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Kann ein Venture-Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Anmeldung ein Patent erhalten? Gründliche Analyse der Anforderungen und Risiken

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Einleitung: Für Start-ups, bei denen Geschwindigkeit entscheidend ist, stellt das „Warten auf Patente“ das größte Risiko dar

„Wir haben eine innovative Idee umgesetzt, befürchten aber, dass andere Unternehmen sie kopieren könnten.“

„Bis zum Investorengespräch (VC-Runde) im nächsten Monat möchte ich einen Nachweis in Form eines ‚Patents‘ vorweisen können, der unsere technologische Kompetenz belegt.“

„Wir planen eine Expansion ins Ausland und möchten zunächst unsere Rechte in Japan sichern.“

Für Geschäftsführer von Start-ups und Unternehmen, bei denen es auf Geschwindigkeit ankommt und sich die Lage täglich und von Minute zu Minute ändert, ist die „Zeit“, die eine normale Patentprüfung in Anspruch nimmt, ein schwerer Schlag und kann zum Verlust von Geschäftsmöglichkeiten führen.

Normalerweise dauert es von der Patentanmeldung bis zur Erteilung des Patents durchschnittlich etwa 10 bis 14 Monate, nachdem der Antrag auf Prüfung gestellt wurde. Wie wird der Markt in einem Jahr aussehen? Werden die Wettbewerber auf uns warten?

Wussten Sie jedoch, dass es ein System gibt, mit dem sich dieser Zeitraum drastisch verkürzen lässt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind?

Es handelt sich um das vom Patentamt angebotene „Super-Frühprüfungsverfahren (Super-Frühprüfungssystem)“.

Wenn Sie dieses System nutzen, können Sie die Prüfungsergebnisse (die Mitteilung über die erste Prüfung) bereits innerhalb von nur einem Monat nach Einreichung des Prüfungsantrags erhalten.

In diesem Artikel werde ich aus der Perspektive eines Patentanwalts, der bereits zahlreiche Start-ups bei ihrer IP-Strategie unterstützt hat, die Funktionsweise der Super-Frühprüfung, die Voraussetzungen für deren Nutzung durch Start-ups (gibt es tatsächlich Fälle, in denen eine „Auslandsanmeldung“ nicht zwingend erforderlich ist?) sowie die Vor- und Nachteile aus praktischer Sicht ausführlich erläutern.


1. Was ist die „Super-Frühprüfung“? Unterschiede zur regulären und zur beschleunigten Prüfung

Zunächst wollen wir die vom Patentamt festgelegten Kategorien für die Prüfungsgeschwindigkeit ordnen. Bei der Patentprüfung in Japan gibt es je nach Geschwindigkeit hauptsächlich drei Verfahren.

① Normale Prüfung

  • Dauer: Durchschnittlich ca. 10 Monate vom Antrag auf Prüfung bis zum Ergebnis der ersten Prüfung (je nach Fall auch mehr als ein Jahr)

  • Merkmale: Dies ist der normale Weg, wenn kein besonderer Antrag gestellt wird. Er ist zwar zuverlässig, entspricht aber nicht dem Tempo von Start-ups.

② Beschleunigte Prüfung

  • Dauer: Von der Einreichung des Prüfungsantrags bis zum Ergebnis der ersten Prüfung durchschnittlich 2 bis 3 Monate

  • Merkmale: Ein System, das für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups relativ leicht zugänglich ist. Es richtet sich an Fälle mit „geplanter Umsetzung“ oder „Auslandsanmeldungen“. Schon dies allein ist ausreichend schnell.

③ Super-beschleunigte Prüfung

  • Dauer: Von der Einreichung des Prüfungsantrags bis zum Ergebnis der ersten Prüfung durchschnittlich weniger als 1 Monat (in der Praxis sind auch Fälle von nur etwa 2 Wochen bekannt)

  • Merkmale: Dies ist der „vorrangigste Weg“ beim Patentamt, der eine noch höhere Priorität als die beschleunigte Prüfung genießt. Allerdings sind die Anforderungen entsprechend strenger.

Für Start-ups kann ein Zeitunterschied von wenigen Monaten über Leben und Tod des Unternehmens entscheiden. Die Super-Frühprüfung ist wohl das wirksamste Instrument, um sich Zeit zu verschaffen.


2. Kann man als Start-up diese Option auch ohne „Auslandsanmeldung“ nutzen? Überraschende Sonderregelungen

Dies ist der wichtigste Punkt dieses Artikels. Auf vielen Informationsseiten wird zwar geschrieben, dass „für die Super-Frühprüfung eine Auslandsanmeldung erforderlich ist“, doch tatsächlich gibt es für Start-ups und junge Unternehmen eine Ausnahmeregelung.

Grundlegende Voraussetzungen (z. B. für Großunternehmen)

Normalerweise müssen für die Super-Frühprüfung beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Anmeldung im Zusammenhang mit der Umsetzung: Das Produkt ist bereits auf dem Markt oder soll innerhalb von zwei Jahren auf den Markt kommen.

  2. Auslandsbezogene Anmeldung: Es wurde nicht nur in Japan, sondern auch im Ausland (in mindestens einem Land) eine Anmeldung eingereicht.

Sonderregelungen für Start-ups und junge Unternehmen

Wenn der Antragsteller jedoch ein „Venture-Unternehmen (KMU usw.)“ ist, werden die Anforderungen wie folgt gelockert.

  • Bei einer „Anmeldung im Zusammenhang mit der Umsetzung“ ist keine ausländische Anmeldung erforderlich!

Das heißt: Venture-Unternehmen, die „die Technologie bereits selbst nutzen (oder dazu bereit sind)“, können die Super-Frühprüfung auch dann in Anspruch nehmen, wenn keine Pläne für eine Expansion ins Ausland bestehen.

Dies ist eine äußerst attraktive Option für SaaS-Unternehmen, die ihren Marktanteil im Inland rasch ausbauen möchten, sowie für Hersteller, die Produkte für den heimischen Markt entwickeln. Sie müssen nicht resignieren und denken: „Da wir hauptsächlich im Inland tätig sind, kommt die Super-Frühprüfung für uns nicht in Frage.“

* Was versteht man unter „Start-up-Unternehmen“?

Gemäß den Richtlinien des Patentamts fallen vor allem folgende Unternehmen darunter:

  • Einzelunternehmer, deren Geschäftstätigkeit weniger als 10 Jahre zurückliegt

  • Kapitalgesellschaften, die seit weniger als 10 Jahren bestehen und über ein Stammkapital von höchstens 300 Millionen Yen verfügen

  • (Darüber hinaus gelten weitere Anforderungen, z. B. hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und des Anteils der Beteiligung durch Großunternehmen)


3. Die drei größten Vorteile der Super-Frühprüfung: Warum muss man sie innerhalb eines Monats in Anspruch nehmen?

Welche betriebswirtschaftlichen Vorteile bietet die Nutzung der Super-Frühprüfung, wenn man bereit ist, die strengen Anforderungen (wie die später erläuterten Durchführungsvoraussetzungen) zu erfüllen?

① Starkes Argument bei der Kapitalbeschaffung (im Umgang mit VCs)

Bei Gesprächen mit Investoren und Risikokapitalgebern (VC) ist die Überzeugungskraft völlig unterschiedlich, je nachdem, ob man sagt: „Die Patentanmeldung ist eingereicht (wir wissen noch nicht, wie es ausgeht)“, oder: „Das Patent ist bereits erteilt (die Einzigartigkeit der Technologie wurde offiziell anerkannt)“.

Indem man die Rechte vor der Due Diligence sicherstellt, kann man die technologische Kompetenz und die Stabilität der Rechte nachweisen, was zu einer Steigerung des Unternehmenswerts (Valuation-Up) und einer reibungslosen Investitionsdurchführung führt. Insbesondere bei Finanzierungen ab der Serie A wirkt sich das Vorhandensein von geistigem Eigentum direkt auf den Bewertungswert aus.

② Sofortige Ausschaltung von Nachahmungen und Wettbewerbern

Besteht das Risiko, dass unmittelbar nach der Produktveröffentlichung Nachahmerprodukte auf den Markt kommen, ist die Eintragung eines „Patentrechts“ erforderlich, um eine Abmahnung aussprechen zu können. Im Stadium „Patent angemeldet“ ist zwar eine Abmahnung möglich, es besteht jedoch keine rechtliche Durchsetzungskraft (z. B. Unterlassungsklage).

Wenn die Patentzulassung innerhalb von etwa einem Monat erteilt wird, ist eine wirksame Durchsetzung der Rechte nahezu zeitgleich mit der Produkteinführung möglich, wodurch der Marktanteil gesichert werden kann. Darüber hinaus kann durch die Bekanntgabe „Patent erteilt“ zeitgleich mit der Pressemitteilung erwartet werden, dass die Bereitschaft großer Unternehmen zum Markteintritt gemindert wird.

③ Beschleunigung der Expansion ins Ausland (Nutzung des PPH)

Wenn Ihr Unternehmen eine Expansion ins Ausland plant, können Sie bei einer frühzeitigen Patenterteilung in Japan das System „Patent Prosecution Highway (PPH)“ nutzen, um anhand der japanischen Prüfungsergebnisse die Prüfung im Ausland (z. B. in den USA oder Europa) zu beschleunigen.

Das heißt, die superfrühe Prüfung in Japan dient als Auslöser (Ausgangspunkt) für den raschen Aufbau eines weltweiten Patentnetzwerks.


4. Risiken und Nachteile, die Sie kennen sollten: Unüberlegte Nutzung kann fatal sein

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Super-Frühprüfung birgt Risiken, die Sie vor der Nutzung unbedingt verstehen müssen. Wenn Sie den Antrag stellen, ohne dies zu verstehen, schaden Sie Ihrem Unternehmen eher.

① Extrem kurze Antwortfrist (30-Tage-Regel)

Dies ist das größte Risiko. Wenn Sie vom Prüfer eine „Mitteilung über die Ablehnungsgründe“ (in der aktuellen Form kann kein Patent erteilt werden) erhalten, beträgt die Antwortfrist bei einer regulären Prüfung 60 Tage, während Sie bei der Super-Frühprüfung „innerhalb von 30 Tagen“ antworten müssen.

Innerhalb dieser 30 Tage müssen Sie sich mit Ihrem Patentanwalt beraten, gegebenenfalls zusätzliche Versuchsdaten erheben, eine Strategie für die Einwände festlegen sowie eine Berichtigungsschrift oder eine Stellungnahme erstellen und einreichen. Für Unternehmen, bei denen interne Entscheidungsprozesse viel Zeit in Anspruch nehmen oder die nicht gut mit ihrem Patentanwalt zusammenarbeiten, besteht das Risiko, dass die Frist verstreicht und die Chance auf eine Patenterteilung verpasst wird (oder dass der Antrag gar nicht erst für das Super-Frühprüfungsverfahren zugelassen wird).

② Aufwand und Kosten der Recherche zum Stand der Technik

Bei der regulären „vorzeitigen Prüfung“ gibt es eine Ausnahmeregelung, wonach Start-up-Unternehmen auf die Vorlage eines Berichts zur Recherche nach Stand der Technik (d. h. die Prüfung, ob es ähnliche Patente gibt) verzichten können.

Bei der „Super-Frühprüfung“ ist die Vorlage eines Berichts zur Recherche des Stands der Technik jedoch auch für Start-ups zwingend erforderlich.

Es muss eine hochpräzise Recherche unter Verwendung spezialisierter Datenbanken durchgeführt und ein Dokument (Erläuterung der Umstände) eingereicht werden, in dem die „Unterschiede zum Stand der Technik“ logisch dargelegt werden. Daher sind die Kosten für den Patentanwalt (Recherchekosten) tendenziell höher als bei einer normalen Anmeldung.

③ Kurze Frist zur Anpassung des Schutzumfangs

Da die Prüfung so schnell erfolgt, bleibt kaum Zeit, um sich umzudenken und zu überlegen: „Ich möchte den Schutzumfang doch noch etwas erweitern“ oder „Ich möchte durch eine Berichtigung Anpassungen vornehmen“. Der Fertigstellungsgrad der Beschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung wirkt sich direkt auf die Qualität des Schutzes aus. Mit der Einstellung „Erst einmal anmelden und später darüber nachdenken“ wird man scheitern.


5. Was sollte man wählen: die normale „vorzeitige Prüfung“ oder die „Super-vorzeitige Prüfung“?

„Super-Frühprüfung“ oder „(normale) Frühprüfung“. Welche Option Sie wählen sollten, hängt von der Geschäftslage Ihres Unternehmens ab. Bitte orientieren Sie sich an der folgenden Checkliste.

Fälle, in denen die Super-Frühprüfung (1 Monat) gewählt werden sollte

  • Es gibt konkrete Pläne zur Umsetzung (Produktisierung).

  • Sie müssen den Termin für das Investorengespräch oder die Pressemitteilung im nächsten Monat unbedingt einhalten.

  • Es sind bereits Nachahmerprodukte im Umlauf, und eine Unterlassungsklage ist so schnell wie möglich erforderlich.

  • Die interne Entscheidungsfindung erfolgt zügig, sodass eine Reaktion innerhalb von 30 Tagen möglich ist.

  • Geringfügige zusätzliche Kosten (Recherchekosten) sind akzeptabel.

Fälle, in denen das reguläre beschleunigte Prüfverfahren (2–3 Monate) gewählt werden sollte

  • Es gibt noch keine konkrete Aussicht auf eine Produktumsetzung (realisierbare Idee).

  • Die Kosten für die Recherche zum Stand der Technik sollen gering gehalten werden (Sonderregelung für Start-ups soll genutzt werden).

  • Eine Ergebniserteilung innerhalb von 2 bis 3 Monaten wird als ausreichend schnell empfunden.

  • Man möchte einen umfassenden Schutzumfang sorgfältig anstreben.

Tatsächlich ist die reguläre beschleunigte Prüfung in Japan (durchschnittlich 2–3 Monate) im weltweiten Vergleich bereits „blitzschnell“. In vielen Fällen reicht die reguläre beschleunigte Prüfung völlig aus, ohne dass man krampfhaft eine Super-beschleunigte Prüfung anstreben muss.


6. Die Rolle des Patentanwalts für den Erfolg der Super-Frühprüfung

Die Super-Frühprüfung ist sozusagen wie ein „Formel-1-Rennen“. Erst wenn die beste Maschine (Erfindung) und der beste Fahrer (Patentanwalt) zusammenkommen, kann das Rennen erfolgreich absolviert werden. Insbesondere bei den folgenden Punkten ist das Können eines Profis gefragt.

Strategische Recherche zum Stand der Technik

Es ist nicht nur erforderlich, die Anmeldevoraussetzungen zu erfüllen, sondern auch eine hochpräzise Vorabrecherche und eine Erklärung der Unterscheidungsmerkmale vorzulegen, die den Prüfer dazu veranlassen, auf Anhieb eine „Patentzulassung“ zu erteilen. Wenn man hier nachlässig vorgeht, kann es vorkommen, dass der Antrag auf Super-Frühprüfung selbst abgelehnt wird.

Umgang mit dem Prüfer (mündliche Prüfung)

Für den Fall, dass eine knappe Entscheidung droht oder Gründe für die Zurückweisung mitgeteilt werden, ist Verhandlungsgeschick erforderlich, um sofort per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch mit dem Prüfer eine Lösung zu finden. Eine Reaktion innerhalb der kurzen Frist von 30 Tagen ist nur einem erfahrenen Patentanwalt möglich.

Übereinstimmung mit der Geschäftsstrategie

Es macht keinen Sinn, ein eng gefasstes, unbrauchbares Patent zu erwerben, nur um es „schnell zu bekommen“. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem Streben nach einem Schutzumfang, der gerade noch ausreicht, um Ihr Unternehmen zu schützen, und der Durchsetzung einer beschleunigten Prüfung.


7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1. Das Produkt ist noch nicht auf dem Markt, aber es gibt einen Prototyp. Kann ich die Super-Frühprüfung in Anspruch nehmen?

A. Ja, das ist unter Umständen möglich. Die Definition von „Ausführung“ umfasst nicht nur den Verkauf, sondern auch die „Vorbereitung der Ausführung“. Durch die Vorlage eines konkreten Geschäftsplans, von Spezifikationen und Fotos von Prototypen können die Voraussetzungen erfüllt werden. Ein reines Konzeptstadium reicht jedoch nicht aus.

F2. Wir sind ein Start-up-Unternehmen mit 50 Mitarbeitern. Sind wir förderfähig?

A. Die Anforderungen für Start-ups (Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen) variieren je nach Branche hinsichtlich der maximalen Mitarbeiterzahl (z. B. bis zu 300 Mitarbeiter im verarbeitenden Gewerbe, bis zu 100 Mitarbeiter im Dienstleistungssektor usw.). Da dies auch von der Beteiligungsquote großer Unternehmen abhängt, bitten wir Sie, sich für weitere Details an uns zu wenden.

F3. Fallen für die Super-Frühprüfung zusätzliche Stempelgebühren (Gebühren des Patentamts) an?

A. Die an das Patentamt zu entrichtenden Gebühren unterscheiden sich nicht von den üblichen Prüfungsgebühren (sie sind kostenlos). Da jedoch die Erstellung der Antragsunterlagen (Erläuterung des Sachverhalts) sowie eine umfassende Recherche zum Stand der Technik erforderlich sind, fallen in der Regel höhere Honorare an die Patentanwaltskanzlei an als bei gewöhnlichen Fällen.


Zusammenfassung: Wenn Sie Geschwindigkeit als Trumpf nutzen wollen, arbeiten Sie mit Experten zusammen

Für Start-ups ist es keine Utopie, sondern eine realistische Strategie, die Super-Frühprüfung zu nutzen, um „innerhalb von etwa einem Monat nach der Anmeldung eine Patentzulassung zu erhalten“.

Insbesondere die Sonderregelung für Start-ups, die auch ohne Auslandsanmeldung genutzt werden kann, ist eine Chance, die Unternehmen, die ein rasantes Wachstum im Inland anstreben, nicht verpassen sollten.

Um dies zu erreichen, sind jedoch die Erfüllung strenger Anforderungen und ein zügiges Vorgehen, bei dem keine Fehler erlaubt sind, unerlässlich.

  • „Ich möchte bis zum Investorengespräch im nächsten Monat ein Patent haben“

  • „Ich möchte wissen, ob die Erfindung meines Unternehmens für das Super-Frühprüfungsverfahren in Frage kommt“

  • „Ich möchte die Rechte so schnell wie möglich sichern und dabei die Kosten niedrig halten“

Unternehmer und Entwicklungsleiter, die solche Gedanken hegen, sollten sich unbedingt einmal an unsere Kanzlei wenden.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale IP-Strategie, die mit dem Tempo Ihres Unternehmens Schritt hält, und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte auf dem schnellsten Weg zu erlangen.

Die Zeit wartet nicht. Bevor Ihnen die Konkurrenz zuvorkommt, beginnen Sie doch zunächst mit einer „kostenlosen Beratung“.


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杉浦健文 弁理士

AUTOR / Verfasser

Takefumi Sugiura

EVORIX (EVORIX) – Patentanwaltskanzlei für geistiges Eigentum, leitender Patentanwalt

Unterstützt Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen – darunter IT, Fertigung, Start-ups, Mode und Medizin – von der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten bis hin zu Gerichtsverfahren und Verletzungsklagen. Verfügt über fundierte Kenntnisse in IP-Strategien für zukunftsweisende Bereiche wie KI, IoT, Web3 und FinTech. Mitglied in mehreren Verbänden, darunter der Japanischen Patentanwaltskammer, der Asian Patent Attorneys Association (APAA) und der Japan Trademark Association (JTA).