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[Erläuterung eines Patentanwalts] Auch nach der Eintragung darf man bei Marken nicht nachlässig werden | Weltweiter Vergleich der Nachweispflichten zur Benutzung, der…

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Bei Marken gilt nicht: „Sobald sie eingetragen sind, ist alles in Ordnung.“ Auch nach der Eintragung bestehen je nach Land unterschiedliche „Aufrechterhaltungspflichten“, und wenn diese vernachlässigt werden, können die mühsam erworbenen Rechte widerrufen werden oder erlöschen. Insbesondere für Unternehmen, die zahlreiche Marken im Ausland besitzen, ist die Kenntnis der jeweiligen „Regelungen nach der Eintragung“ in den einzelnen Ländern von entscheidender Bedeutung für den Schutz ihrer Marke.

In diesem Artikel hat ein Patentanwalt rund 50 Rechtsordnungen weltweit untersucht und die folgenden Punkte in einer Übersichtstabelle mit Erläuterungen zusammengefasst: ① Nachweise der Benutzung bzw. Benutzungserklärungen (in Ländern wie den USA, in denen diese von sich aus eingereicht werden müssen), ② Verlängerung, ③ Löschung wegen Nichtbenutzung sowie ④ sonstige Verpflichtungen nach der Eintragung.Alle Quellen sind angegeben, und Punkte, die einer Überprüfung vor Ort bedürfen, sowie unklare Punkte sind mit Anmerkungen (*) gekennzeichnet.

Voraussetzung dieses Artikels: Es handelt sich um einen allgemeinen Überblick über die Regelungen zum Stand Juni 2026.Da Gebühren, Fristen und Regelungen Änderungen unterliegen können, sollten Sie vor der tatsächlichen Einreichung einer Anmeldung und der Fristenverwaltung unbedingt die aktuellen Informationen durch einen lokalen Vertreter überprüfen lassen. Die Zuverlässigkeit (Sicherheitsgrad) der einzelnen Punkte sowie zu klärende Aspekte sind in den Anmerkungen im Text sowie im Abschnitt „Anmerkungen und zu klärende Punkte“ am Ende des Artikels aufgeführt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Bei Marken ist es nicht damit getan, sie einfach nur eintragen zu lassen
  2. Fazit: Die Aufrechterhaltung nach der Eintragung lässt sich in „drei Kategorien“ unterteilen
  3. [Für Anfänger] Begriffserläuterungen (regelmäßige Benutzungserklärung, Nichtbenutzung usw.)
  4. Länder, in denen ein Benutzungsnachweis oder eine Benutzungserklärung „erforderlich“ ist (weltweit in der Minderheit)
  5. Übersicht | Nord- und Südamerika
  6. Übersicht | Europa
  7. Übersicht | Asien-Pazifik
  8. Übersicht | Naher Osten, Afrika und weitere Regionen
  9. Aufhebung wegen Nichtnutzung | „3-Jahres-Modell“ und „5-Jahres-Modell“
  10. Ausnahmen bei der Schutzdauer (Nigeria, Venezuela)
  11. Sonstige Verpflichtungen nach der Registrierung (Übertragungsregistrierung, Bevollmächtigte, Zustellungsadresse)
  12. Checkliste für die Praxis
  13. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  14. Anmerkungen und zu klärende Punkte
  15. Quellenverzeichnis

Bei einer Marke ist es nicht damit getan, sie einfach nur einzutragen

Um das Markenrecht aufrechtzuerhalten, sind nach der Eintragung die folgenden drei typischen Verfahren erforderlich:

① Verlängerung (Renewal): Grundsätzlich alle 10 Jahre. Das grundlegendste Verfahren zur Aufrechterhaltung des Rechts.
② Vorlage eines Nachweises der Benutzung bzw. einer Benutzungserklärung: In einigen Ländern muss dies zu festgelegten Zeitpunkten „von sich aus“ eingereicht werden.
③ Fortgesetzte Benutzung (als Vorsorge gegen eine Löschung wegen Nichtbenutzung): Wird die Marke über einen bestimmten Zeitraum nicht benutzt, kann sie von Dritten gelöscht werden.

Dabei unterscheiden sich die Punkte ② und ③ je nach Land erheblich, und wenn man sie übersieht, kann dies fatale Folgen haben. Schauen wir uns das der Reihe nach an.

Fazit: Die Aufrechterhaltung nach der Eintragung lässt sich in „drei Kategorien“ unterteilen

Kategorie Inhalt Beispielländer
① US-amerikanisches Modell (aktive Einreichung eines Nachweises der Benutzung) Zu festgelegten Zeitpunkten muss die Nutzungserklärung von sich aus eingereicht werden. Bei Versäumnis erfolgt die Löschung USA, Mexiko, Philippinen, Argentinien, Kambodscha
② Europäisches Modell (keine Einreichung erforderlich – Nachweis im Streitfall) Keine regelmäßige Einreichung erforderlich. Bei Nichtnutzung über einen bestimmten Zeitraum droht der Verfall; im Streitfall muss die Nutzung nachgewiesen werden Europa insgesamt, Japan, China, Südkorea, der Großteil des Nahen Ostens und Afrikas, Australien, Neuseeland (= Mehrheit)
③ Mit der Verlängerung verbundene Variante Bei der Verlängerung ist eine einfache Erklärung zur Benutzung erforderlich (keine Beweise erforderlich) Indonesien

💡 Kernpunkt: „Länder, in denen wie in den USA aktiv ein Nutzungsnachweis erbracht werden muss“, sind weltweit in der Minderheit. Da jedoch eine Nichtbeachtung dieser wenigen Länder zu einer automatischen Löschung führt, ist die fristgerechte Verwaltung nach Ländern von entscheidender Bedeutung.

[Für Anfänger] Begriffserklärung – Was bedeutet „regelmäßige Erklärung“ und „Nichtnutzung“?

Bevor wir zur Übersichtstabelle kommen, wollen wir die in diesem Artikel vorkommenden Begriffe leicht verständlich erklären. Wenn Sie dies zuerst lesen, wird die Tabelle für Sie wesentlich verständlicher.

① Grundbegriffe, die man zunächst kennen sollte

Verlängerung (renewal)

Ein Verfahren zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Markenrechts. In vielen Ländern erfolgt dies alle 10 Jahre. Wenn die Frist verstreicht und keine Maßnahmen ergriffen werden, erlischt das Recht. Beispiel
: Vergleichbar mit der Verlängerung eines Führerscheins. Wenn die Frist abläuft und keine Maßnahmen ergriffen werden, erlischt das Recht.

Gültigkeitsdauer

Der Zeitraum, in dem ein Markenrecht gültig ist. In vielen Ländern beträgt er 10 Jahre ab der Eintragung (oder Anmeldung). Durch Verlängerung kann er beliebig oft und quasi unbefristet verlängert werden (es gibt keine feste Laufzeit von 20 Jahren wie bei Patenten).

Nachfrist (Grace Period)

Dies ist eine Nachfrist, in der die Verlängerung auch nach versehentlichem Versäumen der Frist innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 6 Monate) gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr noch möglich ist. Die Dauer variiert jedoch je nach Land, und in einigen Ländern ist sie kürzer (z. B. 3 Monate in den Vereinigten Arabischen Emiraten, ca. 30 Tage in Kenia).

Regelmäßige Erklärung (= Nutzungserklärung/Nutzungsnachweis)

Dies ist ein Verfahren, bei dem man zu festgelegten Zeitpunkten gegenüber dem Patentamt selbst erklärt und nachweist: „Diese Marke wird ordnungsgemäß genutzt.“ Erforderlich u. a. in den USA, Mexiko und auf den Philippinen. Wird diese Erklärung nicht eingereicht, wird die Eintragung widerrufen, selbst wenn die Marke tatsächlich genutzt wird. Beispiel
: „Regelmäßige Meldung der Nutzung“. Da die Rechte erlöschen, wenn die Einreichung vergessen wird, ist dies das Verfahren, bei dem man besonders vorsichtig sein muss.

Nichtbenutzung (non-use) / Löschung wegen Nichtbenutzung

Eine eingetragene Marke, die über einen bestimmten Zeitraum (3 oder 5 Jahre) nicht genutzt wurde, kann auf Antrag Dritter gelöscht werden. Dies wird als „Löschung wegen Nichtbenutzung“ bezeichnet. Dahinter steht der Gedanke: „Wenn Sie nicht vorhaben, die Marke zu nutzen, machen Sie Platz für andere.“
Beispiel: Der englische Slogan „Use it or lose it“ (Wer es nicht nutzt, verliert es). Marken, die im Lager verstauben, lassen sich nur schwer schützen.

Echte Nutzung (genuine use)

Es geht nicht nur um die Form oder den Namen, sondern um die tatsächliche kommerzielle Nutzung. Im Falle einer Löschung wegen Nichtbenutzung oder bei Rechtsstreitigkeiten wegen Markenverletzung wird dies als „Nachweis der ordnungsgemäßen Nutzung“ verlangt. Beispiel
: Der Nachweis, dass nur wenige Exemplare verkauft wurden, reicht unter Umständen nicht aus. Es muss eine tatsächliche, kontinuierliche Verkaufstätigkeit sowie Werbung vorliegen.

② Begriffe, die in der Spalte „Besondere Hinweise“ der Tabelle aufgeführt sind

Eintragung (Registrierung von Übertragungen und Lizenzen)

Dies ist das Verfahren, bei dem der Kauf oder Verkauf (Übertragung) einer Marke oder ein Vertrag über deren Nutzung durch ein anderes Unternehmen (Lizenz) im Register des Patentamts eingetragen wird. Beispiel
: Ähnlich wie die „Eintragung“ beim Verkauf einer Immobilie. Wird dies nicht registriert, kann es später zu Problemen kommen.

Wirksamkeitsvoraussetzung und Gegenwirksamkeitsvoraussetzung (bitte beachten Sie den Unterschied)

Wirksamkeitsvoraussetzung = Ohne Eintragung sind die Übertragung oder die Lizenzierung selbst rechtlich unwirksam (Beispiele: Russland, Vietnam, Myanmar). Dritter-Widerspruchsvoraussetzung = Die Vereinbarung ist zwar zwischen den Vertragsparteien wirksam, ohne Eintragung kann jedoch gegenüber Dritten nicht geltend gemacht werden, dass es sich um „das eigene Eigentum“ handelt.

Registrierter Nutzer (registrierter Nutzungsberechtigter)

Es handelt sich um ein System, bei dem die Lizenz (der Lizenznehmer) im Register eingetragen wird. In einigen Ländern (z. B. Kenia, Südafrika, Nigeria) kann die Nutzung durch den Lizenznehmer ohne diese Eintragung nicht als „Nachweis für die Nutzung der eigenen Marke“ zur Abwehr einer Löschung wegen Nichtbenutzung herangezogen werden.

Zustelladresse (address for service)

Die Angabe einer Anschrift oder eines Vertreters innerhalb des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region, an die bzw. den Mitteilungen des Patentamts zugestellt werden können. In einigen Ländern (z. B. Hongkong, Australien, Neuseeland, Ägypten) können Verfahren ohne diese Angabe nicht fortgesetzt werden.

Madrider Protokoll (Protokoll zum Madrider Abkommen) / § 71

Dies ist ein praktisches System, mit dem im Rahmen einer einzigen internationalen Anmeldung Markenanmeldungen für mehrere Länder gebündelt eingereicht werden können. Bei Benennung der USA ist jedoch die gesonderte Einreichung einer Nutzungserklärung gemäß „§ 71“ erforderlich; wird dies versäumt, führt dies zur Löschung (auch beim Madrider Protokoll ist Vorsicht geboten).

§ 8 eidesstattliche Erklärung (USA) / § 45 (Kanada)

§ 8 in den USA = regelmäßig einzureichende Benutzungserklärung (im 5. und 6. Jahr, im 9. und 10. Jahr sowie danach alle 10 Jahre). § 45 in Kanada = vereinfachtes Verfahren bei Nichtbenutzung, bei dem auf Antrag Dritter der Nachweis der Benutzung verlangt wird (hierbei handelt es sich nicht um eine regelmäßige Einreichung).

Gemeinsames Markenrecht des GCC

Gemeinsame Markenvorschriften, die seit 2016 vom Golf-Kooperationsrat (VAE, Saudi-Arabien, Katar, Kuwait usw.) angewendet werden. Die Mitgliedstaaten wenden denselben Rahmen an (Gültigkeitsdauer 10 Jahre, Nichtbenutzung 5 Jahre, keine regelmäßigen Erklärungen).

Andengemeinschaft / Beschluss 486

Eine supranationale Regelung zum Schutz geistigen Eigentums (gemeinsamer Standard), die von den vier Ländern Kolumbien, Peru, Ecuador und Bolivien gemeinsam angewendet wird. In allen vier Ländern gilt eine Löschungsfrist wegen Nichtbenutzung von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Ein besonderes Merkmal ist, dass die Rechte in den anderen Mitgliedsländern geschützt sind, wenn die Marke in einem Land genutzt wird.

OAPI/ARIPO (afrikanische Regionalregistrierung)

OAPI = Eine einzige Eintragung gilt für alle 17 französischsprachigen Länder Afrikas als Einheit (keine Aufteilung nach Ländern). Durch die Nutzung in einem Land wird der Schutz im gesamten Gebiet gewährleistet. ARIPO = Ein System, bei dem die Länder, in denen Schutz gewünscht wird, bei der Anmeldung „benannt“ werden; die Behandlung von Löschungen und Nichtbenutzung richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen benannten Länder.

comparable UK marks (Großbritannien)

Im Zuge des Austritts Großbritanniens aus der EU (Brexit) handelt es sich hierbei um britische Markenrechte, die automatisch aus den bisherigen EU-Marken (EUTM) abgeleitet wurden. Unabhängig von den EU-Rechten muss darauf geachtet werden, die Nutzung in Großbritannien aufrechtzuerhalten.

Verwaltungsrechtliche Löschung durch das TPTO (Türkei / ab 2024)

In der Türkei ist es seit Januar 2024 möglich, eine Löschung aufgrund von Nichtbenutzung nicht vor Gericht, sondern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens beim Patent- und Markenamt (TPTO) zu beantragen. Dies ist eine wichtige Änderung des Systems, die das Verfahren zugänglicher und zügiger macht.

Chile: „Erstmalige Einführung der Löschung wegen Nichtbenutzung durch das neue Gesetz von 2022“

Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes über gewerbliches Eigentum (Gesetz 21.355) im Mai 2022 gab es in Chile überhaupt kein System zur Löschung wegen Nichtbenutzung. Das bedeutet, dass mit dem neuen Gesetz erstmals die „Löschung wegen Nichtbenutzung nach fünf Jahren“ eingeführt wurde.

💡 Das müssen Sie sich merken: Eine Marke wird durch folgende drei Maßnahmen aufrechterhalten: ① Verlängerung (Verlängerung der Laufzeit), ② Nutzungserklärung (in einigen Ländern muss gemeldet werden, dass die Marke „genutzt wird“) und ③ fortgesetzte Nutzung (bei Nichtnutzung droht der Verfall wegen Nichtbenutzung). Sehen wir uns in der folgenden Tabelle die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern an.

Länder, in denen ein Nutzungsnachweis oder eine Nutzungserklärung „erforderlich“ ist (weltweit in der Minderheit)

Die folgenden Länder sind typische Beispiele dafür, in denen nach der Eintragung ein Nutzungsnachweis oder eine Nutzungserklärung eingereicht werden muss. Der Zeitpunkt der Einreichung ist von Land zu Land völlig unterschiedlich.

Land Regelung Einreichungsfrist Folgen bei Nichtvorlage
🇺🇸 USA §8-Erklärung (§9-Verlängerung / Madrid-Protokoll: §71) Registrierung nach 5–6 Jahren / 9–10 Jahren / danach alle 10 Jahre Löschung
🇲🇽 Mexiko Benutzungserklärung Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des 3. Jahres der Eintragung + bei Verlängerung Automatische Löschung
🇵🇭 Philippinen DAU (Erklärung zur tatsächlichen Nutzung) 3 Jahre nach der Anmeldung / 5 Jahre nach der Eintragung / 1 Jahr nach der Verlängerung Löschung
🇦🇷 Argentinien Zwischenerklärung zur Nutzung 5.–6. Jahr nach der Eintragung Vermutung der Nichtbenutzung + Blockierung der Verlängerung
🇰🇭 Kambodscha Eidesstattliche Erklärung zur Nutzung/Nichtnutzung Innerhalb eines Jahres nach dem 5. Jahr der Registrierung + auch nach der Verlängerung Automatische Löschung (ab 2023 – strenge Durchsetzung)
🇮🇩 Indonesien Erklärung zur Nutzung (im Rahmen der Verlängerung) Nur bei Verlängerung (kein Nachweis erforderlich) Verlängerung wird nicht akzeptiert
(Zur Information – nicht Gegenstand dieses Artikels) Mosambik = Erklärung der Benutzungsabsicht / Liberia usw.

Auch über das Madrider Protokoll ist Vorsicht geboten: Selbst wenn eine ausländische Marke über das Madrider Protokoll (Madrider Protokoll) erworben wurde, besteht in den USA (§71), Mexiko, Kambodscha und anderen Ländern weiterhin die Verpflichtung zur Einreichung einer Nutzungserklärung. Die Annahme, dass „das Madrider Protokoll eine zentrale Verwaltung ermöglicht und somit Sicherheit bietet“, ist ein typischer Grund für die Löschung.

Übersicht | Nord- und Südamerika

Legende: „Regelmäßige Erklärung“ = aktive Einreichung eines Nachweises der Benutzung nach US-amerikanischem Vorbild / „Nichtbenutzung“ = anfälliger Zeitraum für eine Löschung wegen Nichtbenutzung

Land Regelmäßige Erklärung Gültigkeitsdauer / Verlängerungsfrist Nichtnutzung Besondere Hinweise
🇺🇸 USA Vorhanden 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre §8/§9/§71, ausländische Anmelder müssen zwingend einen US-Anwalt beauftragen
🇨🇦 Kanada Keine 10 Jahre (früher 15 Jahre) / 6 Monate 3 Jahre Die Benutzungserklärung wurde durch die Novelle von 2019 abgeschafft. § 45 sieht die Beweispflicht für die Nichtbenutzung vor
🇲🇽 Mexiko Ja 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Erklärung zum 3. Jahrestag + Erklärung bei Verlängerung
🇧🇷 Brasilien Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Lokaler Vertreter erforderlich
🇦🇷 Argentinien Ja 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Erklärung zur Zwischenverwendung
🇨🇱 Chile Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Mit dem neuen Gesetz von 2022 wurde erstmals die Aufhebung bei Nichtverwendung eingeführt (das alte Gesetz sah kein Aufhebungsverfahren vor)
🇨🇴 Kolumbien Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Andengemeinschaft (Beschluss 486) – flächendeckender Schutz durch Nutzung in einem Mitgliedstaat
🇵🇪 Peru Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Andengemeinschaft (wie oben)
🇪🇨 Ecuador Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Andengemeinschaft (wie oben)
🇧🇴 Bolivien Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Andengemeinschaft (wie oben)
🇺🇾 Uruguay Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Einführung der Aufhebung bei Nichtnutzung im Jahr 2019
🇵🇾 Paraguay Keine 10 Jahre / — 5 Jahre *1 Die Dauer muss zunächst überprüft werden
🇻🇪 Venezuela Keine 15 Jahre *2 / 6 Monate 2 Jahre Die weltweit kürzeste Schutzfrist. Unklarheiten in den geltenden Rechtsvorschriften

Übersicht | Europa

Das Wesen des europäischen Modells: In den wichtigsten europäischen Ländern ist die regelmäßige Vorlage eines Nachweises der Benutzung nicht erforderlich. Allerdings kann die Marke grundsätzlich nach Ablauf von fünf Jahren ab der Eintragung wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, und im Falle von Einsprüchen, Nichtigkeitsklagen oder Verletzungsverfahren muss der Nachweis einer „echten Benutzung (genuine use)“ erbracht werden.In der Praxis gilt: „Man legt die Beweise zwar normalerweise nicht vor, bewahrt sie aber auf, um sie im Streitfall vorlegen zu können.“
Land/Region Regelmäßige Erklärung Gültigkeitsdauer / Verlängerungsfrist Nichtbenutzung Besondere Hinweise
🇪🇺 EUTM Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Rechteinhaber außerhalb des EWR müssen einen Vertreter benennen
🇬🇧 Vereinigtes Königreich Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Anforderungen an die Zustelladresse · Aufrechterhaltung der Nutzung vergleichbarer britischer Marken (Recht auf Nachahmung der EUTM)
🇩🇪🇫🇷🇮🇹🇪🇸 Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Harmonisierung durch die EU-Markenrichtlinie
🇧🇪🇳🇱🇱🇺 Benelux Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Zentrale Verwaltung durch das BOIP
🇨🇭 Schweiz Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Nicht-EU, aber europäisches Modell
🇷🇺 Russland Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Übertragung und Eintragung der Lizenz sind zwingend vorgeschrieben (Art. 1232 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) / Ein vor Ort zugelassener Patentanwalt ist erforderlich
🇹🇷 Türkei Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Ab 2024: Übertragung der Befugnis zur Löschung vom Gericht auf das TPTO (Verwaltungsbehörde)

Übersicht | Asien-Pazifik

Länder/Regionen Regelmäßige Erklärung Gültigkeitsdauer / Verlängerungsfrist Nichtbenutzung Besondere Hinweise
🇯🇵 Japan *6 Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre
🇨🇳 China *6 Keine 10 Jahre / 12 Monate 3 Jahre Häufige Löschungen wegen Nichtbenutzung – Sicherung von Benutzungsnachweisen ist wichtig
🇰🇷 Südkorea *6 Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre
🇹🇼 Taiwan Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre
🇭🇰 Hongkong keine 10 Jahre und 6 Monate 3 Jahre Eine Zustelladresse in Hongkong ist erforderlich
🇮🇳 Indien Keine 10 Jahre / 6 Monate (+ 1 Jahr Wiederherstellungsfrist) 5 Jahre Die Übertragung muss dokumentiert werden (Nachweispflicht)
🇮🇩 Indonesien Nur bei Verlängerung 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre (Änderung 2024) Bei Verlängerung ist eine Nutzungserklärung erforderlich (kein Nachweis erforderlich)
🇹🇭 Thailand Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Lizenzregistrierung erforderlich
🇻🇳 Vietnam Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Die Übertragung ist nur bei Registrierung wirksam
🇲🇾 Malaysia Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre
🇸🇬 Singapur Keine 10 Jahre und 6 Monate 5 Jahre
🇲🇲 Myanmar keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Neues System ab 2023: Für die Übertragung/Lizenzierung ist die Eintragung Voraussetzung für die Wirksamkeit
🇦🇺 Australien Keine 10 Jahre / 6 Monate 3 Jahre Beachten Sie den Zeitpunkt, zu dem ein Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung gestellt werden kann (3 Jahre/5 Jahre ab Anmeldetag)
🇳🇿 Neuseeland Keine 10 Jahre / Wiederherstellungsregelung 3 Jahre Zustelladresse in Neuseeland/Australien erforderlich

Übersicht | Naher Osten, Afrika, weitere Regionen

Länder/Regionen Regelmäßige Erklärung Gültigkeitsdauer / Verlängerungsfrist Nicht verwendet Besondere Hinweise
🇦🇪 VAE Keine 10 Jahre / 3 Monate 5 Jahre Einheitliches GCC-Markengesetz
🇸🇦 Saudi-Arabien Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Einheitliches GCC-Markengesetz
🇶🇦 Katar / 🇰🇼 Kuwait Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Einheitliches GCC-Markengesetz
🇮🇱 Israel Keine 10 Jahre / mit Aufschub 3 Jahre Im Nahen Osten außergewöhnlich kurze Frist für die Nichtbenutzung
🇪🇬 Ägypten Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Eine Zustelladresse im Inland ist erforderlich
🇿🇦 Südafrika Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre System der registrierten Nutzer
🇳🇬 Nigeria Keine Erstmalig 7 Jahre → Verlängerung alle 14 Jahre *3/1 Monat 5 Jahre Ausnahmen von der 10-jährigen Schutzdauer
🇰🇪 Kenia Keine 10 Jahre / ca. 30 Tage 5 Jahre Die Registrierung der Lizenz ist wichtig für die Verteidigung gegen Nichtnutzung
🇲🇦 Marokko Keine *4 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Die Übertragung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Eintragung erfolgen
🌍 OAPI (17 französischsprachige Länder) Keine 10 Jahre / 6 Monate 5 Jahre Eine einzige Eintragung gilt einheitlich für alle 17 Länder – Schutz im gesamten Gebiet durch Nutzung in einem Land
🌍 ARIPO (Protokoll von Banjul) Keine 10 Jahre / 6 Monate Abhängig von den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften *5 System der benannten Länder – die Rechtswirkung unterliegt dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen benannten Länder

Löschung wegen Nichtbenutzung | „3-Jahres-Modell“ und „5-Jahres-Modell“

In fast allen Ländern gibt es ein System der Verfallsklausel bei Nichtbenutzung, wonach eine Marke verfällt, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird. Der Unterschied in der Dauer ist der wichtigste Aspekt bei der Verwaltung von Marken im Ausland.

Kategorie Wichtigste Länder
3-Jahres-Modell (kurz – Vorsicht geboten) Japan, China, Südkorea, Taiwan, Hongkong, Thailand, Malaysia, Myanmar, Australien, Neuseeland, Kanada, USA, Mexiko, Kolumbien/Peru/Ecuador/Bolivien (Anden), Russland, Israel
5-Jahres-Modell Gesamteuropa, Indien, Vietnam, Indonesien, Singapur, Brasilien, Chile, Argentinien, Uruguay, der Nahe Osten und der Großteil Afrikas
2 Jahre (Mindestdauer) Venezuela

💡 Wichtig: Insbesondere Russland und Israel (3 Jahre) stellen in Europa und im Nahen Osten eine Ausnahme dar und weisen ein hohes Risiko auf, dass die Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht wird. Bei Ländern mit einer 3-Jahres-Laufzeit ist eine rückwärtsgerichtete Planung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Marke innerhalb von drei Jahren nach der Eintragung beginnt.

Ausnahmen bei der Schutzdauer (Nigeria, Venezuela)

Die Schutzdauer beträgt in den meisten Ländern „10 Jahre mit Verlängerung alle 10 Jahre“, es gibt jedoch Ausnahmen.

Land Gültigkeitsdauer Zu beachtende Punkte
🇳🇬 Nigeria Erste Gültigkeitsdauer 7 Jahre, danach alle 14 Jahre *3 Wenn die Verlängerung auf „fest auf 10 Jahre“ eingestellt ist, kann dies zu Fehlern führen
🇻🇪 Venezuela 15 Jahre *2 Nach dem Austritt aus der Andenunion im Jahr 2006 gilt die 15-Jahres-Regelung des Gesetzes von 1956, allerdings bestehen Unklarheiten hinsichtlich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Weitere Pflichten nach der Eintragung (Eintragung von Übertragungen, Bevollmächtigte, Zustelladresse)

Neben der Nutzung und Verlängerung gibt es weitere Verpflichtungen nach der Eintragung, die leicht übersehen werden können.

Verpflichtungen Inhalt Länder, auf die besonders zu achten ist
Eintragung von Übertragungen und Lizenzen (Recordal) Die Übertragung von Rechten und Lizenzen muss bei der Behörde registriert werden. In vielen Ländern ist dies eine Voraussetzung für die Wirksamkeit gegenüber Dritten, in einigen Fällen auch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit an sich. Wirksamkeitsvoraussetzung: Russland, Vietnam, Myanmar
„Registered User“ (Lizenzregistrierung) Ohne Registrierung der Lizenz kann der Lizenznehmer die Nutzung nicht als Verteidigung gegen eine Löschung wegen Nichtbenutzung geltend machen Kenia, Südafrika, Nigeria (angloamerikanisches Rechtssystem)
Lokale Zustelladresse (address for service) Eine Zustelladresse oder ein Vertreter innerhalb des Gebiets ist zwingend erforderlich Hongkong, Australien, Neuseeland, Ägypten usw.
Eintragung von Namens- und Adressänderungen Bei Namensänderung oder Umzug ist eine Eintragung der Änderung in allen Ländern, in denen das Unternehmen eingetragen ist, erforderlich Weltweit (wird bei M&A-Transaktionen häufig übersehen)
®-Kennzeichnung Darf erst nach der Registrierung verwendet werden. In einigen Ländern ist die Verwendung des ®-Zeichens ohne Registrierung rechtswidrig Einzelne Länder

Checkliste für die Praxis

① Die Fristen für den Nachweis der Nutzung in den jeweiligen Ländern haben oberste Priorität: USA, Mexiko, Philippinen, Argentinien, Kambodscha. Der Beginn der Frist (Eintragungsdatum / Jahrestag der Eintragung / Anmeldetag) ist von Land zu Land unterschiedlich.

② Auch bei Madpro-Benennung nicht nachlässig sein: In den USA (§71), Mexiko, Kambodscha usw. ist eine Nutzungserklärung erforderlich.

③ In Ländern mit einer dreijährigen Frist muss die Nutzung innerhalb von drei Jahren nach der Eintragung beginnen: Japan, China, Südkorea, Taiwan, Russland, Israel usw.

④ Individuelle Ausnahmen bei der Schutzdauer: Nigeria (7 → 14 Jahre), Venezuela (15 Jahre).

⑤ Vermeidung von Eintragungslücken: In Russland, Vietnam und Myanmar ist die Eintragung eine Wirksamkeitsvoraussetzung; in afrikanischen Ländern mit angelsächsischem Rechtssystem gilt der Schutz vor Nichtnutzung durch den „registered user“.

⑥ In Europa und Asien gilt die „Sicherung von Benutzungsnachweisen“: Kontinuierliche Aufbewahrung von datierten Belegen über die tatsächliche Nutzung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Muss ich nach der Eintragung einer Marke nichts mehr tun?

A. Nein. In vielen Ländern ist (1) eine Verlängerung (in der Regel alle 10 Jahre) erforderlich.Darüber hinaus wird die Eintragung in Ländern wie den USA, Mexiko, den Philippinen, Argentinien und Kambodscha aufgehoben, wenn nicht zu festgelegten Zeitpunkten nach der Eintragung aktiv ein „Nachweis der Nutzung“ bzw. eine „Erklärung zur Nutzung“ eingereicht wird. Außerdem besteht in fast allen Ländern das Risiko, dass Dritte die Löschung wegen Nichtnutzung beantragen, wenn die Marke über einen bestimmten Zeitraum (3 oder 5 Jahre) nicht genutzt wird.

F. In welchen Ländern ist die Einreichung eines Nutzungsnachweises (einer Nutzungserklärung) erforderlich?

A. Nach den Recherchen für diesen Artikel sind die repräsentativen Länder, die nach der Eintragung die regelmäßige aktive Einreichung eines Nutzungsnachweises bzw. einer Nutzungserklärung vorschreiben, die USA (§8-Eidesstattliche Erklärung), Mexiko, die Philippinen (DAU), Argentinien (Zwischenerklärung) und Kambodscha.In Indonesien ist lediglich bei der Verlängerung eine vereinfachte Nutzungserklärung (ohne Nachweis) erforderlich. In den meisten Ländern, darunter Europa, Japan, China und Südkorea, ist keine regelmäßige Einreichung erforderlich.

F. Wie lang ist die Laufzeit der Verlängerung?

A. In den meisten Ländern beträgt die Laufzeit „10 Jahre ab der Eintragung (oder Anmeldung), danach alle 10 Jahre“.Ausnahmen bilden Nigeria mit einer ersten Laufzeit von 7 Jahren und einer Verlängerung alle 14 Jahre sowie Venezuela mit einer Laufzeit von 15 Jahren (die geltenden Rechtsvorschriften sind hier unklar – bitte überprüfen). Auch die Nachfrist (meist 6 Monate nach Ablauf) variiert je nach Land.

F. Was ist eine Löschung wegen Nichtbenutzung? Nach wie vielen Jahren kommt sie in Betracht?

A. Es handelt sich um ein System, bei dem die Eintragung einer eingetragenen Marke auf Antrag eines Dritten gelöscht wird, wenn diese über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wurde. Die Frist variiert je nach Land: In Japan, China, Südkorea, Taiwan und der Andengemeinschaft (Kolumbien, Peru usw.) beträgt sie in der Regel 3 Jahre, in Europa, den USA, Brasilien usw. 5 Jahre.Venezuela hat mit zwei Jahren die kürzeste Frist.

F. Ich besitze zahlreiche Marken im Ausland. Worauf muss ich bei der Verwaltung besonders achten?

A. ① Die Einhaltung der Einreichungsfristen in Ländern, in denen ein Nutzungsnachweis erforderlich ist (USA, Mexiko, Philippinen, Argentinien, Kambodscha), hat oberste Priorität; ② Auch bei Einreichungen über das Madrider Protokoll sind in den USA (§71),Mexiko und Kambodscha eine Nutzungserklärung erforderlich ist; ③ unter Berücksichtigung der Fristen für die Löschung wegen Nichtbenutzung (3-Jahres-Modell/5-Jahres-Modell) die Nutzungsnachweise sichern; ④ die Verlängerung bei Ausnahmen hinsichtlich der Schutzdauer (Nigeria, Venezuela) verwalten; ⑤ sicherstellen, dass keine lokalen Eintragungen (Recordal) von Übertragungen und Lizenzen versäumt werden.

Anmerkungen und zu klärende Punkte

Hinweise zur Nutzung dieses Artikels: Die folgenden Informationen sind allgemeine Angaben, die zum Zeitpunkt der Recherche (Juni 2026) bestätigt wurden. Insbesondere die mit einem * gekennzeichneten Punkte erfordern eine Überprüfung vor Ort oder weisen Abweichungen zwischen den verschiedenen Informationsquellen auf. Bitte klären Sie vor der Durchführung der eigentlichen Verfahren und der Fristverwaltung unbedingt die aktuellen Vorgehensweisen mit einem lokalen Vertreter ab.

  • *1 Dauer der Aufhebung bei Nichtnutzung in Paraguay: Nach gängiger Auffassung beträgt sie 5 Jahre; es wird jedoch empfohlen, dies anhand des primären Gesetzes (Gesetz 1294/98) endgültig zu überprüfen (Zuverlässigkeitsgrad: MITTEL).
  • *2 Geltende Rechtsvorschriften und Schutzdauer in Venezuela:Nach dem Austritt aus der Andengemeinschaft im Jahr 2006 wurde die Anwendung des Gesetzes über gewerbliches Eigentum von 1956 (Gültigkeitsdauer 15 Jahre) verkündet; da der Oberste Gerichtshof jedoch die Anwendung der Entscheidung 486 (10 Jahre) nicht vollständig ausgeschlossen hat, bestehen weiterhin rechtliche Unklarheiten hinsichtlich der anzuwendenden Rechtsvorschriften.Eine Überprüfung vor Ort ist für jeden Einzelfall unerlässlich (Zuverlässigkeitsgrad: MITTEL).
  • *3 Schutzdauer in Nigeria: Es handelt sich um ein System nach britischem Vorbild mit einer anfänglichen Schutzdauer von 7 Jahren und einer Verlängerung alle 14 Jahre. Bitte beachten Sie auch, dass die Frist für die Verlängerung kurz ist (1 Monat nach Ablauf) (Zuverlässigkeitsgrad: HOCH).
  • *4 „Keine Benutzungserklärung“ in Marokko: Informationen mehrerer großer Kanzleien stimmen darin überein, dass „die Benutzung keine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Eintragung ist“; da jedoch in einigen Sekundärquellen die Angabe „Nach drei Jahren der Eintragung ist eine Benutzungserklärung erforderlich“ zu finden war, wird zur Sicherheit eine abschließende Überprüfung vor Ort (OMPIC-Praxis) empfohlen(Sicherheitsgrad „MEDIUM-HIGH“).
  • *5 Nichtbenutzungsvoraussetzung bei ARIPO (Protokoll von Banjul): Die Behandlung von Löschungen und Nichtbenutzung unterliegt dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen benannten Länder. Nach Festlegung der benannten Länder ist eine länderspezifische Überprüfung erforderlich (sollten benannte Länder wie Mosambik enthalten sein, kann eine innerstaatliche Verpflichtung zur Abgabe einer Absichtserklärung zur Nutzung bestehen).
  • *6 Japan, China, Südkorea: Diese Länder fallen nicht in den Hauptumfang dieser übergreifenden Untersuchung; die Angaben basieren auf allgemeinen Kenntnissen der grundlegenden Rechtsordnungen. Bitte informieren Sie sich separat über detaillierte Verfahren und die neuesten Änderungen.
  • Sonstiges: Da die genaue Anzahl der Monate der Verlängerungsfrist sowie die Zuschläge in den einzelnen Ländern je nach Geschäftsjahr angepasst werden können, überprüfen Sie bitte unmittelbar vor der Einreichung die aktuellen Bekanntmachungen der jeweiligen Behörden. Bei einigen Ländern in Mittel- und Südamerika (z. B. Chile, Kolumbien, Peru) waren im Rahmen der Untersuchung einige Punkte einer erneuten Überprüfung bedürftig; die obige Tabelle stellt den aktuellen Stand dar.

Quellenverzeichnis

Dieser Artikel wurde durch den Abgleich von Primärquellen – wie den Behörden für geistiges Eigentum der jeweiligen Länder und WIPO Lex (Rechtsdatenbank der Weltorganisation für geistiges Eigentum) – mit Sekundärquellen – wie großen lokalen IP-Kanzleien in den jeweiligen Ländern sowie INTA, World Trademark Review (WTR), IAM und ICLG – erstellt.Im Folgenden werden die wichtigsten Grundlagen für jede Region in Textform erläutert und anschließend die vollständigen URLs der herangezogenen Quellen in einer Liste aufgeführt.Da die in den Anmerkungen im Haupttext (*1 bis *6) als „zu überprüfen“ gekennzeichneten Punkte in verschiedenen Quellen unterschiedlich ausgelegt werden oder sich aufgrund von Gesetzesänderungen ändern können, wird empfohlen, bei der praktischen Anwendung die aktuellen Informationen durch einen lokalen Vertreter überprüfen zu lassen.

Nord- und Südamerika

Der Zyklus der Nutzungserklärungen in den USA (Section 8 – eidesstattliche Erklärung, Section 9 – Verlängerung, Section 15 – Unanfechtbarkeit sowie Section 71 bezüglich der Madpro-Benennung) basiert auf der offiziellen Seite „Maintaining your registration“ des US-Patent- und Markenamts (USPTO).Die in Mexiko geltende Regelung „innerhalb von drei Monaten nach dem dritten Jahrestag der Eintragung sowie eine Nutzungserklärung bei der Verlängerung“ wurde anhand von Informationen der lokalen Kanzleien De Alva & Asociados und Godfrey & Kahn, der Rechtsinformationsplattform Mondaq sowie der Erläuterungen von HYA IP zur Handhabung von Madpro-Benennungen überprüft.Die zwischenzeitliche Nutzungserklärung in Argentinien (im 5. bis 6. Jahr nach der Eintragung) stützt sich auf Erläuterungen von Olarte Moure, Dreyfus und SBM sowie auf den INPI-Beschluss 123/2019 (Erläuterung von Lexology).Der Nachweis der Nichtbenutzung in Kanada (§ 45 des Markengesetzes) und die Abschaffung der Benutzungserklärung durch die Novelle von 2019 wurden im offiziellen Leitfaden des kanadischen Amtes für geistiges Eigentum (CIPO) und in den FAQs von Fasken überprüft; die Löschung wegen Nichtbenutzung nach 10 Jahren Verlängerung bzw. 5 Jahren ab der Eintragung in Brasilien wurde im(INPI) sowie bei Montaury, Harris und Sliwoski.Die Hintergründe zur erstmaligen Einführung der Löschung wegen Nichtbenutzung in Chile durch das neue Gesetz über gewerbliches Eigentum von 2022 (Gesetz 21.355) sind in den Erläuterungen von Carey, Alessandri und Chambers sowie in den offiziellen FAQs des INAPI nachzulesen; dieDie Löschung wegen Nichtbenutzung nach „drei aufeinanderfolgenden Jahren“ basiert auf dem Wortlaut der supranationalen Norm „Entscheidung 486“ (Artikel 165) der Andengemeinschaft, die für diese vier Länder gilt, sowie auf den Erläuterungen von Garrigues zur Andenregion.Die Informationen zu Uruguay (Einführung der Löschung wegen Nichtbenutzung im Jahr 2019), Paraguay und Venezuela (Unklarheiten in den anwendbaren Rechtsvorschriften) wurden bei den jeweiligen lokalen Ämtern sowie in den Erläuterungen des WTR bestätigt.

Europa

Die Struktur der Unionsmarke (EUTM) – „keine Erklärung über die regelmäßige Benutzung erforderlich, Verlängerung alle 10 Jahre, Löschung wegen Nichtbenutzung nach 5 Jahren ab Eintragung“ – basiert auf den offiziellen FAQs des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Verlängerung/Nichtigkeit und Löschung/Vertreter) sowie den Prüfungsrichtlinien 4.1 (Löschung wegen Nichtbenutzung).Der Vergleich, dass „die Erklärung zur Benutzung eine Anforderung der USA ist und in der EU nicht existiert“, wird im Blog von Garrigues deutlich hervorgehoben.Für das Vereinigte Königreich habe ich die Informationen bei ICLG (United Kingdom 2026) und Harper James überprüft, die gesetzlichen Anforderungen an einen Vertreter in Deutschland auf der offiziellen Website des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), die Anforderungen an einen Vertreter in Frankreich im WTR Yearbook und die Anforderungen in der Schweiz (kein EU-Mitglied, aber europäisches System) auf der offiziellen Website des Schweizerischen Instituts für geistiges Eigentum (IPI).Die russischen Bestimmungen – „drei Jahre Nichtbenutzung, obligatorische Eintragung von Lizenzen/Übertragungen (Artikel 1232 des Zivilgesetzbuchs) sowie obligatorischer Einsatz eines lokalen Patentanwalts“ – wurden bei Gorodissky, De Berti Jacchia und Sojuzpatent bestätigt;die Informationen zur Türkei („Übertragung der Verfallsbefugnis von den Gerichten auf das türkische Patent- und Markenamt (TPTO) ab 2024“) stammen von der offiziellen Website von TURKPATENT, Optimum Patent, Aksoy IP und TurkLegal, und die Informationen zum Benelux-Raum basieren auf der offiziellen Website des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum (BOIP) sowie bei Clairfort.

Asien-Pazifik

Die Erklärung über die tatsächliche Nutzung auf den Philippinen (DAU: 3 Jahre nach der Anmeldung, 5 Jahre nach der Eintragung, 1 Jahr nach der Verlängerung) erfolgt über das Amt für geistiges Eigentum der Philippinen(IPOPHL) sowie auf Aumento IP und BCCS Law; die „Erklärung zur Nutzung/Nichtnutzung innerhalb eines Jahres nach dem 5. Jahr der Eintragung“ in Kambodscha (strikte Anwendung ab August 2023) basiert auf Tilleke & Gibbins, DS&B und Abacus IP.Für Taiwan stützen sich die Angaben auf Law.asia und Lexology, für Hongkong auf die offiziellen Angaben des Hong Kong Intellectual Property Department (IPD), für Indien auf die Bestimmungen zur Löschung wegen Nichtbenutzung (5 Jahre) und die Anforderungen an die Eintragung von Übertragungen gemäß § 45 des India Code sowie auf SS Rana undVakilsearch; die Informationen zu Indonesien bezüglich der „Verlängerung der Frist für die Löschung wegen Nichtbenutzung von 3 auf 5 Jahre im Jahr 2024 (Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 144/PUU-XXI/2023) sowie der Nutzungserklärung bei der Verlängerung“ wurden bei Tilleke & Gibbins und Harakenzo überprüft.Thailand: WIPO Lex (Markengesetz B.E. 2534); Vietnam: „Die Übertragung ist ein Wirksamkeitserfordernis“ – Tilleke und KENFOX; Malaysia: Skrine und MyIPO (Gesetz 815); Singapur: Amt für geistiges Eigentum von Singapur(IPOS) offiziell, Myanmar (das Markengesetz von 2019 trat im April 2023 in Kraft – Eintragung als Wirksamkeitsvoraussetzung) bei LawPlus, KENFOX und WIPO Lex (Verordnung 1/2023),für Australien auf das offizielle Handbuch von IP Australia und § 92 des Markengesetzes von 1995 (AustLII), für Neuseeland auf die offiziellen Angaben von IPONZ und das Markengesetz von 2002.

Naher Osten, Afrika und weitere Regionen

Die vier GCC-Staaten (VAE, Saudi-Arabien, Katar und Kuwait) wenden auf der Grundlage des 2016 in Kraft getretenen einheitlichen GCC-Markengesetzes (AGIP, englische Übersetzung als PDF) einheitliche Regelungen an: „10 Jahre, 5 Jahre Nichtbenutzung, keine regelmäßige Erklärung“.Die Verlängerungsverfahren der einzelnen Länder wurden auf den offiziellen Websites des Wirtschaftsministeriums der VAE (MoET) und des saudischen Amtes für geistiges Eigentum (SAIP) überprüft.Für Israel (wo die Nichtbenutzungsfrist ausnahmsweise 3 Jahre beträgt) stützen wir uns auf Lexology, für Ägypten (wo eine Zustelladresse erforderlich ist) auf NJQ und ELDIB sowie für Südafrika (mit dem „Registered User“-System) auf Smit & Van Wyk und Lexology.Die Ausnahme in Nigeria mit einer „Laufzeit von zunächst 7 Jahren und nach Verlängerung 14 Jahren“ stammt aus ICLG (Nigeria 2026) und ip-coster; die Löschung wegen Nichtbenutzung in Kenia (Markengesetz Cap 506, § 36) basiert auf Kenya Law(offizielles Gesetz) sowie bei KIPI und CM Advocates; die Informationen zu Marokko (keine Nutzungserklärung erforderlich, Übereinstimmung bei mehreren Quellen / *4: lokale Überprüfung empfohlen) wurden bei WIPO Lex (Gesetz 17-97), NJQ und AGIP überprüft.Was die regionale Registrierung betrifft, so wurden die Informationen zur OAPI (eine einzige Registrierung gilt für 17 französischsprachige Länder) bei Adams & Adams und WTR sowie zur ARIPO (Protokoll von Banjul – unterliegt dem innerstaatlichen Recht der benannten Länder) bei der offiziellen ARIPO-Website, LADAS und Adams & Adams zusammengestellt.Das in diesem Artikel als „Referenz/nicht relevant“ eingestufte Beispiel Mosambiks, das eine Absichtserklärung zur Nutzung (DIU) erfordert, basiert auf den Erläuterungen von Inventa.

Einen Überblick über die Markenrechtssysteme der einzelnen Länder finden Sie auch im „Leitfaden zu den Markenrechtssystemen weltweit (über 170 Länder)“. Internationale Anmeldungen unter Anwendung des Madrider Protokolls werden unter „Internationale Markenanmeldung nach dem Madrider Protokoll“ erläutert.