichtveröffentlichungssystem unterliegen, und gegebenenfalls den Anmeldeprozess überarbeiten. Insbesondere für Unternehmen mit Standorten im Ausland oder solche, die eine globale Anmeldestrategie verfolgen, ist die Einhaltung der Erstland-Anmeldepflicht von höchster Bedeutung.

🚨 Geheimhaltungsregelung – Hinweise zur Compliance

Wenn Erfindungen, die unter die Technologie der Geheimhaltungsregelung für Patentanmeldungen fallen, ohne vorherige Anmeldung in Japan direkt im Ausland angemeldet werden, stellt dies einen Rechtsverstoß dar und kann mit Strafen geahndet werden. Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung im Bereich der Spitzentechnologie tätig sind, sollten vor der Anmeldung unbedingt prüfen, ob die betreffende Technologie unter die Regelung fällt, und ihren internen Anmeldeprozess entsprechend anpassen. Bei Unklarheiten wird dringend empfohlen, einen auf wirtschaftliche Sicherheit spezialisierten Experten zu konsultieren.

Kapitel 2: Marken-Trends – Konsent-System, Metaverse und unberechtigte Anmeldungen

Im Markenbereich kommt die praktische Umsetzung des im April 2024 in Kraft getretenen Zustimmungssystems allmählich in Gang. Darüber hinaus sind Markenschutzstrategien für das Zeitalter des Metaversums und von Web3 sowie Maßnahmen gegen nach wie vor gravierende unberechtigte Anmeldungen im Ausland wichtige Trends für das Jahr 2026.

2-1. Vollständige Umsetzung des Zustimmungssystems

🢢 Was ist das Zustimmungssystem?

Das Zustimmungssystem ist ein System, das bei der Anmeldung einer Marke, die einer bereits eingetragenen Marke ähnelt, die gleichzeitige Eintragung dieser Marke zulässt, sofern die Zustimmung („Consent“) des Inhabers der älteren Marke vorliegt. Es trat am 1. April 2024 in Kraft, und bis 2026 hat sich bereits praktisches Know-how zu seiner Anwendung angesammelt.

Bisher wurde die Eintragung grundsätzlich abgelehnt, wenn eine ähnliche ältere Marke existierte. Durch die Einführung des Konsent-Systems ist eine Koexistenzregistrierung durch Verhandlungen und Vereinbarungen mit dem Inhaber des älteren Rechts möglich geworden, was die Flexibilität der Markenstrategie erheblich verbessert. Es ist jedoch zu beachten, dass die Eintragung auch bei Vorliegen einer Zustimmung abgelehnt werden kann, wenn die Gefahr einer Verwechslung bei den Verbrauchern besteht. Bei der Erstellung von Konsent-Vereinbarungen zwischen Unternehmen ist es wichtig, den Umfang und die Bedingungen der Nutzung klar zu definieren.

2-2. Markenschutz im Zeitalter des Metaversums und von Web3

🢢 Dringender Bedarf an Markenschutz im virtuellen Raum

Angesichts der zunehmenden Geschäftsaktivitäten im Metaverse und im Web3-Raum gewinnt der Schutz von Marken im virtuellen Raum rasch an Bedeutung. Um dem Verkauf von Produkten (virtuellen Gütern) und der Erbringung von Dienstleistungen im virtuellen Raum gerecht zu werden, ist die Auswahl der Klassen sowie der angegebenen Waren und Dienstleistungen bei der Markenanmeldung wichtiger denn je.

Um den Markenschutz im Metaverse zu gewährleisten, ist es notwendig, neben den Waren und Dienstleistungen der realen Welt auch digitale Güter und Dienstleistungen, die im virtuellen Raum angeboten werden, in den entsprechenden Klassen als Marken eintragen zu lassen. Wenn beispielsweise virtuelle Modeartikel verkauft werden, muss nicht nur die Klasse für reale Bekleidung (Klasse 25) berücksichtigt werden, sondern auch die Einordnung als digitale Güter im virtuellen Raum.

Auch der Markenschutz im Zusammenhang mit NFTs (nicht fungiblen Token) ist ein wichtiges Thema. Da Markenlogos und Charaktere zunehmend als NFT-Kunst oder NFT-Sammlerstücke verwendet werden, ist die Erlangung von Markenrechten im Bereich der digitalen Vermögenswerte unerlässlich, um eine unrechtmäßige Nutzung zu verhindern.

⚡ Abdeckung der Markenklassen im Metaversum

Für den Markenschutz im Metaversum wird empfohlen, mindestens die folgenden Klassen abzudecken.
Klasse 9: Herunterladbare virtuelle Waren (Virtual Goods), Computerprogramme
Klasse 35: Bereitstellung von Dienstleistungen für Kunden im Rahmen des Einzel- oder Großhandels mit Waren im virtuellen Raum (Online-Marktplätze)
Klassen 41 und 42 sollten ebenfalls bei Bedarf geprüft
werden. Bitte behalten Sie zudem die Klassen bei, die Ihren bestehenden Geschäften in der realen Welt entsprechen (z. B. Klasse 25 für Bekleidung).

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2-3. Maßnahmen gegen unberechtigte Anmeldungen im Ausland

🢢 Was sind unberechtigte Markenanmeldungen (voreilige Anmeldungen)?

Eine unberechtigte Markenanmeldung ist die Handlung, bei der ein Dritter, der nicht der eigentliche Rechteinhaber ist, den Markennamen oder das Logo einer anderen Person ohne Genehmigung als Marke anmeldet und eintragen lässt. Insbesondere in China und Südostasien kommt es nach wie vor häufig zu unberechtigten Markenanmeldungen für Marken japanischer Unternehmen, was auch im Jahr 2026 weiterhin ein ernstes Problem darstellt. Werden unberechtigte Markenanmeldungen ignoriert, wird nicht nur die internationale Expansion der eigenen Marke behindert, sondern es besteht auch das Risiko, dass der Vertrieb von Nachahmerprodukten gefördert wird.

Als Gegenmaßnahme gegen unberechtigte Markenanmeldungen sind die folgenden Ansätze wirksam. Zunächst ist in Ländern mit dem Prinzip der „Erstmeldung“ (z. B. China) die frühzeitige Einreichung einer Markenanmeldung bereits in der Planungsphase der Expansion ins Ausland die wirksamste Präventionsmaßnahme. Als Nächstes sollte ein System aufgebaut werden, bei dem die Markenblätter der einzelnen Länder regelmäßig überwacht (beobachtet) werden, um unberechtigte Markenanmeldungen frühzeitig zu entdecken und durch Einsprüche oder Nichtigkeitsverfahren dagegen vorzugehen.

In China wurden durch die Änderung des Markengesetzes im Jahr 2019 die Bestimmungen zur Zurückweisung von „böswilligen Anmeldungen ohne Nutzungsabsicht“ verschärft, doch in der Praxis ist das Problem damit noch nicht vollständig gelöst. Eine wichtige Strategie ist es, durch internationale Anmeldungen unter Nutzung des Madrider Protokolls (Madrid-Protokoll) den Markenschutz in mehreren Ländern gleichzeitig anzustreben.

🨀 Risiken bei Nichtbeachtung von Nachahmeranmeldungen

Werden unberechtigte Anmeldungen im Ausland ignoriert, erschwert dies nicht nur den Markteintritt unter dem eigenen Markennamen, sondern es gibt auch Berichte darüber, dass die Rechtsverletzer umgekehrt Lizenzgebühren verlangen oder dass die eigenen Originalprodukte vom Zoll beschlagnahmt werden. Wenn Sie auch nur im geringsten eine Expansion ins Ausland in Betracht ziehen, sind eine frühzeitige Anmeldung in den Zielländern und der Aufbau eines Überwachungssystems unerlässlich.

Kapitel 3: Designtrends – UI/UX-Bilddesign, Architektur und verwandte Designs

Seit der umfassenden Novellierung des Geschmacksmustergesetzes im Jahr 2020 sind sechs Jahre vergangen, und die Anmeldungen und Eintragungen von Bildgeschmacksmustern, Bauwerken und Innenraumgestaltungen, die nun unter den Schutz fallen, nehmen stetig zu. Im Jahr 2026 wird die praktische Anwendung in diesen Bereichen weiter ausgereift sein, und die Bedeutung von Geschmacksmusterrechten in der Designstrategie von Unternehmen wird weiter zunehmen.

3-1. Zunehmende Anmeldungen von UI/UX-Bilddesigns

💡 Schutzumfang von Bilddesigns

Durch die Novellierung des Geschmacksmustergesetzes im Jahr 2020 wurden nicht nur auf Gegenständen dargestellte Bilder, sondern auch in der Cloud bereitgestellte Bilder und UI-Designs zum Gegenstand der Geschmacksmusterregistrierung. Der Schutz von Designs digitaler Produkte, wie z. B. der Benutzeroberfläche von Smartphone-Apps, der Schnittstelle von Webdiensten und den Bedienbildschirmen von IoT-Geräten, hat sich sprunghaft ausgeweitet. Im Jahr 2026 ist auch ein Anstieg der Anmeldungen für Dashboard-Benutzeroberflächen von SaaS-Produkten sowie für Interaktionsdesigns in AR/VR-Räumen zu verzeichnen.

Bei der Anmeldung von UI/UX-Designs ist es möglich, sich verändernde Bilder (animierte Benutzeroberflächen) sowie mehrere Bildschirme, die einen Abfolge von Bedienabläufen bilden, anzumelden. Durch die Nutzung des Teilgeschmacksmusterrechts können zudem nicht der gesamte Bildschirm, sondern nur bestimmte UI-Elemente (Schaltflächen, Symbole, Navigationsbereiche usw.) geschützt werden.

Für Unternehmen, die eine designorientierte Produktentwicklung betreiben, ist eine umfassende IP-Strategie, die Patente (Schutz der Funktionalität) und Geschmacksmuster (Schutz des Designs) kombiniert, sinnvoll. Erwägen Sie den strategischen Einsatz von Bildgeschmacksmustern als wirksames Mittel zur Abschreckung gegen die Nachahmung von Benutzeroberflächen durch Wettbewerber.

3-2. Geschmacksmusterschutz für Gebäude und Innenausstattung

🟒� Designregistrierung für Gebäude und Innenausstattung

Das äußere Erscheinungsbild und die Innenausstattung von Gebäuden, die durch die Gesetzesänderung von 2020 neu unter Schutz gestellt wurden, sind zu wichtigen geistigen Eigentumsrechten für das Branding von Geschäften, Büros und gewerblichen Einrichtungen geworden. Insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Gastgewerbe gibt es zunehmend Bestrebungen, einzigartige Ladengestaltungen durch Geschmacksmusterrechte zu schützen. Im Jahr 2026 nehmen auch die Anmeldungen für die Innenausstattung von Coworking Spaces und Ausstellungsräumen zu.

Bei der Anmeldung eines Innenraumdesigns steht die „einheitliche Ästhetik des gesamten Innenraums“ im Mittelpunkt, die sich aus der Kombination von Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Beleuchtung und Wanddekorationen ergibt. Ein wesentliches Merkmal ist, dass nicht einzelne Einrichtungsgegenstände oder Möbelstücke, sondern das Gesamtdesign des Raums rechtlich geschützt werden kann.

Allerdings erfordert die Anmeldung von Geschmacksmustern für Gebäude und Innenausstattungen anderes Fachwissen als bei herkömmlichen Produktdesigns, beispielsweise die Erstellung von Zeichnungen und den Nachweis der Neuheit. Es sind spezielle Anmeldungskompetenzen erforderlich, wie die Erstellung von Designzeichnungen auf der Grundlage von Bauplänen und CAD-Daten sowie die klare Darstellung der Unterscheidungsmerkmale gegenüber bereits bekannten Designs.

3-3. Strategische Nutzung des Systems der verwandten Geschmacksmuster

💡 Erweiterung des Systems der verwandten Geschmacksmuster

Durch die mit der Gesetzesänderung von 2020 erweiterte Regelung für verwandte Geschmacksmuster ist es nun möglich, innerhalb von 10 Jahren ab dem Anmeldetag des Hauptgeschmacksmusters verwandte Geschmacksmuster anzumelden. Dadurch lässt sich über einen langen Zeitraum hinweg ein Schutz als Designfamilie aufbauen, der den Designvarianten eines Produkts oder Modellwechseln Rechnung trägt.

Das System der verbundenen Geschmacksmuster dient dem systematischen Schutz mehrerer Varianten, die aus einem einzigen Designkonzept abgeleitet sind. Beispielsweise kann bei einer vollständigen Modellüberarbeitung eines Automobils ausgehend vom Grunddesign (Hauptgeschmacksmuster) durch die Anmeldung von Versionen mit geringfügigen Änderungen oder von Designs unterschiedlicher Ausstattungsvarianten als verbundene Geschmacksmuster ein Netz von Rechten aufgebaut werden, das die Weiterentwicklung des Designs abdeckt.

Da die Schutzdauer für verwandte Geschmacksmuster 25 Jahre ab dem Anmeldetag des Hauptgeschmacksmusters beträgt (gilt für Anmeldungen nach der Gesetzesänderung von 2020), ist ein langfristiger Designschutz möglich. Dieses System ist besonders effektiv für die Designstrategie von Produkten mit langem Lebenszyklus wie Haushaltsgeräte, Kraftfahrzeuge und Möbel.

Vergleichstabelle der Trends im Bereich geistiges Eigentum 2026

Bereich Bemerkenswerte Trends Auswirkungen auf Unternehmen Empfohlene Maßnahmen
Patente Generative KI-Erfindungen, GX-Technologie und das System der Geheimhaltung Überprüfung des Anmeldeprozesses ist unerlässlich, zunehmende Bedeutung der Erfindungsdokumentation Einrichtung eines Systems zur Erfassung von KI-Erfindungen, Nutzung der GX-Frühprüfung, Einführung eines Prüfablaufs für das Geheimhaltungssystem
Marken Konzessionssystem, Metaverse-Kompatibilität, unberechtigte Anmeldungen Multidimensionale Markenstrategien und die Fähigkeit, auf Risiken im Ausland zu reagieren, sind gefragt Hinzufügen von Klassen für virtuelle Räume, Aufbau eines Systems zur Überwachung im Ausland
Geschmacksmuster UI/UX-Bilddesign, Innenarchitektur und verwandte Designs Der Umfang der Schutzrechte für Design-Assets wird drastisch erweitert Anmeldung von Designs für digitale Benutzeroberflächen und Ladeneinrichtungen sowie langfristiger Schutz durch verwandte Designs

Kapitel 4: Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten + Zusammenfassung

Auf der Grundlage der bisher erläuterten neuesten IP-Trends für 2026 fassen wir drei konkrete Maßnahmen zusammen, die Unternehmen jetzt ergreifen sollten.

✅ Maßnahme 1: Bestandsaufnahme des IP-Portfolios und dessen Neugestaltung

Führen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme Ihres bestehenden IP-Portfolios (Patente, Marken, Geschmacksmuster) durch.Prüfen Sie, ob in den Bereichen, die durch Gesetzesänderungen seit 2020 neu unter Schutz fallen (Bilddesigns, Innenarchitektur, Marken in virtuellen Räumen usw.), noch keine Rechte erworben wurden. Insbesondere für Kerntechnologien und Kernmarken ist es ideal, ein mehrschichtiges Schutzsystem aufzubauen, das auf den drei Säulen Patente, Marken und Geschmacksmuster basiert. Streben Sie neben der Bereinigung unnötiger Rechte ein kosteneffizientes Portfolio an.

✅ Maßnahme 2: Anpassung der internen Abläufe an das neue System

Um die neuen Regelungen – wie das System der nicht veröffentlichten Patentanmeldungen (Verpflichtung zur Anmeldung im Erstland), die Nutzung des Konsent-Systems und die Beantragung einer beschleunigten GX-Prüfung – nutzen zu können, ist eine Aktualisierung der internen Anmelde- und Verwaltungsabläufe unerlässlich. Überprüfen Sie insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen für Forschung und Entwicklung, Rechtswesen und geistiges Eigentum und erstellen Sie Checklisten und Ablaufdiagramme, die den neuen Regelungen entsprechen. Schaffen Sie Mechanismen, um Lücken bei der Umsetzung der Regelungen zu vermeiden, einschließlich eines Systems zur Erfassung von Erfindungen, die mithilfe von KI entstanden sind.

✅ Maßnahme 3: Stärkung der globalen IP-Strategie

Unternehmen, die eine Expansion in ausländische Märkte ins Auge fassen, müssen ihre Strategien zur frühzeitigen Markenanmeldung als Maßnahme gegen unberechtigte Anmeldungen, zur internationalen Markeneintragung unter Nutzung des Madrider Protokolls sowie zur internationalen Patentstrategie unter Nutzung von PCT-Anmeldungen umfassend überarbeiten. Insbesondere bei einer geplanten Expansion in den asiatischen Markt (China, Südostasien) ist die Zusammenarbeit mit Partnern, die mit den lokalen IP-Systemen und Geschäftspraktiken vertraut sind, der Schlüssel zum Erfolg. Erwägen Sie auch die Nutzung internationaler Plattformen wie WIPO GREEN.

Zusammenfassung

Das Jahr 2026 wird im Bereich des geistigen Eigentums ein Jahr großer Veränderungen sein, in dem technologische Innovationen (KI, GX) und institutionelle Reformen (Nichtveröffentlichungssystem, Konsent-System) gleichzeitig voranschreiten. Im Bereich der Patente sind der Umgang mit generativer KI und GX-Technologien, im Bereich der Marken der Markenschutz im Zeitalter des Metaversums und Maßnahmen gegen unberechtigte Anmeldungen sowie im Bereich der Geschmacksmuster die Ausweitung des Schutzes auf digitale Benutzeroberflächen und architektonische Innenausstattungen die wichtigsten Themen.

All diesen Trends ist gemeinsam, dass eine IP-Verwaltung, die lediglich eine Fortsetzung bisheriger Praktiken darstellt, nicht mehr ausreicht. Um auf neue Systeme und Technologien zu reagieren und eine offensive IP-Strategie zu entwickeln, sind der Zugriff auf aktuelle Informationen und die Einbindung von Experten unerlässlich.

Die IP-Kanzlei EVORIX bietet strategische Beratung zu allen Bereichen – Patente, Marken und Geschmacksmuster – unter Berücksichtigung der neuesten Trends für 2026. Wenn Sie Ihre IP-Strategie überdenken möchten, wenden Sie sich gerne an uns.

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杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt

Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Fundierte Kenntnisse in IP-Strategien für zukunftsweisende Bereiche wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).