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Leitfaden für die Nutzung des Informationsbereitstellungssystems bei Patentanmeldungen: Stärkung Ihrer IP-Strategie.

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Was ist das Informationsbereitstellungssystem?

Das Informationsbereitstellungssystem ist ein System, das es ermöglicht, Prüfern und Richtern Informationen darüber zu übermitteln, dass eine Erfindung, die Gegenstand einer Patentanmeldung ist, beispielsweise keine Neuheit oder erfinderische Tätigkeit aufweist. Durch die Nutzung dieses Systems kann die Erteilung ungültiger Patente verhindert und ein faires Wettbewerbsumfeld auf dem Markt gewahrt werden.

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Abb. 1: Der gesamte Prozess des Systems zur Bereitstellung von Patentinformationen – Ablauf von der Einreichung durch den Informanten (anonym möglich) beim Patentamt bis zum Prüfungsergebnis

Die wichtigsten Vorteile der Informationsübermittlung

  • Möglichkeit, Patentanmeldungen von Wettbewerbern zu behindern
  • Verhinderung der Erteilung ungültiger Patente
  • Dem Prüfer können Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden
  • Anonyme Informationsübermittlung ist möglich

Zeitpunkt und Gegenstand der Informationsübermittlung

Nach Einreichung einer Patentanmeldung können jederzeit Informationen bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob ein Prüfungsantrag gestellt wurde oder nicht. Konkret können Informationen zu folgenden Zeitpunkten bereitgestellt werden:

  • Vor Beginn der Prüfung
  • Nach der ersten Mitteilung über die Zurückweisungsgründe
  • Nach der Berichtigung durch den Anmelder
  • Nach Einlegung eines Einspruchs gegen die Ablehnungsentscheidung

Die Ablehnungsgründe, auf die sich die Bereitstellung von Informationen bezieht, sind folgende:

  • Mangel an Neuheit (Patentgesetz § 29 Abs. 1)
  • Mangel an der erfinderischen Tätigkeit (Patentgesetz § 29 Abs. 2)
  • Erweiterte frühere Anmeldung (Patentgesetz § 29 Abs. 2)
  • Frühere Anmeldung (Patentgesetz § 39)
  • Verstoß gegen die Anforderungen an die Beschreibung (Patentgesetz § 36 Abs. 4 Nr. 1)
  • Verstoß gegen die Anforderungen an die Beschreibung der Patentansprüche (Patentgesetz § 36 Abs. 6)
  • usw.

Effektive Methoden zur Informationsbereitstellung

1. Erstellung der Einreichungsurkunde für Veröffentlichungen

Die Bereitstellung von Informationen erfolgt durch Einreichung eines „Antrags auf Vorlage von Veröffentlichungen“. Der Antrag auf Vorlage von Veröffentlichungen muss folgende Angaben enthalten:

  • Anmeldenummer der betreffenden Patentanmeldung
  • Bibliografische Angaben zu den einzureichenden Veröffentlichungen
  • Grund für die Einreichung (Grund für die Ablehnung der Patentanmeldung)

2. Wie man einen wirkungsvollen „Grund für die Einreichung“ formuliert

Im Feld „Begründung für die Einreichung“ sind die Gründe anzugeben, aus denen die Patentanmeldung zurückweisungswürdig ist. Für eine effektive Informationsübermittlung ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten:

  • Erläutern Sie die Sachverhalte prägnant, logisch und auf den Punkt gebracht
  • Erläutern Sie die Sachverhalte in Übereinstimmung mit den Prüfungsrichtlinien und dem Handbuch
  • Geben Sie die Fundstellen in Veröffentlichungen usw. an und legen Sie den offenbarten Inhalt kurz dar
  • Wenn die Neuheit anhand mehrerer Veröffentlichungen usw. widerlegt wird, sind auch die Einordnung der Veröffentlichungen usw. sowie die logische Begründung darzulegen
  • Verwenden Sie eine Vergleichstabelle, um die Erfindung der vorliegenden Anmeldung und die Erfindungen aus den Veröffentlichungen usw. in Bezug auf ihre einzelnen Merkmale gegenüberzustellen

Wenn beispielsweise die erfinderische Tätigkeit verneint wird, sind die Übereinstimmungen, Unterschiede, die Argumentation sowie die Gründe, warum die vorteilhaften Wirkungen im Vergleich zur zitierten Erfindung nicht berücksichtigt werden sollten, zu erläutern.

3. Einreichungsweise

Die Übermittlung der Informationen kann auf folgende Weise erfolgen:

  • Online-Einreichung über die Software für Internetanmeldungen (empfohlen: erreicht den Prüfer usw. in nur einem Tag)
  • Per Post
  • Einreichung am Schalter des Patentamts

Bei einer Online-Einreichung können Sie die Angaben im Feld „Begründung für die Einreichung“ als „Anhang“ im PDF-Format erstellen und durch die Verwendung von Zeilenumbrüchen, Formatierungen und Tabellen Ihre Erläuterungen anschaulicher gestalten, was eine effektivere Informationsübermittlung ermöglicht.

Die Bedeutung der Unterstützung durch Experten

Zwar kann jeder Informationen bereitstellen, doch für eine effektive Informationsbereitstellung sind Fachkenntnisse über das Patentgesetz und die Prüfungsrichtlinien erforderlich. Durch die Beauftragung einer Patentanwaltskanzlei ergeben sich folgende Vorteile:

Vorteile der Beauftragung einer Patentanwaltskanzlei

  1. Fachliche Analyse: Patentexperten analysieren die betreffende Patentanmeldung und ermitteln stichhaltige Ablehnungsgründe
  2. Effektive Dokumentenerstellung: Es werden logische und überzeugende Dokumente erstellt, die den Prüfer überzeugen
  3. Auswahl geeigneter Veröffentlichungen: Es werden relevante Dokumente zum Stand der Technik ausgewählt und effektiv kombiniert und präsentiert
  4. Anonyme Bearbeitung: Bei Bedarf übernehmen wir die Einreichung der Informationen anonym für Sie
  5. Überwachung des Prüfungsverlaufs: Wir überwachen den Stand der Prüfung nach der Informationsübermittlung und schlagen bei Bedarf weitere Maßnahmen vor

Maßnahmen bei einer Informationsanforderung zu Ihrer eigenen Anmeldung

Wenn Informationen zu Ihrer eigenen Patentanmeldung eingereicht werden, ist es wichtig, deren Inhalt zu prüfen und angemessen darauf zu reagieren. Mit der Unterstützung einer Patentkanzlei sind folgende Maßnahmen möglich:

  1. Analyse der bereitgestellten Informationen und Bewertung der Auswirkungen
  2. Erstellung von Änderungsanträgen nach Bedarf
  3. Widerlegung durch die Erstellung wirkungsvoller Stellungnahmen und Anträge
  4. Vorschläge für zusätzliche Kommunikationsstrategien, z. B. Gespräche mit dem Prüfer

Zusammenfassung

Das Informationsbereitstellungssystem ist ein äußerst wirkungsvolles Instrument der Patentstrategie. Durch die effektive Bereitstellung von Informationen zu Patentanmeldungen von Wettbewerbern können Sie die Erteilung von Patentrechten verhindern, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnten. Wenn hingegen Informationen zu Ihrer eigenen Anmeldung bereitgestellt werden, können Sie durch angemessene Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit der Erlangung von Rechten sichern.

Um diese Verfahren effektiv durchzuführen, empfehlen wir Ihnen, die Unterstützung einer Patentanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, die über Fachkenntnisse im Patentrecht verfügt. Durch strategische Beratung im Bereich des geistigen Eigentums und die Übernahme von Verfahrensschritten können wir Ihr Unternehmen zuverlässig schützen.

Für Beratungen zu Patentanmeldungen und Einreichungen von Informationen wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere Kanzlei. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Strategie zum Schutz geistigen Eigentums.


*Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft zu Einzelfällen dar. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Patentanwalt oder Rechtsanwalt.

杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX – Kanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt

Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Fundierte Kenntnisse in IP-Strategien für zukunftsweisende Bereiche wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).