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Ein praktischer Leitfaden für das saudi-arabische Markensystem.

Gemini_Generated_Image_vu108mvu108mvu10Das Markenrecht in Saudi-Arabien basiert im Wesentlichen auf dem einheitlichen Markengesetz des Golf-Kooperationsrats (GCC) und dessen Durchführungsbestimmungen. Die zuständige Behörde ist das saudische Amt für geistiges Eigentum (SAIP), wobei elektronische Verfahren ebenfalls in das System integriert sind. In diesem Artikel werden alle für die Praxis wichtigen Punkte umfassend erläutert, von der Markenanmeldung in Saudi-Arabien über die Verwaltung nach der Eintragung bis hin zum Umgang mit Markenverletzungen.

Gesamtüberblick über das System und rechtlicher Rahmen

Rechtsgrundlage und Normenhierarchie

Der Markenschutz in Saudi-Arabien basiert auf (a) dem GCC-Markengesetz, (b) den Durchführungsbestimmungen zum GCC-Markengesetz, (c) der innerstaatlichen Genehmigungsverordnung (Königlicher Erlass) sowie den zugehörigen Vorschriften (Gebührenverzeichnis, Bekanntmachungsvorschriften usw.). Das GCC-Markengesetz selbst ist ein einheitliches Gesetz für alle Mitgliedstaaten und umfasst Definitionen, Eintragungshindernisse, Verfahren, Rechtsinhalte, Rechtsbehelfe und Strafen.

Hinsichtlich der innerstaatlichen Anwendung ist im Königlichen Erlass zur Genehmigung des GCC-Markengesetzes, der auf WIPO Lex veröffentlicht wurde, ausdrücklich festgelegt, dass das Gesetz 90 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.

Regulierungs- und zuständige Behörden

Behörde Rolle Anmerkungen
Saudi-Arabisches Amt für geistiges Eigentum (SAIP) Registrierung, Veröffentlichung und Verwaltung von Marken sowie Entgegennahme von Meldungen über Rechtsverletzungen Regelt auch die Einrichtung und Einsichtnahme in das Register
Zollbehörden Zollbeschlagnahme (Maßnahmen an der Grenze gegen Produktfälschungen) Es gibt ein System zur Unterbindung auf Antrag des Rechteinhabers
Gerichte Unterlassungsklagen, Beweissicherung, Schadenersatz, strafrechtliche Sanktionen Die Zuständigkeit der Gerichte muss aktuell überprüft werden
Saudi-arabisches Handelsministerium Zusammenarbeit mit der SAIP bei der Meldung von Produktfälschungen Offizielle Mitteilung, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Amt für geistiges Eigentum erforderlich ist

Aktuelle Entwicklungen (Änderungen und Anpassungen der Praxis)

⚠ Änderung der Praxis im April 2024: Es gibt Berichte, wonach die Option der „10-tägigen Nachbesserung“ nach einer Zurückweisung abgeschafft wurde und nach einer Zurückweisung nur noch ein Einspruch (appeal) zulässig ist. In der Praxis ist es wichtig, die endgültige Bestätigung auf dem Portal der Behörde zu überprüfen.

Außerdem ist in den Vorschriften vorgesehen, dass die zuständige Behörde „ein elektronisches System und eine elektronische Datenbank zur Einreichung und Verfolgung von Anmeldungen und Verlängerungsanträgen“ einrichten kann, sodass in der Praxis die Online-Bearbeitung vorausgesetzt wird.

Anmeldevoraussetzungen, Verfahren und internationale Aspekte

Anmelderberechtigung und Anmeldungen durch Ausländer

Das GCC-Markengesetz führt als registrierungsberechtigte Personen auf: (1) natürliche und juristische Personen, die innerhalb des GCC-Raums geschäftlich tätig sind, (2) Ausländer, die in einem GCC-Mitgliedstaat wohnen und dort mit Genehmigung geschäftlich tätig sind, (3) Ausländer, die einem Vertragsstaat eines multilateralen Abkommens angehören oder dort wohnen, sowie (4) öffentliche Einrichtungen usw.

✗ Wichtig: Wenn ausländische juristische oder natürliche Personen in Saudi-Arabien eine Anmeldung einreichen, ist grundsätzlich die Bestellung eines lokalen Vertreters (zugelassenen Vertreters) erforderlich. Wenn sie keinen Wohnsitz im Land haben, muss die Anmeldung von einem zugelassenen Vertreter mit Wohnsitz im Land eingereicht werden.

Arten von Marken und Schutzgegenstände

Die Definition von Marken ist weit gefasst und umfasst Namen, Wörter, Unterschriften, Buchstaben, Zahlen, Figuren, Logos, Zeichen, Verpackungen usw.; darüber hinaus wird ausdrücklich festgelegt, dass auch Klänge und Gerüche Teil einer Marke sein können.

Arten von Marken Übersicht
Gewöhnliche Marken und Dienstleistungsmarken Typische Zeichen wie Buchstaben, Figuren und Kombinationen
Kollektivmarken Marken, die von den Mitgliedern einer Vereinigung verwendet werden
Zertifizierungsmarken (Aufsichts- und Prüfungsmarken) Zeichen, die Qualität usw. bescheinigen
Hörmarken Durch Noten oder eine Beschreibung dargestellt
Geruchsmarken Darstellung durch Beschreibung

Klassifizierung und Einteilung

Die Klassifizierung erfolgt gemäß der Nizza-Klassifikation (Nice classification). Die Gebührenübersicht ist durchgängig auf der Grundlage von „ein Zeichen pro Klasse“ aufgebaut, und es ist in der Praxis sicherer, die Verwaltung von Gebühren und Fristen auf Klassenebene zu organisieren.

Prioritätsanspruch

Hat der Anmelder in einem Vertragsstaat des multilateralen Abkommens eine frühere Anmeldung eingereicht, müssen innerhalb von sechs Monaten nach der saudischen Anmeldung eine „Kopie der früheren Anmeldung“ sowie eine „Bestätigung, aus der das Anmeldedatum, die Anmeldenummer und das Anmeldeland eindeutig hervorgehen“, beigefügt werden. Fehlen diese Unterlagen, erlischt der Prioritätsanspruch.

Behandlung von Madrider Anmeldungen

✗ Madrider System: In der Vertragsübersicht von WIPO Lex lässt sich keine Mitgliedschaft Saudi-Arabiens im Madrider Protokoll (Madrid Protocol) feststellen. Es ist in der Praxis sicherer, eine Madrider Benennung (Madrid designation) nicht als selbstverständlich anzusehen und die Anmeldung grundsätzlich als nationale Anmeldung (direkte Einreichung beim SAIP) zu behandeln. Da sich der Vertragsstatus in Zukunft ändern kann, sollten Sie zu Beginn der Bearbeitung den aktuellen Vertragsstatus bei der WIPO erneut überprüfen.

Erforderliche Unterlagen (Form)

  • Vollmacht (POA): Bei Einreichung durch einen Vertreter sind eine notarielle Beglaubigung/konsularische Beglaubigung sowie eine Übersetzung ins Arabische erforderlich
  • Umgang mit nicht-arabischen Elementen: Bei Vorhandensein nicht-arabischer Wörter oder Schriftzeichen sind eine Übersetzung und eine Transkription (Transliteration) erforderlich
  • Markenmuster: Muss dem vorgeschriebenen Format entsprechen
  • Liste der benannten Waren und Dienstleistungen: Angabe gemäß der Nizza-Klassifikation

Prüfungsverfahren

Rahmenbedingungen für die formale und materielle Prüfung

Die Behörde kann „die zur Vermeidung von Verwechslungen mit bereits eingetragenen Marken erforderlichen Einschränkungen oder Änderungen auferlegen“; wenn der Anmelder nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum der Mitteilung antwortet, gilt dies als Verzicht. Ferner ist vorgesehen, dass die Behörde, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, innerhalb von 90 Tagen nach dem Anmeldetag über die Eintragung entscheiden muss (gesetzliche Höchstfrist).

Wesentliche Ablehnungsgründe (Hindernisse für die Eintragung)

Arten von Ablehnungsgründen Inhalt
Mangelnde Unterscheidungskraft Gebräuchliche Bezeichnungen, gewöhnliche Figuren usw.
Verstoß gegen die guten Sitten Enthält religiöse Zeichen usw.
Nationalflaggen, Staatswappen und Zeichen internationaler Organisationen Verbot der unbefugten Nutzung
Veranlassung von Irreführung Falsche oder irreführende Angaben zu Herkunft, Qualität usw.
Widerspruch zu früheren Anmeldungen oder Eintragungen Identität oder Ähnlichkeit, die zu Verwechslungen führt
Schutz bekannter Marken Ausschluss von Zeichen, die einer Nachahmung, Imitation oder Übersetzung bekannter Marken entsprechen. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht ähnliche Waren und Dienstleistungen

Erste Schritte in der Praxis: (a) Recherche nach identischen oder ähnlichen Marken, (b) Verwechslungsgefahrenbewertung einschließlich arabischer Schreib- und Lautschrift, (c) Vorabprüfung auf Risiken durch religiöse/öffentliche Zeichen und geografische Angaben sind unerlässlich.

Reaktion auf eine Zurückweisung

Phase Frist Auswirkungen bei Nichtbeantwortung
Reaktion auf Einschränkungen oder Änderungen durch die Behörde Innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung Als Verzicht behandelt
Einspruch gegen eine ablehnende (oder bedingte) Entscheidung Einspruch beim Ausschuss innerhalb von 60 Tagen
Einspruch gegen die Entscheidung der Kommission Anfechtung vor Gericht innerhalb weiterer 60 Tage
Gebühren für die Einlegung von Rechtsmitteln 1.000 SAR

Bekanntmachung, Einspruch, Beschwerde

Veröffentlichung

Wird die Marke von der Behörde angenommen, wird sie vor der Eintragung veröffentlicht. Die Kosten für die Veröffentlichung trägt der Anmelder. Wird die Veröffentlichungsgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Annahmeanzeige entrichtet, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Einspruch (Opposition)

Die Einspruchsfrist beträgt 60 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung. Der Verfahrensablauf ist wie folgt:

Phase Frist Anmerkungen
Einreichung des Einspruchs Innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Bekanntmachung Gebühr: 2.000 SAR
Zustellung durch die Behörde an den Antragsteller Innerhalb von 30 Tagen nach Einlegung des Einspruchs Zustellung einer Kopie der Einspruchsschrift
Stellungnahme des Antragstellers Innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Zustellung Bei Nichtvorlage gilt die Anmeldung als zurückgenommen
Anhörung (falls erforderlich) Wird von der Behörde festgelegt Antrag auf Festsetzung eines Termins: 1.000 SAR

Rechtsbehelf nach einer ablehnenden Entscheidung

Gegen die Einspruchsentscheidung der Behörde können die Beteiligten innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zustellung Widerspruch einlegen und innerhalb weiterer 30 Tage vor Gericht klagen. Die Anfechtung der Zulassungsentscheidung führt nicht automatisch zu einer Aussetzung des Registrierungsverfahrens (sofern das Gericht nicht gesondert eine Aussetzung anordnet).

Rechtskraft der Registrierungsentscheidung und Zahlung der Registrierungsgebühr

⚠ Unabdingbare Frist: Wenn die Registrierungsentscheidung rechtskräftig wird, gilt die Anmeldung als zurückgezogen, wenn die Registrierungsgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der endgültigen Entscheidung entrichtet wird. Es ist von größter Bedeutung, die von der Behörde ausgestellte Rechnung (Invoice) und die Fristanzeige vorrangig in das Dossier aufzunehmen, um einen Rechtsverlust zu vermeiden.

Wirkung der Eintragung und der Rechte sowie Verwaltung nach der Eintragung

Eintragung und Wirksamkeit der Rechte

Die Wirkung der Eintragung tritt ab dem Anmeldetag ein. Die Eintragungsurkunde enthält die Eintragungsnummer, Angaben zur Priorität, Anmeldetag, Eintragungstag und Ablaufdatum, Angaben zum Rechtsinhaber, eine Abbildung der Marke sowie die bezeichneten Waren und Dienstleistungen und die Klassen. Der Rechtsinhaber kann Dritten die Benutzung identischer oder ähnlicher Zeichen im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf identische, ähnliche oder verwandte Waren und Dienstleistungen untersagen, sofern diese Benutzung bei den Verbrauchern zu Verwechslungen führt.

Schutzdauer und Verlängerung

Punkt Inhalt Amtsgebühren (SAR)
Schutzdauer 10 Jahre (durch Verlängerung jeweils um 10 Jahre verlängerbar)
Zeitpunkt der Verlängerung Im letzten Jahr vor Ablauf der Schutzdauer 5.500 / Kategorie
Nachlaufzeit nach Ablauf 6 Monate nach Ablauf 6.500 / Kategorie
Bei Nichtverlängerung innerhalb der Nachfrist Die Behörde löscht die Eintragung von Amts wegen aus dem Register
Bekanntmachung der Verlängerung Wird bekannt gegeben, Einwände Dritter sind jedoch nicht zulässig 1.000

Ungültigkeit, Löschung und Benutzungsvoraussetzungen

Behörden oder interessierte Dritte können beim Gericht die Löschung einer „rechtswidrig eingetragenen Marke“ beantragen. Außerdem können interessierte Dritte beim Gericht die Löschung beantragen, wenn die Marke fünf Jahre in Folge nicht ernsthaft genutzt wurde (sofern keine Gründe vorliegen, die außerhalb der Kontrolle des Rechteinhabers liegen).

Praktischer Hinweis: Bei der Verlängerung ist die Vorlage eines Benutzungsnachweises nicht erforderlich, doch ist die regelmäßige Sammlung von Benutzungsnachweisen (Verkaufsunterlagen, Werbung, Web-Nachweise, Geschäftsunterlagen usw.) zur Absicherung gegen das Risiko einer Löschung wegen Nichtbenutzung in der Praxis unerlässlich.

Übertragung, Lizenzierung und Sicherungsrechte

Transaktionsarten Voraussetzungen Eintragung in das Register Gebühren (SAR)
Übertragung Möglich für die Gesamtheit oder einen Teil Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten sind Eintragung und öffentliche Bekanntmachung erforderlich Eintragung 1.000 + Bekanntmachung 500
Lizenz Schriftlicher, beglaubigter Vertrag. Die Vertragslaufzeit darf die Schutzdauer nicht überschreiten Eine Eintragung ist nicht zwingend erforderlich, aber die Vorschriften regeln die Wirksamkeit gegenüber Dritten im Falle einer Eintragung Eintragung 2.000 + Bekanntmachung 1.000
Pfandrecht und Pfändung Verpfändung und Pfändung sind möglich Für die Wirksamkeit gegenüber Dritten sind Eintragung und öffentliche Bekanntmachung erforderlich Entspricht den Vorschriften

Vollstreckung, Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbehelfe

Verwaltungsweg (Vollstreckungsökosystem der SAIP)

Das saudische Handelsministerium hat offiziell bekannt gegeben, dass für Markenanmeldungen und Meldungen von Markenverletzungen „eine Kontaktaufnahme mit der Behörde für geistiges Eigentum erforderlich ist“, wobei die SAIP an der Registrierung und Vollstreckung (Entgegennahme von Meldungen) beteiligt ist. In der Praxis ist es sinnvoll, neben zivil-, straf-, zoll- und gerichtlichen Maßnahmen auch eine administrative Eskalation über die SAIP-Anlaufstelle für Verletzungsmeldungen in das Portfolio aufzunehmen.

Zivilrechtliche Rechtsbehelfe (Unterlassungsklage, einstweilige Verfügung, Schadensersatz)

Der Rechteinhaber kann durch eine „Antragstellung (petition)“ beim Gericht vorbeugende oder einstweilige Maßnahmen beantragen.

Rechtsbehelfe Inhalt Frist
Beweissicherung und Beschreibung der Art der Rechtsverletzung Detaillierte Beschreibung der Art der Rechtsverletzung, der rechtsverletzenden Waren, Werkzeuge usw. sowie Beweissicherung Das Gericht entscheidet innerhalb von 10 Tagen nach Antragstellung
Pfändung (attachment) Pfändung der rechtsverletzenden Waren und der daraus erzielten Erlöse Die Gegenpartei kann innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung der Mitteilung Einspruch einlegen
Verhinderung des Vertriebs Einschließlich der Unterbindung des Vertriebs nach der Einfuhr sowie der Unterbindung des Exports
Unterlassung der Rechtsverletzung Einstellung oder Verhinderung der Rechtsverletzung Auch ex parte-Verfügungen sind möglich
Schadensersatz Durch die Rechtsverletzung entstandener Schaden (einschließlich der Gewinne des Beklagten)

Zollstopps (Border measures)

Stufe Inhalt Frist
Antrag auf Unterlassung Anscheinsbeweis für eine Rechtsverletzung + spezifische Angaben zur betroffenen Ware
Zustellung der Entscheidung der Zollbehörde Annahme oder Ablehnung innerhalb von 7 Tagen
Wirksamkeit der Unterlassungsverfügung Bei Annahme Grundsätzlich 1 Jahr (oder verbleibende Schutzdauer)
Verpflichtung zur Einleitung eines Hauptverfahrens Nach Zustellung der Unterlassungsverfügung: Einleitung des Hauptverfahrens + Benachrichtigung der Zollbehörde Innerhalb von 10 Werktagen (Verlängerung möglich)

Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen

Das GCC-Markengesetz sieht für vorsätzlichen Verkauf, Besitz usw. Freiheitsstrafen von mindestens einem Monat bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafen von 1.000 bis 100.000 SAR vor; bei Wiederholungstaten ist neben einer Verdopplung der Höchststrafe auch eine Schließungsverfügung sowie die Veröffentlichung des Urteils möglich.

Übersicht über die behördlichen Gebühren (Kostenmodell)

Die Gebühren werden auf der Grundlage von 1 Marke × 1 Klasse festgelegt (die Umrechnung von SAR in USD basiert auf dem offiziellen Wechselkurs von 1 USD = 3,75 SAR).

Standardgebühren von der Anmeldung bis zur Eintragung

Phase Gebühren (SAR) Geschätzter Betrag in USD
Anmeldung 1.000 ca. 267
Bekanntmachung 500 ca. 133
Registrierung + Ausstellung der Registrierungsbescheinigung 5.000 ca. 1.333
Gesamt (Standard, 1 Kategorie) 6.500 ca. 1.733

Sonstige wesentliche öffentliche Ausgaben

Verfahren Kosten (SAR) Geschätzter Betrag in USD
Einspruch 2.000 ca. 533
Festsetzung des Anhörungstermins 1.000 ca. 267
Einspruch gegen die Zurückweisung 1.000 ca. 267
Verlängerung (im letzten Jahr vor Ablauf) 5.500 ca. 1.467
Verlängerung (6 Monate Nachfrist nach Ablauf) 6.500 ca. 1.733
Bekanntmachung zur Verlängerung 1.000 ca. 267
Übertragungsaufzeichnungen 1.000 ca. 267
Bekanntmachung der Übertragung 500 ca. 133
Lizenzaufzeichnungen 2.000 ca. 533
Bekanntmachung von Lizenzen 1.000 ca. 267
Namensänderung 1.000 ca. 267
Adressänderung 1.000 ca. 267
Antrag auf Löschung durch den Rechteinhaber 200 ca. 53
Teilweise Löschung der Bezeichnung 200 ca. 53

Fristenverwaltung (kritische Fristen)

Wenn die folgenden Fristen verstrichen sind, gilt die Anmeldung als zurückgenommen oder aufgegeben. Bitte erfassen Sie die von der Behörde ausgestellten Aufforderungen und Fristenangaben mit höchster Priorität in das Dossier.

Phase Frist Folgen der Nichtbeachtung
Zahlung der Veröffentlichungsgebühren Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Empfangsbestätigung Behandlung als Rücknahme der Anmeldung
Zahlung der Eintragungsgebühr Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der endgültigen Entscheidung Behandlung als Rücknahme der Anmeldung
Beantwortung von Anfragen der Behörde (Einschränkungen, Änderungen usw.) Innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung Als Verzicht behandelt
Einreichung einer Stellungnahme Innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Mitteilung Als Rücknahme der Anmeldung behandelt
Einspruch gegen die Zurückweisungsentscheidung innerhalb von 60 Tagen Ablehnung rechtskräftig
Einspruch gegen die Entscheidung des Ausschusses (Gericht) innerhalb weiterer 60 Tage Die Entscheidung der Kommission wird rechtskräftig
Einspruch gegen die Entscheidung Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung Die Entscheidung über den Einspruch wird rechtskräftig
Verlängerung (Nachfrist) Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf Löschung von Amts wegen

Ablaufdiagramm

Vorabprüfung und Ausarbeitung der Anmeldung

Vorbereitung der Anmeldungsform: Zeichen/Angaben/POA usw.

Einreichung der Anmeldung (SAIP)

Prüfung durch die Behörde (möglicherweise mit Einschränkungen oder Änderungen)

↓ Rückfrage/mit Auflagen ↓ Zurückweisung

Antwort innerhalb von 90 Tagen Einspruch innerhalb von 60 Tagen → Ausschuss → Gericht

↓ Annahme

Aufforderung zur Zahlung der Veröffentlichungsgebühren (innerhalb von 30 Tagen zu entrichten)

Bekanntmachung

Einspruchsfrist (60 Tage)

↓ Keine Einwände ↓ Einwände

Registrierungsentscheidung rechtskräftig Einspruchsverfahren (Zustellung 30 Tage / Stellungnahme 60 Tage / Verhandlung)

Zahlung der Registrierungsgebühr (innerhalb von 30 Tagen)

Eintragung + Ausstellung der Eintragungsurkunde

Checkliste für die Praxis

Checkliste für die Anmeldung

  • Festlegung des Zeichens (Klassifizierung nach Typen: Wort-/Bild-/Kombinationszeichen, Farben, Klänge, Gerüche usw.)
  • Vorrangprüfung (Identische/ähnliche Marken, bekannte Marken, religiöse/öffentliche Zeichen, Elemente, die zu Verwechslungen führen können)
  • Prüfung der arabischen Schreibweise und Transkription (unverzichtbar für die Verwechslungsgefahrenbeurteilung)
  • Angemeldete Waren und Dienstleistungen sowie Klassen (Einordnung nach der Nizza-Klassifikation, Ermittlung der Kosten pro Klasse)
  • Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Prioritätsrechten (Überprüfung der 6-monatigen Frist, Vorbereitung einer Kopie der früheren Anmeldung sowie einer Bescheinigung über Nummer, Datum und Land)
  • Bestellung eines Vertreters (erforderlich für die Abwicklung mit einer Anschrift im Inland)
  • Vorbereitung der Vollmacht (POA) (Beglaubigung/Zertifizierung/Übersetzung ins Arabische)
  • Einrichtung eines internen Zahlungsprozesses für Veröffentlichungs- und Eintragungsgebühren (30-Tage-Frist)

Checkliste für Beweismittel bei Einsprüchen und Beschwerden

  • Vorrangige Rechte: Kopie der Eintragungsurkunde, Anmeldungsdaten, Verlängerungshistorie
  • Verwendung und Bekanntheit: Verkaufsmaterialien, Werbung, Messematerialien, Web-Nachweise, Geschäftsunterlagen (zur Vorbereitung auf Argumente bezüglich Nichtbenutzung und Bekanntheit)
  • Verwechslungsgefahr: Geschäftspraktiken, Zielgruppen, Markenvergleich (einschließlich arabischer Schreibweise und Transkription)
Klassifizierung Name des Dokuments Link
Gesetz GCC-Markengesetz (WIPO Lex) WIPO Lex
Gesetz Durchführungsbestimmungen zum GCC-Markengesetz (WIPO Lex) WIPO Lex
Verträge Beitrittsstatus von Saudi-Arabien zu Verträgen WIPO Lex-Profil
Behörden Saudi-Arabisches Amt für geistiges Eigentum (SAIP) Offizielle Website der SAIP
Referenz JETRO Informationen zum geistigen Eigentum in Saudi-Arabien JETRO

Bitte wenden Sie sich an uns bezüglich der Anmeldung und Eintragung von Marken in Saudi-Arabien

Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zur Strategie für die Anmeldung von Marken in Saudi-Arabien, zur Auswahl eines lokalen Vertreters oder zur Verwaltung nach der Eintragung haben.

 
杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (EVORIX) – Patentanwalt und Geschäftsführer

Unterstützung von Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Fundierte Kenntnisse in IP-Strategien für zukunftsweisende Bereiche wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).