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Übersicht über die Patentsysteme weltweit

PATENTSYSTEME WELTWEIT

🔬 Leitfaden zu den weltweiten Patentsystemen

Erläuterung der Patentsysteme in über 170 Ländern nach Regionen – Patentanwälte unterstützen Sie bei der Entwicklung einer globalen
Patentstrategie in Verbindung mit internationalen PCT-Anmeldungen

🌏 Über 170 Länder 📊 Übersichtskarten nach Regionen 🔗 Unterstützung für PCT- und Pariser Verfahren

Die Bedeutung von Patenten im Ausland

Um Erfindungen und Technologien im Ausland zu schützen, ist es unerlässlich, die Patentsysteme der einzelnen Länder genau zu verstehen. Der Schutzgegenstand, die Anmeldevoraussetzungen, das Prüfungsverfahren, die Patentlaufzeit und die Kosten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich, und die optimale Anmeldestrategie entscheidet über den Erfolg oder Misserfolg der internationalen Expansion.

Auf dieser Seite sind die Patentsysteme von über 170 Ländern weltweit nach Regionen geordnet. Nutzen Sie diese Informationen zur Entwicklung einer effizienten Strategie für die Erlangung von Patenten im Ausland unter Verwendung der internationalen PCT-Anmeldung (Patentkooperationsvertrag).

Zwei Wege zur Patentanmeldung im Ausland

🌐 Der Weg der internationalen PCT-Anmeldung

Mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO erzielen Sie die Wirkung einer Patentanmeldung in mehr als 157 Ländern. Nutzen Sie die strategische Frist von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum, um über die Einreichung in den einzelnen Ländern zu entscheiden.

  • Vorteilhaft bei Anmeldungen in drei oder mehr Ländern
  • Vorhersage der Patentierbarkeit durch den internationalen Recherchenbericht (ISR)
  • 30 Monate strategischer Spielraum (Marktpotenzial kann geprüft werden)
  • Frühzeitige Prüfung über PCT-PPH möglich

→ Details zur internationalen PCT-Anmeldung

🇫🇷 Pariser Route (direkte Anmeldung)

Gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft erfolgt die direkte Einreichung in den einzelnen Ländern innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum. Unverzichtbar für Anmeldungen in Nicht-PCT-Vertragsstaaten (z. B. Taiwan).

  • Effizient bei Anmeldungen in nur 1 bis 2 Ländern
  • Eine frühzeitige Erlangung von Schutzrechten ist möglich
  • Erstellung von Ansprüchen entsprechend den Gepflogenheiten der jeweiligen Länder
  • Unverzichtbar für Taiwan und Nicht-PCT-Vertragsstaaten

💡 Tipps zur Wahl des Verfahrens: Bei einer geplanten Anmeldung in drei oder mehr Ländern wird in der Regel das PCT-Verfahren gewählt, bei nur 1–2 Ländern das Pariser Verfahren. Unsere Kanzlei schlägt Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Geschäftsplans, Ihres Budgets und Ihres Zielmarktes das optimale Verfahren vor.

Übersicht über die internationale PCT-Anmeldung (Patentzusammenarbeitsvertrag)

Die internationale PCT-Anmeldung ist ein internationales System, bei dem mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO die Wirkung einer Patentanmeldung in mehr als 157 Mitgliedsländern erzielt werden kann. Die Frist für die nationale Anmeldung beträgt grundsätzlich 30 Monate, wobei die Flexibilität, die Auswahl der Anmeldeländer erst später zu treffen, ein großer Vorteil ist.

→ Weitere Informationen zur internationalen PCT-Patentanmeldung finden Sie hier

Hinweis: Zu den Ländern mit blauen Links finden Sie entsprechende Erläuterungen von Patentanwälten. Wir planen, nach und nach Erläuterungen zu den Patentsystemen der einzelnen Länder hinzuzufügen.

Um Erfindungen und Technologien im Ausland zu schützen, ist es unerlässlich, die Patentsysteme der einzelnen Länder genau zu verstehen. Der Schutzgegenstand, die Anmeldevoraussetzungen, das Prüfungsverfahren, die Patentlaufzeit und die Kosten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich, und die optimale Anmeldestrategie entscheidet über den Erfolg oder Misserfolg der internationalen Expansion.

Auf dieser Seite sind die Patentsysteme von mehr als 170 Ländern weltweit nach Regionen geordnet. Nutzen Sie diese Informationen zur Entwicklung einer effizienten Strategie für die Erlangung von Patenten im Ausland unter Verwendung der internationalen PCT-Anmeldung (Patentzusammenarbeitsvertrag).

Internationale PCT-Anmeldung (Patentzusammenarbeitsvertrag)

Die internationale PCT-Anmeldung ist ein internationales System, bei dem mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO die Wirkung einer Patentanmeldung in mehr als 150 Mitgliedsländern erzielt werden kann. Die Frist für die nationale Umsetzung beträgt grundsätzlich 30 Monate, wobei die Flexibilität, die Auswahl der Anmeldeländer erst später festzulegen, ein großer Vorteil ist.

→ Weitere Informationen zur internationalen PCT-Patentanmeldung finden Sie hier

Hinweis: Zu den Ländern mit blauen Links finden Sie entsprechende Erläuterungen von Patentanwälten. Wir planen, nach und nach Erläuterungen zu den Patentsystemen der einzelnen Länder hinzuzufügen.

Wichtige Hinweise zur internationalen Patentanmeldung

📅 1. Nutzung des Prioritätsrechts

Gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft wird das Prioritätsdatum gesichert, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Anmeldung (Basisanmeldung) eine Anmeldung in einem anderen Land eingereicht wird. Grundsätzlich sollte die Anmeldung vor der Veröffentlichung oder dem Verkauf erfolgen.

🌐 2. Wahl zwischen PCT und Pariser Route

Grundsätzlich gilt: PCT für drei oder mehr Länder, Pariser Route für ein bis zwei Länder. Eine umfassende Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Geschäftsplans, des Budgets und der Marktfähigkeit.

🔍 3. Vorab-Rechtsprüfung

Vor der Anmeldung wird eine Recherche zum Stand der Technik (FTO/Patentierbarkeitsrecherche) in den jeweiligen Ländern durchgeführt, um die Eintragungswahrscheinlichkeit und das Verletzungsrisiko im Voraus zu ermitteln.

📝 4. Anpassung der Ansprüche an die jeweiligen Länder

Die Regeln für die Ausarbeitung von Ansprüchen unterscheiden sich von Land zu Land, z. B. USA (Klarheit), China (Beschreibungsanforderungen), Europa (Beschränkung der Mehrfachabhängigkeit) usw.

⏱ 5. Prüfungsdauer in den einzelnen Ländern

In den USA und Japan beträgt die Dauer etwa 2 bis 3 Jahre, in China und Südkorea 1,5 bis 2 Jahre und in Europa (EPO) 3 bis 5 Jahre. In einigen Fällen kann die Dauer durch PPH verkürzt werden.

💴 6. Verwaltung der Übersetzungskosten

In nicht englischsprachigen Ländern wie China, Südkorea und Russland machen die Übersetzungskosten einen großen Anteil aus. Eine kompakte Beschreibung und eine präzise Übersetzung sind wichtig.

🚨 Hinweis zur wirtschaftlichen Sicherheit: Bei japanischen Patentanmeldungen gelten für sicherheitsrelevante Technologien (die gemäß dem Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit der Geheimhaltung unterliegen) Einschränkungen bei der Anmeldung im Ausland. Eine vorherige Rücksprache und Bestätigung durch die zuständigen Behörden ist erforderlich.

Kostenübersicht für internationale Patentanmeldungen

Hier finden Sie eine Übersicht über die Kosten für Patentanmeldungen in wichtigen Ländern als Richtwert für Anmeldungen über das PCT (mit nationaler Phase). Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Anzahl der Ansprüche, Umfang der Beschreibung und Übersetzungsvolumen.

Land/Region Kosten für die nationale Anmeldung (Richtwerte) Hauptbestandteile
🇺🇸 USA 4.000–6.000 USD Gebühren des USPTO + Anwaltskosten in den USA + Einreichung der IDS
🇪🇺 EPO (Europa) 3.500–5.500 EUR EPO-Gebühren + Übersetzungskosten + europäischer Vertreter
🇨🇳 China 250.000–350.000 Yen Hohe Übersetzungskosten für Chinesisch
🇰🇷 Südkorea 250.000–300.000 Yen Kosten für die Übersetzung ins Koreanische + koreanischer Vertreter
🇮🇳 Indien 3.000–4.500 USD Auf Basis der englischen Beschreibung, Kosten für den indischen Vertreter
🇧🇷 Brasilien 5.000–7.000 USD Portugiesische Übersetzung + brasilianischer Vertreter
🇸🇬 Singapur 3.500–5.000 USD Auf Basis englischer Unterlagen, für Standorte in der ASEAN-Region
🇦🇺 Australien 4.000–6.000 AUD Auf Basis englischer Spezifikationen, australischer Vertreter

📌 Die oben genannten Kosten enthalten keine Jahresgebühren (Erhaltungsgebühren) nach der Eintragung. Da die Höhe der Jahresgebühren und die Zahlungszyklen von Land zu Land variieren, empfehlen wir die Inanspruchnahme eines Jahresgebühren-Verwaltungsdienstes.

INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen (maximal 50 % Förderung)

💰 Für KMU und Start-ups kann bis zu die Hälfte der Kosten bezuschusst werden

Der INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen ist ein Förderprogramm, das KMU, Start-ups und anderen Unternehmen bis zur Hälfte der Kosten (jährliche Obergrenze 3 Millionen Yen, 1,5 Millionen Yen pro Patentanmeldung) für die Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken im Ausland erstattet. Sowohl PCT-Anmeldungen als auch direkte Anmeldungen über die Pariser Konvention sind förderfähig.

  • Zielgruppe: KMU, bestimmte Start-up-Unternehmen, Universitäten usw., Lizenznehmer usw.
  • Förderquote: bis zu 50 %, jährliche Obergrenze 3 Millionen Yen
  • Höchstbetrag pro Anmeldung: 1,5 Millionen Yen für Patente, 600.000 Yen für Geschmacksmuster und Marken
  • Gebühr unserer Kanzlei für die Antragstellung: pauschal 50.000 Yen (ohne MwSt.)
  • Zulassungsquote bei der letzten Ausschreibung: 100 % (alle von unserer Kanzlei bei der letzten Ausschreibung betreuten Anträge wurden bewilligt)

→ Details zum INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F : Bin ich auch im Ausland geschützt, wenn ich ein japanisches Patent erhalte?
Nein, da das Patentrecht dem Territorialitätsprinzip unterliegt, gilt ein japanisches Patent nur innerhalb Japans. Um eine Erfindung im Ausland zu schützen, müssen Sie in jedem Land und jeder Region einzeln eine Anmeldung einreichen und die entsprechenden Rechte erwerben.
F : Bis wann muss eine Auslandsanmeldung erfolgen?
Um die Priorität nach dem Pariser Übereinkommen geltend zu machen, muss die Anmeldung in einem anderen Land innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der japanischen Basisanmeldung (oder dem frühesten Prioritätsdatum) erfolgen. Für internationale PCT-Anmeldungen gilt dieselbe Frist von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Gefahr, dass die Anmeldung aufgrund des Verlusts der Neuheit nicht registriert werden kann.
F : Was ist der Unterschied zwischen einer internationalen PCT-Anmeldung und dem Pariser Weg?
Eine internationale PCT-Anmeldung gilt mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO für mehr als 157 Länder und bietet eine strategische Zeitspanne von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum. Beim Pariser Verfahren (direkte Anmeldung) müssen innerhalb von 12 Monaten in jedem Land separate Anmeldungen eingereicht werden. Für drei oder mehr Länder ist das PCT-Verfahren effizienter, für ein bis zwei Länder das Pariser Verfahren. Bitte beachten Sie auch die Details zur internationalen PCT-Patentanmeldung.
F : In welchen Ländern sollte man eine Anmeldung einreichen? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
Die Auswahl richtet sich in erster Linie nach den Ländern, in denen Sie geschäftlich tätig werden möchten, der Marktgröße, dem Standort der Wettbewerber und den Produktionsstandorten. Die allgemeine Prioritätenliste konzentriert sich auf die vier Hauptmärkte USA, Europa (EPO), China und Südkorea. Auf der Grundlage Ihres Geschäftsplans und Ihres Budgets schlägt unsere Kanzlei Ihnen die optimale Kombination von Anmeldeländern vor.
F : Ist Taiwan ein PCT-Vertragsstaat?
Nein, Taiwan ist kein PCT-Vertragsstaat. Wenn Sie ein Patent in Taiwan anmelden möchten, ist die Pariser Route (direkte Anmeldung) erforderlich. Unsere Kanzlei bietet auch die direkte Anmeldung in Taiwan aus einer Hand an.
F: Unterscheidet sich die Schutzdauer von Patenten je nach Land?
Die Schutzdauer beträgt in den wichtigsten Ländern grundsätzlich 20 Jahre (ab Anmeldetag) und ist weltweit einheitlich. In den USA beträgt sie 20 Jahre ab Anmeldetag, für Arzneimittel gibt es ein System zur Verlängerung der Schutzdauer. In jedem Land ist die Zahlung von Jahresgebühren (Erhaltungsgebühren) obligatorisch; bei Nichtzahlung erlischt das Recht.
F : Wie hoch sind die Kosten für ein ausländisches Patent?
Die Kosten für die nationale Umsetzung in den wichtigsten Ländern liegen bei etwa 300.000 bis 800.000 Yen pro Land. Die Kosten sind in den USA, Europa und Brasilien vergleichsweise hoch, in Singapur und Indien hingegen vergleichsweise niedrig. Da mit dem INPIT-Zuschuss für Auslandsanmeldungen eine Förderung von bis zu 50 % möglich ist, empfehlen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups dringend, diese Möglichkeit zu nutzen.
F : Wie soll man bei einer Patentverletzung im Ausland vorgehen?
Bei einer Verletzung im Ausland ist eine Klage gemäß dem jeweiligen nationalen Patentrecht erforderlich. Unsere Kanzlei arbeitet mit einem Netzwerk lokaler Vertreter zusammen und bietet umfassende Unterstützung, von der Ausarbeitung einer Prozessstrategie bis hin zu Unterlassungs- und Schadensersatzklagen. Auch die Entfernung von rechtsverletzenden Produkten von Online-Marktplätzen wie dem EU-Binnenmarkt oder Amazon können wir aus einer Hand übernehmen.
F: Was ist PCT-PPH?
PCT-PPH (Patent Prosecution Highway) ist ein System, mit dem für Anmeldungen, die in der internationalen PCT-Phase eine positive Stellungnahme (WO/IPRP) erhalten haben, in den einzelnen Ländern eine beschleunigte Prüfung beantragt werden kann. Es ist in den USA, beim EPA, in China, Südkorea, Kanada und anderen Ländern verfügbar und kann die Zeit bis zur Erteilung des Patents erheblich verkürzen.
F : Ist eine kostenlose Beratung möglich?
Ja, die erste Beratung ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon (06-7777-1884), E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen kostenlos einen Vorschlag für Ihre internationale Patentstrategie sowie einen Kostenvoranschlag.

Kostenlose Beratung und Kontakt

Kostenlose Beratung zu internationalen Patentanmeldungen

Unsere Kanzlei unterstützt sowohl internationale PCT-Anmeldungen als auch direkte Anmeldungen über den Pariser Weg. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand, von der Ausarbeitung der Anmeldestrategie über die nationale Umsetzung bis hin zur Beantwortung von Zurückweisungsgründen und der Verwaltung der Jahresgebühren. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups übernehmen wir zudem die Beantragung der INPIT-Förderung für Auslandsanmeldungen (Erfolgsquote 100 %).

Bei Fragen oder zur Beratung bezüglich Ihrer Anmeldestrategie können Sie sich gerne an uns wenden.

Öffnungszeiten: Werktags 9:00–20:00 Uhr

Um Erfindungen und Technologien im Ausland zu schützen, ist es unerlässlich, die Patentsysteme der einzelnen Länder genau zu verstehen. Der Schutzumfang, die Anmeldevoraussetzungen, das Prüfungsverfahren, die Patentlaufzeit und die Kosten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich, und die optimale Anmeldestrategie entscheidet über den Erfolg Ihrer internationalen Expansion.

Auf dieser Seite sind die Patentsysteme von über 170 Ländern weltweit nach Regionen geordnet. Nutzen Sie diese Informationen zur Entwicklung einer effizienten Strategie für die Erlangung von Patenten im Ausland unter Verwendung der internationalen PCT-Anmeldung (Patentzusammenarbeitsvertrag).

Internationale PCT-Anmeldung (Patentzusammenarbeitsvertrag)

Die internationale PCT-Anmeldung ist ein internationales System, bei dem mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO die Wirkung einer Patentanmeldung in mehr als 150 Mitgliedsländern erzielt werden kann. Die Frist für die nationale Umsetzung beträgt grundsätzlich 30 Monate, wobei die Flexibilität, die Auswahl der Anmeldeländer erst später zu treffen, einen großen Vorteil darstellt.

→ Weitere Informationen zur internationalen PCT-Patentanmeldung finden Sie hier

Hinweis: Zu den Ländern mit blauen Links finden Sie entsprechende Erläuterungsartikel von Patentanwälten. Wir planen, nach und nach Erläuterungsartikel zu den Patentsystemen der einzelnen Länder hinzuzufügen.

Übersicht über die Patentsysteme nach Regionen

🌏 7 Erläuterungsartikel zu Asien

  • Singapur
  • Kambodscha
  • Laos
  • Brunei
  • Macau
  • Mongolei
  • Bhutan
  • Osttimor
  • Sri Lanka
  • Nepal
  • Pakistan
  • Malediven
  • Nordkorea

🇪🇺 Europa (einschließlich NIS-Staaten)

  • EPO (Europäisches Patentamt)
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Vereinigtes Königreich
  • Italien
  • Spanien
  • Schweiz
  • Finnland
  • Österreich
  • Benelux (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
  • Polen
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Schweden
  • Dänemark
  • Norwegen
  • Portugal
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Kroatien
  • Rumänien
  • Bulgarien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Litauen
  • Lettland
  • Estland
  • Zypern
  • Malta
  • San Marino
  • Monaco
  • Liechtenstein
  • Gibraltar
  • Serbien
  • Montenegro
  • Bosnien und Herzegowina
  • Albanien
  • Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
  • Kosovo
  • Russland
  • Ukraine
  • Weißrussland
  • Moldawien
  • Georgien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Kasachstan
  • Usbekistan
  • Kirgisistan
  • Tadschikistan
  • Turkmenistan

🕌 Naher Osten

  • Israel
  • Saudi-Arabien
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Türkei
  • Iran
  • Katar
  • Kuwait
  • Oman
  • Bahrain
  • Jordanien
  • Libanon
  • Syrien
  • Jemen
  • Afghanistan
  • Gaza
  • Westjordanland

🌍 Afrika

  • ARIPO (Afrikanische Regionalorganisation für geistiges Eigentum)
  • OAPI (Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum)
  • Südafrika
  • Ägypten
  • Nigeria
  • Kenia
  • Marokko
  • Tunesien
  • Algerien
  • Ghana
  • Tansania
  • Uganda
  • Äthiopien
  • Ruanda
  • Sambia
  • Simbabwe
  • Botswana
  • Namibia
  • Mosambik
  • Madagaskar
  • Mauritius
  • Malawi
  • Lesotho
  • Eswatini (ehemals Swasiland)
  • Eritrea
  • Burundi
  • Gambia
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Sudan
  • Libyen
  • Liberia
  • Angola
  • Demokratische Republik Kongo
  • Sansibar
  • São Tomé und Príncipe

🏝️ Ozeanien

  • Australien
  • Neuseeland
  • Samoa

🗽 Nordamerika

  • Bermuda

🌎 Mittel- und Südamerika

  • Brasilien
  • Mexiko
  • Argentinien
  • Chile
  • Kolumbien
  • Peru
  • Ecuador
  • Venezuela
  • Paraguay
  • Uruguay
  • Bolivien
  • Costa Rica
  • Guatemala
  • Nicaragua
  • Dominikanische Republik
  • Jamaika
  • Kuba
  • Trinidad und Tobago
  • Barbados
  • Antigua und Barbuda
  • Kaimaninseln
  • Curaçao
  • St. Martin
  • Bonaire, Sint Eustatius und Saba

Vergleich der Patentsysteme wichtiger Länder

Land/Region Patentlaufzeit Frist für die Einreichung des Antrags auf Prüfung Beschleunigte Prüfung PCT-Mitglied
Japan 20 Jahre ab der Anmeldung 3 Jahre
USA 20 Jahre nach der Anmeldung Nicht erforderlich (automatische Prüfung)
China 20 Jahre ab der Anmeldung 3 Jahre
EPO (Europa) 20 Jahre ab der Anmeldung 6 Monate
Südkorea 20 Jahre ab der Anmeldung 3 Jahre
Indien 20 Jahre nach der Anmeldung 48 Monate
Brasilien 20 Jahre ab der Anmeldung 36 Monate
Hongkong Neuregistrierung von Patenten (über China und Großbritannien)

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